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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi

Wollte mal fragen ob es neben Hella und Ochsenauge noch weitere Lenkerendenblinker gibt, die ne Zulassung für vorne und hinten haben.

Such schon ne Weile, aber ohne Erfolg..

Geschrieben

Ich denke das kannst Du abhaken, da Lenkerendblinker seit BJ XX (ich glaub '89) nur noch in Verbindung mit hinteren Blinkern zugelassen werden. In Folge dessen genehmigt Flensburg keine neuen Designs mehr für mit ohne hinten. Bei Dieselabgasen sind die komischerweise wesentlich flexibler...:whistling:

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Klingelkasper:

Ich denke das kannst Du abhaken, da Lenkerendblinker seit BJ XX (ich glaub '89) nur noch in Verbindung mit hinteren Blinkern zugelassen werden.

bis EZ 01.01.1987 ohne hintere FRA zulässig, ab EZ
01.01.1987 nur in Verbindung mit feststehenden, nach
hinten wirkenden FRA zulässig. ;-)

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb BerntStein:

ich montiere grad die M-Blaze discs. Ich glaube nicht, dass da wer Stress macht. Fahren auch genug mit den Fiat-Dingern rum.

Ganz 100%ig ist halt selten.

ist halt immer eine Frage des Prüfers. Die Fiat-Dinger strahlen ja nicht einmal  richtig nach vorne.

Geschrieben

Hi
Ok wäre für ne baujahr 63 GL
Für Fiat Dinger würden vom Style super passen, aber für ne erste Abnahme würd's evtl nicht reichen. Außerdem, wenn ich schon Blinker einbaue, dann sollen sie schon erkennbar sein für den Onkel im 20Tonner hinter mir ;-)

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb light:

Außerdem, wenn ich schon Blinker einbaue, dann sollen sie schon erkennbar sein für den Onkel im 20Tonner hinter mir ;-)

 

Der 20Tonner spielt vermutlich eh grad mit dem Smartphone rum, also is des Wurst ...

  • Like 1
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Marcelleswallace:

@ Light

Bei all diesen genannten Blinkerkobinationen  gibts keine Schwierigkeiten mit dem TÜV in unserer Hood.

 

 

hört sich gut an!

Geschrieben (bearbeitet)

Wieso nicht? Er darf sich nur nicht mitdrehen.

 

Und er ist für vorne und hinten zugelassen, nur ob er diese Funktion gleichzeitig wahrnehmen darf ist eine Grauzone.

 

Edit: dass da in der Beschreibung steht er wäre nicht fürs Lenkerende ist nur im Bezug auf die dortige Montierbarkeit gemünzt. Da brauchts halt Kreativität.IMG_3985.JPG

Bearbeitet von Deichgraf
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Deichgraf:

Wieso nicht? Er darf sich nur nicht mitdrehen.

 

Hast du die normalen Innenrohre oder was anderes zum fixieren verwendet?

PS: die dinger sind echt putzig klein :-)

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Klabauter:

Haste Recht. Der strahlt ja in alle Richtungen.

(Ich wusste, ich hatte die schon mal an irgendeinem Roller gesehen:cheers:)

 

Nee, der strahlt eben nur in eine Richtung, deshalb ist es ja eine Grauzone ob er als Lenkerendenblinker verwendet werden darf. Dass er eine Zulassung als vorderer und hinterer Blinker hat heißt dass Du ihn entweder vorne oder hinten oder vorne und hinten verwenden darfst. Aber nicht vorne und hinten gleichzeitig. Genaugenommen. Meine "strahlen" nach hinten um zumindest so ein bisschen Sicherheit zu bieten. Bei mir sind aber auch (ausschließlich) Lenkerendenblinker eingetragen, das hilft.

 

vor 4 Minuten schrieb light:

 

Hast du die normalen Innenrohre oder was anderes zum fixieren verwendet?

PS: die dinger sind echt putzig klein :-)

 

Innenrohre, selbstgebaut.

Geschrieben

wie ist das eigentlich wenn ich bei einer alten 125er (die keine blinker hat und braucht) irgendeinen blinker anbringe - muss dieser dann irgendwelchen vorschriften entsprechen?

Geschrieben

Ja klar. Du willst doch niemanden blenden. ;-)

 

Was drangebaut wurde, muß vorschriftsgemäß funktionieren. Die Frage bleibt, welche Vorschrift man anwenden soll. :-D

Geschrieben

lol, schon klar, dass da beim blinken kein öl rausspritzen soll :-)

 

ich mein halt, bei ner 125 brauch ich eigentlich keinen blinker und wenn ich einen lenkerendenblinker dran schraub, der eben nicht für vorne UND hinten zugelassen ist, dann könnte ich immer noch sagen, dass ich eigentich garkeinen bräuchte..

Geschrieben

Allda, selbst an Werners HOREX-Regina (ca. Bj. 1952 - daher ohne jegliche FRAZ-Pflicht) durften es keine Wurstblinker sein. Also bei Dir erst recht nicht. :wallbash: 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb Deichgraf:

 

Nee, der strahlt eben nur in eine Richtung, deshalb ist es ja eine Grauzone ob er als Lenkerendenblinker verwendet werden darf. Dass er eine Zulassung als vorderer und hinterer Blinker hat heißt dass Du ihn entweder vorne oder hinten oder vorne und hinten verwenden darfst. Aber nicht vorne und hinten gleichzeitig. Genaugenommen. Meine "strahlen" nach hinten um zumindest so ein bisschen Sicherheit zu bieten. Bei mir sind aber auch (ausschließlich) Lenkerendenblinker eingetragen, das hilft.

 

 

Innenrohre, selbstgebaut.

Auf YouTube sah das so aus als wenn die rundum leuchten. Hab Deine ja nur im Stand gesehen. Sorry für Fehlinfo.

Bearbeitet von Klabauter
Geschrieben

Ja, gut, klar leuchten die rundum, ich bin Familienvater und weder verantwortungslos noch lebensmüde. 

Aber die haben so 'nen kleinen Diffusorspiegel drin, der Licht in eine bestimmte Richtung lenkt.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am ‎14‎.‎01‎.‎2017 um 21:26 schrieb light:

ich mein halt, bei ner 125 brauch ich eigentlich keinen blinker und wenn ich einen lenkerendenblinker dran schraub, der eben nicht für vorne UND hinten zugelassen ist, dann könnte ich immer noch sagen, dass ich eigentich garkeinen bräuchte..

Wenn du an eine Kröte Blinker dranschraubst, obwohl die Kröte eigentlich keine Blinker bräuchte (aufgrund Hubraum <125ccm u. in Verbindung mit Erstzulassungsdatum vor 01.01.1962), dann müssen Blinker nach dem freiwilligen Verbauen trotzdem den Vorschriften entsprechen, wie wenn deine Kröte (aufgrund Hubraum >125ccm u. in Verbindung mit Erstzulassungsdatum nach 01.01.1962) Blinker benötigt hätte.

 

Ist doch auch eingängig, denn sonst würden sich ggf. manche Vollidioten Wachskerzen, Taschenlampen, Kinder-ich-hab-Angst-im-Dunkeln-Lampen, Kristallglaslüster etc. als Blinker an die Karre schweißen.

Und das ist nicht egal, weil Blinker eben nicht nur die Fahrtrichtung anzeigen können müssen, sondern sie müssen, wenn sie verbaut werden, in Bauart, Abständen, Einsehbarkeit von vorn/hinten etc. auch bestimmten Vorschriften genügen.

 

Die Formel ist leicht zu merken und gilt nahezu immer:

 

"Ich kann im gesetzlich geregelten Straßenverkehr in den allerseltensten Fällen einfach so machen wie ich möchte, sondern ich bin ein mieser, kleiner Untertan, der inkl. seines Fahrzeuges in bestimmten Parametern zu funktionieren hat. Mein eigenes, subjektives Rechtsverständnis, meine subjektive Rechtsauffassung und meine subjektive Rechtsauslegung kann ich grundsätzlich in die Tonne treten."

 

P.S:

Deine Frechheiten (Zitat) "und wenn ich einen lenkerendenblinker dran schraub, der eben nicht für vorne UND hinten zugelassen ist, dann könnte ich immer noch sagen, dass ich eigentich gar keinen bräuchte.." werden Dir die entsprechenden staatlichen Stellen (Polizei, Zulassungsstellen) oder die von diesen beauftragten privaten Institutionen (TÜV, Dekra) schon noch austreiben. Man wird Dir sehr wahrscheinlich deinen Arsch mit einem Wagenheber öffnen, bis alle Lenkerendenblinker dieser Welt dort hinein passen und die sich alle ohne Weiteres inkl. von Innenrohren drehen lassen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
  • Like 2

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