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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Gerhard:
  • Schreibfehler in den Tüv-Unterlagen werden von der Zulassungsstelle gnadenlos übernommen (ich kenne z.B. mehrere Fahrzeuge mit ScheiDenbremse)

 

Prust :muah:

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Gerhard:

 

 

Bitte so in die Hot-topix!  :thumbsup: Super zusammengefasst.

Scheidenbremse.

Geil

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Sirvano:

Was soll man überhaupt eintragen lassen und was nicht....? ich meine, wenn man 100% tadellos vorangehen möchtet...

 

Wie ich Dich kenne:

Du musst auf alle Fälle Dein italienisches Nummernschild eintragen lassen.

:-D

  • Like 1
Geschrieben
Am ‎02‎.‎03‎.‎2017 um 00:14 schrieb Gerhard:

 

  • bei einer seriösen Umtragung wird ein Geräuschgutachten erstellt und Stand- und Fahrgeräusch werden mehrmals gemessen und dann später in den Papieren eingetragen

 

 

 

Das ist leider nicht ganz richtig. Das zulässige Fahrgeräusch ist vom Gesetzgeber geregelt. Es ist auch Baujahrabhängig aber leider nicht veränderbar. Das Standgeräusch ist übrigens nicht zulassungsrelevant und dient nur als Referenzwert zum Fahrgeräusch. Daher kann der Gutachter dieses verändern, nicht aber das Fahrgeräusch. Es gab seit den 60er Jahren zig Änderungen an Grenzwerten und Messmethoden. Das macht die Sache kompliziert. Mit der heutigen Methode ist der Grenzwert aus den 60ern zB nicht reproduzierbar. Daher wurden diese in den Papieren teilweise umgerechnet, oder mit einem zusätzlichen Buchstaben versehen, der anzeigt, um welche Messmethode es sich handelt.

 

Ja ich weiß, einige von euch haben sowohl Stand- als auch Fahrgeräuschänderungen eingetragen. Letztere sind nicht zulässig und haben keinen Bestand.

 

Was bedeutet das im schlimmsten Fall in der Praxis: Die Rennleitung hält euch an und überprüft das Fahrzeug. Die haben natürlich auf der Straße nicht die Möglichkeit eine Normmessung des Fahrgeräuschs zu machen. Also messen sie im Stand. Bei Verdacht wird dann eine Normmessung zu euren Kosten durchgeführt. Und jetzt machen wir uns mal nix vor, sobald Membran und Pott verbaut sind, ist der jeweilige Grenzwert überschritten. Ich kenne niemandem, dem das bei einer alten Vespa jemals passiert ist, aber in der Motorradszene gibt's das schon.

 

Meine 61er VNB hat 72db Fahrgeräusch (das ist schon der umgerechnete Wert, der der heutigen Messmethode entspricht) und 96db Standgeräusch (dieses wurde beim eintragen des Auspuffs usw geändert) eingetragen. Die Standmessung bei der letzten HU waren 95db. Wie zur Hölle soll das Teil beim Fahren nur 72db haben?

  • Thanks 1
Geschrieben

Sorry, aber das ist doch Unsinn, was du schreibst. Natürlich wird das gemessene Fahrgeräusch eingetragen. Aber natürlich nur, solange es den gesetzlichen Maximalwert nicht überschreitet.
In den Papieren stehen nie gesetzliche Grenzwerte, sondern immer tatsächliche Werte für das jeweilige Fahrzeug.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb hellsfuffi:

 

Das ist leider nicht ganz richtig. Das zulässige Fahrgeräusch ist vom Gesetzgeber geregelt. Es ist auch Baujahrabhängig aber leider nicht veränderbar. Das Standgeräusch ist übrigens nicht zulassungsrelevant und dient nur als Referenzwert zum Fahrgeräusch. Daher kann der Gutachter dieses verändern, nicht aber das Fahrgeräusch. Es gab seit den 60er Jahren zig Änderungen an Grenzwerten und Messmethoden. Das macht die Sache kompliziert. Mit der heutigen Methode ist der Grenzwert aus den 60ern zB nicht reproduzierbar. Daher wurden diese in den Papieren teilweise umgerechnet, oder mit einem zusätzlichen Buchstaben versehen, der anzeigt, um welche Messmethode es sich handelt.

 

Ja ich weiß, einige von euch haben sowohl Stand- als auch Fahrgeräuschänderungen eingetragen. Letztere sind nicht zulässig und haben keinen Bestand.

 

Ich glaube du bringst da etwas durcheinander.

Es werden Stand- und Fahrgeräusch gemessen und eingetragen. Der Grenzwert für das Fahrgeräusch ist dabei vom Gesetzgeber vorgegeben und nicht veränderbar. Das stimmt. Sehr wohl veränderbar ist aber das eigentliche Fahrgeräusch. Hier wird das eingetragen was gemessen wird (im Idealfall liegt das sehr nah am zulässigen Grenzwert - hier lohnt es sich ein paar Vorabmessungen zu machen und sich über die Messmethode zu informieren. Messgerät gibts für Schmales beim Conrad für Oldschooler oder evtl. per Handy-App wenns schnell gehen soll). Und natürlich erfolgt die Eintragung nur wenn die Geräuschgrenzwerte nicht überschritten werden. Hat Brosi ja auch schon geschrieben.

 

vor 39 Minuten schrieb hellsfuffi:

Was bedeutet das im schlimmsten Fall in der Praxis: Die Rennleitung hält euch an und überprüft das Fahrzeug. Die haben natürlich auf der Straße nicht die Möglichkeit eine Normmessung des Fahrgeräuschs zu machen. Also messen sie im Stand. Bei Verdacht wird dann eine Normmessung zu euren Kosten durchgeführt. Und jetzt machen wir uns mal nix vor, sobald Membran und Pott verbaut sind, ist der jeweilige Grenzwert überschritten. Ich kenne niemandem, dem das bei einer alten Vespa jemals passiert ist, aber in der Motorradszene gibt's das schon.

 

Meine 61er VNB hat 72db Fahrgeräusch (das ist schon der umgerechnete Wert, der der heutigen Messmethode entspricht) und 96db Standgeräusch (dieses wurde beim eintragen des Auspuffs usw geändert) eingetragen. Die Standmessung bei der letzten HU waren 95db. Wie zur Hölle soll das Teil beim Fahren nur 72db haben?

 

Das mit den 72dB Fahrgeräusch lässt sich recht einfach erklären wenn man die beiden Messmethoden vergleicht. Beim Standgeräusch wird relativ nah am Auspuff gemessen, 50cm oder so? Und ich weiß gar nicht mehr ob im Leerlauf oder bei halber Nenndrehzahl. Wichtig ist die Entfernung, die macht hier den großen Unterschied. Denn das Fahrgeräusch wird in 7,5m Abstand bei beschleunigter Vorbeifahrt in ca. 1m(?) Höhe gemessen. Wimre wird von 50 km/h aus ab dem Messgerät beschleuningt. (wenn die Rennleitung also das Messgerät ohne Meterstab hinhält kann man da getrost freundlich drauf verweisen falls der gemessene Wert zu hoch sein sollte).

 

Der Grenzwert für das Fahrgeräusch liegt im für uns relevanten BJ-Bereich (bis '89) zwischen 82 und 86 dB. Das schaffen eigentlich ziemlich viele Kisten die unter "laut aber nicht höllenlaut" fallen ohne größere Zusatzmaßnahmen. Ging bei mir z.B. beide Male ohne Luftfilter und mit normalem (PM) ESD, iVm. sauber eingestelltem Vergaser und Zündung und bei Messung im 2. Gang. Im 3. Gang waren das dann wegen der geringeren Drehzahl keine 83 dB sondern nur noch 77 oder so (Fahrzeuge die im 2. Gang keine 65 oder so schaffen sind also im Vorteil und werden im 3. gemessen. Gilt ebenso für Fahrzeuge mit laaangem 2. Gang).

 


 

  • Like 2
Geschrieben

 Ja, ihr habt natürlich recht. Wenn der gesetzlich Grenzwert nicht überschritten wird, geht das natürlich. Hätte ich noch klarer in meinem Text machen können. 

 

Das Standgeräusch wurde bei mir bei 75% Drehzahl gemessen in einem Meter Abstand. Nach Aussage des Prüfers ist das die gängige Methode, die auch die Polizei anwenden würde. 

 

Der Prüfer hat das bei mir auch nur aus eigenem Interesse gemacht. Es war Freitag Nachmittag und er hatte viel Spaß mit dem Roller. Messergebnis hin oder her, er hätte mir die Plakette eh nicht gegeben, weil subjektiv zu laut und er natürlich nicht die Möglichkeit einer Normmessung des Fahrgeräuschs hatte. 

 

Sein Kollege, der später hinzu kam, hatte übrigens eine völlig andere Sichtweise. Er sagte, so lange die Komponenten eingetragen sind, ist es ihm egal wie laut das Ding sei. Seine Aufgabe wärend der HU sei die Überprüfung des Fahrzeugs auf Verkehrssicherheit, nicht die Überprüfung bezüglich gesetzlicher Geräusch Grenzwerte. Das hätte die Polizei zu beurteilen. 

 

Schlussendlich habe ich ich die Plakette so gekommen. Und das mit 187er parmakit auf Membran ohne Luftfilter und RZ righthand. 

 

Man muss auch mal Glück haben. 

 

 

 

 

Geschrieben

Du hast 96 dB eingetragen, er hat 95 dB gemessen und wollte dir die Plakette trotzdem nicht geben weil "subjektiv zu laut"? Komischer Typ. Der Kollege der danach kam hat vollkommen recht. Bei der HU wird schon geschaut ob das verbaut ist was eingetragen ist, klar. Aber wenn das schon eingetragen ist wird da nicht nochmal von vorne angefangen und die Eintragung an sich in Frage gestellt.

 

Ich hatte aber auch schon den Fall dass der Prüfer aus 20m Entfernung irgendwas mit Auspuff gerufen hat und wieder umgedreht ist (normale HU, allerdings V50 Cutdown mit Motorradlenker, Scheibenbremse etc. Schein voll mit Eintragungen). Ein Anderer hat so lange gesucht bis er meinte in der mit Stoppmutter und Sprengring gesicherten Traversenschraube einen Grund gefunden zu haben gar nicht erst anfangen zu müssen. Im Nachhinein würde ich sagen die waren vielleicht etwas überfordert und wollten eben nichts falsch machen. Wenn man jahrelang die meiste Zeit "Autos von unten" angeschaut hat und dann plötzlich vor nem Totalumbau von Roller steht kann ich das schon nachvollziehen. Daher ist das Wichtigste bei einem größeren Umbau der vom Tüv abgenommen werden soll eigentlich mit dem Prüfer zu sprechen, lange und ausführlich, und wenn man kein gutes Gefühl hat vielleicht auch noch mit nem weiteren Prüfer.

  • Like 1
  • 9 Monate später...
Geschrieben

Update!

 

die Lacke der Karre ist thermisch entfernt worden (von Profi) und das Blech war so frei...

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daraufhin hat die Karre einige Verbesserungen vom Schweißerei erhalten und daraufhin eine neue frische Lacke bekommen :)
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jetzt ist sie bereit für die Umwandlung... am Motor arbeitet man gerade... :)

  • Like 2
Geschrieben

Sehr schön - endlich mal ein paar Bilder nach zwei Seiten TÜV-Plauderei :cheers:

Bei Interesse kannst Du @Sirvano mich bezüglich der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio anschreiben. Vielleicht kann ich Dir da helfen.

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb replica:

Sehr schön - endlich mal ein paar Bilder nach zwei Seiten TÜV-Plauderei :cheers:

Bei Interesse kannst Du @Sirvano mich bezüglich der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio anschreiben. Vielleicht kann ich Dir da helfen.

 

Danke für Deine Hilfe! aber wozu brauche ich eine Unbedenklichkeitbescheinigung? Ich besitze das originale Papier (certificato per ciclomotore), reicht das nicht?

 

eine Frage: in Italien gibt es keine genietete Typenschilder am Rahmen.... braucht meine Vespa für die Zulassung in Deutschland auch ein Typenschild (wie diese )?

 

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Sirvano:

Danke für Deine Hilfe! aber wozu brauche ich eine Unbedenklichkeitbescheinigung? Ich besitze das originale Papier (certificato per ciclomotore), reicht das nicht?

 

eine Frage: in Italien gibt es keine genietete Typenschilder am Rahmen.... braucht meine Vespa für die Zulassung in Deutschland auch ein Typenschild (wie diese )?

 

 

Mein italienisch ist nicht das Beste (quasi nicht vorhanden) aber das "certificato per ciclomotore" ist doch nur die Betriebserlaubnis ?!

Die Betriebserlaubnis reicht für ein Versicherungskennzeichen aus. Sobald Du allerdings auf z.B. 125ccm und damit auf ein großes Kennzeichen wechselst, möchte der TÜV gerne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio sehen. Die bescheinigt, dass das Fahrwerk, Rahmen, usw. auch für größere Leistungsstufen geeignet sind...

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb replica:

 

Mein italienisch ist nicht das Beste (quasi nicht vorhanden) aber das "certificato per ciclomotore" ist doch nur die Betriebserlaubnis ?!

Die Betriebserlaubnis reicht für ein Versicherungskennzeichen aus. Sobald Du allerdings auf z.B. 125ccm und damit auf ein großes Kennzeichen wechselst, möchte der TÜV gerne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio sehen. Die bescheinigt, dass das Fahrwerk, Rahmen, usw. auch für größere Leistungsstufen geeignet sind...

 

Richtig. Dann hast du dein Vers.Kennzeichen, mehr auch nicht.

Fahren darfst du dann aber trotzdem nicht weil du nur ital.Papiere hast.

Das würde nur gehen wenn du auch einen ital.Wohnsitz vorweisen könntest.

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Kebra:

Richtig. Dann hast du dein Vers.Kennzeichen, mehr auch nicht.

Fahren darfst du dann aber trotzdem nicht weil du nur ital.Papiere hast.

Das würde nur gehen wenn du auch einen ital.Wohnsitz vorweisen könntest.

 

 

Mit den italienischen Papieren möchte ich bloß die deutschen machen... ital. Wohnsitz wäre aber vorhanden...

 

vor 4 Stunden schrieb replica:

 

Mein italienisch ist nicht das Beste (quasi nicht vorhanden) aber das "certificato per ciclomotore" ist doch nur die Betriebserlaubnis ?!

Die Betriebserlaubnis reicht für ein Versicherungskennzeichen aus. Sobald Du allerdings auf z.B. 125ccm und damit auf ein großes Kennzeichen wechselst, möchte der TÜV gerne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio sehen. Die bescheinigt, dass das Fahrwerk, Rahmen, usw. auch für größere Leistungsstufen geeignet sind...

 

"certificato per ciclomotore" (Zertifikat für Moped) ist ein Buchchen wobei die Daten geschrieben sind (Rahmennummer, Modell, Baujahr...) und in Italien war in der Vergangenheit das einzige Papier eines Mopeds... und ist das einzige Papier das ich besitze.

 

vor 1 Stunde schrieb vmax320:

Welche Farbe ist das ? Ral 2004? 

ist Originalfarbe Piaggio 907

Geschrieben

was soll denn motormäßig genau rein...

einen originalen primavera (oder ET3) Motor sollte manch ein Prüfer auch so eintragen...

 

aber wenn Du mehr willst.... vorab mitm Prüfer besprechen

 

Rita

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Rita:

was soll denn motormäßig genau rein...

einen originalen primavera (oder ET3) Motor sollte manch ein Prüfer auch so eintragen...

 

aber wenn Du mehr willst.... vorab mitm Prüfer besprechen

 

Rita


Also... Das Gehäuse ist ein V5A2M... geschweißt, gespindelt und gefräst...

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Der Zylinder ist ein FALC 60x53 mit Membranansaugstützen (von MRT) am Gehäuse.

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Kurbelwelle ist von Fabbri...

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Kupplung ist hybrid Fabbri/Falc...

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Getriebeübersetzung ist 28/69 CNC gemacht, von Fabbri

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Getriebe ist 10-14- 17- 20/49, und Auspuff ist handgemacht von MRT, ein Curly...

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Der Vergaser soll ein 28er oder 30er sein, PHBH (hab schon beide) und die Zündung ist ne PK original.

  • 6 Monate später...
Geschrieben

Hallöchen!

Also, die Vespa ist fast fertig. Belibt nur eine Störung am Motor, die gerade in Bearbeitung ist.

 

Die Zündung ist eine Vape, funktioniert mit DC und Batterie.

Fernlicht, Bremsenlicht (hinten + vorne), Standlicht, Hupe, Blinker... Funktioniert alles.IMG_20180715_132628815_HDR.thumb.jpg.dab5e50a8a14c0249298f6c12605550e.jpgIMG_20180715_132730331_HDR.thumb.jpg.0a53355039f6fb1642f1c755a09c09f0.jpgIMG_20180715_132549791_HDR.thumb.jpg.d29e4880c4c25bfa4f69c0c248f41287.jpg

 

Was könnte man noch für den TÜV gebrauchen?

  • Like 1
Geschrieben

Hauptständer oder selbsteinklappenden Seitenständer.

Je nachdem, wo du zum TÜV willst, ist noch Leistungsgutachten, Lärmgutachten und ggf. Gutachten aller verbauten Tuningteile (sofern verfügbar) hilfreich. Oder den Roller für teuer Geld zu Worb5 bzw. S&S geben.

 

Ist der Motor jetzt dicht?

Geschrieben

Noch nicht! :(

Aber die Karre fährt gerade nach Italien... Mein Kumpel wird sich darum kümmern!

 

Seitenständer ist ein normaler von Parimor montiert... Nicht selbsteinklappend... Soll ich ein Feder montieren?

Die Gutachten kann man am TÜV machen oder wo?

Geschrieben

Ich würde den Seitenständer abnehmen und einen Hauptständer montieren, zumindest für den TÜV.

 

Bei deinen Umbauten bezweifle ich, dass du in H einen Prüfer findest, der das alles legalisiert.

Leistung, Höchstgeschwindigkeit, Vergaser, Lautstärke, Reifengröße, Gabel, Bremse, Auspuff, Zylinder, Hubraum... Das ist eine ganze Menge und alles nur per Einzelabnahme möglich.

Ich würde da mal bei Scooter&Service anfragen, ob da was geht. Obwohl ich auf der Homepage nichts finden kann bzgl. TÜV. Früher haben die das als Service auch angeboten. Ansonsten Worb5. Das kann dort aber schnell einen 4-stelligen Betrag kosten.

 

Leistungsgutachten musst du vorher machen, der TÜV hat für gewöhnlich keinen Prüfstand.

  • Like 1

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