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GSFwa: zu Unrecht geblitzt, bezahlt, Einspruch möglich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb klugscheißer:

Die Urteile sind rechtskräftig, daher bringt dir Klagen gar nichts außer dass es die Nerven belastet (und sofern keine Rechtsschutz bzw. Beteiligung auch das Bankkonto).

 

Man ist auf das "Wohlwollen" der Bezirksregierung angewiesen. Die Bezirksregierung könnte freiwillig was tun, aber sie muss es nicht und möchte es nicht, was sie mehr als deutlich gesagt hat. Es geht immerhin um 10 Millionen Euro.

 

Ich würde es mit einen freundlichen Brief als Ortsfremder versuchen die Punkte wegzubekommen. Mit poltern und drohen werdet ihr hier gar nicht erreichen (außer dass ihr einen Anwalt noch reicher macht)

Keine Ahnung was du meinst.

Welche Urteile?

Geschrieben

Zitat Süddeutsche Z.

 

... Verfahren seien rechtswirksam abgeschlossen, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt. "In Verwarnungsgeldverfahren durch die Zahlung der angebotenen Geldbuße und in Bußgeldverfahren durch Eintritt der Rechtskraft", heißt es in der Mitteilung.

Eine Wiederaufnahme sei nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn das Bußgeld 250 Euro übersteige

 

Lass es, es wird dir nur Ärger bringen. Mir wäre dafür ledigliche Energie zu schlade.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb PK-HD:

Bitte um nähere Erläuterung. :blink:

der Bußgeldbescheid stellt eine Urkunde dar.... derjenige, der den ausgestellt hat, hat die Unwahrheit beurkundet...

 

somit... Strafantrag stellen ( der kostet nix außer bissl Zeit, das ganze ordentlich formuliert zur Staatsanwaltschaft zu schicken)

 

Rita

 

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb kobaltblau:

Vielleicht sollte man Köln einfach meiden....keine Ahnung was einen dorthin zieht.

SCK

 

Custom Show.....

 

Rita

Geschrieben

Wobei die Frage doch ist ob mit der Bezahlung des Bußgeldes das Urteil, da es auf falschen Voraussetzungen beruht, wirklich rechtskräftig ist.

Die Frau von PK-HD bestreitet ja nicht 102km/h gefahren zu sein. Die Bußgeldstelle hat nun behauptet das an der betreffenden Stelle 60km/h vorgeschrieben waren. Aufgrund dieser, offensichtlich falschen Behauptung, wurde die Strafe akzeptiert.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb kobaltblau:

Vielleicht sollte man Köln einfach meiden....keine Ahnung was einen dorthin zieht.

 

Echt, ist das die Lösung ?

 

Kuhl !

:thumbsup:

 

 

Du dafür brauchten wir 70 Beiträge, oh Mann

 

 

vor 2 Stunden schrieb Rita:

SCK

 

Custom Show.....

 

Rita

 

vor 1 Stunde schrieb kobaltblau:

Genaugenommen ist das nicht Köln. 

 

Stimmt, SCK steht bestimmt für Scooter Center Kaufbeuren oder so und Kalk ist doch bei Hattingen ?

Ne, is klar... :muah:

Bearbeitet von sucram70
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb sucram70:

Stimmt, SCK steht bestimmt für Scooter Center Kaufbeuren oder so und Kalk ist doch bei Hattingen ?

Ne, is klar... :muah:

Das sind Luftlinie bestimmt 4 km bis zur Stadtgrenze... :whistling:

Ich kenn Leute die wohnen ihr Leben lang 35 km vom Dom weg, und nennen sich Kölner. Namen sind da Schall und Rauch :lookaround:;-)

Geschrieben

Rechtschutzversicherung:

Greift in diesem Fall noch die Folgeereignistheorie?

 

Und jetzt bitte keine blöden Kommentare wie “hättest doch mal früher...“ :whistling:

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb rassmo:

Wobei die Frage doch ist ob mit der Bezahlung des Bußgeldes das Urteil, da es auf falschen Voraussetzungen beruht, wirklich rechtskräftig ist.

Die Frau von PK-HD bestreitet ja nicht 102km/h gefahren zu sein. Die Bußgeldstelle hat nun behauptet das an der betreffenden Stelle 60km/h vorgeschrieben waren.

Genau das ist der Punkt.

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Verfahren in Deutschland endgültig abgeschlossen sein kann wenn es auf falschen Grundlagen besteht.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb BugHardcore:

Das sind Luftlinie bestimmt 4 km bis zur Stadtgrenze... :whistling:

Ich kenn Leute die wohnen ihr Leben lang 35 km vom Dom weg, und nennen sich Kölner. Namen sind da Schall und Rauch :lookaround:;-)

 

 

Es mag sein dass der ein oder andere meint ein Kölner zu sein, obwohl er gar nicht aus Köln kommt. Kannte mal einen der meinte er käme aus Köln Kerpen, was haben wir gelacht.

 

Der Kölner ansich unterscheidet zwischen der schääl sick (rechtsrheinisch z.B. Deutz, Kalk (dort ist die Custom Show in den alten Deutz Hallen), Mühlheim etc.) und der "richtigen" Seite mit Stadtteilen wie Ehrenfeld, dem belgischen Viertel, Marienburg, Südstadt :inlove: ...)

 

Neben Kölnern, gibt es im Rheinland auch sowas wie den Kölschen, das ist mehr ein Lebensgefühl, man fühlt sich der Region verbunden. Dazu zählen dann auch die Bewohner aus Bergisch Gladbach (hier ist übrings das SCK entstanden), Kerpen, Bergheim, Leverkusen ...etc (also auch 35 km entfernt von der Stadtgrenze Köln).  Auf gar keinen Fall dazu zählt allerdings Düsseldorf :shit: !

 

Aber meidet ihr mal schön den kölschen Raum, könnt ja demnächst wieder bei PIS kaufen, da gibt es dann bestimmt auch einen ganz tolle Custom Show mit Andrea Berg als Spezial Guest ...

 

@PK-HD

 

Das Thema kommt hier jeden Tag in den 8.00 Uhr Nachrichten. Vergiss es, du wirst nichts erreichen. Sofern du eine Rechtschutz hast, rede mit deinem Anwalt. Falls nicht, spar dir die Kohle.

Bearbeitet von klugscheißer
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb klugscheißer:

Aber meidet ihr mal schön den kölschen Raum, könnt ja demnächst wieder bei PIS kaufen, da gibt es dann bestimmt auch einen ganz tolle Custom Show mit Andrea Berg als Spezial Guest ...

Ich find das eher schrullig sympatisch, als dass ich es als Grund auffassen würde Köln zu meiden...

Geschrieben

Scheiß drauf, was die Stadt bzw. Bezirkregierung in den Medien sagen, die versuchen nur möglichst viele Leute davon abzuhalten Ihre möglichen Rechtsansprüche zu prüfen und ggfs. geltend zu machen in dem Sie beahupten es sei eh aussichtslos, bzw. nur bei Härtefällen evtl möglich. Außerdem schieben die sich ganz offensichtlich gegenseitig gerne den Schwarzern Peter zu, riecht auch irgendwie nach Verzögerungstaktik.

 

Einzig brauchbare Kommentare in diesem Topic, der von Rokka und der von Rita.

Geh zum Anwalt und lass beide Möglichkeiten auf Erfolgsaussichten prüfen. Und versuch weitere Geschädigte zu finden um evtl. ein mögliches gemeinsames Vorgehen zu erörtern. Evtl. auch mal den ADAC oder andere Automobil-Clubs involvieren. Ich kann mir vorstellen, dass das auch sehr unangenehm für zu eine Behörde ist, wenn da etliche Leute klagen und / oder sogar Anzeige erstatten.

 

Ich würde das nicht auf sich beruhen, speziell das Thema "Wiederholungstäter" kann für Deine Frau schnell sehr unangenehm werden, ich glaube, das gilt für 12 Monate oder sogar 24, wurde ja auch schon geschrieben. Da reicht ja schon eine kleine Unachtsamkeit, wo man dachte, man sei noch im grünen Bereich und schwups-di-wups ist die Pappe wieder für'n Monat weg.  

 

Also auf zum Rechtsverdreher, hopphopp!

  • Like 3
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Tyler Durden:

Also auf zum Rechtsverdreher, hopphopp!

Gibt's da beim ADAC sowas wie ne kostenlose Erstberatung?

Idiotischerweise haben wir keine Rechtschutzversicherung.

Wenn mir aber in einem Erstcheck hohe Erfolgsaussichten zugesagt werden können...

 

Geschrieben

Weiß nicht, glaub nicht. Aber ich hab mal für 'ne Erstberatung beim Anwalt um die 75 EUR bezahlt (allerdings Arbeitsrecht), das wäre mir der Spaß wert.

Oder ADAC mal anrufen, ob die von der Schoße schon Wind bekommen haben, und ob es da evtl. eine "Arbeitsgruppe" zu gibt, der Du beitreten könntest.

 

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb klugscheißer:

... geh zum Anwalt, wenn Rechtschutzversicherung vorhanden. Sonst erster Brief teurer als deine Strafe bei verhaltenen Erfolgsaussichten.

 

Alternativ, geh Lotto spielen, da sind die Erfolgsaussichten höher

Warum gibt's eigentlich keinen "dislike" Button mehr :wallbash::wallbash::wallbash:

  • Like 2
Geschrieben

Wenigstens ist klugscheißer wieder in gewohnte Verhaltensmuster zurückgefallen und erfüllt somit unsere Erwartung. :muah:

Neulich kam ja wohl aus Versehen ein kurzer Moment der Einsicht bei ihm durch, ich war komplett geschockt und wusste nicht, was ich schreiben soll. :-D

  • Like 1
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb klugscheißer:

... geh zum Anwalt, wenn Rechtschutzversicherung vorhanden. Sonst erster Brief teurer als deine Strafe bei verhaltenen Erfolgsaussichten.

 

Alternativ, geh Lotto spielen, da sind die Erfolgsaussichten höher

 

Was kostet denn so ein erster Brief bei einem Anwalt?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb PK-HD:

Rechtschutzversicherung:

Greift in diesem Fall noch die Folgeereignistheorie?

 

Und jetzt bitte keine blöden Kommentare wie “hättest doch mal früher...“ :whistling:

 

Das ist von bei fast jeder RSV anders. Manche bieten das gar nicht an, andere wiederum grenzen das ganz stark ein. Da musst du die RSVen abklappern und nachfragen. In jedem Fall alles schriftlich geben lassen.

 

Geschrieben
Am 7.2.2017 um 11:06 schrieb Rita:

Strafantrag stellen wegen

 

"Falschbeurkundung im Amt"

 

Rita

 

§ 348 StGB halte ich eher für abwegig. 

Die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde erstreckt sich darauf, dass die Anordnung, Verfügung oder Entscheidung nach Inhalt und Begleitumständen ergangen ist, nicht dass sie sachlich richtig ist.

 

Hinzu kommt die Problematik hinsichtlich des Vorsatzes.

 

Natürlich kann man eine entsprechende Anzeige und Strafantrag stellen (dann die Formulierung: "bezüglich aller in Betracht kommender Delikte), aber das wird außer den zuständigen Staatsanwalt noch weiter zu belasten, wohl nichts bringen und eine Einstellung des Verfahrens nach sich ziehen.

 

Geschrieben
Am ‎07‎.‎02‎.‎2017 um 10:55 schrieb klugscheißer:

außer dass ihr einen Anwalt noch reicher macht

schade, dass ich darüber schon nicht mehr lachen kann..

Ist ja nicht nur hier so, dass dafür, dass die fachkundige und fundierte Rechtsberatung wie selbstverständlich für umsonst erwartet wird, die Ansprüche an den Rundum-Service erstaunlich hoch sind..

Geschrieben

Aber Du darfst den Klugscheißer doch nicht ernst nehmen.

Das ist nicht gut für den Seelenfrieden.

Einfach überlesen...

  • Like 1
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Steuermann:

schade, dass ich darüber schon nicht mehr lachen kann..

Ist ja nicht nur hier so, dass dafür, dass die fachkundige und fundierte Rechtsberatung wie selbstverständlich für umsonst erwartet wird, die Ansprüche an den Rundum-Service erstaunlich hoch sind..

 

die klugscheisser denken doch eh alle, dass jeder rechtsanwalt millionär ist. und der eine klugscheisser weiss sogar was "ein erster brief des anwalts" kostet. 

 

ich kann darüber nach wie vor herzhaft lachen.

 

aber im übrigen gebe ich dir recht. wobei ich in gewissen konstellationen gerne mal bereit bin mein wissen zu teilen ohne monetäre ziele zu verfolgen.

  • Like 1
Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb rokka:

gerne mal bereit bin mein wissen zu teilen ohne monetäre ziele zu verfolgen

ich grundsätzlich auch. Wäre ich sicher, dass die Kosten des Wissenserwerbs schon wieder eingefahren sind, fiele es mir allerdings leichter. In letzter Zeit hab ich nur den Verdacht, dass dies zu einer Inflation der Wertschätzung unserer Arbeit führt.

Musste gerade Mandanten zum Geburtstag ihrer Honorarrechnung gratulieren. Dass ich erst erklären muss, warum mein Enthusiasmus für neue Aufgaben so lange gehemmt ist, wie die letzten Rechnungen nicht bezahlt sind, frustriert mich und kaum etwas geht mir mehr auf den Sack als Rechtsschutzversicherungen.. Blöd ist halt nur der Mandantenirrglaube, dass man sich über die Mehrarbeit mit den Deckungsanfragen und das anschließende Honorargezicke auch noch freuen würde..

So, musste raus, mir geht's jetzt besser. Habe fertig mit offtopic.

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