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Geschrieben

Woher willst du das wissen?

 

ich! Habe eine Bravo mit 60 km/h und tüv Befreiung als einzelabnahme kleinkraftrad über 45 km/h mit alter schlüsselnummer 

 

und wie wie du richtig erkannt hast ddr Vereinbarung  sonst gilt 

Klasse AM

Kleinkrafträder mit

  • Hubraum von maximal 50 ccm und
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h.

Bei Kleinkrafträdern, die vor dem 01.01.2002 erstmals in den Verkehr kamen, ist eine bbH von maximal 50 km/h zulässig.

Geschrieben (bearbeitet)

Und jetzt nochmal 

das was ich hier zur Verfügung stelle ist 

zum Vorteil anderer !

und man muss nicht alles soooo kommentieren !

 

diese topic‘s sind zum helfen 

stell selbst was „gescheites“ mal ein!

Bearbeitet von paulelvis
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb paulelvis:

Bei Kleinkrafträdern, die vor dem 01.01.2002 erstmals in den Verkehr kamen, ist eine bbH von maximal 50 km/h zulässig.

Fast richtig, das galt ab 1. April 1986. Davor waren es 40 km/h.

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Geschrieben (bearbeitet)
Zitat
  vor 5 Stunden schrieb paulelvis:

Bei Kleinkrafträdern, die vor dem 01.01.2002 erstmals in den Verkehr kamen, ist eine bbH von maximal 50 km/h zulässig.

 

Zitat
  vor 5 Stunden schrieb paulelvis:

Fast richtig, das galt ab 1. April 1986. Davor waren es 40 km/h. 

 

.....und deshalb TÜV, soweit ich weiß....wenn man von 40 auf 50 will....

60 km/h gehen normalerweise nur DDR-Teile wie Simpson & Co.

Meine 63er 50s aus der BRD, 1°serie, ist mit 60 km/h angegeben.

Als Kleinkraftrad damals.....heute Leichtmotorrad/Leichtroller,

und somit Zulassungspflichtig.

 

Da hast du mit deinem Bravo echt rießiges Glück gehabt, daß das keiner gemerkt hat....

Ist so, laut Gesetz, nicht zulässig (zum. nicht aus Sicht des Einigungsvertrags......).

 

 

Bearbeitet von Kebra
Geschrieben

Vor allem geht das auch nicht nachträglich, das Fahrzeug muss schon in der DDR 60km/h gehabt haben. Die Schwalbe/SR50 oder was auch immer die schon immer in Westdeutschland war darf auch nur 40/45/50 mit Versicherungskennzeichen. Was allerdings hin und wieder verwirrend ist ist der Begriff Kleinkraftrad, der wird durchaus Querbeet benutzt.

Wenn die Ciao also 60km/h hat, hat da einer einen Bock geschossen. Wobei ich sowieso an seiner Zurechnungsfähigkeit zweifel wenn er 60km/h auf der Ciao für sicher hält 8-).

Geschrieben

Dass die Karre mal in der DDR unterwegs gewesen ist, kann wohl auch ausgeschlossen werden. Ab und zu hat es ja mal ein Golf oder Volvo rüber geschafft. Aber brauchbare Mopeds gab es aus dortiger Produktion genug. 

 

Ich würde auch von einem Irrtum ausgehen. Von daher: Drüber freuen, so lassen und nicht groß von erzählen. Sonst kriegt es noch ein Mitarbeiter der zuständigen Zulassungsstelle mit, und will, dass das ganze korrigiert wird. :thumbsup:

Geschrieben
Zitat

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

So steht das im Einigungsvertrag.

Was ist im Sinne der Vorschriften der DDR? Muss das Moped wirklich von dort stammen? Oder kann es reichen, daß es theoretisch in der DDR auf der Straße gewesen sein könnte?

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb paulelvis:

Klasse AM

Kleinkrafträder mit

  • Hubraum von maximal 50 ccm und
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h.

damit darf man trotzdem die karren nach einigungsvertrag fahren. deshalb isses eben irrelevant für den fahrer ob er nen motorradlappen oder autolappen hat. fahren darf er das.

kennt jemand nen verkehrsrechtler, der sich den absatz aus dem einigungsvertrag mal zur brust nehmen kann? falls die formulierung allgemeingültig ist, wäre das ja ein netter fauxpas.

Geschrieben

Jetzt werdet mal nicht albern. Diese Vorschrift gibt es seit mehr als 25 Jahren. Wenn es möglich wäre, seiner Karre ein kleines Tuning zu verpassen und sie trotzdem legal mit Versicherungskennzeichen und Mädchenführerschein zu nutzen, hätte das sicher schon jemand erfolgreich versucht. 

 

Diese Ausnahmeregelung gilt für DDR-Fahrzeuge, fertig. Wenn man für Schwalbe und Co. eine Zweitschrift braucht, wird das ganze einigermaßen kulant gehandhabt. Aber ich schätze mal, wer dem TÜV-Prüfer weiß machen will, seine V50 (da gab es so'n paar Varianten, die theoretisch schneller als die üblichen 40-50 km/h waren) stammt aus der DDR, muss sicher irgendwelche Nachweise dafür bringen. 

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

albern ist das ja nun keineswegs. ist etwas la*x* formuliert (gerade wenn es schnell gehen muss), dann kann sich eine solche lücke ergeben.

erfolgreich funktioniert das ja schon mit v50s, die man einfach auf 60km/h auf nem versicherungskennzeichen laufen lassen kann.
sicherlich war das vor 1990 eher nicht möglich, weil das 60km/h kreuzchen da noch nicht in den versicherungspapieren hinterlegt war.

wenn ich jetzt den motor einer 50s in eine karre vor 1992 (vermutlich ist sogar das baujahr egal) einbaue, welchen datensatz übernimmt der prüfer dann in die betriebserlaubnis?

Bearbeitet von berlinwestside
fisch
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb berlinwestside:

albern ist das ja nun keineswegs. ist etwas lachs formuliert (gerade wenn es schnell gehen muss), dann kann sich eine solche lücke ergeben.

erfolgreich funktioniert das ja schon mit v50s, die man einfach auf 60km/h auf nem versicherungskennzeichen laufen lassen kann.
sicherlich war das vor 1990 eher nicht möglich, weil das 60km/h kreuzchen da noch nicht in den versicherungspapieren hinterlegt war.

wenn ich jetzt den motor einer 50s in eine karre vor 1992 (vermutlich ist sogar das baujahr egal) einbaue, welchen datensatz übernimmt der prüfer dann in die betriebserlaubnis?

 

Definitiv nicht - jedenfalls nicht legal. V50S (wenn du das für (D) gebaute KKR meinst) war immer und ist auch noch zulassungspflichtig. Und weil´s ein KKR (nach alter Definition) ist, muss es zum TÜV. Das hat jedenfalls nix mit dem Thema hier zu tun. Ach ja: über 60 lief die auch; ich meine 64 oder so ...

 

Eddi sacht noch: die 60 für einen Online-Abschluss einer Versicherung für eine 50S (KKR) anzukreuzen ist genauso "illegal" wie eine Italo-Import-Fuffi hier mit den italienischen Papieren zu betreiben.

 

Und: es heisst "lax" - nicht "lachs". Sorry für den Klug:shit: ...

 

v5sa1t.thumb.jpg.81b5a804c078703d333e43abd637477f.jpg

Bearbeitet von t4.
Eddi ...
  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb t4.:

 

Definitiv nicht - jedenfalls nicht legal.

von legal habe ich nicht gesprochen. erfolgreich funktioniert meint: betriebserlaubnis + versicherungsfuzzi = täfelchen

mit dem fisch ging es so schnell wie mit dem einigungsvertrag. 

eine v5sa1t (vielleicht ist das weniger missverständlich ausgedrückt) unter bestehender zulassungspflicht freiwillig zuzulassen hat noch niemand versucht, oder? 

nr.1 ist ne zweitschrift vom kba selber... 17.05.1995.
nr.2 von der dekra mit daten vom kba.

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Bearbeitet von berlinwestside
bilder nachgereicht...
Geschrieben

Du meinst, du willst wissen, ob jemand seine V50S, die ja eigentlich ein Leichkraftrad ist, eine Zeitlang illegal mit Versicherungskennzeichen gefahren ist, und dann auf eine (für dieses Moped ebenfalls illegale) freiwillige Zulassung umgeswitcht ist? Nein, das hat vermutlich wirklich noch niemand versucht. ;-)

Was spricht gegen eine reguläre Zulassung als LKR? Das man alle zwei Jahre zum TÜV muss? Herrje, das ist doch echt nicht so schlimm...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb kuchenfreund:

Was spricht gegen eine reguläre Zulassung als LKR? Das man alle zwei Jahre zum TÜV muss? Herrje, das ist doch echt nicht so schlimm...

Bei manchem wohl der fehlende 1 oder 1b Führerschein, bzw. A oder A1 nach heutiger Definition.

Geschrieben

die frage ist ob das illegal ist, wenn einem nach 1992 eine be zugeschickt wird mit 60km/h. da wird sich ja was im datensatz vom kba geändert haben. 

gegen die reguläre zulassung spricht nicht der tüv sondern die nummer mit autoführerschein vs. motorradführerschein.
 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb berlinwestside:

die frage ist ob das illegal ist, wenn einem nach 1992 eine be zugeschickt wird mit 60km/h. da wird sich ja was im datensatz vom kba geändert haben. 

gegen die reguläre zulassung spricht nicht der tüv sondern die nummer mit autoführerschein vs. motorradführerschein.
 

die Zweitschrift schick ja nicht das KBA sondern Piaggio.....

und die entspricht immer exakt der ABE, die beim Neukauf des Rollers beigelegt war....

 

und ein Kleinkraftrad (alten Rechts) egal ob 60km/h oder 64 km/h

ist zulassungspflichtig

 

in der ABE von Kleinkrafträdern (bis 40/45/0der50km/h) vormals Moped oder Mokick

steht, daß ein Versicherungskennzeichen hinten am Fahrzeug anzubringen ist....

 

in der Zweitschrift von der 50S steht das sicher nicht!!!

 

und daß sich da der dekra mann geirrt hatte.... oder gezielt geblufft wurde....

laß ich mal außen vor...

 

Rita

 

 

nicht umsonst war ich eine der ersten, die schon 93 ihre 50er Vespa mit amtlichem Schild statt Versicherungsschild gefahren hat...

Geschrieben

Der Versicherung ist es egal was TÜV und Papiere angeht.

Die wollen ja nur die Fgst.Nr., mehr nicht.

Deshalb bekommt man das Vers.Täfelchen auch ohne oder mit ital. Papieren.

Aber legal fährt man dann trotzdem nicht.

 

50S:

-1°serie = 60 km/h

-2°serie = 64 km/h

-----> beide sind Zulassungspflichtig !!!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 45 Minuten schrieb Rita:

die Zweitschrift schick ja nicht das KBA sondern Piaggio.....

die vorliegende zweitschrift hat 1995 mein onkel beim kba angefragt. wie das weiter verlaufen ist, ist mir nicht bekannt.

 

in der Zweitschrift von der 50S steht das sicher nicht!!!

ich war neugierig und habe mal umgeblättert...
 

oder gezielt geblufft wurde....

der herr ist weder inkompetent, noch wurde er von mir betrogen. eigentlich ne frechheit sowas zu behaupten!


20190118_123548.thumb.jpg.0bac783181b1ed563c0da3b06fcafa5c.jpg

Bearbeitet von berlinwestside
Geschrieben

Naja, ich sag mal, eigentlich ist die Lage ziemlich klar: Der Passus im Wiedervereinigungsvertrag bezieht sich auf DDR-Fahrzeuge. Ein 50ccm-Kubik-Roller, der aus Westdeutschland  (oder jedem anderen Land) stammt, gilt, wenn er 60 km/h schnell ist, als Leichkraftrad. Da gibt es auch keine Grauzonen, das ist ziemlich eindeutig. 

 

Das heißt:

 

Schwalbe usw. = Kleinkraftrad = Versicherungskennzeichen & Mädchenführerschein 

 

Vespa V50S = Leichtkraftrad = Kuchenblech & A1-Führerschein

 

Macht irgendwie keinen Sinn, schon klar, ist aber so.

Wenn das bei deiner V50S anders ist, hat sich entweder jemand geirrt. Oder irgendwer hat es hingekriegt, demjenigen, der die Zweitschrift ausgestellt hat, weiß zu machen, bei der Genex habe es Vespas gegeben. :whistling:

Das ist alles nicht schlimm und tut niemandem weh, aber legal ist es natürlich auch nicht. 

  • Like 1
Geschrieben

das steht aber nur Kleinkraftrad....

und nicht "Kleinkraftrad, Roller bis xx km/h"

 

sieht stark nach gefälschten papieren von ebay aus, wegen denen schon einige hier im Forum richtig heftigen Ärger hatten....

 

 

Rita

 

Geschrieben

ich hab die karre von meinem onkel 2006 in die hand gedrückt bekommen. der hat sie aus ner garage in plochingen. als er sie entrümpelt hat gab es die karre als bezahlung. die papiere hat er selber angefragt.

ebay gibts seit erst september 1995.
blankopapiere von ebay haben einen unterstrich bei der fin und dem ausstellungsdatum.

 

  • Haha 1
Geschrieben

Das ist ein Kleinkraftrad nach altem Recht das (und jetzt wirds kompliziert) zwar nicht zulassungspflichtig ist (wie Leichtkrafträder auch nicht!), aber ein eigenes amtliches Kennzeichen führen muß und damit in die HU Pflicht rutscht. Diese Fahrzeug haben alle nur eine ABE und keinen Brief gehabt. Da aber die Zuteilung des Kennzeichens analog zu der Zulassung eines Kraftrades durch die Zulassung läuft hat sich auch dafür der Begriff „zulassen“ eingebürgert. Daher kommt auch die Steuerfreiheit dieser Fahrzeug, nur zulassungspflichtige Fahrzeuge kosten Steuern. Mit der Einführung der EG Papiere sind aber für viele Fahrzeuge Briefe ausgestellt worden weil die EU das so nicht kennt.

Der Einigungsvertrag gilt nur für Fahrzeuge die zu DDR Zeiten in der DDR eine KTA Betriebserlaubnis bekommen haben, nichts nachträgliches. Wenn ich mal viel Bock ha schreib ich das mal zusammen, das ist aber eher eine Studienarbeit.

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