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GSFwa: Verkehrsrecht Definition innerorts/außerorts


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen. Ich bin zuletzt gelasert worden. 70 zulässig. 104 abzüglich Toleranz. Soweit alles klar.

Nun kommt der Haken. Das ist eine Landstraße, also meiner Meinung nach außerorts. Da steht auch nirgends ein Ortsschild. 

Auf dem Bußgeldbescheid ist nun aber innerorts vermerkt und somit steht neben der höheren Geldstrafe nun auch ein Fahrverbot im Raum.

Wer hat evtl. auch schon mal so was erlebt? Wie geht man da vor? Mal Anwalt außen vor, das wäre der zweite Schritt.

Bearbeitet von Marty McFly
Geschrieben

Ich habe jetzt mal beim Ordnungsamt angerufen und nachgefragt, warum an der Stelle "innerorts" sein soll. Da wurde recht schnell erkannt, dass der Bescheid fehlerhaft ist und ich nun einen neuen bekomme.

Ab und zu gibts ja doch noch positive Dinge im Leben. :wheeeha:

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