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kann ich vom kauf zurücktreten? gsfwa


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Dieser Logik nach, wäre ja jede Form von Fristsetzung (die der Gesetzgeber in vielen Fällen ausdrücklich vorsieht) eine Erpressung....

 

Geschrieben (bearbeitet)

Nicht die Fristsetzung, sondern die Drohung mit Strafanzeige, auch verklausuliert.

Mein Fehler allerdings: nicht wegen 253 sondern wegen 240 - nicht Erpressung, sondern wegen der Nötigung ist der Kollege verknackt worden, daher keine Bereicherungsabsicht erforderlich.

http://hrn.jura.uni-hamburg.de/2013/12/18/bgh-notigung-durch-anwaltliche-drohung-mit-strafanzeige/

http://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/kann-die-drohung-mit-einer-strafanzeige-strafbar-sein

Bearbeitet von Steuermann
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Steuermann:

Nicht die Fristsetzung, sondern die Drohung mit Strafanzeige, auch verklausuliert.

Mein Fehler allerdings: nicht wegen 253 sondern wegen 240 - nicht Erpressung, sondern wegen der Nötigung ist der Kollege verknackt worden, daher keine Bereicherungsabsicht erforderlich.

http://hrn.jura.uni-hamburg.de/2013/12/18/bgh-notigung-durch-anwaltliche-drohung-mit-strafanzeige/

http://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/kann-die-drohung-mit-einer-strafanzeige-strafbar-sein

 

Wenn ich das beschriebene Urteil in Deinem Link richtig verstehe, dann war aber ein entscheidender Faktor in der Urteilsbegründung der Sachverhalt, daß die Drohung mit Strafanzeige von einem Anwalt kam. Von der großangelegten Betrugsmasche mit nicht berechtigten Forderungen mal ganz abgesehen, Pflichtverletzungen in seiner Anwaltlichen Tätigkeit u.s.w.. Wenn ein Privatmann aufgrund eines nicht ganz sauberen Geschäfts, wie hier in diesem Fall, seinem "Geschäftspartner" an den Kopf wirft, daß er zum Anwalt geht, weil er sich betrogen fühlt, spielt das wohl in einer etwas anderen Liga.

 

Dem Topiceröffner jetzt also hier deratig Angst einzuflössen wie in Deinem ersten Beitrag (Nr. 28), ist glaube ich etwas übertrieben dargestellt gewesen.

 

Natürlich nur meine laienhafte Auffassung, in vollem Bewußtsein, daß Recht und Gerechtigkeit nicht zwangsweise konform sein müssen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Champ:

deratig Angst einzuflössen

Ach nu aber... also neee..

Mein Gefühl behauptet, dass hier möglicherweise rund die Hälfte der Mitglieder ohne Betriebserlaubnis rumscheppert, vielleicht sogar welche ohne Fahrerlaubnis. Da unterstelle ich bei den meisten einen höheren geistigen Festigkeitsgrad als das..

Nur von der Verknüpfung "Rückzahlung sonst Strafanzeige" hab ich abgeraten und zwar dringend. Wenn das Angst einflößt, dann zu Recht...

Die Formulierung geht einem schnell mal über die Lippen und hat bei einer Kollegin dazu geführt, dass die Kammer mal kurz über eine berufliche Neuorientierung ihrerseits nachgedacht hat..

Aber bitte... Mach!

Bearbeitet von Steuermann
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Steuermann:

..... hat bei einer Kollegin dazu geführt, dass die Kammer mal kurz über eine berufliche Neuorientierung ihrerseits nachgedacht hat...

 

 

Hast Du auch ein Beispiel, in dem ein "Normalbürger", also kein Anwalt, aufgrund dieser "Drohung" mit einer Anzeige in Ketten gelegt wurde?

Geschrieben

Wozu? Willst Du empfehlen "kannst ruhig machen, wird ja eh nicht verfolgt"?

Sowas dürfte im Strafbefehlsverfahren abgefrühstückt werden und da keiner so.. äh.. sagen wir "konfrontationsfreudig" wäre, das durch die Instanzen zu jagen, wirst Du keine Veröffentlichungen finden, da für die Rechtsfortbildung schlicht irrelevant..

Trotzdem habe ich meinem Bewährungshelfer und auch Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden versprochen, bereits von der Begehung abzusehen und nicht nur solche Straftaten zu wählen, die wahrscheinlich nicht verfolgt werden.

Hab ich die Frage richtig verstanden?

Geschrieben

am besten ist immer sich alles vorher gut überlegen und alles fragen was nötig ist 

 

dann erspart man dem herrn richter unsinnige prozesse und die verteidiger haben auch mehr zeit und können sich besser konzentrieren :-D

Geschrieben

Servus!

 

Naja, das mit dem "aus Versehen" hab ich jetzt hier ja aufgeworfen scheinbar, deshalb schreib ich noch mal was:

1. Das war nur wohlwollend von mir formuliert dem Händler gegenüber. Unter der Prämisse, dem Händler ist das furchtbar peinlich und er holt das Ding sofort wieder ab weil er seinen Fehler erkannt hat. Das ist ja aber offensichtlich bis jetzt nicht geschehen...

 

1. @Steuermann:

Ich glaube (als auch nicht-Jurist) allerdings auch, dass du da ein wenig zu schweres Geschütz auffährst. Beruflich hab ich auch mit recht vielen solchen (meist unsinnigen) Rechtsstreitigkeiten zu tun. Und mir ist noch keine Privatperson untergekommen, die ein Verfahren wegen Nötigung am Hals hatte, weil Sie rechtliche Schritte angedroht hat. (Auch wenn ich etliche kenne, die das durchaus mal verdient hätten...) Schließlich ist es lediglich die Ankündigung, tatsächlich die Mittel unseres Rechtsstaates auszunutzen, um seine entsprechende Forderung durchzusetzen. Wenn das natürlich ein Volljurist macht - mit entsprechender Fachkenntnis - und hier mit Verfahren droht, die es so gar nicht geben kann, geb ich dir natürlich völlig Recht. 

Aber was ich noch zu bedenken gebe ist die Sache mit dem Vorsatz: Ich glaube, hier hätte es der TE relativ leicht. Immerhin handelt es sich um einen "Händler" wie geschrieben, ich unterstelle jetzt mal, dass damit auch gemeint ist: Eingetragene Firma für den Verkauf von KFZ (in irgendeiner Art), also gewerblich.

Und der Unterschied in der Fahrgestellnummer ist ja nicht so gering: Die Ape hat alleine schon einen Scheinwerfer, die FIN ist von einem Fahrzeug mit zwei Scheinwerfern. Also leicht erkennbar, daß was nicht stimmt - für einen Händler erst recht, der sich mit den Präfixen auskennen sollte. 

Parallelbeispiel: Ich kaufe von nem VW-Händler einen Golf 1 und später stelle ich fest, dass die Fahrgestellnummer von nem Golf 5 eingeschweißt wurde und in den Papieren steht. Da würde man dem Händler ebenfalls nicht glauben, dass das nicht bemerkt wurde im Autohaus...

 
(Außer natürlich, die Nummer wurde absichtlich und offiziell irgendwann getauscht, aus welchen Gründen auch immer. Aber darauf hatte ich ja schon hingewiesen...)
 
Schöne Grüße,
Jan
 

 

 

  • Like 1
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

so die Sache ist erledigt.

 

gestern nacht hat er das Ding endlich abgeholt. Musste erst einen Brief mit Frist und Androhung von rechtlichen schritten verfassen....

 

falls wer eine ape im raum Berlin kaufen möchte sollte nicht bei dem Kollegen mit der plz. 10... Suchen. Ich bin mir sicher das er Weis was mit den kisten ist die er hat.

 

naja egal. Thema ist für mich jetzt gegessen.

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    • Miss doch einfach nach. Dann kannst du dir die Frage gleich selber beantworten......
    • Moin,   eigentlich passt meine Frage nirgendwo so richtig hin, denn es geht um ein Gokart mit Ciao Motor. Diese Gokarts wurden von der Firma Schlösser GmbH Kunststofftechnik in Süßen (Baden-Württemberg) hergestellt. Die Produktion muss irgendwann in den 70er/80er Jahren erfolgt sein, die Firma existierte von 1971 bis 1983. Auf dem Typenaufkleber steht "Motor: Vespa Ciao". Das ist schon witzig konstruiert, die "Karosse" besteht aus GFK. Das Getriebe ist ein Ciao-Getriebe, allerdings steht hier die Hauptwelle auch aus dem Getriebedeckel heraus um die Antriebswelle aufzunehmen. Auf der anderen Seite ist statt dem Kettenritzel die andere Antriebswelle montiert. Gestartet wurde das Ding über einen Seilzugstarter, ähnlich den Seilzugstartern von Swing, alternativ: Schiebestart.   Kennt jemand so ein Gefährt oder hat gar eins? Ich habe zumindest vorher noch nie etwas davon gehört oder gesehen. Ich wäre für jede Information dankbar.   Gruß Jakob
    • Nein, ich freu mich darüber natürlich nicht. Aber mein erster Reflex ist es, versuchen zu verstehen, was dahinter steckt. Und da ist nun mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das - mit nachvollziehbaren Argumenten - das bisherige System als ungerecht erkannt hat. Es musste also erneuert werden. Und dass es da Gewinner UND Verlierer geben wird, war klar und vorgegeben. Und nur, weil ich jetzt Verlierer bin, seh ich keinen Anlass zum schimpfen. Vielleicht hab ich auch einfach nur viele Jahre ungerechte Vorteile genossen (siehe Urteil)?   Das kommt drauf an. Nur weil es für mich teurer wird nicht.   Ich hab ein Grundstück, bei dem sich die Grundsteuer knapp vervierzigfacht (!) hat. Von 9,- auf 353,- EUR. Das Grundstück liegt teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet, ist gänzlich unbebaubar. Das wird vermutlich seinerzeit der Grund für die niedrige Abgabe gewesen sein. Ich vermute, dass dies jetzt übersehen worden ist. Dann möchte ich das natürlich korrigieren lassen. Das halte ich für legitim.   Allerdings, wenn es nun eine bewusste Entscheidung sein sollte, auch solche Grundstücke höher zu besteuern, weil ich da mit meinen vielen geilen Weibern den ganzen Tag naggich in schönster Natur rumtollen und den geilsten  (Blümchen?) Sex habe (haben könnte?), dann ist das halt auch irgendwie nachvollziehbar und dann halt so. Irgendwoher muss das Geld für unsere Gemeinschaft herkommen. Das Sankt-Florians-Prinzip geht mir auf die frei baumelnden Nüsse. Der Besuch im Swingerclub kann übrigens teurer sein (hab ich gehört).
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