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Vespa aus dem Ausland zulassen- Paragraph 21 - Vollabnahme


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hi ich habe mir eine Vespa aus dem Ausland gekauft und habe demnächst HU mit Paragraph 21 zusammen.

Aktuell  bringe  ich den Roller auf einen technisch einwandfreien Zustand, so dass der hoffentlich erfolgreichen Zulassung nichts im Wege stehen sollte.

Habe auch alle Papiere zu desem Roller und mache mir jetzt keine großen Sorgen.

 

Mich würde einfach einmal interessieren wie es bei euch lief, oder mit was man rechnen muss, da dies meine erste Vollabnahme ist.

 

Ich bin einfach neugierig und den Erfahrungen anderer gegenüber aufgeschlossen.

 

BG

Bearbeitet von Against All Odds
so halt
Geschrieben

Was hast für einen? Also wg blinker etc? Vollabnahme is eigentlich normaler tüv ausser dass alle papiere neu erstellt werden müssen. Papiere kosten halt wenn ohne blinker etc, aber bei mir lief es problemlos bei zwei roller. Evtl von deinem rollertyp eine schein aus dem netz kopiert mitnehmen falls die herren beim tüv nix finden. War bei meiner 180ger rally hilfreich der alte schein aus portugal glaub ich noch zu wissen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Howill99:

Was hast für einen? Also wg blinker etc? Vollabnahme is eigentlich normaler tüv ausser dass alle papiere neu erstellt werden müssen. Papiere kosten halt wenn ohne blinker etc, aber bei mir lief es problemlos bei zwei roller. Evtl von deinem rollertyp eine schein aus dem netz kopiert mitnehmen falls die herren beim tüv nix finden. War bei meiner 180ger rally hilfreich der alte schein aus portugal glaub ich noch zu wissen.

Hab eine spanische PX aus 2002, Den spanischen Schein habe ich und auch die Abmeldebescheinigung sowie Kaufvertrag.

Mit Schein aus dem Netz kopieren meinst Du da dann einen deutschen Schein?

bei der Zulassungsstelle war ich natürlich zuerst, in dem guten gGlauben, dass man einen EU Roller mit den originalen Dokumenten einfach so auch in D zulassen kann. letztendlich hat ein Papier gefehlt auf welchem irgendeine E NR dabei sein muss... Aber die Zuassungsstelle sagte selber, dass es dieses Dokument damals noch nicht gab, sie es jedoch bräuchten und da ich es nicht habe: Paragraph 21...  Bürokratie eben.

 

Die können einen dort schon manchmal auch leid tun.

 

 

Geschrieben

Könnte schwierig werden bei dem BJ. Ab Erstzulassung 01.10.2000 muss bei einer Einzelbetriebserlaubnis das Abgasverhalten der RL97/24/EG Kapitel 5 Stufe I entsprechen...

Geschrieben

 

Ich denke wenn hier irgendwann mal einer auf dieses Topic stößt, dann sollte er auch ein Ergebniss lesen können:

 

 

Zulassung war einfacher als gedacht (technisch einwandfreier Roller vorausgesetzt, da ist schon etwas Eigeninitiative erforderlich, sonst braucht man nicht hin). Wie gesagt hatte ich ja alle Papiere und der TÜV seine Datenbank.

WICHTIG! Sowohl für den TÜV und die Zulassungsstelle ist ein Kaufvertrag, sonst wird es kompliziert.

Habe für  ASU, AU, Vollabnahme 162,-€ bezahlt.

 

BG

 

 

 

 

 

 

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