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Freiwillige Zulassung


ReBonSe

Empfohlene Beiträge

...erneut ein kleines Projekt freiwillige Zulassung, aber: mir wurde telefonisch prompt mitgeteilt, dass dies in Ba-Wü nicht mehr möglich sei. Da hätte es eine Änderung gegeben. Da ich nun persönlich vorsprechen werde und eine falsche Argumentation vermeiden möchte : Gefunden habe ich (ausser Gerüchten) dazu nichts, aber weiss vielleicht jemand von einer Neuregelung? Kann das auf Länderebene unterschiedlich gehandhabt werden? Oder Arbeitsverweigerung beim Amt...

Danke + Grüsse

Chris

 

PS: Die Musteranschreiben des "befreundeten" Forums habe ich... :-D

Bearbeitet von purevernunft
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Am 23.4.2022 um 17:55 hat purevernunft folgendes von sich gegeben:

...erneut ein kleines Projekt freiwillige Zulassung, aber: mir wurde telefonisch prompt mitgeteilt, dass dies in Ba-Wü nicht mehr möglich sei. Da hätte es eine Änderung gegeben. Da ich nun persönlich vorsprechen werde und eine falsche Argumentation vermeiden möchte : Gefunden habe ich (ausser Gerüchten) dazu nichts, aber weiss vielleicht jemand von einer Neuregelung? Kann das auf Länderebene unterschiedlich gehandhabt werden? Oder Arbeitsverweigerung beim Amt...

Danke + Grüsse

Chris

 

PS: Die Musteranschreiben des "befreundeten" Forums habe ich... :-D

Bei mir ist das zwei Jahre her wo ich das gemacht habe und auch nicht Ba-Wü. ABER den Tipp den ich dir geben kann:

Geh zur Zulassungsstelle da zum alt eingesessenen Schilderfritzen und frag wer was im Amt zumelden hat.

 

Ich hatte mir bei uns den vermeindlich Zuständigen von der Internetseite gesucht und angeschrieben, er verneite es nicht aber drückte sich sehr schwammig aus.

Bin dann hingefahren und wollte eigentlich nur beim Schilderfritzen fragen ob sie mir meinen Rohling prägen würden. Da kam dann was ist das ,wie ,warum.....

Ich erwähnte das ich Herrn ... angeschrieben habe und das ok sei, darauf erwiderte die Dame der hat nichts zumelden Herr ... ist der richtige Mann.

Kurzer Hand mit dem "richtigen" ein Termin gemacht nett und freundlich dagelegt was ich möchte , Begründung das bei VS-kennzeichen keine Vollkasko möglich ist und die Dinger ja schon so teuer sind.

Er nickte das ab und die gute Schalterdame die mich dann ein paar Tage später abgefertigt hat, ist auch dreimal zu dem Herrn rein gerannt um sich abzusichern.

 

 

  • Thanks 2
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  • 2 Wochen später...
  • 7 Monate später...

Mal was neues zum Thema freiwillige Zulassung, im Zuge der E-Fahrzeug Entwicklung werden vermehrt E-Roller freiwillig zugelassen um die Förderung zu erhalten. Deshalb sind die Zulassungsstellen mittlerweile besser in der Richtung informiert. Aber! es wird jetzt in der Regel ein Gutachten gefordert das die Kennzeichenbeleuchtung und die Anbringungungsstelle für das Kennzeichen ausreichend sind.

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Hatte vor zwei Wochen das gleiche Problem.  Freiwilige Zulassung soll erschwert werden, immer Prüfung im Einzelfall, keine ganz kleinen Nummernschilder mehr.

Mit dem großen Rücklicht der v50s war es kein Problem, da diese für Nummernschild Beleuchtung gedacht sind.

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Am 10.12.2022 um 08:45 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Mal was neues zum Thema freiwillige Zulassung, im Zuge der E-Fahrzeug Entwicklung werden vermehrt E-Roller freiwillig zugelassen um die Förderung zu erhalten. Deshalb sind die Zulassungsstellen mittlerweile besser in der Richtung informiert. Aber! es wird jetzt in der Regel ein Gutachten gefordert das die Kennzeichenbeleuchtung und die Anbringungungsstelle für das Kennzeichen ausreichend sind.

 

Egal wie aufwendig, Hauptsache staatliches Fördergeld mitnehmen...  Alman-Style at its best. :inlove:

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  • 2 Monate später...
vor 36 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Wer mit dem Gedanken spielt diese Nummer durchzuziehen sollte es schnell tun, mit der nächsten Änderung der STVZO ist das Thema wohl für alle Tod.

 

Kommt das wg der ERoller Thematik, um dem Missbrauch der CO2 Kompensation / Zertifikatehandel vorzubeugen?

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Am 10.12.2022 um 08:45 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Mal was neues zum Thema freiwillige Zulassung, im Zuge der E-Fahrzeug Entwicklung werden vermehrt E-Roller freiwillig zugelassen um die Förderung zu erhalten. Deshalb sind die Zulassungsstellen mittlerweile besser in der Richtung informiert. Aber! es wird jetzt in der Regel ein Gutachten gefordert das die Kennzeichenbeleuchtung und die Anbringungungsstelle für das Kennzeichen ausreichend sind.

die Nummer wird sogar mit pedelecs getrieben....

habe schon einige extrakleine Nummernschilder dafür geliefert

 

Rita

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vor 4 Stunden hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Auch für alte Roller oder nur die E Fahrzeuge?

und bis wann ist Zeit ungefähr?

 

Das Problem sind die E-Roller, gestrichen wird das aber gleich für alle. Zeithorizont ist schwierig zu nennen, wie bei jeder Gesetzesänderung, keine Ahnung in welchem Ausschuß das gerade versauert.

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vor 10 Stunden hat Rita folgendes von sich gegeben:

die Nummer wird sogar mit pedelecs getrieben....

habe schon einige extrakleine Nummernschilder dafür geliefert

 

Rita

 

Das ist genau der Grund und nützt nichts. An freiwillig zugelassen Zweirädern muß aktuell schon ein Kennzeichen 280x200mm angebracht werden können, das geht bei unseren Fuffis ja sogar noch, an Pedelecs nicht. Gilt eigentlich für ganz Deutschland, vielleicht hat Frankfurt das aber noch nicht bemerkt.

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auf der Frankfurter Zulassung sitzen die Korintenkacker....

180*200 an ner 125er verweigern die...

am liebsten da 255*130...

ab und zu schlüft mal ein 180*130 durch......

 

die meisten kleinen schilder habe ich verschickt...

da haben sich pedelecfahrer und ein quadfahrer nur hier angemeldet, um mir ne PN schicken zu können

 

Rita

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vor 6 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

auf der Frankfurter Zulassung sitzen die Korintenkacker....

180*200 an ner 125er verweigern die...

am liebsten da 255*130...

ab und zu schlüft mal ein 180*130 durch......

 

die meisten kleinen schilder habe ich verschickt...

da haben sich pedelecfahrer und ein quadfahrer nur hier angemeldet, um mir ne PN schicken zu können

 

Rita

Hast du die Schilder noch und sind die aktuell noch zulässig?

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vor 58 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

Dein "NEIN"

mußte mir jetzt aber begründen

 

alle von mir verschickten wurden gestempelt

 

Rita

 

 

Da steht die Begründung

 

https://media.frag-den-staat.de/files/foi/770216/2022-10-24-erlasshmwevw-ekfundkleinkraftrdermitanlageprotokoll_geschwaerzt.pdf

Bearbeitet von matzmann
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ich zitiere mal...

 

Für die weiteren Fahrzeuge, d.h. neben anderem Leichtkrafträder und zwei- oder
dreirädrige Kleinkrafträder, wird die Möglichkeit zur freiwilligen Zulassung nach § 3
Absatz 3 FZV auch nach der Neufassung der FZV weiter bestehen.

 

das beruhigt mich...

und wohl auch andere hier...

 

zumeist habe ich verkleinerte Kennzeichen für 50er oder 125er Vespas geliefer...

aber halt auch paar für s-Pedeleks und einmal quad

 

Rita

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vor 5 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

ich zitiere mal...

 

Für die weiteren Fahrzeuge, d.h. neben anderem Leichtkrafträder und zwei- oder
dreirädrige Kleinkrafträder, wird die Möglichkeit zur freiwilligen Zulassung nach § 3
Absatz 3 FZV auch nach der Neufassung der FZV weiter bestehen.

 

das beruhigt mich...

und wohl auch andere hier...

 

zumeist habe ich verkleinerte Kennzeichen für 50er oder 125er Vespas geliefer...

aber halt auch paar für s-Pedeleks und einmal quad

 

Rita


Bitte alles lesen!! Seite 4. Zulassung ist noch möglich, aber nicht mit verkleinerten Kennzeichen sondern nur mit 280x200. In der neuen Beschlußvorlage für die FZV soll das aber entgegen der Verlautbarung hier doch gestrichen werden, das habe ich aber nur mündlich.

Bearbeitet von matzmann
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vor 22 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

In meiner Interpretation:

E Roller sollen gestrichen werden.

klein- und leichtkrafträder weiterhin möglich, aber Prüfung im Einzelfall, ob die kennzeichenbeleuchtung ausreicht.

 

korrekt?

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vor 5 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:


Bitte alles lesen!! Seite 4. Zulassung ist noch möglich, aber nicht mit verkleinerten Kennzeichen sondern nur mit 280x200. In der neuen Beschlußvorlage für die FZV soll das aber entgegen der Verlautbarung hier doch gestrichen werden, das habe ich aber nur mündlich.

Demnach:

 

 

Aus diesem Grund kommen für Kleinkrafträder regelmäßig nur zweizeilige Kennzeichen für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge gem. Nr. 1 S. 1 lit. b Alt. 2 der Anlage 4 zur FZV mit einem Größtmaß der Breite von 280 mm und einer Höhe von 200 mm in Betracht. Es gilt allerdings zu beachten, dass es sich stets um eine Einzelfallentscheidung handelt. Soweit die freiwillige Zulassung gleichzeitig mit einem Antrag auf ausnahmsweise Zuteilung eines Leichtkraftradkennzeichens einhergeht, müsste eine weitere einzelfallbezogene Ermessensentscheidung herbeigeführt werden.

 

 

ist es prinzipiell erst mal so mit der kennzeichengrösse. Allerdings dann doch wieder Einzelentscheidungen die abweichen kann. Oder versteh ich was falsch?

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vor 2 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

oder halt 200*200 wenn ne kurze Kombination frei ist....

oder ne vernünftige zulassung versteht,

daß es Quatsch ist ner 50er ein größeres Schild als ner 125er zuzuteilen

 

Rita


Eben nicht 200x200, klar ist das Quatsch, nütz aber nix.

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vor 5 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

In meiner Interpretation:

E Roller sollen gestrichen werden.

klein- und leichtkrafträder weiterhin möglich, aber Prüfung im Einzelfall, ob die kennzeichenbeleuchtung ausreicht.

 

korrekt?


Wie gesagt ich habe den Entwurf zur FZV nicht in der Hand gehabt, sondern die Aussage nur von einem Beteiligten und die war es wird komplett gestrichen.

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