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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 9 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

@freerider13

mußt das etwas größere von der PK mit Blinkern nehmen....

oder das, was auf ETS und V50 12V Modell war....

 

Rita

 

https://www.sip-scootershop.com/de/product/rucklicht-siem_56507000

https://www.sip-scootershop.com/de/product/rucklicht-siem_56294100

 

Igitt beides hässlich…:repuke:

gab es die pk50 bzw. Pk50s nicht auch als 80er oder 125er Version? Und mit dem kleinen Rücklicht - aber unten weiß? (Bittebitte sag einer ja…:crybaby:)

Geschrieben

PK50S MIT Blinkern sowie PK80S & PK125S haben das ausm ersten Link

 

kannst aber auch den kleines lassen und ne separate Kennzeichenbeleuchtung montieren

 

Rita

Geschrieben
vor einer Stunde hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Igitt beides hässlich…:repuke:

gab es die pk50 bzw. Pk50s nicht auch als 80er oder 125er Version? Und mit dem kleinen Rücklicht - aber unten weiß? (Bittebitte sag einer ja…:crybaby:)

 

Das kleine Rücklicht gab es nicht mit Kennzeichenbeleuchtung.

 

 

vor einer Stunde hat Rita folgendes von sich gegeben:

...

kannst aber auch den kleines lassen und ne separate Kennzeichenbeleuchtung montieren

 

Rita

 

... oder einen Umbau machen, wie's @Spiderdust getutet getan hat:

 

IMG_9532-klein.jpg

  • Like 1
Geschrieben

Jetzt hat die nette Dame noch ne Mail geschickt. Was für ein Gutachten wollen die genau? :wacko:

 

“Bitte denken Sie an die Vorführung des Fahrzeuges und die bauartbedingten Voraussetzungen für die Zulassung ( entsprechendes Gutachten gem. §13 der FZV bezüglich der Kennzeichengröße ist notwendig.)” 

 

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb dickdraper:

Jetzt hat die nette Dame noch ne Mail geschickt. Was für ein Gutachten wollen die genau? :wacko:

 

“Bitte denken Sie an die Vorführung des Fahrzeuges und die bauartbedingten Voraussetzungen für die Zulassung ( entsprechendes Gutachten gem. §13 der FZV bezüglich der Kennzeichengröße ist notwendig.)” 

 

 

Beim TÜV Nord ist die Untersuchungsart „Prüfung für eine geänderte Kennzeichengröße“ (KENNZ). Das Formular kommt dann automatisch.

  • Like 1
Geschrieben

Zunächst einmal ein dickes Danke an @matzmann für die Infos wegen dem Gutachten und an @tonitest mit seinem Wiki Beitrag im Nachbarforum! :-D

Ich habe die freiw. Zulassung heute endlich hinter mir. Hat etwas über ne Stunde gedauert. Die Dame hat das natürlich zum ersten Mal gemacht und während der Bearbeitung immer wieder gemeckert und geflucht. Ohne das Gutachten hätte ich auf jeden Fall blöd ausgesehen. Iwie wurde alles dran versucht, mir die Zulassung zu verhindern.. aber ich war ja dank euch gut vorbereitet :-D Papiere wurden dann auch zunächst falsch eingetragen; hat dann im zweiten Versuch aber richtig geklappt. Habe Zulassungsbescheinigung I und II beantragt, auf der ABE wurde ein Vermerk gemacht (ABE darf nicht einkassiert werden!).

 

Was mich der ganze Spaß gekostet hat:

 

TÜV Gutachten 59 Euro

kleines Kennzeichen inkl. Prägung 14 Euro

freiw. Zulassung mit Wunschkennz. etc. 59,50 Euro

Versicherung HP inkl. Teilkasko SF0 100% ohne SB 89,52 Eur

 

Hat zwar ordentlich gekostet, aber gelohnt allemal! Allein schon, die Mitarbeiter im Stv. Amt im Unrecht zu sehen :wheeeha:

Geschrieben

welche Kennzeichengröße haste genau??

 

wir wollen Bilder sehen

 

Rita

 

Tip:

technischer Beginn der Haftpflichtversicherung auf den 1.1.23 zurückdatieren lassen

dann haste in 2024 schon SF1

sonst 2024 SF 1/2 und erst 2025 SF1

haste evtl ein Auto oder Krad bei der gleichen Versicherung??

dann beantragen:  SF2 ab Beginn nach der "Zweitwagenregelung"

  • 7 Monate später...
Geschrieben

Hallo,

 

ich bin auch gerade dabei meine PK50 freiwillig zuzulassen.

 

ich hab auch schon das Kennzeichen reserviert, nur irgendwie hat in der Umgebung keiner den passenden Rohling in 180x130.

Jetzt suche ich eine ganz schnelle Quelle.

 

Grüße

Jan

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb 50SR:

Hallo,

 

ich bin auch gerade dabei meine PK50 freiwillig zuzulassen.

 

ich hab auch schon das Kennzeichen reserviert, nur irgendwie hat in der Umgebung keiner den passenden Rohling in 180x130.

Jetzt suche ich eine ganz schnelle Quelle.

 

Grüße

Jan

@Rita😉

Geschrieben
Am 14.3.2023 um 17:04 schrieb dickdraper:

War leider schon vergeben, deswegen habe ich mir etwas mehr Hubraum gegönnt

Wozu dann den Aufwand und nicht einfach legal als Leichtkraftrad zulassen?

  • Haha 1
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb freerider13:

Vielleicht ist der durch die fehlende Null entstandene Platz ja für die TÜV Plakette?:whistling:;-)

Das mag sein, wäre auch sinnvoll, aber dann ist hier das falsche Topic.:-D

Geschrieben (bearbeitet)
Am 13.11.2023 um 12:31 schrieb 50SR:

Hallo,

 

ich bin auch gerade dabei meine PK50 freiwillig zuzulassen.

 

ich hab auch schon das Kennzeichen reserviert, nur irgendwie hat in der Umgebung keiner den passenden Rohling in 180x130.

Jetzt suche ich eine ganz schnelle Quelle.

 

Grüße

Jan

 

Habe meine im Internet für 15€ machen lassen - einfach googlen! Habe auch ein 18x13cm aber sogar mit TÜV Stempel ;-)

 

Hier z.B.

https://www.ebay.de/itm/185997222741?mkcid=16&mkevt=1&mkrid=707-127634-2357-0&ssspo=efg06FlsQp-&sssrc=4429486&ssuid=&var=&widget_ver=artemis&media=COPY

Bearbeitet von Forchheimer
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Moin,

 

kurze Rückmeldung. 

bei meinem ersten Termin wurde ich wieder nach hause geschickt dabei hatte ich extra vorher angerufen und nachgefragt was genau ich mitbringen muss. Der Grund: ich hatte keine Fotos vom Fzg.  welche Rücklicht / Kennzeichenbeleuchtung und ausreichend Platz für das neue größere Kennzeichen zeigen.

Also wieder weg, neuen Termin gemacht, und Fotos angefertigt um entsprechend nachzuweisen...

Beim zweiten Termin hat dann alles geklappt das 130x180 Kennzeichen hat die Plakette bekommen :-)

 

jetzt muss ich nur noch den Roller zusammenbauen :-)

Geschrieben
Am 1.3.2023 um 10:03 schrieb matzmann:

 

Beim TÜV Nord ist die Untersuchungsart „Prüfung für eine geänderte Kennzeichengröße“ (KENNZ). Das Formular kommt dann automatisch.

 

Hat das in Schleswig Holstein schon mal eine Zulassungsstelle haben wollen? Also für Mofa/Moped Zulassung?

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Ich hol das Thema mal frisch raus, für alle, die das Vorhaben im Landkreis Regensburg durchziehen wollen.

 

Ich hab vorab die Zulassungstelle mit dem Vordruck vom Pommemän angeschrieben (https://pommes-maen.de/freiwillige-zulassung-simson-50ccm-moped/)

 

War dann wider erwarten gar kein Problem. Der Sachgruppenleiter hat sich direkt bei mir gemeldet mit folgender Email und seit vergangenem Freitag ist die Möhre (Special aus 1982) zugelassen. Allerdings hier in R ausschließlich mit Kennzeichen 200x180 - LKR-KEnnzeichen haben sie mir nicht durchgehen lassen.

Zitat

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

 

Eine freiwillige Zulassung ist selbstverständlich möglich.

Hierbei ist es korrekt, dass das besagte Fahrzeug dann nicht der Pflicht zur Durchführung der Hauptuntersuchung unterliegt.

Bezüglich der Größe des Kennzeichens darf mitgeteilt werden, dass hierfür auch ein Kennzeichen mit 200 x 180 mm möglich wäre.

 

 

Zu beachten ist jedoch noch folgendes:

Da wir ein Fahrzeug, welches ja eigentlich keiner regelmäßigen Untersuchungspflicht unterliegt, auf Antrag freiwillig zulassen sollen, muss uns gegenüber vor Durchführung der Zulassung ein Nachweis über die aktuelle Verkehrssicherheit dieses Fahrzeugs erbracht werden.

Aus diesem Grund müssten Sie für dieses Fahrzeug von einer entsprechenden technischen Prüfstelle (z. B. TÜV, Dekra, usw.) eine sog. „Sicherheitsprüfung in Form einer Hauptuntersuchung“ durchführen lassen. Eine entsprechende Bescheinigung / Bestätigung der Prüfstelle ist uns dann zur Zulassung des Fahrzeugs vorzulegen.

 

 

 

Zitat

neben der bereits von Ihnen genannten Betriebserlaubnis sowie dem von Herrn XXXXXX erstellten Gutachten müssten eigentlich nur noch vorgelegt werden:

Personalausweis

Ggf. Vollmacht mit Ausweis (falls z. B. Ihr Bekannte die Zulassung für Sie durchführen möchte)

EVB-Nummer von Versicherung, explizit ausgestellt für diese jetzt stattfindende (freiwillige) Zulassung des Fahrzeugs

 

 

Ihren alten Versicherungsnachweis bräuchten wir nicht.

Auch der ursprüngliche Kaufvertrag wird hier nicht unbedingt benötigt. Wenn Sie diesen ohne großen Aufwand vom Verkäufer z. B. noch als Kopie auftreiben könnten, dann würden wir hierzu natürlich auch nicht nein sagen. Aber um jeden Preis zwingend erforderlich wäre dieser nicht, die freiwillige Zulassung wäre auch ohne diesen möglich.

 

 

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