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Urheberschutz Vespa


Azur

Empfohlene Beiträge

Zitat

Klasse(n) Nizza 29: Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Fruchtmuse; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette.
Klasse(n) Nizza 30: Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis.
Klasse(n) Nizza 32: Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Klasse(n) Nizza 33: Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).
Klasse(n) Nizza 42: Betrieb von Bars, Restaurants, Hotels, Tanzsälen, Turnhallen, Schönheitssalons; Dienstleistungen von Unternehmen, die verzehrfertige Speisen und Getränke anbieten, Catering.

 

Da steht alles...in deinem Link ebenso... oder weitersuchen...die Klassen sind entscheidend

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Jo, die Vespa hat den Bogen geschlagen vom Industriedesign zur Designindustrie... Soweit, so gut... Aber wie werden die Piaggio-Yuppies mit der Zuliefererindustrie verfahren? BGM Stossdämpfer, Malossi-Zylinder, etc... Ist die Vespa nur im ganzen geschützt, oder auch in Teilen, so, wie in der Musikindustrie auch kurze Samples schon lizenzpflichtig sind? Ich trau den Brüdern nicht...

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Am ‎10‎.‎04‎.‎2017 um 12:33 schrieb reusendrescher:

Jo, die Vespa hat den Bogen geschlagen vom Industriedesign zur Designindustrie... Soweit, so gut... Aber wie werden die Piaggio-Yuppies mit der Zuliefererindustrie verfahren? BGM Stossdämpfer, Malossi-Zylinder, etc... Ist die Vespa nur im ganzen geschützt, oder auch in Teilen, so, wie in der Musikindustrie auch kurze Samples schon lizenzpflichtig sind? Ich trau den Brüdern nicht...

Gar nicht, das berührt die Zulieferer nicht.

Bei dem Urteil geht es um den typischen Schnickschnack des Industriedesigns - in diesem Fall um den Roller als ganzes. Ist der in so und so vielen Punkten "identisch" mit dem Original besteht Verwechslungsgefahr - und das darf dann nicht sein. Das wurde hier klargestellt.

 

Frage ist dabei immer: Wie sehr wurde abgekupfert und wie viel wurde geklaut.

Die Chinesen sind da teils extrem dreist aus mitteleuropäischer Sicht - ist aber kulturell-historisch bedingt. Wird man nie wirklich ändern können.

(Ich kannte mal nen bekannten Produktdesigner - Waschbecken, Kugelschreiber, Klaviere, etc. Der hat sich fast schon einen Spaß daraus gemacht mit 3 Gerichtsvollziehern auf ner Messe aufzuschlagen, durch die Asia-Hallen zu marschieren und nur zu sagen : "Zusperren hier, mitnehmen da, alles mein Design...)

 

Nebenbei: Die "Marke" Vespa berührt dieses Urteil auch gar nicht (der Name wurde ja auch gar nicht verwendet, sondern vielmehr das "Kulturgut" Vespa als solches.

Insofern extrem schmeichelhaft für einen Hersteller wie Piaggio, dass Ihr Produkt zum kulturell wertvollen Erbe erhoben wurde...

 

Schöne Grüße,

Jan

 

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