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GSFwa: zu Unrecht geblitzt, bezahlt, Einspruch möglich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

 

Die Regierung wurde letztes Jahr auf der A3 bei Köln geblitzt, 102 in der 60er.

Gab natürlich viel Gelächter, die Holde war stinksauer, Bußgeld haben wir gezahlt, Lappen 4 Wochen abgegeben, soweit so shice.

Jetzt kommt raus, dass da gar kein 60er Schild stand und meine Liebste wohl tatsächlich im Recht war und gar nicht wissen konnte, dass da nur 60 erlaubt war.

Jetzt stellt sich das Ordnungsamt Köln quer und sagt mit Zahlung des Bußgeldes sei das Verfahren abgeschlossen und damit jeglicher Einspruch unmöglich.

 

Ist dem tatsächlich so?

Haben wir hier nen Anwalt für Verkehrsrecht, der sich auskennt?

Lohnt der Zug vor Gericht?

 

Angeblich wurden mehrere hunderttausend Fahrer fälschlicherweise geblitzt und damit 13 Mio € zu Unrecht eingenommen.

Der Fall ist auch gerade in den Medien und kann schnell ergoogelt werden.

 

Schießt los, wer kennt sich aus? :cheers:

 

P.S.: Bilder werden nachgereicht.

 

Geschrieben (bearbeitet)

In der Berichterstattung hörte ich, daß Einsprüche bei abgeschlossenen Verfahren zwecklos seien, aber sog. Gnadengesuche wohlwollend geprüft werden können.

Bearbeitet von T5Rainer
Geschrieben

Zu Unrecht verurteilt, Verfahren abgeschlossen und der, dem von Staatseite Unrecht getan wurde, kann nicht rehabilitiert werden? Ein starkes Stück (Deutschland).

  • Like 1
Geschrieben

Ich find Gnadengesuch kommt halt nicht annähernd an das ran, was meiner Meinung nach rechtens wäre.

Oder liege ich mit meinem Gerechtigkeitsempfinden so daneben?

Ist tatsächlich jeder andere Rechtsweg ausgeschlossen?

Tatsächlich ein starkes Stück. :thumbsdown:

Geschrieben

Sinn dahinter ist ja, das jemand für die gleiche Tat nicht zweimal verurteilt werden kann.

In dem Fall scheisse, klar.

Mußt du jetzt halt für dich entscheiden ob dir ein eventuelles ergebnis den Aufwand wert ist. 

Geschrieben

Ich hab das im TV so mit einem Auge gesehen: ich meine, der Tenor war, dass da nach der Baustelle ein "weiterführendes" 60er Schild gefehlt hatte, so dass da die an dieser Stelle normalerweise geltenden 80 gefahren werden durften. Mit 102 wäre sie aber da auch deutlich drüber gewesen (allerdings hätte es wohl kein Fahrverbot gegeben). Ist aber nur halbäugig gehört / gesehen gewesen.

Geschrieben

Zitat aus Spon:

"Gezahlte Verfahren seien rechtswirksam und abgeschlossen, teilte die Stadt Köln mit. Eine Wiederaufnahme sei nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn das Bußgeld 250 Euro übersteige".

Geschrieben

Naja, was die Stadt sagt is mir klar. Die haben natürlich kein Bock die Kohle wieder herzugeben.

Punkt ist: dort galten keine 60, der Blitzer war aber auf 60 eingestellt.

Die 200 € Bußgeld ärgern uns schon ziemlich.

Und 22 km/h auf der BAB zu schnell ist was anderes als 42.

Da die Stadt ein starkes Interesse daran hat das Bußgeld nicht zurück zu zahlen, ignoriere ich erstmal alles was die Stadt zu dem Thema sagt und halte mich an die grundsätzliche Gesetzeslage.

Wie die aussieht weiß ich allerdings nicht aber würde mich interessieren.

Geschrieben

Aber im Grunde hast Du (ihr) mit Bezahlen der Strafe das Fehlverhalten akzeptiert.
Ob man damals hätte beweisen können, dass dort nicht mehr 60 gilt, steht ja auf einem anderen Blatt.
War das auf der Zoobrücke ?

Köln, spürbar anders...

Geschrieben

Vielleicht kannst Du's so sehen (und die Ungerechtigkeit besser verdauen):
Würde jede OWI per GPS erfasst und geahndet, hätte jeder von uns jährlich 50.000,- Euro Bußgeld und ein Lichtjahr FS-Entzug.
Manchmal (oft) hat man Glück, mal eben Pech.
Aufregen kostet Lebenszeit und gute Laune.

  • Like 2
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb pehaa:

Vielleicht kannst Du's so sehen (und die Ungerechtigkeit besser verdauen):
Würde jede OWI per GPS erfasst und geahndet, hätte jeder von uns jährlich 50.000,- Euro Bußgeld und ein Lichtjahr FS-Entzug.
Manchmal (oft) hat man Glück, mal eben Pech.
Aufregen kostet Lebenszeit und gute Laune.

So mache ich das tatsächlich, wenn das Gesetz keine Möglichkeiten hergibt.

Aufregen ist auch der falsche Ausdruck.

Wir wollen halt prüfen, ob man die Möglichkeit hat zu seinem Recht zu kommen.

Habe mich auch schonmal bis vor Gericht gegen eine OWI durchgesetzt und Recht bekommen, musste mich dafür aber nicht aufregen, lediglich formal Einsrpuch einlegen.

Geschrieben

Auch wenn das nicht hilft: vor 2 Jahren hat´s mich mal mit 75 anstatt 50 erwischt, weil das 50-Schild durch einen (blattbewachsenen) Ast verdeckt war (bis zum Schild war 70 erlaubt). Ich bin nach Erhalt des Bescheides hin und hab Bilder von der Stelle (mit Ast) gemacht und Widerspruch eingelegt. "Man" hat das dann überprüft, aber bis diese Überprüfung stattfand, war der Baum (also: alle Bäume dort am Straßenrand) sauber beschnitten und das Schild war wieder einwandfrei zu sehen. Meinem Einspruch wurde entsprechend nicht stattgegeben.

 

Bei mir ging´s nur um 30 Euro oder so - die aber auch nicht gerechtfertigt waren; euer Ding ist aber sicher einige Nummern härter, klar.

Geschrieben

Grundsätzlich war deine Holde eh zu schnell - ganz ehrlich, sicher nicht das erste & letzte Mal, richtig?

 

Also hat sie eine zu hohe Strafe bekommen, die anderen Male hat sie aber keine Strafe bekommen.

 

Ich weiss, es ist unfair, da nicht 60 km/h sondern 80 km/h erlaubt war - gefahren ist sie aber trotzdem über 100 km/h.

 

Bei uns sagt man, Faust im Sack machen, Ars****** denken & weitermachen! Abschreiben & gut!

Geschrieben

Habt ihr eine Verkehrsrechtsschutz? Die würde ich mal drauf ansetzen. Ansonsten würde ich die Nummer sehen, wie die Jungs das vorher beschrieben haben. Megascheiße und ich wäre genau so angepisst...

Geschrieben

Was soll denn eigentlich gefordert werden?

Die 200 Oiro wären ja nur teilweise zu Unrecht bezahlt und wie das mit der Fleppe vonstatten gehen soll erschließt sich mir nicht. Schadensersatz für den Monat ohne kann ich mir ebenso wenig vorstellen wie eine Gutschrift des Fahrverbotes bei der nächsten Aktion.

Vielleicht kann man die erhaltenen Bonuspunkte löschen lassen, mehr gibt mein Rechtsverständnis nicht her.

Gruß Chris

Geschrieben

Habe es mal geguckelt.....

Bei den bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren hingegen seien der Einschätzung Hufnagels zufolge viele der Fälle mit eher geringen Geldbußen und ohne Fahrverbotsfolge nicht mehr zu retten. Bei gravierenderen Fällen könnte ein Wiederaufnahmeverfahren Erfolg haben. – Quelle: http://mobil.rundschau-online.de/25665246 ©2017

Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiß nicht, aber mein Rechtsverständnis sieht da ein bisschen anders aus, bin aber auch kein Rechtsverdreher. 

Fiktives Beispiel: ich werde angegriffen und wehre mich und verletze den Angreifer dabei schwer. Aus Mangel an beweisen werde ich zu einer Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung verurteilt und fahre ein. 

Nach der Haftstrafe setze ich Himmel und Hölle in Bewegung und finde tatsächlich einen Zeugen, der glaubhaft aussagt, dass ich angegriffen wurde und aus Notwehr gehandelt habe. Sodass ich zu unrecht der schweren Körperverletzung verurteilt wurde. Dann steht mir doch auch "Wiedergutmachung" zu, nur weil ich meine Strafe abgesessen habe, heißt das ja nicht, dass ich alles hinnehmen muss. Meine Tat war ja dann nicht mehr vorsetzlich, sondern eher fahrlässig, weil ich meine Kraft und Fähigkeiten nicht richtig eingeschätzt habe und die Nummer so anders zu verurteilen wäre. Aber das ist nur mein krummes Verständnis von Recht und Unrecht...

 

Ich würde auf die Zahlung der Differenzsumme, Streichung der Punkte und ggf. Schadenersatz bzgl. der entstandenen Kosten durch Nutzung von Taxi oder Nahverkehrsmitteln hoffen...

Bearbeitet von freibier
  • Like 2
Geschrieben

So sehen wir das eigentlich auch.

Sind gerne dazu bereit das Bußgeld für die 22 km/h zu viel zu zahlen.

Aber das dürfte halt geringer ausfallen als 200 €. Und das mit den Punkten ist eigentlich die Hauptsache, denn: sollte sie jetzt tatsächlich mal aufgrund irgendeiner blöden Sache 41 außerorts zu viel fahren ist der Lappen halt aufgrund der bereits vorhandenen Punkte schonmal länger als vier Wochen weg.

Man ist quasi auf Bewährung, obwohl man zuvor keine Straftat verübt hat, die Bewährung rechtfertigt.

Wisst ihr was ich meine?

 

Es geht auch nicht um eine Wiedergutmachung des Monats, meine Frau wollte direkt nach der Entbindung eh nicht fahren und man kann sich den Monat ja legen wie es einem passt, von daher ist uns außer des Bußgeldes und der Punkte kein Schaden entstanden.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb freibier:

Ich weiß nicht, aber mein Rechtsverständnis sieht da ein bisschen anders aus, bin aber auch kein Rechtsverdreher. 

Fiktives Beispiel: ich werde angegriffen und wehre mich und verletze den Angreifer dabei schwer. Aus Mangel an beweisen werde ich zu einer Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung verurteilt und fahre ein. 

Nach der Haftstrafe setze ich Himmel und Hölle in Bewegung und finde tatsächlich einen Zeugen, der glaubhaft aussagt, dass ich angegriffen wurde und aus Notwehr gehandelt habe. Sodass ich zu unrecht der schweren Körperverletzung verurteilt wurde. Dann steht mir doch auch "Wiedergutmachung" zu, nur weil ich meine Strafe abgesessen habe, heißt das ja nicht, dass ich alles hinnehmen muss. Meine Tat war ja dann nicht mehr vorsetzlich, sondern eher fahrlässig, weil ich meine Kraft und Fähigkeiten nicht richtig eingeschätzt habe und die Nummer so anders zu verurteilen wäre. Aber das ist nur mein krummes Verständnis von Recht und Unrecht...

Der springende Punkt ist ja, dass du mit dem Zahlen der Strafe quasi deine Schuld eingestanden hast. In deinem Beispiel hast du also vor dem Urteil, um dieses zu mildern, gestanden, dass es so war, wie die Anklage behauptet.

Das ist also mehr oder weniger, wie die Deals in den Ami-Krimi-Serien :-D

 

Zum Kotzen isses trotzdem...

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb BugHardcore:

Der springende Punkt ist ja, dass du mit dem Zahlen der Strafe quasi deine Schuld eingestanden hast. In deinem Beispiel hast du also vor dem Urteil, um dieses zu mildern, gestanden, dass es so war, wie die Anklage behauptet.

Das ist also mehr oder weniger, wie die Deals in den Ami-Krimi-Serien :-D

 

Zum Kotzen isses trotzdem...

 

 

Nöö. Ich kann auch verurteilt werden, ohne jemals meine Schuld einzugestehen.

Geschrieben

Ich denke mit der Zahlung usw. nimmt man seine Strafe an.

Allerdings ist ja nachträglich bekannt geworden das da was grundsätzlich nicht gestimmt hat und das Strafmaß ja kein 15,- Ticket war.

Habe ja oben den Kommentar von einem Rechtsverdreher zu dem Thema verlinkt.

Man könnte es also tatsächlich mal probieren eine Wiederaufnahme zu erreichen.

Geschrieben

Dann ist meine Taktik grundsätzlich bei allem, was Bußgelder angeht, erstmal Einspruch einzulegen und z.B. ein Bild anzufordern, gar nicht so blöd.

 

 

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb freibier:

Dann ist meine Taktik grundsätzlich bei allem, was Bußgelder angeht, erstmal Einspruch einzulegen und z.B. ein Bild anzufordern, gar nicht so blöd.

 

 

Mach ich genauso.

Hab dafür letztes Jahr das Eichprotokoll der o.g. Anlage angefordert bevor wir gezahlt haben.

Wenn ich gewusst hätte, dass an der Stelle keine 60 zu fahren waren oder irgendwas anderes zu bemängeln wäre hätte ich letztes Jahr Einspruch eingelegt. Aber man vertraut dann ja auch darauf, wenn da steht, dass an der Stelle nur 60 erlaubt waren.

Geschrieben

Moin, die Frage ist ja jetzt noch, was willst du eigentlich? 

Die Punkte weg, oder Geld retour?  

Dann geht es um 42 zuviel oder 22 zuviel. 

Den Monat hat sie schon abgesessen ohne Schäden wie du schreibst. Also ist die Differenz recht klein. 

Persönliches Rechtempfinden und die Realität sind in der Regel recht weit voneinander entfernt. Das liegt an vielen Gründen. 

Mein Rat daher, lass es sein. Mühe, NERVEN, etc. stehen in keinem Verhältnis zu dem möglichen Ergebnis. Dein Verständnis von korrekter Behandlung durch die Obrigkeit wird garantiert enttäuscht in dem Verfahren. 

 

Das wirkliche Ziel: Satisfaktion! wird IMHO nicht erreicht. Egal wie. 

 

Abhaken. Freut euch am Nachwuchs, welcher hoffentlich gesund und munter ist. 

  • Like 2
Geschrieben

Das Geld tutn bisschen weh... Die Punkte würden mich nerven! Denn erstens braucht man heutzutage nur sehr wenige davon, um Probleme zu kriegen und zweitens wäre das wirklich einfach zu korrigieren und kostet Mamma Staat nix. Ich würde versuchen, Letzteres zu erreichen. Und vor allem: Nicht persönlich nehmen! Starre Regeln (wie die, dass ein Verfahren irgendwann abgeschlossen ist), haben die Aufgabe, das Leben zu erleichtern und Verwaltung zu dezimieren. . Das können sie oft, aber halt nicht immer.

 

Wie oft, war ich froh, dass ich 2 km/h unter der Punktvergabe gemessen wurde. Irgendwann hat man halt auch Doppelpech.

 

Ich hätte auch manchmal Lust, den Gynäkologen meiner Frau Mamma zu verklagen. Hätte er sich am 31.12. zum Kaiserschnitt entschieden, wäre ich nicht ein Kalenderjahr später geboren und müsste nicht ein halbes Jahr länger auf meine Rente warten... Bringt aber nix.

 

:cheers:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb butze:

Moin, die Frage ist ja jetzt noch, was willst du eigentlich?

 

Na, das habe ich doch geschrieben:

 

vor 20 Stunden schrieb PK-HD:

Sind gerne dazu bereit das Bußgeld für die 22 km/h zu viel zu zahlen.

Aber das dürfte halt geringer ausfallen als 200 €. Und das mit den Punkten ist eigentlich die Hauptsache, denn: sollte sie jetzt tatsächlich mal aufgrund irgendeiner blöden Sache 41 außerorts zu viel fahren ist der Lappen halt aufgrund der bereits vorhandenen Punkte schonmal länger als vier Wochen weg.

Man ist quasi auf Bewährung, obwohl man zuvor keine Straftat verübt hat, die Bewährung rechtfertigt.

Wisst ihr was ich meine?

 

Es geht auch nicht um eine Wiedergutmachung des Monats, meine Frau wollte direkt nach der Entbindung eh nicht fahren und man kann sich den Monat ja legen wie es einem passt, von daher ist uns außer des Bußgeldes und der Punkte kein Schaden entstanden.

 

Ist ein solches Bußgeldverfahren nach Zahlung des Bußgeldes tatsächlich unantastbar und unrevidierbar?

Bearbeitet von PK-HD
  • Like 1
Geschrieben

grad wegen den punkten würde ich mal einen guten anwalt aufsuchen der sich auf verkehrsrecht spezialisiert hat...denke zumindest die punkte bekommt der weg.

Geschrieben

Abgesehen von dem konkreten Fall hier finde ich die ganze Nummer schon echt krass. Da wird ja jedes Fahrzeug geblitzt worden sein, also wirklich jeder. Die, die sich an das offensichtliche Tempolimitbgehalten haben genauso so, wie die, die etwas zu schnell waren. Ich wäre da wahrscheinlich mit den obligatorischen 20 Sachen zu viel durch und mit 100 Klamotten geblitzt worden. Aber wenn man sich das mal überlegt, jeder normale Fahrer ist da 20 km/h zu schnell gewesen und musste 30 € zahlen. Das kann doch einfach nicht sein, dass die nichts zurück bekommen?

  • Like 1

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