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GSFwa: zu Unrecht geblitzt, bezahlt, Einspruch möglich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Tanatos:

Verständnisfrage:

Wieso hat niemand reagiert auf die 42 km/h zu schnell, wenn da doch kein 60er Schild steht?!

 

So wie ich das verstanden habe, war ihm das ja gar nicht bewusst und wurde erst durch die Medien zum Thema.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb sucram70:

 

So wie ich das verstanden habe, war ihm das ja gar nicht bewusst und wurde erst durch die Medien zum Thema.

 

Aber wenn man solcher Sachen beschuldigt wird, dann schaut man doch ob das stimmt.

 

Die Frau weiss doch ob sie 20 km/h oder 40 km/h zu schnell gefahren ist, oder nicht?

Geschrieben
 
Aber wenn man solcher Sachen beschuldigt wird, dann schaut man doch ob das stimmt.
 
Die Frau weiss doch ob sie 20 km/h oder 40 km/h zu schnell gefahren ist, oder nicht?


Wenn Du auf der Autobahn geblitzt wirst, würdest Du zurückfahren und die Stelle nochmals passieren ?
Geschrieben

 

vor 11 Minuten schrieb sucram70:

 


Wenn Du auf der Autobahn geblitzt wirst, würdest Du zurückfahren und die Stelle nochmals passieren ?

 

 

wenn es nicht zu weit weg ist und spätesten, wenn ich den Brief bekomme - dann ja!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Tanatos:

 

Aber wenn man solcher Sachen beschuldigt wird, dann schaut man doch ob das stimmt.

 

Die Frau weiss doch ob sie 20 km/h oder 40 km/h zu schnell gefahren ist, oder nicht?

Meine Frau bestritt nie knapp über 100 gefahren zu sein.

Und dass dort nur 60 erlaubt sei haben wir nie in Zweifel gezogen, weil wir nicht auf die Idee gekommen sind, dass ein solcher Fehler passieren kann.

Messfehler passieren und deshalb zweifle ich auch immer erstmal an und lasse mir das Eichprotokoll zeigen.

Dass aber die Grundvoraussetzungen für die Messung überhaupt nicht stimmen, damit hatte ich bisher nicht gerechnet.

Da 250 km entfernt, fahre ich da auch nicht eben mal so hin um zu schauen ob da 60 oder 80 erlaubt sind.

Geschrieben

Kann mich da dem Freibier nur anschließen.

Absolut hirnrissig die Vorstellung das die ganzen Gestraften da jetzt nun stehen bleiben sollen mit dem Geschehen, weil die Verwaltung auf ihr Recht beharrt.

Da könnte mal ein gut betuchter Anwaltsclan in die Bresche springen und sich auf Jahre streiten nur um des Prinzipes Willen.

 

Geschrieben

Erstmal sorry und danke für den Hinweis auf dein Posting. 

Sofern keine Rechtsschutz Versicherung vorhanden, kostet dich der Gang zum Anwalt erstmal dein Geld. 

Das Ziel den Punkt wegzumachen ist dennoch mit Risiko und Geld behaftet. Sofern das ihr einziger Punkt ist, sitzt man das wohl besser aus. Zumal es bei euch ja eher ruhiger zugeht demnächst. 

Mit einem selbstverfassten Widerspruch kann man es ja erstmal versuchen. Vielleicht kommt ja via den Medien da noch Zug ran. 

  • Like 1
Geschrieben

Bei mir wird jedenfalls ab jetzt als erste Antwort, sollte ich geblitzt werden, sowas kommen wie:

Aufgrund der Vorfälle mit unrechtmäßig falschen Geschwindigkeitsüberschreitungen an der A3 bei Köln 2016 und des Mangels an Bereitschaft der Aufarbeitung derselben, lege ich hiermit bis zum zweifelsfreien Beweis Ihrerseits, dass an der Stelle die von Ihnen genannte Höchstgeschwindigkeit galt, Widerspruch zu oben genanntem Schreiben ein.

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)

Du hast das schöne Dachterassenfoto mit Blick aufs Heidelberger Schloss nicht gesehen?

Heidelberg Köln sind mal gepflegt 3 Stunden.

Sofern man sich an alle Tempolimits hält. :-D

Bearbeitet von pehaa
  • Like 1
Geschrieben

Offensichtlich ist das letzte Wort ja noch nicht gesprochen.

 

Zitat

 

Die Stadt sieht nach eigenen Angaben derzeit keine Möglichkeit, diese Fälle von Amts wegen wieder aufzunehmen.

Dem widerspricht allerdings die Bezirksregierung. Man befinde sich mit der Stadt in Gesprächen über eine Lösung für eine mögliche Rückerstattung der Bußgelder. „Wir versuchen alles, dass das Geld wieder zurückgezahlt wird“, so eine Sprecherin der Bezirksregierung.

– Quelle: http://www.ksta.de/25667222 ©2017

 

Quelle:KSta

Aber im Artikel steht auch das zwischen Ende der Baustelle, in der 60km/h gilt, und dem nächsten Hinweisschild nur 70m. Da muß deine Frau schon ganz schön beschleunigt haben um am Blitzer, selbst wenn er am Ende der 70m stand, von 60km/h auf 102km/h zu beschleunigen und direkt am neuen Hinweisschild scharf in die Eisen treten.

Trotzdem bist du natürlich eigentlich im Recht, insofern würde ich zu einem spezialisierten Anwalt gehen und Rat einholen. Ob das die Rechtschutzversicherung bezahlt würde ich erstmal unter Vorbehalt setzen. Denn die Zahlung erfolgt normalerweise nur bei möglichen Erfolg. Und ob der bei einem eigentlich abgeschlossenen Verfahren der Fall ist kann dir eher die Versicherung sagen.

Geschrieben (bearbeitet)

Bin auch Ende letzten Jahres mit dem Auto meiner Freundin dort geblitzt worden, bis jetzt ist noch kein Knöllchen angekommen. Hoffe deshalb mal auf die wohl bald eintretende Verjährung nach 3 Monaten bzw. dass es sowieso schon wegen Unrechtmäßigkeit gar nicht mehr verfolgt wird. 

 

Laut Kölner Stadt-Anzeiger vom Samstag soll die Bezirksregierung Köln aber inzwischen zurückgerudert sein und die Rechtsauffassung der Stadt teilen, wonach bezahlte Knöllchen abgeschlosse Verfahren sind, die nur noch im Einzelfall (über 250 Euro Bußgeld und/oder Fahrverbot) wieder aufgenommen werden.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb rassmo:

Aber im Artikel steht auch das zwischen Ende der Baustelle, in der 60km/h gilt, und dem nächsten Hinweisschild nur 70m. Da muß deine Frau schon ganz schön beschleunigt haben um am Blitzer, selbst wenn er am Ende der 70m stand, von 60km/h auf 102km/h zu beschleunigen und direkt am neuen Hinweisschild scharf in die Eisen

Deine Annahme impliziert, dass sie sich innerhalb der Baustelle an die 60 gehalten hat... Sie bestreitet doch überhaupt nicht zu schnell gefahren zu sein, die obligatorischen 10-20 zu viel auf der BAB hat sogar Frauchen oft drauf. Aber 42 is mal ne Hausnummer die nichtmal sie sich traut.

Und genau wie icj gibt auch sie nicht erst ab dem Aufhebungsschild Gas, sondern schon ein gutes Stück davor. Um von 80 auf 102 zu beschleunigen braucht auch ein untermotorisierter Autowagen keinen km.

Alle Zweifel ausgeräumt? :-D

 

 

Die haben das wohl Ende des Jahres erkannt und Verfahren seit Dez werden wohl nicht weiter verfolgt.

@sidewalksurfer

Geschrieben

Wenn deine Frau eine RSV hat, kann man es versuchen. Hintergrund: Auf offener See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

 

Ich verweise in der Regel auf folgendes Urteil:

Die zulässige sofortige Beschwerde erweist sich als begründet, weil ein zulässiger Wiederauf-nahmeantrag vorliegt (§§ 359 Nr. 5366368 StPO85 OWiG).

Nach diesen Vorschriften ist ein Wiederaufnahmeantrag gegen einen rechtskräftigen Bußgeld-bescheid, der neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot beinhaltet, zulässig, wenn er von ei-nem Verteidiger gestellt wird und neue Beweismittel oder Tatsachen beinhaltet, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet sind, die Freisprechung des Be-troffenen zu begründen. (LG Landshut, Beschl. v. 18.09.2013, 3 Qs 154/13

 

Der Aufmerksame Leser wird jetzt sagen "ja, aber Freispruch ist doch gar nicht möglich, Madame war doch in jedem Fall zu schnell". Dann wird auf die zweite Alternative des § 359 Nr. 5 StPO verwiesen. 

 

 

  • Like 1
Geschrieben

Na, das sind doch mal good news! :thumbsup:

Mussten sie wohl einsehen, dass sie andernfalls mit ner Klagewelle überschwemmt werden.

 

 

Und wenn es nichts hilft geht man den Weg von rokka:

vor 10 Stunden schrieb rokka:

Wenn deine Frau eine RSV hat, kann man es versuchen. Hintergrund: Auf offener See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

 

Ich verweise in der Regel auf folgendes Urteil:

Die zulässige sofortige Beschwerde erweist sich als begründet, weil ein zulässiger Wiederauf-nahmeantrag vorliegt (§§ 359 Nr. 5366368 StPO85 OWiG).

Nach diesen Vorschriften ist ein Wiederaufnahmeantrag gegen einen rechtskräftigen Bußgeld-bescheid, der neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot beinhaltet, zulässig, wenn er von ei-nem Verteidiger gestellt wird und neue Beweismittel oder Tatsachen beinhaltet, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet sind, die Freisprechung des Be-troffenen zu begründen. (LG Landshut, Beschl. v. 18.09.2013, 3 Qs 154/13

 

Der Aufmerksame Leser wird jetzt sagen "ja, aber Freispruch ist doch gar nicht möglich, Madame war doch in jedem Fall zu schnell". Dann wird auf die zweite Alternative des § 359 Nr. 5 StPO verwiesen. 

 

 

Tausend Dank, so ne Info hatte ich gesucht. :thumbsup:

Geschrieben

Heute mehrfach auf WDR 2 (Köln) gehört:

 

Stadt wollte erstatten und Punkte streichen, Bezirksregierung hat dies dementiert. Bezirksregierung ist entscheidend, also dumm gelaufen für dich (bzw. deine Frau / ich vermute du meist damit die Regierung). Ausnahme sind lediglich Härtefälle, zB. Führerscheinverlust UND dadurch Probleme auf der Arbeitsstätte. Nicht davon betroffen sind Geldstrafen, Punkte und Führerscheinverlust OHNE Probleme zB. auf der Arbeitstätte.

Geschrieben

Nichtsdestotrotz bleibt ja jedem die Möglichkeit zu klagen.

In den TV/Radio-Berichten gings ja nur darum, was die Stadt und/oder die Bezirksregierung FREIWILLIG zu tun gedenkt.

Geschrieben

Die Urteile sind rechtskräftig, daher bringt dir Klagen gar nichts außer dass es die Nerven belastet (und sofern keine Rechtsschutz bzw. Beteiligung auch das Bankkonto).

 

Man ist auf das "Wohlwollen" der Bezirksregierung angewiesen. Die Bezirksregierung könnte freiwillig was tun, aber sie muss es nicht und möchte es nicht, was sie mehr als deutlich gesagt hat. Es geht immerhin um 10 Millionen Euro.

 

Ich würde es mit einen freundlichen Brief als Ortsfremder versuchen die Punkte wegzubekommen. Mit poltern und drohen werdet ihr hier gar nicht erreichen (außer dass ihr einen Anwalt noch reicher macht)

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