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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
  Am 25.1.2017 um 08:31 schrieb kobaltblau:

Da gibts doch jede Menge dazu. Z.B. wäre auf die vom Borletti aus It gelieferten Karren, die man weltweit zulassungsfrei und ohne Lappen fahren darf, hingewiesen worden.

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Den Hinweis wollte ich anfangs auch einbringen, aber wer zu faul ist die Suche zu benutzen... :-P

Geschrieben
  Am 24.1.2017 um 21:12 schrieb Rita:

schmarrn....

wird dann halt ein (Leicht)-Kraftrad draus....alles easy

muß halt nur die passende pappe vorhanden sein

 

Rita

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Man kann also mit einem Versicherungskennzeichen rumfahren mit in der BE eingetragenen 75ccm?

Geschrieben
  Am 25.1.2017 um 07:21 schrieb Zapper:

 

Ich fahre im Stau aber auch ganz nach vorne an die Ampel und benutze sogar manchmal mit großem Kennzeichen den Fahrradweg. Ferner fahre ich mit Auspuffanlagen die viel zu Laut sind und definitiv nicht eingetragen. Auch entspricht die Motorleistung und Höchstgeschwindigket nicht dem was eingetragen ist.

 

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Als 13jähriger hatte ich ein Butterfly-Messer. Das hat zwar kaum dazu getaugt, ein Brötchen zu buttern, aber ich konnte es mit einem flotten Schwung aus dem Handgelenk öffnen, und kam mir dabei immer so richtig evil vor. Mit anderen Worten: Ich weiß genau, wie du dich fühlst. ;-)

 

Nichtsdestotrotz ist deine Idee, das ganze Geschiss mit den Papieren zu überspringen, und einfach ein Versicherungskennzeichen an die Moppe zu spaxen, jetzt nicht so der ganz große Hit. Ich bin mir z.B. gar nicht so sicher, ob die Versicherung da wirklich leisten muss (und einen hinterher in Regress nehmen kann, eh klar...). Immerhin geht es um ein Fahrzeug, dass nie eine deutsche Betriebserlaubnis hatte, bei dem aber vorgegeben wird, dass eine solche vorhanden ist. Das hat eine etwas andere Qualität, als z.B. ein nachträglicher Umbau, und ist möglichwerweise auch nicht bloß ordnungswidrig. Deshalb behält man solche Ideen am besten für sich. Vor allem in einem Topic, in dem jemand fragt, wie er seine Karre regelkonform zulässt. 

Geschrieben
  Am 25.1.2017 um 11:59 schrieb freddddan:

Man kann also mit einem Versicherungskennzeichen rumfahren mit in der BE eingetragenen 75ccm?

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nö der Tüv trägt keine 75cm³ in 50er Papiere ein...

sondern erstellt neue als leichtkraftrad...sei es mit 51, oder 75 oder 125cm³

ab 126cm³  dann als Krad...

 

Rita

Geschrieben
  Am 25.1.2017 um 17:56 schrieb Rita:

das klang aber in Beitrag 32 ganz anders....

 

Rita

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Ich zeige mich gern offen für sachen die ich nicht weiß. Ich bin aber nur falsch verstanden worden.

Klar kann man da mehr eintragen, dann sollte man aber auch sagen das das mit Versicherungskennzeichen nicht geht und man riesen Zampano hat.

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