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Auto verkauft aber nicht abgeholt


Shinto05

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich weiss das Thema wurde schonmal angerissen, aber jeder Fall ist ja etwas anders...so der meine:

Hab vor nem knappen Monat mein Auto verkauft, hab nen Kaufvertrag gemacht. Der Wagen wurde bezahlt(300€) der Brief und die Schlüssel wurden übergeben. Das Auto geht wohl im LKW Konvoi nach Kroatien.

Der Wagen steht vor dem Haus also nicht auf dem privatem Grundstück. Wegen dem Nachbarn hatte das Ordnungsamt seine Kreise durchs Dorf gezogen und ist auf den Wagen aufmerksam geworden.

Hab der Dame gesagt das der Wagen verkauft, aber noch nicht abgeholt wurde. Haben den Kaufvertrag vorgezeigt und ich dachte in meiner unwissenheit das der Fall damit gegessen wäre.

Nun ist das jetzt einen Monat her, das Auto steht immer noch hier und wie sich herausgestellt hat, ist der Mann unter der im Vertrag angegeben Adresse gar nicht gemeldet, so das ich das Auto jetzt wegschaffen muss, obgleich ich keinen Brief als auch keinen Schlüssel mehr habe. Das Ordnungsamt hat mich in Anspruch genommen den Wagen dort wegzuschaffen, sonst drohen mir 500€ Buße. Also muss ich dem nachkommen. Ich hab keine Ahnung wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Die Karre ist ja nicht mehr mir, jetzt muss ich die irgendwo unterbringen. Privat hab ich keine unterstellmöglichkeit. Bin  sehr dankbar für anregungen. So wie ich das sehe bin ich egal was ich tue im Nachteil. Wie gesagt es geht nur um einen Betrag von 300€...wenn ich den Wagen unterbringe kostet es Platzgebüren und der Mann ist Kroate auf der durchreise der wird mir sicherlich nichts erstatten. Es kann auch gut sein das der sich nie wieder meldet, wenn es sich für die Wirtschaftlich nicht rechnet wegen dem Auto bei dem Preis nen Umweg zufahren. Wenn ich den Wagen dem Schrotthändler in die Hand drücke bin ich ein Autodieb....

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Es ist tatsächlich so das der Besitzer des Briefes unter welchen Umsänden auch immer dazu gelangt sein mag, der Eigentümer des Wagens ist?

Ich meine, immerhin hat er falsche Angaben in dem Kaufvertrag gemacht und ich stehe dadurch nachwievor in voller Pflicht...kann ja nicht sein das ich jetzt keinerlei Handlungsrecht habe, ausser der Räumungsligitimation durchs Ordnungsamt. In dem Kontext könnte ja auch ein LKW in meinem Gerten verunglücken und wenn der Besitzer das Fahrzeug nicht räumt hab ich keinerlei befugnisse diesbezüglich?!

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Hab ich auch überlegt, muss ich mal checken ob das Amt mit sich reden lässt. Wenn ich das Amt selbst beauftrage ist es natürlich so, das die Botiquepreise haben. Normale Abschleppung zwischen 300-500€ und dann die Entsorgunsgebühr. Würde ich das selbst bei nem Schrotthändler in auftrag geben müsste ich keine Gebühren bezahlen sondern bekäme unter Umständen sogar noch nen Hunni.

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Schildere dem Ordnungsamt den Fall ausführlich inkl. des Kaufvertrags und der darin hoffentlich festgehaltenen Übergabe von Schlüsseln und Papieren. Dann lass dir schriftlich bestätigen, dass der "Käufer" unter der angegebenen Anschrift tatsächlich nicht gemeldet ist.

Weiterhin brauchst du eine schriftliche Ordnungsverfügung, mit der du als letzer ermittelbarer Halter als "Störer" zur Beseitigung des Fahrzeugs aufgefordert wirst. Das ist immer der erste Schritt, bevor die Stadt im Wege der sog. Ersatzvornahme die Karre auf deine Kosten teuer entsorgen lassen kann. Mit der Bestätigung der Stadt über die Nichtermittelbarkeit der Anschrift des Käufers und der Ordnungsverfügung zur Beseitigung bist du dann rechtlich auf der sicheren Seite, wenn du die Karre von einem Schrotthändler abholen lässt und von ihm noch einen Fuffi dafür bekommst.

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Dem Ordnungsamt ist das alles bekannt, die Übergabe der Papiere und Schlüssel ist auch Dokumentiert. Das Ordungsamt hat sogar versucht den Mann zu ermitteln, ist aber nirgends gemeldet. Die Offizielle verfügung haben wir auch bekommen, in der hervorgeht, ich zitiere:Obgleich Sie ggf. nicht mehr der Eigentümer des Fahrzeugs sind, werden sie gemäß Paragraph 18 Absatz 3 OBG in Anspruch genommen, da der neue Eigentümer,

falls es diesen gibt, des Fahrzeugs nicht zu ermitteln ist und somit die Gefahr einer herrenlosen Sache ausgeht.

In dem Satz wäre ja dann alles beinhaltet was Gegenstand deiner Aussage war richtig?

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Ein geneigtes GSF Mitglied organisieren, das Privatgrundstück als Strecke freigeben und die Karre dort zum Totalschaden crashen....Bitte mit Bildern.

Danke und Gruß Chris

 

P.S. : Um was für ein Fahrzeug handelt es sich überhaupt?

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Für jene dies Interessiert, morgen wäre die Frist abgelaufen und ich hatte schon den Schrottmann für morgen geordert. Heute Abend nach einem Monat des hin und hers hat man die Karre tatsächlich abgeholt. War gar nicht zuhause. Hat man Schwein gehabt....danke für die Denkanstösse...und Tschüss!!!

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Am ‎07‎.‎04‎.‎2017 um 20:51 schrieb Shinto05:

Hallo zusammen,

ich weiss das Thema wurde schonmal angerissen, aber jeder Fall ist ja etwas anders...so der meine:

Hab vor nem knappen Monat mein Auto verkauft, hab nen Kaufvertrag gemacht. Der Wagen wurde bezahlt(300€) der Brief und die Schlüssel wurden übergeben. Das Auto geht wohl im LKW Konvoi nach Kroatien.

Der Wagen steht vor dem Haus also nicht auf dem privatem Grundstück. Wegen dem Nachbarn hatte das Ordnungsamt seine Kreise durchs Dorf gezogen und ist auf den Wagen aufmerksam geworden.

Hab der Dame gesagt das der Wagen verkauft, aber noch nicht abgeholt wurde. Haben den Kaufvertrag vorgezeigt und ich dachte in meiner unwissenheit das der Fall damit gegessen wäre.

Nun ist das jetzt einen Monat her, das Auto steht immer noch hier und wie sich herausgestellt hat, ist der Mann unter der im Vertrag angegeben Adresse gar nicht gemeldet, so das ich das Auto jetzt wegschaffen muss, obgleich ich keinen Brief als auch keinen Schlüssel mehr habe. Das Ordnungsamt hat mich in Anspruch genommen den Wagen dort wegzuschaffen, sonst drohen mir 500€ Buße. Also muss ich dem nachkommen. Ich hab keine Ahnung wie ich jetzt weiter vorgehen soll. ...

 

Mal angenommen, der Käufer hätte den Wagen abgeholt, dann aber viele Kilometer entfernt, eventuell auch in Kroatien, abgestellt, ohne sich weiter drum zu kümmern,

wäre TO dann immer noch für die Entsorgung zuständig?

Bearbeitet von Don
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vor 1 Stunde schrieb Don:

 

Mal angenommen, der Käufer hätte den Wagen abgeholt, dann aber viele Kilometer entfernt, eventuell auch in Kroatien, abgestellt, ohne sich weiter drum zu kümmern,

wäre TO dann immer noch für die Entsorgung zuständig?

 

Bei den älteren müsste das Amt erstmal die karre knacken um an die fin zu kommen. Bei den neuen ist das ja unter der Windschutzscheibe.

Bei wertvolleren Autos werden die versteigert. Und um das alte Wrack wollte sich niemand kümmern deswegen. Sollte es der to entfernen.

 

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