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PX 200 Getriebe in PX 80 bauen und TÜV


nerve17

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

hat schon mal jemand ein PX 200 Getreibe in eine PX 80 gebaut und eintragen lassen?

Das es geht weiss ich, würde nur gerne wissen ob der Tüv das einträgt, bzw jemand das eingetragen bekommen hat.

Möchte 21 oder 22er Kupplung auf 68er Primär mit 134er DR fahren.

 

Gruß

Guido

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Ich möchte das original Lusso PX 200 er Getreibe mit 68er Primär Nebenwelle 22er Kulu fahren. Das ist meine ich etwas kürzer übersetzt als das der PX alt wenn ich richtig liege.

Es oll halt auch alles legal eingetragen sein. Wenn man bedenkt das heute bestimmt 50 % der Px 80 mit 134ccm mit falscher Primär fahren........

DIe Gutachter nach einem selbst nciht verschuldten Unfall sind auch nciht blöd. Da kann ich besser die paar € in die Hand nehmen.

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Ganz ehrlich:

Deine Idee finde ich sehr speziell. Und selbst wenn ein TÜVer das prinzipiell verstehen wird, wird er Dir im Detail vermutlich dennoch nicht folgen können, da er nicht von allen Fahrzeugen alles kennen kann. Am Ende wird er vermutlich abwinken und Dir keine verlässliche bzw. zufriedenstellende Aussage geben können. Oder Dich ggf. sogar fragen was das überhaupt soll. Solange die Leistung des Motors nicht größer ist und der Roller nicht schneller ist als eingetragen, sehe ich momentan keinen nachvollziehbaren, praktischen Ansatzpunkt weshalb ein anders gestuftes und übersetztes/untersetztes Getriebe zu Problemen führen sollte wenn PS & V/Max weiterhin stimmen.

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@nerve17, die Kombination die du einbauen möchtest, ist länger und der DR wird dies wahrscheinlich nicht ziehen ohne weitere Maßnahmen. Hier:

68/23 bei 7000 U/min 80er Getriebe 92

68/23 bei 7000 U/min 200er Getriebe 110

68/20 bei 7550 U/min eingetragen laut Gutachten DR mit 86

 

....Aus meiner Sicht zu lang.

Was ich bei einem verständlichen Prüfer geschaft habe, ist das Z22 Ritzel, durch die Verlängerung der Übersetzung kommt der Roller durch den Luftwiderstand max. an die Drehzahl des Gutachtens und bleibt damit unter 100 damit dieser dann nicht zusätzlich andere Reifen benötigt. Das habe ich mit einem Drehzahldiagramm belegt, zusätztlich Dokumente gegeben, das die Teile Rahmen, Fahrwerk, Bremsen für diese Geschwindigkeit ausgelegt sind. Wie gesagt, ein netter Prüfer. Ob dies jetzt noch geht, müsste geklärt werden. Baujahr??? Andere Bestimmungen???

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vor 4 Stunden schrieb nerve17:

 

DIe Gutachter nach einem selbst nciht verschuldten Unfall sind auch nciht blöd. Da kann ich besser die paar € in die Hand nehmen.

 

Naja, ich glaube diese Angst ist sehr weit hergeholt.

Wieso sollte dir ein Gutachter deinen Motor zerpflücken ?

 

Bei nem 15 Jährigen auf nem Mofaplasteroller evtl., aber bei nem erwachsenen Menschen mit ner Kradzulassung prüft doch keine deine Übersetzung wenn dich mal einer vom Bock geholt hat.

Ich glaube das solltest du entspannter sehen.....

 

 

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vor einer Stunde schrieb Hamsterporsche:

 

Wieso sollte dir ein Gutachter deinen Motor zerpflücken ?

 

 

 

...weil sie das nunmal, u.A. je nach Schadenhöhe, zur Prüfung von Regressansprüchen an den Unfallverursacher so machen und weil das demzufolge zu ihren Aufgaben gehört...??? Natürlich nicht unbedingt, wenn Du ne fremde Stossstange ankratzt, aber wenn Du 'nen Radfahrer niedermachst und der sein Leben lang ein Pflegefall ist, ist das für dich als Unfallverursacher mit nicht konformen Fahrzeug u.U. nicht lustig...

Bearbeitet von knipskistensammler
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Ich habe noch nie bei einem Tuning eine andere Übersetzung eintragen lassen. In den Papieren steht doch neben einer erhöhten Leistung eben auch eine andere Endgeschwindigkeit. Das, in Verbindung mit einem eingetragenen Zylinder/Gaser/Auspuff, reicht völlig aus.
In der Regel wird ja auch nicht eine Langhubwelle eingetragen sondern nur der größere Hubraum.

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Das stimmt allerdings. Thema "Erloschene Betriebserlaubnis". Egal ob das Getriebe verantwortlich für den (Personen-)Schaden ist oder nicht.

 

Geh zum TÜV und erkläre denen das. Du kannst denen das Getriebe auf den Tisch legen und alles 1a vorab dokumentieren und darstellen. Und selbst wenn die Jungs das verstehen (ist natürlich stark von deren Bereitschaft sich damit überhaupt auseinandersetzen zu wollen abhängig), wird Dir keiner sein ok geben, da das verbaute Getriebe nicht kontrolliert werden kann. Für diese Leute sind das nervige Leichtkraftrad- & Mofa-Spielereien, die denen nur ihre Zeit kosten. Du müsstest den Motor dann schon vor deren Augen zusammenbauen, einbauen und in Betrieb nehmen. Oder Du findest einen TÜV-Roller-Fan, der aus persönlichem Interesse voll bei Dir ist und Dich sogar noch gerne dabei unterstützt.

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Hatte bei meiner Eintragung dies im Vorfeld geklärt. Ein weiteres Argument war, dass durch die längere Übersetzung der Geräuschpegel sinken wird. Ausgangpunkt ist das Gutachten, Leistung 7 Kw DR 135 bei 7750 U/min 86 Höchstgeschwindigkeit. Mit längere Übersetzung max. die Geschwindigkeit bei 7750 - erhöhtem Luftwiderstand. Sonst alles erklären, das die Teile original Piaggio sind und die im Baukastensystem unterschiedlich zu bestücken sind.

Wäre einen Versuch wert. Oder über einen Händler/Geschäft dies eintragen zu lassen.

Unterlagen, Berechnungen sind dann das A zum O.

@DUCMANN166, in den TÜV-Papieren zu Zulassung als Baumuster steht das genaue Übersetzungsverhältnis drin. Da guckst du, hier Beispiel P 125 X:Getriebe PX 125 TÜV Bericht 1.jpg

Wenn es hart auf hart kommt, kann die Veränderung nachgewiesen werden....

Bearbeitet von 2Manni
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vor 34 Minuten schrieb knipskistensammler:

...weil sie das nunmal, u.A. je nach Schadenhöhe, zur Prüfung von Regressansprüchen an den Unfallverursacher so machen und weil das demzufolge zu ihren Aufgaben gehört...??? Natürlich nicht unbedingt, wenn Du ne fremde Stossstange ankratzt, aber wenn Du 'nen Radfahrer niedermachst und der sein Leben lang ein Pflegefall ist, ist das für dich als Unfallverursacher mit nicht konformen Fahrzeug u.U. nicht lustig...

 

Deswegen schrieb ich ja "sehr weit hergeholt"

Da muss die Übersetzung schon unfallrelevant sein und das ist sie halt nicht. Erloschene Betriebserlaubnis ist nicht gleich erloschene Betriebserlaubnis.

 

Na ist ja auch egal, ist ja nicht das Thema hier !

 

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vor 3 Minuten schrieb Hamsterporsche:

 

Erloschene Betriebserlaubnis ist nicht gleich erloschene Betriebserlaubnis.

 

 

 

was bitte dann? Gerne auch per PN, damit das hier nicht zerredet wird... (Ich bin selber Versicherungssachverständiger, allerdings in einer gänzlich anderen Sparte... aber man bekommt in dem Zusammenhang eben doch viel mit)

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Ok, danke erst einmal an alle.

Das Eintragen ist für mich halt Plicht.

Als Mofa fahrer hat man halt keine möglichkeit schon wegen dem Führerschein und der Kohle gehabt.

Heute als erwachsener   sollte man das doch lieber mit Verstand betrachten und die paar Euro´s ausgeben wenn möglich.

selbst bei einem unverunschuldeten Unfall kann immer ncih ein findiger Anwalt das Thema ansprechen und einen Sachverständigen anfordern.

Wenn der SChaden bei dem Verursacher groß genug und es eventuell auch um seine Fahrerlaubnisgeht sind die Kosten für den Gutachter nachher Pienuts!!

Deshalb mache ich auch keine Sachen die ich mit 15 vielleicht gemacht habe.

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Also mir stellt sich vor allem die Frage nach der Sinnhaftigkeit der ganzen Unternehmung. Die Übersetzung ist ja dann schon sehr lang gewählt. Wird der DR das auch schaffen ?  Sonst muss der TE ja auch jede weitere Maßnahme, wie Vergaser, anderes Lüra, Zündverstellung, Auspuff, Zylinderkopf etc., abnehmen lassen müssen, um sich selbst gerecht zu werden.

Mein (nagelneuer) plug&play  DR  mit 23/68 beschleunigt eher zäh. Mit dem alten war der Sprint auch nicht seine beste Disziplin.

 

Nur so'n Gedanke   TTT

Bearbeitet von tingeltangeltoll
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eben die Frage der Sinnhaftigkeit stellt sich mir auch, wenn man ein 200er Getriebe mit nem DR 135er eintragen lassen will... warum nicht einfach einen 200er-Motor eintragen, dann ist alles gut... zudem behaupte ich mal frech, dass selbst bei einem bösen Unfall, niemand das Getriebe zerlegt und auch nur annähernd versteht was da drin ist und was rein gehören WÜRDE.. m.E. vergebene Liebesmühe...

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Am 25.10.2016 um 15:23 schrieb nerve17:

Ok, danke erst einmal an alle.

Das Eintragen ist für mich halt Plicht.

Als Mofa fahrer hat man halt keine möglichkeit schon wegen dem Führerschein und der Kohle gehabt.

Heute als erwachsener   sollte man das doch lieber mit Verstand betrachten und die paar Euro´s ausgeben wenn möglich.

selbst bei einem unverunschuldeten Unfall kann immer ncih ein findiger Anwalt das Thema ansprechen und einen Sachverständigen anfordern.

Wenn der SChaden bei dem Verursacher groß genug und es eventuell auch um seine Fahrerlaubnisgeht sind die Kosten für den Gutachter nachher Pienuts!!

Deshalb mache ich auch keine Sachen die ich mit 15 vielleicht gemacht habe.

 

Hallo,

korrekt zusammengefasst. Da es ja heute in der Zeit der Foren so eine gewisse Regel geworden ist, alles Sachverhalte im www breit zu treten, kannst auch davon ausgehen dass es jeder Rechtsanwaltlehrling bei Bedarf sicher findet.

Also wenn ich mal was vorhabe, wo ich mir im Vorfeld denke, könnte kritisch sein, trete ich dies ganz sicher nicht im Netz breit.

 

Also eintragen lassen oder nicht umbauen ;-)

 

Gruss Christian

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  • 3 Wochen später...

Hallo zusammen, ich habe nun einen Prüfer der wenn ich das verbaut habe auch abnimmt.Manchmal hilft es wenn man einen guten Prüfer hat der möchte, aber nicht kann.Man muss bei solchen Dingen nacheinander Prüfer suchen der auch vMax fahren darf.Sprichbdden Rolle oder Motorrad.Die Anderen vor Ort dürfen die Fahrzeuge ja nicht fahren, bzw nur auf dem Tüvgelände.

Danke für eure Antworte.

 

Gruß Guido

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Am 11.11.2016 um 16:25 schrieb Run Seven:

Jeder Rechtsanwaltslehrling weiß aber auch, dass der Regress des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer nach § 5, 6 KfzPflVV auf 5000 bzw. 2500 Euro beschränkt ist. 

Ich glaube das hier ist der entscheidende Satz.

So Aussagen wie "dann zahlst bis an dein Lebensende" gehören an den Stammtisch.

Ich wünsche dem TE viel Spaß beim Ausprobieren verschiedener Übersetzungen. Der Prüfer freut sich bestimmt, wenn du später auf 125er Übersetzung umbaust. :-D

Für mich nicht nachvollziehbar, so viel Theater um Zahnräder zu machen die nichtmal aus dem Tuningsektor stammen sondern ori im gleichen Modell standardmäßig verbaut sind.

 

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  • 4 Wochen später...

Hi zusammen,

Das Getriebe ist gebaut!Die Lusso Scheiben auf PX alt welle ausdistanziert auf 0.15mm.PX Alt schalte. Schaltet 

Sauber durch.Motor auf 19c.Es fehlt bei original 21/68 ;21/35 etwas dampf oben rum. Werde das mal mit ner 20er probieren.Dann geht es zum Tüv.

Eintragung kein Problem.Der TÜV Mann weiss wo von er spricht. Das einzragen eines Lefty wegen 80db Fahrgeräusch ist schwieriger.

Habe hier mal nen Getrieberechner von mir angehägt.Falls jemand interesse hat.Hier könnt ihr euch die Geschwindigkeit bei Drehzahl und Gang / Setup ausrechnen und die Drehzahl bei gps gemessener V/Max.

 

Gruss Guido

Getrieberechner.xlsx

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Am ‎11‎.‎11‎.‎2016 um 16:25 schrieb Run Seven:

Jeder Rechtsanwaltslehrling weiß aber auch, dass der Regress des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer nach § 5, 6 KfzPflVV auf 5000 bzw. 2500 Euro beschränkt ist. 

 

Ouh, das kannte ich nicht, danke für diesen Hinweis!

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Am ‎15‎.‎11‎.‎2016 um 07:39 schrieb PK-HD:

So Aussagen wie "dann zahlst bis an dein Lebensende" gehören an den Stammtisch.

 

Ne... an den Küchentisch zum Nachwuchs :-D

 

(Hat beim depperten Stiefsohn aber nichts gebracht, er hat das Plastemopped trotzdem zu Tode gemurkst :whistling:)

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@nerve17Wenn du auf 20/68 gehst, dann ist das Getriebe ohne weitere Maßnahmen immer noch zu lang!

Da stehen bei 7000 U/min 98 km/h an, mit 23/68 auf 80er Getriebe sind wir bei 92. Dies zieht der Motor bei guten Bedingungen auf ca: 90-100.

Sonst Glückwunsch, das du einen verständigen Prüfer gefunden hast. Die Geräusche sollten mit der Lussodämmmatte in der Backe im Rahmen bleiben. Motor kann bei der Übersetzung in Richtung 21° abgeblitzt werden.

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eingetragene z.b. drt-getriebe habe ich schon in dem ein oder anderen fahrzeugschein gesehen, ob sinnig oder nicht, vermag ich nicht beurteilen.

 

ich persönlich möchte es eigentlich nicht im fahrzeugschein stehen haben - dann müste ich mit jeder änderung ne neue abnahme machen, weil es ja nunmal explizit im schein steht. bei mir ist hubraum, vmax. eingetragen und die leistungssteigerung inkl. einiger der verbauten teile.  der ganz große mofa-schein ist für meine kiste eh erforderlich - man muss also sowie den schein haben, der einen zum fahren aller zwei-räder berechtigt.

 

letztendlich wird einem das nicht eintmal die einzelene prüfstelle beantworten können. der eine prüfer sagt: ne lass mal, der nächste sagt: muss.  je genau die eintragungen sind, desto mehr bindet einen das, was ich persönlich nicht mag.

der eine will unbedingt mikuni 35 im schein stehen haben, der nächste keihin - ich persönlich mag: vergaser mit durchmesser 35 mm am liebsten. ähnliches spiel beim ansaugweg. der eine prüfer sagt, den brauch ich dir nicht eintragen, der nächste sagt, die v-force 4 trage ich ein.  mir sagte man, lass den ansaugweg weg, dann kannst du auch mal was anderes probieren. 

 

wasserkühlung habe ich auch schon eingetragen gesehen oder  eine hydraulische kupplung. ein anderer prüfer sagt, was soll der unsinn. weiter gehts bei zündung, polradgewicht und veränderter qk.

 

letztendlich ist das eine diskussion, wie allgemein beim eintragen, der eine meint ja, der nächste nein.

 

wenn der TE den kram eintragen will, dann soll er es halt machen. ob man dann jeden einzelnen gang oder nur die primär einträgt muss er selbst entscheiden.

 

davon mal abgesehen: damit verbunen ist ja auch ne andere kulu und die bearbeitung am motorgehäuse ( der kleine steg muss im gehäuse etwas weggeflext werden). bei der kulu ist ne andere andruckplatte verbaut. man kann die diskussion also wirklich bis zur unendlichkeit führen.

Bearbeitet von T5Pien
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