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GSFwa: Arbeitszeit/Reisezeit


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kurz Frage:

Ist es zulässig, dass die angeordnete Reisezeit (also kurzfristige Dienstreise zum Kunden vom AG aus) dem Arbeitnehmer durch eine Betriebsordnung nur anteilig angerechnet wird?

Darf der AG nur 60% der Reisezeit als Arbeitszeit anrechnen?

Zusatzinfo: Angeordnet ist die Reise mit dem Dienst-PKW als Fahrer.

Geschrieben (bearbeitet)

Bei Dienstreise zählt bei mir ab Haustür auf und abends bis  Haustür zu.

 

Les grade vom Ag aus, warum sollte da die Zeit nicht ganz berechnet werden?ist doch also während deiner Arbeitszeit der Trip zum Kunden.

 

 

Betreibsrat mal drauf ansetzen, sowas geilt die immer.

Bearbeitet von Schrottpresse
Nachtrag
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb wolei:

Bei Dienstreise zählt bei mir ab Haustür auf und abends bis  Haustür zu.

 

Ja, in der alten Bude war das bei mir auch so.

vor 1 Minute schrieb wolei:

Betreibsrat mal drauf ansetzen, sowas geilt die immer.

Gibt es nicht, Bude is zu klein.

  • Like 1
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb wolei:

Les grade vom Ag aus, warum sollte da die Zeit nicht ganz berechnet werden?ist doch also während deiner Arbeitszeit der Trip zum Kunden.

Ich soll für zwei Wochen täglich zum Kunden fahren.

Dort 8h/Tag arbeiten.

Die Reisezeit wird lt. Betriebsordnung nur zu 60 % als Arbeitszeit angerechnet. Und diese 60 % wiederum nur von der Zeit, welche die reguläre Fahrzeit zum Kunden überschreitet.

Also, z.B. ich brauche normalerweise 10min zur Arbeit.

Zu dem Kunden fahre ich 45 min.

Arbeitgeber rechnet mit davon 60 % an, also 21 min.

Für mich ist dieses Vorgehen neu, ich kenne das bisher nur aus großen Betrieben, dass die gesamte Zeit angerechnet wird.

Mein Gerechtigkeitsempfinden schlägt dabei Alarm, daher wüsste ich gerne, ob das rechtens ist.

Geschrieben

Wenn dem so ist, müsste das in Abweichung vom normalen Tarifvertrag in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Die ist dann Teil Deines Arbeitsvertrags, üblicherweise. Les mal das Kleingedruckte.

  • Like 1
Geschrieben

 

Das ist auch in kleinen Betrieben normal so.

 

Les mal genau den Vertrag, falls das überhaupt möglich ist.  In so kleinen Puffs dreht man sich das gern mal wie es passt.

 

Arbeitest du  auf Stempelkarte?

 

 

 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Skawoogie:

Wenn dem so ist, müsste das in Abweichung vom normalen Tarifvertrag in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Die ist dann Teil Deines Arbeitsvertrags, üblicherweise. Les mal das Kleingedruckte.

 

vor 18 Minuten schrieb wolei:

Les mal genau den Vertrag, falls das überhaupt möglich ist.  In so kleinen Puffs dreht man sich das gern mal wie es passt.

Ja, is schon klar. Es steht ja auch so in der Betriebsordnung/Betriebsvereinbarung. Mich interessiert ob es rechtens ist.

Da kann man ja alles reinschreiben.

vor 7 Minuten schrieb skoot:

Kann der Chef so machen: http://karrierebibel.de/dienstreisen/

 

Das hab ich auch schon gelesen, sehe meine Frage aber in dem Artikel nicht beantwortet.

vor 18 Minuten schrieb wolei:

Arbeitest du  auf Stempelkarte?

In diesem Job jetzt ja. Zum ersten Mal, kommt mir irgendwie alles total veraltet vor. :???:

Geschrieben (bearbeitet)

Stempelkarte ist doch geil, schwarz auf weiß alles!

 

 

Wie regelt ihr das denn die 2 Wochen,  wenn du mal mehr als 8 std beim Kunden bist?

 

Umgeh das ganze doch und fahr zum Betrieb, Stempel und fahr dann zum Kunden 

:-)

Bearbeitet von Schrottpresse
.
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb wolei:

Stempelkarte ist doch geil, schwarz auf weiß alles!

 

 

Wie regelt ihr das denn die 2 Wochen,  wenn du mal mehr als 8 std beim Kunden bist?

 

Umgeh das ganze doch und fahr zum Betrieb, Stempel und fahr dann zum Kunden 

:-)

Ja genau, der Chef wird mir was husten.

 

Das Schlimme ist noch: bis zu 9 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten. Gleitzeit für'n Arsch. :censored:

Geschrieben
Gerade eben schrieb Dieta:

Du hast aber den Vertrag schon vor dem Unterschreiben gelesen? 

Ja klar, ist auch schwer vor Unterzeichnung die Betriebsordnung umzustrukturieren.

Das heißt aber nicht, dass man im laufenden Betrieb nicht anfangen darf Fragen bzgl. Rechtmäßigkeit zu stellen. ;-)

vor 2 Minuten schrieb wolei:

Na da hast du ja den Vertrag deines Lebens abgeschlossen. 

 

Wie schlecht war denn dann der alte Arbeitgeber?

Wegetechnisch war der alte AG nichtmehr tragbar, da das Kundenprojekt abgeschlossen war.

Da bietet der neue deutlich mehr.

Mim Fahrrad in 5min auf Arbeit, dass bekomme ich hier in der Gegend in meiner Branche sonst nicht mehr. Und Zeit ist aktuell das was für mich deutlich höher wiegt als Geld.

  • Like 1
Geschrieben

Wenn es rechtens ist, kannst nichts ändern. 

Angenommen dem wäre nicht so, was würdest Du dann machen? 

Wenn Du sonst zufrieden bist und das bis jetzt eh nicht die Regel war, verkraftet man zwei Wochen. 

 

Geschrieben

Tolles Thema,

ich hab mal bei meinem ersten Arbeitgeber, einem Weltkonzern, 1 Stunde Fahrzeit von Zuhause zur Firma gehabt.

Dann musste ich auch, genau wie Du, 2 Wochen direkt zum Kunden fahren. Dieser war 15min von mir zuhause entfernt. Nur diese Zeit habe ich bezahlt bekommen.

Bei einem anderen Kunden, 15 min von der Firma, aber 75min von mir zuhause, habe ich auch nur 15min bezahlt bekommen.

:wacko::wacko::wacko:

 

Die drehen das immer so, wie es gebraucht wird.

Sei froh, daß es nur 2 Wochen sind.

Bei mir ist es jetzt 80% Aussendienst. Bekomme aber jede Minute Fahrzeit, mittlerweile auch die ins Büro 1:1 bezahlt.

Geschrieben

Maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche wäre bei angenommene 40h plus 9h inklusive aber schon um 1h überzogen! Nur mal so. Sieht bei weniger als 40h/Wo natürlich anders aus. 

 

Ich verstehe solche Kunstgriffe nicht, Aber jedem Tierchen sein Pläsierchen. 

5min radln ist natürlich ein Argument. 

Geschrieben

....im Laufe meiner reiselastigen verschiedenen Arbeitsverhältnisse über die letzten Jahre gab es legale Konstellationen wo man bei Intercontinentalen Einsätzen bei der Anreise Minusstunden bekommen konnte....da hilft dann nur noch mit dem AG eine Ausgleichsregelung auszuhandeln oder selbst im Ausland ausgleichen :cool: (surfen auf Bali kann ich empfehlen) 

 

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb butze:

Maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche wäre bei angenommene 40h plus 9h inklusive aber schon um 1h überzogen! Nur mal so. Sieht bei weniger als 40h/Wo natürlich anders aus. 

 

Ich verstehe solche Kunstgriffe nicht, Aber jedem Tierchen sein Pläsierchen. 

5min radln ist natürlich ein Argument. 

Lies mal das hier (Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz):

Rahmenbedingungen für fexible Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit kann fexibel und intelligent verteilt werden:
So kann jemand ohne weiteres bis zu zehn Stunden an den sechs Werktagen arbeiten. Jede Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden hinaus muss innerhalb von sechs Monaten auf durch­ schnittlich acht Stunden werktäglich ausgeglichen werden. 

 

Und die 9h vom TE waren pro Monat angegeben.

Zu diesen 9h inklusive: Schriftlich abgegebene Willenserklärung vom TE, also selbst Schuld, alles möglich solange, solche Dinge nicht gegen für ihn geltenden Tarifverträgen, BVs verstoßen.

Für Fahrzeiten gilt selbiges, wird meist in Tarifverträgen und/oder BVs geregelt.

 

 

Bearbeitet von schindol broer
Geschrieben

Ich kenn das schon, gehe hier von Regelarbeitszeiten aus. Da gilt 6x10h ohne Ausgleich nicht. 9h/Mon hatte ich überlesen. 

Ich hab 6pro Woche inklu., da wäre 9 im Monat ja schon nett.

Geschrieben

6 h die Woche sind bei ihm mit dem Gehalt abgegolten und werden nicht dem Gleitzeitkonto angerechnet.

Was bei mir 9 im Monat, sind bei ihm 6 pro Woche.

Geschrieben

So ist es. Um eine ÜBERSTUNDE in meinem Arbeitszeitkonto zu sehen, muss ich also die Stunde 46,xy anreissen in dieser WOCHE, vorher alles für den Dackel, alles für den Club. Neue Woche, neues Spiel.

So kann es halt auch mal sein, dass man von 210h/Mon. kaum was im Konto sieht unter dem Strich, da jede Woche direkt abgerechnet wird. Ist jetzt im AT aber auch nicht sooo ungewöhnlich, hatte mal all-in, da ist dies jetzt schon besser. 

 

Bei 9h die im Gehalt abgegolten wären, wäre ich natürlich Glücklich. 

 

Was aber wiederum nichts damit zum Tun hat, wie der Arbeitgeber den Beginn der Arbeitszeit auslegt. Dieses 60% spiel abzgl. Normalzeit usw. fängt hier keiner an. Da zählt es ab Haustür bei DR.

 

Die Frage ist ja auch, was der AG meint, ab wann denn dann dein Weg zum Kunden BG mäßig versichert sei... ab der Haustüre, oder ab seinem hypothetisch festgelegten Arbeitsbeginn??? :wacko:

Solche Spielchen können sich auch nur Chefs einfallen lassen, welche schon so weit weg vom MA sind, dass denen egal ist, dass sowas unverhältnismäßig sauer aufstößt. 

 

 

Geschrieben

Bist du laut Vertrag "außertariflich"? Dann sind die 60% ja sogar noch gut...

Beispiel von meiner Frau: Dienstreise Athen, Abflug Sonntag Abend, Rückflug Donnerstag Abend nach Arbeitsschluss, 20.00Uhr. Komplette An- und Abreise gilt als Freizeit - keine Vergütung, keine Überstunden, kein Ausgleich.

Bei BWLern in Managementpositionen völlig normal. (Und nein: Das Gehalt ist nicht so exorbitant höher, als dass es einem nix ausmachen würde. Es ist einfach üblich in der Branche  so und es gibt keine Alternativen...)

 

Jan

 

Geschrieben

Ob jemand lt. Arbeitsvertrag außertariflich angestellt ist oder ob das wirklich der Fall ist, das sind zwei paar Schuh. 

 

"... nein: Das Gehalt ist nicht so exorbitant höher, als dass es einem nix ausmachen würde. Es ist einfach üblich in der Branche  so und es gibt keine ..."

 

Na ja, was heißt genau exorbitant höher genau? 80.000, 100.000, 150.000 Euro?  

 

Geschrieben

Naja, die kannste nach IG Metall Tarifvertrag NRW bei 40h und einer durchschnittlichen Leistungsbewertung haben.

Ich kenne mehr als ein Unternehmen, in dem du für die höchste Era Stufe nichtmal Personalverantwortung brauchst.

Und auch mehr als ein Unternehmen, wo sowas mit stinknormalem Gleitzeitkonto und Reisezeit = Arbeitszeit geht...

Geschrieben

Naja. AT geht ja auch so und so. Ich beschwere mich nicht. Ist schon fair. 

Der Hintergrund ist, normale Mehrarbeit in heissen Phasen ist mit drin, so Sonderlocken wie Abreise am Sonntag, Flug über Nacht, extreme Wochen werden gewürdigt. 

Selbst mit zunehmender Personalverantwortung bin ich immer noch AN und unsinniges Verhalten vom AG rechtfertige ich nicht ggü dem MA. Das kann dann HR oder Bereichsleiter selbst machen. 

Zum Glück. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb BugHardcore:

Naja, die kannste nach IG Metall Tarifvertrag NRW bei 40h und einer durchschnittlichen Leistungsbewertung haben.

Ich kenne mehr als ein Unternehmen, in dem du für die höchste Era Stufe nichtmal Personalverantwortung brauchst.

Und auch mehr als ein Unternehmen, wo sowas mit stinknormalem Gleitzeitkonto und Reisezeit = Arbeitszeit geht...

 

kannst mir das ERA bitte näher erklären? wenn ich da google komm ich bei der höchsten stufe auf irgendwas um die 6000.

das mal 13 ergibt ja 80k oder so. wo kommen die restlichen 20k her? sind die 6000 auf 35h woche bezogen?

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