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GSFwa: zu Unrecht geblitzt, bezahlt, Einspruch möglich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ja, Mist, ich war in Gedanken schon wieder beim Gassi gehen... Mein Hundi pienzt schon...

Du siehst, beim Zusammenleben mit einem Hundilie verblödet man zusehens.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb PK-HD:

Ne Frage in die Runde:

Wenn es Kulanz/Gnade/Wohlwollen der Obrigkeit ist, wenn ich das Geld zurück bekomme, wie verhält es sich mit den Punkten?

Ich weiß nicht ob das Zentralregister in Flensburg (Sitzen die da wirklich? Oder sagt man das einfach so, weil die in der Vergangenheit mal da saßen? Is was für GSG...) eine "willkürliche" Punkterücknahme durch wohlwollen einer Bezirksregierung hergibt.

Wir sind hier in Deutschland, verdammt nochmal, da ist wirklich alles geregelt, und da verlasse ich mich in meinem Alltag auch drauf. Und das ist auch gut so. Normen und Regelungen haben absolut ihre Daseinsberechtigung.

Also wie läuft das mit den Punkten?

 

Es gibt zwei Möglichkeiten:

 

1. Du machst gar nichts. Wenn dann irgendwann mal eine Anordnung auf Grund der Punktzahl kommt, wirst du tätig. Das setzt allerdings voraus, dass du vollständige Akteneinsicht erhältst. Dafür wiederum benötigst du einen Rechtsanwalt. Da dieser möglicherweise nicht eingeschaltet wird, weil die damit verbundenen Kosten gescheut werden, besteht natürlich ein gewisses Risiko. Du könntest natürlich auch einfach selber auf die Anordnung reagieren und sagen "hey.....die Punkte aus dem Verstoß vom TTMMJJJJ sind nicht zu berücksichtigen, weil....". Ob das erfolgreich ist ist, ist wiederum ein Risiko. Je nachdem wie der Sachbearbeiter drauf ist.

 

2. Du wendest dich nach Rücknahme des Bußgeldbescheides durch die Stadt an die Führerscheinstelle und fragst dort nach ob die Punkte aus dem Bußgeldbescheid vom TTMMJJJJ bereits gelöscht wurden. Wenn nicht, sollen die das machen. Wenn ja, schriftlich bestätigen lassen und mit ein wenig Abstand zur Bestätigung dann eine Auskunft über den Punktestand einholen. Als Rückversicherung. 

Geschrieben (bearbeitet)

Im Radio hieß es gestern, die ganze Kohle (11 mio glaub ich ) kommt in ein Fonds.

Daraus kann man sich mit einem Schreiben unter Angabe des Aktenzeichen die Strafe erstatten lassen. Gilt bis 200 € mein ich. 

Für alles, was darüber liegt, muss man eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. 

Punkte sollen NICHT gelöscht werden.

 

Bea fällt gerade auf, wenn Deine Holde 42 km h zuviel drauf hatte, bekäme sie nach der richtigen Messung ja auch einen Punkt. 

Klar, 1 Punkt sich keine 2. Nur ganz blank geht's aus der Nummer bestimmt nicht raus. 

Bearbeitet von sucram70
Geschrieben

Es gibt keine richtige Messung, nach der Baustelle sind alle Beschränkungen aufgehoben, theoretisch hätte sie 300 fahren können ;-)

vor 21 Minuten schrieb sucram70:

 

Bea fällt gerade auf, wenn Deine Holde 42 km h zuviel drauf hatte, bekäme sie nach der richtigen Messung ja auch einen Punkt. 

Klar, 1 Punkt sich keine 2. Nur ganz blank geht's aus der Nummer bestimmt nicht raus. 

 

  • Like 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb sucram70:

Im Radio hieß es gestern, die ganze Kohle (11 mio glaub ich ) kommt in ein Fonds.

Daraus kann man sich mit einem Schreiben unter Angabe des Aktenzeichen die Strafe erstatten lassen. Gilt bis 200 € mein ich. 

Für alles, was darüber liegt, muss man eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. 

Punkte sollen NICHT gelöscht werden.

 

Bea fällt gerade auf, wenn Deine Holde 42 km h zuviel drauf hatte, bekäme sie nach der richtigen Messung ja auch einen Punkt. 

Klar, 1 Punkt sich keine 2. Nur ganz blank geht's aus der Nummer bestimmt nicht raus. 

Nee, Punkte gibt's außerorts doch erst ab 31 zu viel. Wenn nur 80 erlaubt war hatte sie also lediglich 22 zu viel.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb PK-HD:

Nee, Punkte gibt's außerorts doch erst ab 31 zu viel. Wenn nur 80 erlaubt war hatte sie also lediglich 22 zu viel.

 

Hier steht´s halt anders:

 

unbenannt.jpg

 

 

 

Aber das war unter der These, dass dort 80km/h gilt.

Bearbeitet von sucram70
Geschrieben

Leute ich kann euch nur empfehlen, wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt und entweder die Strafe sehr hoch ist oder Punkte mit im Spiel sind (sonst zahlt die RV evtl. nicht), dann geht zu einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Dieser wird dann Einspruch einlegen. Das solllte aber innerhalb von 14 Tagen geschehen, also innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist für Verkehrsdelikte. Ich habe das so gemacht und konnte mich zurücklehnen. Der Anwalt hat ein Gutachten erstellen lassen. Es stellte sich heraus, dass der Poliscan Speed fehlerhaft war, sowohl technisch, da schon länger nicht mehr geeicht. Außerdem war der Abstand nicht ordnungsgemäß, soweit habe ich das Gutachten kapiert. Gab noch ein paar andere Punkte... WIe dem auch sei, es wurde fallen gelassen, habe 100€ und 1 Punkt gespart und auch noch Aufbauseminar, weil ich in der Probezeit war. Wer keinen Anwalt kennt sollte einfach mal googlen. Ansonsten wird es der wo ich war auch sehr gut machen.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb ninchen:

...Ansonsten wird es der wo ich war auch sehr gut machen.

 

hehe, seine Spezialgebiete sind Unfallflucht, Blitzer-Bußgelder, arglistige Täuschung beim Verkauf, etc..

Wetten, dass der in erster Linie seine ganzen Kumpels vertreten muss?

Den kann man sicher auch nach Reparaturtips für voll krasse Dreier BMW fragen.

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