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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

Ich fahre einen BMW von 1981 im Alltag und mein Sohn hat jetzt den Führerschein für begleitetes Fahren erworben, da mein Auto als Oldtimer läuft sagt die Versicherung, dass dies nicht möglich ist und sie ihn nur ab 23 Jahren in den Fahrerkreis mit aufnehmen können. Bei einer zweiten Versicherung habe ich angefragt, diese würde ihn ab 18 fahren lassen, aber BF17 ist auch nicht möglich. Weiß jemand eine Versicherung die dies ermöglicht? Kann mir hierzu jemand einen Tipp geben?

 

Vielen Dank

Geschrieben

Ähm - ist nicht die Voraussetzung für ein H-Kennzeichen, dass man nebenher bzw. hauptsächlich, ein regulär angemeldetes Alltagsfahrzeugt haben muss?

Ist zumindest bei der Mannheimer so...

Geschrieben

Das habe ich, ist das Auto meiner Frau. Ich würde halt gerne wissen, ob es eine Versicherung gibt, bei der dies möglich ist. Der Zweitwagen ist meines Wissens nur Auflage der jeweiligen Versicherung. 

Geschrieben
Am 21.3.2017 um 12:47 schrieb Gilbert:

Hallo,

 

Ich fahre einen BMW von 1981 im Alltag und mein Sohn hat jetzt den Führerschein für begleitetes Fahren erworben, da mein Auto als Oldtimer läuft sagt die Versicherung, dass dies nicht möglich ist und sie ihn nur ab 23 Jahren in den Fahrerkreis mit aufnehmen können. Bei einer zweiten Versicherung habe ich angefragt, diese würde ihn ab 18 fahren lassen, aber BF17 ist auch nicht möglich. Weiß jemand eine Versicherung die dies ermöglicht? Kann mir hierzu jemand einen Tipp geben?

 

Vielen Dank

Was genau, stellst du dir denn vor, wird passieren wenn dein Sohn nicht im Versicherungsvertrag genannt ist?

Ich schätze mal, wir gehen stets vom Schadensfall aus.

Geschrieben

Keine Ahnung was passieren würde, ich gehe von einer Nachzahlung aus. Die beiden Versicherungen haben halt BF17 ausgeschlossen und ich würde es einfach gerne korrekt haben. 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Skawoogie:

Das ist dann im schlimmsten Fall "Fahren ohne Versicherungsschutz". Das sollte man speziell bei Fahranfängern nicht machen ...

Nein, das gibt es nicht.

Das Auto ist nach Vorgaben des Gesetzgebers versichert, egal wer damit fährt.

vor 12 Minuten schrieb Gilbert:

Keine Ahnung was passieren würde, ich gehe von einer Nachzahlung aus. Die beiden Versicherungen haben halt BF17 ausgeschlossen und ich würde es einfach gerne korrekt haben. 

Es könnte zu einer Nachzahlung der Beiträge kommen, wenn du einen speziellen Rabatt genießt, dadurch dass du einen eingeschränkten Personenkreis angegeben hast.

Da die Versicherung einen U21-Fahrer nicht vorsieht, wird es ne spannende Geschichte, wie sie den regulären Beitrag berechnen wollen.

Mach dir da nicht ins Hemd.

Sowas wie, dass man auf den Kosten sitzen bleibt oder ähnliches gehört zu den urban legends und bedarf keiner Beachtung.

Das Einzige was passieren kann ist eine Nachzahlung von ein paar hundert €, aber eben auch nur im Schadenfall. Und wenn der Schaden tatsächlich so groß ist, dann sind dir die paar hundert € wahrscheinlich auch egal.

Ich würde da kein Fass aufmachen. Vor allem, weil du ja eh daneben sitzt, wenn der Bengel fährt.

  • Like 1
Geschrieben

Mein Versicherungsvertreter (Mannheimer) hat mir gesagt, dass da gar nix passiert, wenn Du als (allein eingetragener) Versicherungsnehmer mit im Auto bist, wenn ein anderer fährt.

Die Klausel soll halt ausschließen, dass Hinz und Kunz mit der Bude fährt, oder gar (illegal)untervermietet wird.

 

Al.

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