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Moin, TÜV ist kein Problem

was die Sache unglaublich erleichtern würde sind Spanische  Papiere

die annulado gestempelt sind  oder eine Permisio de Circulation auch anullado.

 

Damit muss es 100% klappen , §21 TÜV machen und Abfahrt

 

Grüße BErnd

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Auch bei Fahrzeugen aus einem EU-Land? :wow:

Bei Fahrzeugen aus der Schweiz ist klar, dass ein Verzollungsnachweis gefordert wird...

 

Ich habe z. B. eine italienische T5, für die der private Importeur nur die 21er Abnahme beim TÜV gemacht hat, aber selbst nie in D zugelassen hatte. Ich habe also erstmals deutsche Papiere dafür bekommen, was völlig problemlos war, damals sogar bei der gewohnt schwierigen Kölner Zulassungsstelle.

 

Ed.: Mag natürlich daran gelegen haben, dass es bei 125ern einfacher ist, da Leichtkraftrad. Dafür braucht man ja nur eine Betriebserlaubnis, deshalb entfällt da auch der Mist mit Aufbietung eines "verlorenen" Fahrzeugbriefs usw.. 

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Ich habe inzwischen beide Fälle erlebt. Habe mal eine T5 aus der Schweiz über das GSF gekauft. Der Verkäufer hat die Verzollung ordnungsgemäß durchgeführt.

 

Zusätzlich dazu habe ich eine neue PX200 2002 in Spanien gekauft, da hat keiner nach einer Verzollung gefragt. Das gleiche galt für eine belgische GS200 (baugleich TX), die ich vor ca. 4 Jahren aus Belgien gebraucht gekauft habe ohne Papiere. Auch da war keine Verzollung erforderlich.

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Moin,

 

also wie ich oben schon schrieb  ist State of the Art das  man in der

EU spanische Fahrzeuge  mit der entstempeltem Permisio de Circulation

und oder abgestempelten Papieren 100% angemeldet bekommt .

 

Normal geht es auch mit Informe Status  definitiva  oder mit den Originalen

Papieren  ist aber nicht verbindlich .

 

Fakt ist einfach das trotz originaler Papiere kein Nachweis über die korrekte Abmeldung erbracht ist .

 

In Spanien  kann nur der letzte Besitzer mit seinem Ausweis eine Abmeldung vornehmen ,

oder eben mit Notar und zwei Zeugen .

 

Anmeldung EU hierzulande nur mit Kaufvertrag

 

Das ist Stand der Dinge  in Deutschland .

 

Gerne könnt ich auch über Zölle ect weiter philosophieren ... vielleicht kommen die ja bald wieder :-) 

 

Grüße Bernd

 

 

 

Bearbeitet von MV S.A.
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vor 44 Minuten schrieb Blue Baron:

 

Ich könnte mir vorstellen, dass die Ausfuhrbescheinigung als eine Art Nachweis dafür gewünscht wurde, dass das Fahrzeug im Herkunftsland nicht als gestohlen gemeldet ist.

 

Die Moppeds kamen jeweils aus NL, Diebstahl ist aber eher unwahrscheinlich, ich hatte ja Papiere. Das ganze schien

mir nicht mit nennenswerten Kosten verbunden zu sein, mehr eine Formalität. Ich fuhr rüber, schaute die Karre an,

wir machten den Vertrag und ich kam 14 Tage später und holte den Roller ab. Der Verkäufer kündigte an, in der

Zwischenzeit die Ausfuhr anzumelden, was er auch machte. Ich bekam zum Roller ein Formular vom NL Zoll

und als ich bei der Zulassung gefragt wurde, hatte ich das, hab aber nicht gefragt was wäre, wenn nicht.

Vielleicht treffe ich meinen Holländer morgen Abend auf einer Party. Ggf. frage ich ihn, was es damit auf sich hat.  

 

 

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Vielleicht noch eine Anekdote am Rande mit Bezug auf den Post von Bernd. In der EU sind zumindest z.Teil die Behörden inzwischen vernetzt. Als ich meine GS200 aus Belgien damals nach dem TÜV anmelden wollte beim Strassenverkehrsamt, stellte sich heraus, dass der Roller in Belgien noch angemeldet war. Auch das genaue Datum der EZ konnte die Dame sehen. Ich bin damals fast vom Stuhl gefallen! Zum Glück konnte ich den Verkäufer noch erreichen und er hat die Vespa abgemeldet und mir ein sogennates Schrappingattest geschickt. Dieses entspricht wohl der belgischen Abmeldebescheinigung.

Danach klappte dann auch die Anmeldung.

 

Hängt aber wohl vom Land und Alter des Fahrzeugs ab. Bei meiner spanischen GT war nix im System, die war aber auch bereits 1995 abgemeldet

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Wenn ich das (halb-holländisch) richtig verstanden habe, hat das was mit Halterhaftung zu tun.

In NL ist es wohl so, dass man (bei Export?) erst vollständig als Halter gelöscht wird, wenn

der Export den dortigen Behörden gemeldet wird. Ist wohl eine spezielle NL-Vorschrift und

für alle anderen Länder und damit diesen Fall nicht von Belang. 

Bearbeitet von Arthur
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vor 11 Stunden schrieb Crank-Hank:

Mein TÜV Prüfer hat so was lapidares wie eine TX200 einfach in der Schublade

 

Problem ist mittlerweile die Zulassung! 21er bekomme ich auf eigentlich jede Vespa

 

Tipp ist aber wie schon gesagt: 125ccm!!

 

Deiner ja, meiner auch, der von MV.S.A wie viele andere auch. Aber eben nicht alle. Ergo ist es nicht überall Problemlos.

Zulassung ist z.B. hier kein Problem.

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  • 2 Jahre später...

Ist es korrekt, dass die spanischen Behörden bei Ausstellung einer baja definitivo die originale Permiso de circulacion, also die originalen Fahrzeugpapiere einziehen?

Ich kann also entweder eine Permiso beim Kauf mit bekommen ODER die Informe baja definitivo......niemals beides!!??

 

Wie soll ich aber ein Fahrzeug zulassen, das nur eine baja zusammen mit der fecha technica hat, wenn meine Zulassungsstell partout die Permiso möchte? Zumal das ja selbst in Spanien nicht ginge, weil ja endgültig stillgelegt?

 

Hat eine Informe baja definitivo eine Unterschrift und Stempel oder ist das nur ein Ausdruck aus dem Internet?

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Bei meiner spanischen Karre waren folgende Dokumente dabei:

 

- Permiso de Circulation > Anulado Baja gestempelt

- Solicitud de baja del vehiculo > gestempelt: Baja definitiva este vehiculo no podra volver a circular 

- Tarjeta de inspeccion technica de vehiculos > kein spanischer Stempel nur in Deutschland ungültig gestempelt

wie die beiden anderen Dinger auch. 

 

Vielleicht hilft das?

 

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Gerade eben schrieb Arthur:

Bei meiner spanischen Karre waren folgende Dokumente dabei:

 

- Permiso de Circulation > Anulado Baja gestempelt

- Solicitud de baja del vehiculo > gestempelt: Baja definitiva este vehiculo no podra volver a circular 

- Tarjeta de inspeccion technica de vehiculos > kein spanischer Stempel nur in Deutschland ungültig gestempelt

wie die beiden anderen Dinger auch. 

 

Vielleicht hilft das?

 

 

Ok....dann wurde in deinem Fall bei der baja definitiva der Brief (Permiso) nicht von der spanischen Behörde eingezogen.

 

Würde dann der Aussage eines potentiellen Verkäufers widersprechen (der zudem beides nicht hat)

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Wenn man sich für den Erwerb eines spanischen Rollers interessiert, fällt auf, dass

keine originalen Papiere die Regel ist, nicht die Ausnahme. Vielleicht muss man bei

der Abmeldung was löhnen und bekommt dann den Permiso, Anulado gestempelt? 

Bei LTH gibts so gut wie nie Papiere zu den spanischen Kisten, frag doch mal nach 

wieso. 

Bearbeitet von Arthur
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vor 4 Minuten schrieb Arthur:

Wenn man sich für den Erwerb eines spanischen Rollers interessiert, fällt auf, dass

keine originalen Papiere die Regel ist, nicht die Ausnahme. Vielleicht muss man bei

der Abmeldung was löhnen und bekommt dann den Permiso, Anulado gestempelt? 

Bei LTH gibts so gut wie nie Papiere zu den spanischen Kisten, frag doch mal nach 

wieso. 

 

Du meinst, dass die Eigentümer bei der Abmeldung die Permiso lieber dort lassen, anstelle sie gegen Bezahlung noch ungültig stempeln zu lassen?

 

Ist dann nur doof, wenn das eigene LRA die Kiste ohne Permiso nicht zulassen möchte :wacko:

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Halte ich für denkbar, ja. Ich bilde mir ein, mal gelesen zu haben, dass man in Italien

auch nur eine Kopie vom ACI Zettel bekommt, Original nur gegen Zaster. Mit der

Kopie brauche ich hier bei der Zulassung auch nicht anzukommen. Vielleicht

sind die Gepflogenheiten in Spanien ähnlich? 

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vor 3 Minuten schrieb -=SkReeK=-:

Bei meiner Kiste waren auch die originalen Papiere (permisio) als ungültig gestempelt dabei, die werden nicht eingezogen... Ob das den Verkäufer was gekostet weiß ich nicht :-)

 

 

Die spanischen Papiere werden in D auch eingezogen, es sei denn man beantragt die Aushändigung. Kostet nichts,

dauert aber ein paar Wochen. Es kann schon sein, dass die spanischen Behörden in der Regel einziehen. 

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vor 2 Minuten schrieb Arthur:

 

Die spanischen Papiere werden in D auch eingezogen, es sei denn man beantragt die Aushändigung. Kostet nichts,

dauert aber ein paar Wochen. Es kann schon sein, dass die spanischen Behörden in der Regel einziehen. 

 

Ja möglich, aber dann müsste ja zumindest die baja definitivo vorliegen? Aber gar nix?

Oder lieg ich verkehrt?

 

Und das Kennzeichen? Wird nicht eingezogen?

Bearbeitet von weissbierjojo
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