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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo!

ich habe eine Frage, und zwar...

 

ich habe eine Vespa 50R bj 1971 aus Italien, mit Papier (certificato per ciclomotore) und den Motor wird gerade bearbeitet. Es geht um einen Falc 60x53 mit PHBH 28 Vergaser, MRT membran Ansaugstutzen, MRT Auspuff, usw, ungefähr 150cc. (Motor hier)
Ich möchte auch eine Gabel mit vollhydr. Scheibenbremse, Schnellgasgriff, SIP Tacho, grossere Reifen (100/80), Primavera Lenker und RüLi (mit Fernlicht und Bremslicht), Hupe (mit Batterie), Seitenständer und lange Sitzbank montieren (für meine Dame). Und danach möchte ich alles eintragen lassen und sorglos hier in D fahren.

 

Ist das machbar? Hat jemand das schon mal gemacht und Bock drauf, mir zu erklären wie das funktioniert?

Grazie!

 

Bearbeitet von Sirvano
Geschrieben

Ja, das ist machbar in einer Einzelabnahme beim TÜV, Paragraph 21.

Mit dem Papier zur Zulassung und dort die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 machen lassen.

Allerdings gibt es da Unterschiede wie locker der Tüvmann drauf ist.

Das war jetzt quasi nur die Kurzfassung.

  • Like 1
Geschrieben

Also, muss ich zuerst den Tüv machen und danach die Zulassungstelle besuchen?

 

ich möchte gerne alles eintragen lassen... soll ich bloss eine Liste von den eingebauten Teilen vorbereiten und schreibt der Tüv Techniker alles fleißig ein oder brauche ich irgendwelche Unterlagen? Wie funktioniert eine Eintragung überhaupt?

 

:cheers:

Geschrieben

Zuerst musst du einen finden der es macht....Das ist wohl das schwierigste.

Am besten fängst du damit an und falls du einen gefunden hast, dann frag den was er sehen will.

Wenn du da Hilfe brauchst kannst du mir ne PN schicken, eventuell ist da was möglich.

  • Like 1
Geschrieben

Alles Klar danke... die Vespa ist noch nicht zusammengebaut worden (eigentlich muss noch in die Lackiererei fahren), ich wollte ein paar Info sammeln...

 

weiß jemand, wie teuer das sein kann?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb hiro LRSC:

überleg dir schon mal was wegen der Blinker. 

 

je nach tüv und zulassungstelle werf.ich mal ca 400 in den raum.


die Karre ist bj 1971... da ich 151 cc eintragen lassen möchte, sollte die Kiste auch über Blinker verfügen, oder?

Witz: wenn aber der Tüv Ragazzo besonders vesposo ist, kann das sein, dass er sich über Baujahr verwischt und 1961 schreibt...?

Ohne Witz: wie sollen die Blinker sein? Ich hab nen Primavera Lenker...

Geschrieben (bearbeitet)

Bei ner Untüstung von 50 auf bis zu  125ccm sind erforderlich Hupe, Fern- Abblendlicht und ne passende Bremse (Scheibenbremse sinnvoll)
Blinker sind nicht notwendig!!

Ab 125 ccm ist alles vorgeschrieben!!

Die Aussage kam vom TÜV selber im Nov 2016. 

Mein TÜV Menschen hier trägt so ziemlich alles ein, wenn es sich im Rahmen hält, und es das Modell auch mit den ccm Orginal gab mit ein paar ccm mehr oder weniger :rotwerd: .

 

:cheers:

Peter

Bearbeitet von stachelbär
Edit
Geschrieben

Hi,

 

mir steht das selbe bevor. Ich war schon mal beim Tüv und hab angefragt. Es sagte ist ja dann schon einiges ;) er meinte noch am besten einen ordner anlegen mit allen unterlagen usw. die ich auftreiben kann. Hab jetzt schon einiges gesammelt. Und werd die nächsten wochen alles beim tüv abgeben. Dann mal schauen was er meint. Aber am besten halt mal vorab klären.

 

P.S. Wenn wer ne gute adresse raum stuttgart kennt bitte pn :) war jetzt mal beim tüv am pragsattel.

 

 

Geschrieben

Apropos, ich muss ne Hupe montieren, da die Schnarre nicht für den Tüv passt (oder?)... Welche Hupe kann man auf einer 50R montieren?

Geschrieben

Nee, im Ernst, du kannst dir ja eine Hupe irgendwohin montieren. Ich hab schon ROLLER gesehen, Wo eine Hupe unter das bodenblech montiert wurde. Da brauchst dann natürlich Gleichstrom. 

 

Aber er ich denke mal die Hupe wird beim TÜV Dein geringstes Problem. 

 

Möglich ist es aber, ich glaube ich würde mich da mal an den Heizer wenden...

Geschrieben

Hupe oder Schnarre is wurscht.  

Die Aussage war: du mußt dich auch andererweitig außer als das Motorgeräusch oder Klingel bemerkbar machen oder vor ner Gefahr warnen. 

Meine PK hatte serienmäßig nur ne Klingel

montiert, ist bzw war das Sparmodell 6V ohne Gepäckfach ohne Blinker. 

Peter 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb stachelbär:

Bei ner Untüstung von 50 auf bis zu  125ccm sind erforderlich Hupe, Fern- Abblendlicht und ne passende Bremse (Scheibenbremse sinnvoll)
Blinker sind nicht notwendig!!

Ab 125 ccm ist alles vorgeschrieben!!

Die Aussage kam vom TÜV selber im Nov 2016. 

Mein TÜV Menschen hier trägt so ziemlich alles ein, wenn es sich im Rahmen hält, und es das Modell auch mit den ccm Orginal gab mit ein paar ccm mehr oder weniger :rotwerd: .

 

:cheers:

Peter

 

Wo ist denn "hier"?

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Sirvano:

Apropos, ich muss ne Hupe montieren, da die Schnarre nicht für den Tüv passt (oder?)... Welche Hupe kann man auf einer 50R montieren?

Ich hab die V50 Elestart Hupe (12 Volt Gleichstrom) in die Kaskade eingebaut. Musste dazu die Kaskade etwas größer Dremeln. Habe die Nieten dann aufgebohrt und die Innereien der Elestart Hupe mit dem "Cover" der V50 Schnarre vernietet. Musste noch hier und da dremeln und abdrehen, aber jetzt hab ich eine schön laute Hupe.

 

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

hab ich gesehen.

 

warten wir mal die antwort von vespa50 ab ob das ü 125 ist

Bearbeitet von hiro LRSC
Geschrieben (bearbeitet)

Ingolstadt ;-) :sly:

 

125 ccm aber über 11kW

Ist 2016 auch bei Ü 125 ccm kein Problem gewesen. 

Bearbeitet von vespa50?

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    • Aufgepasst Reisefreund.   Ab April 2025 musst Du eine ETA (elektronische Einreisegenehmigung) zur Einreise haben. Das kannst Du online beantragen oder die App dazu auf Dein Mobiltelefon laden und die Prozedur dort druchlaufen.   Zitat von der Website des Auswärtigen Amt:   Elektronische Reisegenehmigung (ETA)   Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Für deutsche Staatsangehörige wird dies ab dem 2. April 2025 gelten; ein entsprechender Antrag auf eine ETA kann bereits ab dem 5. März 2025 gestellt werden. Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert).   Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig (zehn GBP). Weitere Informationen und zu gegebener Zeit auch Links zur Beantragung des ETA bietet die britische Regierung.          
    • Die ist OK, kann aber nicht mehr und nicht weniger als LML und Konsorten, kostet nur mehr.
    • Die Tour war auf vielen Ebenen legendär. Düsseldorf war sehr geil, wäre da nicht die anschließende Übernachtung in einem besetzten Haus in mannigfaltig handgezimmerten Bettruinen gewesen.  
    • Geile Scheisse.    Jetzt noch den 2ten auf der anderen Seite, wie die Kiste von mmw? Weiß nicht mehr sicher wer das gebaut hatte. Natürlich auch doppelt. 
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