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GSFwa: zu Unrecht geblitzt, bezahlt, Einspruch möglich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ja, Mist, ich war in Gedanken schon wieder beim Gassi gehen... Mein Hundi pienzt schon...

Du siehst, beim Zusammenleben mit einem Hundilie verblödet man zusehens.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb PK-HD:

Ne Frage in die Runde:

Wenn es Kulanz/Gnade/Wohlwollen der Obrigkeit ist, wenn ich das Geld zurück bekomme, wie verhält es sich mit den Punkten?

Ich weiß nicht ob das Zentralregister in Flensburg (Sitzen die da wirklich? Oder sagt man das einfach so, weil die in der Vergangenheit mal da saßen? Is was für GSG...) eine "willkürliche" Punkterücknahme durch wohlwollen einer Bezirksregierung hergibt.

Wir sind hier in Deutschland, verdammt nochmal, da ist wirklich alles geregelt, und da verlasse ich mich in meinem Alltag auch drauf. Und das ist auch gut so. Normen und Regelungen haben absolut ihre Daseinsberechtigung.

Also wie läuft das mit den Punkten?

 

Es gibt zwei Möglichkeiten:

 

1. Du machst gar nichts. Wenn dann irgendwann mal eine Anordnung auf Grund der Punktzahl kommt, wirst du tätig. Das setzt allerdings voraus, dass du vollständige Akteneinsicht erhältst. Dafür wiederum benötigst du einen Rechtsanwalt. Da dieser möglicherweise nicht eingeschaltet wird, weil die damit verbundenen Kosten gescheut werden, besteht natürlich ein gewisses Risiko. Du könntest natürlich auch einfach selber auf die Anordnung reagieren und sagen "hey.....die Punkte aus dem Verstoß vom TTMMJJJJ sind nicht zu berücksichtigen, weil....". Ob das erfolgreich ist ist, ist wiederum ein Risiko. Je nachdem wie der Sachbearbeiter drauf ist.

 

2. Du wendest dich nach Rücknahme des Bußgeldbescheides durch die Stadt an die Führerscheinstelle und fragst dort nach ob die Punkte aus dem Bußgeldbescheid vom TTMMJJJJ bereits gelöscht wurden. Wenn nicht, sollen die das machen. Wenn ja, schriftlich bestätigen lassen und mit ein wenig Abstand zur Bestätigung dann eine Auskunft über den Punktestand einholen. Als Rückversicherung. 

Geschrieben (bearbeitet)

Im Radio hieß es gestern, die ganze Kohle (11 mio glaub ich ) kommt in ein Fonds.

Daraus kann man sich mit einem Schreiben unter Angabe des Aktenzeichen die Strafe erstatten lassen. Gilt bis 200 € mein ich. 

Für alles, was darüber liegt, muss man eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. 

Punkte sollen NICHT gelöscht werden.

 

Bea fällt gerade auf, wenn Deine Holde 42 km h zuviel drauf hatte, bekäme sie nach der richtigen Messung ja auch einen Punkt. 

Klar, 1 Punkt sich keine 2. Nur ganz blank geht's aus der Nummer bestimmt nicht raus. 

Bearbeitet von sucram70
Geschrieben

Es gibt keine richtige Messung, nach der Baustelle sind alle Beschränkungen aufgehoben, theoretisch hätte sie 300 fahren können ;-)

vor 21 Minuten schrieb sucram70:

 

Bea fällt gerade auf, wenn Deine Holde 42 km h zuviel drauf hatte, bekäme sie nach der richtigen Messung ja auch einen Punkt. 

Klar, 1 Punkt sich keine 2. Nur ganz blank geht's aus der Nummer bestimmt nicht raus. 

 

  • Like 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb sucram70:

Im Radio hieß es gestern, die ganze Kohle (11 mio glaub ich ) kommt in ein Fonds.

Daraus kann man sich mit einem Schreiben unter Angabe des Aktenzeichen die Strafe erstatten lassen. Gilt bis 200 € mein ich. 

Für alles, was darüber liegt, muss man eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. 

Punkte sollen NICHT gelöscht werden.

 

Bea fällt gerade auf, wenn Deine Holde 42 km h zuviel drauf hatte, bekäme sie nach der richtigen Messung ja auch einen Punkt. 

Klar, 1 Punkt sich keine 2. Nur ganz blank geht's aus der Nummer bestimmt nicht raus. 

Nee, Punkte gibt's außerorts doch erst ab 31 zu viel. Wenn nur 80 erlaubt war hatte sie also lediglich 22 zu viel.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb PK-HD:

Nee, Punkte gibt's außerorts doch erst ab 31 zu viel. Wenn nur 80 erlaubt war hatte sie also lediglich 22 zu viel.

 

Hier steht´s halt anders:

 

unbenannt.jpg

 

 

 

Aber das war unter der These, dass dort 80km/h gilt.

Bearbeitet von sucram70
Geschrieben

Leute ich kann euch nur empfehlen, wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt und entweder die Strafe sehr hoch ist oder Punkte mit im Spiel sind (sonst zahlt die RV evtl. nicht), dann geht zu einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Dieser wird dann Einspruch einlegen. Das solllte aber innerhalb von 14 Tagen geschehen, also innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist für Verkehrsdelikte. Ich habe das so gemacht und konnte mich zurücklehnen. Der Anwalt hat ein Gutachten erstellen lassen. Es stellte sich heraus, dass der Poliscan Speed fehlerhaft war, sowohl technisch, da schon länger nicht mehr geeicht. Außerdem war der Abstand nicht ordnungsgemäß, soweit habe ich das Gutachten kapiert. Gab noch ein paar andere Punkte... WIe dem auch sei, es wurde fallen gelassen, habe 100€ und 1 Punkt gespart und auch noch Aufbauseminar, weil ich in der Probezeit war. Wer keinen Anwalt kennt sollte einfach mal googlen. Ansonsten wird es der wo ich war auch sehr gut machen.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb ninchen:

...Ansonsten wird es der wo ich war auch sehr gut machen.

 

hehe, seine Spezialgebiete sind Unfallflucht, Blitzer-Bußgelder, arglistige Täuschung beim Verkauf, etc..

Wetten, dass der in erster Linie seine ganzen Kumpels vertreten muss?

Den kann man sicher auch nach Reparaturtips für voll krasse Dreier BMW fragen.

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    • Moin zusammen,   ich habe eine VBB BJ 1962. Jetzt ist der Lenker gebrochen und ich möchte den neuen lackieren. Die Farbe ist azul saboya.  Ich finde aber nirgends den Farbcode. Hat vielleicht irgendwer eine Idee?.   LG
    • Achja, mir ist gerade eingefallen das ich irgendwann Reibspuren entdeckt hatte und daher die Stehbolzen aufgeflext habe. Würde ich an deiner Stelle auf vorsorglich machen. Findet man im Polossi Topic   War mir nur aufgefallen weil mein Zylinderkopf undicht war.
    • Die Zeiten wo du den fachlich richtigen Zeitpunkt wählen konntest sind ja seit einigen Jahren eh vorüber. Aufgrund der naturschutzrechtlichen Bestimmungen ist für Privatgrundbesitzer das Beschneiden im größeren Umfang nur noch von Anfang Oktober bis Ende Februar gestattet. Wenn es sich bei Dir nicht um eine forstwirtschaftliche Flächen bzw. Erwerbsflächen für den Gartenbau handelt, dann betrifft es Dich!   Man muss aber dazu sagen, dass die vermeintlich günstigsten Schnittzeiten immer relativ sind. Hier sind so viele Aspekte in Erwägung zu ziehen. Das kann pauschal nicht wirklich geltend gemacht werden. Im Obstbau wird gerne mal in den Sommermonaten zusätzlich ausgelichtet um dem reifenden Obst mehr Licht zu geben etc.  Bei Hecken sagt man nach Abschluss der ersten Wachstumsphase. Das wäre Mai/Juni. Davor hast zwar wenn du schneidest ggf. eine schöne gerade Hecke, aber in kürzester Zeit ist dies aufgrund des Wachstumsschubes im Frühjahr nicht mehr ersichtlich.  Gilt aber auch nicht für alle Hecken. Zu heiß oder zu kalt soll es auch nicht sein etc. Auch der Johannistag ist öfters im Gespräch als Zeitpunkt fürs Schneiden.   Ich sollte im Vorfeld immer in Erwägung ziehen, was ich durch den Schnitt bezwecken möchte (Ertrag, Form ,radikalen Rückschnitt, mehr Blüte etc.) und danach richtet sich dann ggf. der "richtige" Schnittzeitpunkt.     Die Oldschool - Variante ist nun mal der Winterschnitt, da befindet sich die Pflanzen in der Regel in der Wachstumsruhe und der Saftdruck ist ebenfalls deutlich reduziert. Wenn du Dir da einen halbwegs schönen Tag aussuchst, wo in den Folgetagen auch keine Fröste auftreten, so geht das Beschneiden vollkommen in Ordnung! Hier wird am wenigsten Schaden angerichtet!   Die Salweide nimmt Dir das mit Sicherheit nicht übel!
    • Verkaufe 17 Ausgaben der Zeitschrift "Roller & Kleinwagen", welche im Zeitraum 1984 - 88 vierteljährlich erschienen ist. Die Hefte verfügen über jeweils rd. 75 Seiten (glänzendes, dickes Papier) und haben damals schon 7 DM (die allerersten Hefte) bzw. 10 DM je Ausgabe gekostet. Wie der Name schon sagt, geht es darin um verschiedenste Roller und Kleinwagen, oft ziemliche Exoten, aber auch Zündapp, Vespa, Heinkel, NSU Lambretta. Die enthaltenen Ausgaben sind der Aufstellung im beigefügten Foto zu entnehmen.   Die nur hier angebotenen Hefte gehören mir, liegen in 65520 Bad Camberg und gehen en bloc für 60 € auf den Weg zu einem neuen Besitzer. Kein Einzelverkauf, dafür gibt es bei Interesse drei Sonderausgaben (2*Heinkel, 1*Vespa) in digitaler Form dazu.  
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