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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In diversen Foren geistern grad Geschichten rum von Leuten, die mit Änhängern im Ausland unterwegs waren und fette Strafen zahlen mußten, wegen unvorschriftsmäßiger Abreissleine. Erläuterung im Anhang. Für gebremste Anhänger nachvollziebar und sinnvoll, grad bei abnehmbaren AHKs. Drüber müssen wir nicht reden. Bei ungebremsten Anhängern erschließt sich mir der Sinn nicht so ganz. Angeblich soll es aber so sein, daß die Leine den ungebremsten Anhänger beim Fahrzeug hält und man so das Gespann zum Stillstand bringen kann. Wie bitte soll das funktionieren? Um einen unkontrolliert hinterherschleifenden 750kg Anhänger am Fahrzeug festzubinden wären ja massive Seile oder Ketten nötig. Kann da jemand aus den betreffenden Ländern genaueres sagen?

 

sicherungsseil_niederlande_oesterreich_schweiz_v2.pdf

Geschrieben (bearbeitet)

Über Sinn und Zweck lässt sich da trefflich streiten...

Aber gut, Gesetz ist Gesetz.

 

Vor allem die Schweizer sind da penibel: Ein Bekannter in ner Whatsappgruppe ist da gerade um 430 460 SFR. leichter rausspaziert...

Dort gilt: Hat man eine abnehmbare oder Schwenkbare AHK, so darf das Abreißseil auch nicht an der Kupplung selber mittels Öse befestigt werden, sondern muss woanders am Fahrzeug befestigt sein. zB. Abschleppöse.

Bei den Holländern reicht ein aufgeschraubter Adapter an der Kupplung - egal welche. Bloß drüberwerfen des Seils reicht aber nicht.

In Österreich reicht es, das Seil über den Kopf zu werfen.

 

Und jetzt der Gipfel:

Mir wurde in Deutschland vor 2 Jahren der Tüv bei nem ungebremsten Anhänger verweigert, bis ich das Seil abmontiert hatte. "Der ist ungebremst, das ist nicht vorgesehen so, damit ist das gefährlich für die Allgemeinheit!"

 

Nun ja. Sollten sich mal einheitlich entscheiden. Theoretisch darf man so immer an der Grenze das Seil montieren. Schwachsinn.

 

Schöne Grüße,

Jan

 

Bearbeitet von freerider13
Geschrieben (bearbeitet)

Ein Abreißseil ist nur bei gebremsten Anhängern vorgeschrieben (in Deutschland).

Da muss es allerdings z.B. in Holland in eine spezielle Öse abseits der AHK befestigt werden. Ob das wiederum nur für abnehmbare AHK gilt, wird auch in Wohnwagen Foren diskutiert.

Aber das schweift zu weit ab...

 

 

Bearbeitet von sucram70
Geschrieben (bearbeitet)

Ok,

Dann beschränke ich das auf D.

 

Das heisst, ich darf mit meinem ungebremsten 750kg Hänger nicht mehr in die entsprechenden Länder ?

 

Europa, ja nee is klar.

 

Bearbeitet von sucram70
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb sucram70:

Ok,

Dann beschränke ich das auf D.

 

Das heisst, ich darf mit meinem ungebremsten 750kg Hänger nicht mehr in die entsprechenden Länder ?

 

Europa, ja nee is klar.

 

Doch, aber du musst halt ein Abreißseil montieren, so wie in dem entsprechenden Land vorgeschrieben...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb freerider13:

Doch, aber du musst halt ein Abreißseil montieren, so wie in dem entsprechenden Land vorgeschrieben...

 

Da steht aber, daß es nicht reicht, das Seil über den Kugelkopf zu legen.

 

Ich habe einen Firmenwagen, der über eine wegschwenkbare AHK verfügt.

Da gibt es keine Öse und ich werde bestimmt nicht an ein Fahrzeug, was mir nicht gehört, irgendwo eine Lasche anbringen.

Zumal ja der Schwenkbereich auch 100% frei bleiben muss.

 

Aber das Thema regt mich schon seit 3 Jahren auf (Wohni - Holland)

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb sucram70:

 

Da steht aber, daß es nicht reicht, das Seil über den Kugelkopf zu legen.

 

Ich habe einen Firmenwagen, der über eine wegschwenkbare AHK verfügt.

Da gibt es keine Öse und ich werde bestimmt nicht an ein Fahrzeug, was mir nicht gehört, irgendwo eine Lasche anbringen.

Zumal ja der Schwenkbereich auch 100% frei bleiben muss.

 

Aber das Thema regt mich schon seit 3 Jahren auf (Wohni - Holland)

Wo willst du denn hin???

Habs ja oben geschrieben was die Unterschiede sind.

Willst du nach Holland? Da reicht so was, auch bei schwenkbarer/abnehmbarer Kupplung:

AHK_001.thumb.jpg.f10997b41cf7d48edf2a6981fdbe738a.jpg

Gibt's für schmales Geld und ist schnell gemacht.

 

Willst du in die Schweiz?

Dann reicht das nur bei starrer Kupplung. Bei schwenkbarer müsstest du tatsächlich was am Fahrzeug selbst anbringen.

 

In Österreich reicht Kabel drüberwerfen, da brauchst du so was gar nicht.

 

Geschrieben

Jetzt nur noch mal zum Verständnis, das mit den verschiedenen Befestigung in den unterschiedlichen Ländern ist soweit klar, aber was ist mit dem Seil selber, da reicht überall, auch bei ungebremsten Anhängern dieses dünne Abreißseil, welches ja eigentlich nur für die Bremse gedacht ist und wie der Name schon sagt, relativ schnell abreißt?

 

Oder muß da was Stabileres hin um den Anhänger wirklich noch eine Weile hinter sich herziehen zu können (damit die Heckpartie des Wagens auf jeden Fall weitesgehend zerstört wird...)?

Geschrieben

Gerade noch mal nachgeschaut:

Sowohl in der Schweiz als auch in Holland ist nur die Rede von "Seil oder Kette", aber ohne genauere Beschreibung wie stark. Kette wird empfohlen, aber es steht nirgends, dass sie Pflicht ist.

 

Jan

Geschrieben

Das Seil so anzubringen, daß es auch bei Verlust der abnehmbaren AHK die Bremse auslöst ist ja nachvollziehbar und sinnvoll. Interessant wäre es mal aus den Betreffenden Ländern eine verbindliche Beschreibung über Sinn und technische Ausführung bei ungebremsten Anhängern zu kriegen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Champ:

 

 

Oder muß da was Stabileres hin um den Anhänger wirklich noch eine Weile hinter sich herziehen zu können (damit die Heckpartie des Wagens auf jeden Fall weitesgehend zerstört wird...)?

Wäre aber das kleinere Übel, oder?

Wenn der in den Gegenverkehr gerät könnte weit mehr passieren als ein zerdeppertes Heck.

Geschrieben

Laut einem anderen Forum ist das aus irgeneinem österreichischen Vorschriftenwerk:

Anhänger, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, außer Sattelanhängern, müssen außer der Anhängerdeichsel (Abs. 4) eine Sicherungsverbindung aufweisen, mit der sie, auch wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, so gezogen werden können, daß ihre Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann;

 

Jetzt mal an die Ösis hier, ist das echt? und wenn ja, wie setzt man das praktisch um? Ankerkette, Seilbahnseil oder lieber einen 2t Bergegurt?

Geschrieben

Ich hatte letztes Jahr beim ADAC angefragt, da beim T5 auch keine Öse verbaut ist. Der sagte mir, in BRD genüge die Schlaufe über die (abnehmbare) AHK, die anderen EU Länder kochen da ihre eigenen Süppchen.

Ich solle jeweils kurzfristig vor Reiseantritt beim Automobilklub die aktuellen Länderregelungen erfragen, da sich das ständig ändert.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb schlucke:

Ein vernünftig gefertigtes 6-8mm Stahlseil wirst du nicht durchreissen mit einem 750 KG Anhänger.

 

Da gebe ich Dir recht, wenn die Schlaufe sehr kurz ist, z.B. sowas hier:

 

http://www.ebay.de/itm/Fangseil-fur-ungebremste-Anhanger-/272387499143?hash=item3f6b8f6487:g:aBQAAOSwXYtY4hT1

 

Da dürfte die Deichsel ja noch in der Luft hängen und den anhänger problemlos mitziehen. Genau sowas ist aber ja in der Schweiz und den Niederlanden ja nicht ausreichend, weil's ja über die Kupplung gelegt wird. Nimmt man aber ein (längeres Seil), was dann z..B. an der Appschleppöse eingehakt wirdt, dann wird die Deichsel auf den Boden kommen und wenn dann gerade eine blöde Kante, Schlagloch oder sonswas da ist, wo die Deichsel einhakt, dann wird das aber sowas von scheppern, ich glaube das muß ich nicht haben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb schlucke:

Kupplungen neueren Baujahres sollen wohl extra ein Auge/eine Bohrung im Kupplungsträger haben wo man dran gehen soll. Schäkel durch und gut.

 

 

Zumindest bei den abnehmbaren von VW ist dies nicht so. So eine Öse kostet Geld :repuke:

 

https://campingfuehrer.adac.de/camper-service/files/sicherungsseil_niederlande_oesterreich_schweiz_v2.pdf

Bearbeitet von oehli
Geschrieben
Am Tuesday, April 25, 2017 um 13:58 schrieb freerider13:

Wo willst du denn hin???

Habs ja oben geschrieben was die Unterschiede sind.

Willst du nach Holland? Da reicht so was, auch bei schwenkbarer/abnehmbarer Kupplung:

AHK_001.thumb.jpg.f10997b41cf7d48edf2a6981fdbe738a.jpg

Gibt's für schmales Geld und ist schnell gemacht.

 

 

Die Kupplung schwenkt diagonal nach innen.  Bin mir da nicht sicher,  ob der Schwenkbereich frei ist. 

 

Am Tuesday, April 25, 2017 um 17:43 schrieb schlucke:

Kupplungen neueren Baujahres sollen wohl extra ein Auge/eine Bohrung im Kupplungsträger haben wo man dran gehen soll. Schäkel durch und gut.

 

 

Bekomme meinen neuen im November. 

Bin mal gespannt...

Geschrieben

Gilt die Schwenkanhängerkupplung bei nem Audi als "feste" oder "abnehmbare" Kupplung?

Ich schwenk die ja bloß nach innen weg und nehme sie nicht ab. :withstupid:

 

(Schwein gehabt, bis vor zwei Jahren immer mit 750kg ungebremst zum Erzbergrodeo gefahren, da ich nicht wußte dass man außerhalb von D an ungebremst ne Reißleine braucht. :rotwerd: Jetzt hab ich ja nen Sprinter für den Schmarr´n. :cool:)

  • Like 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BaziLuder:

Gilt die Schwenkanhängerkupplung bei nem Audi als "feste" oder "abnehmbare" Kupplung?

Ich schwenk die ja bloß nach innen weg und nehme sie nicht ab. :withstupid:

 

(Schwein gehabt, bis vor zwei Jahren immer mit 750kg ungebremst zum Erzbergrodeo gefahren, da ich nicht wußte dass man außerhalb von D an ungebremst ne Reißleine braucht. :rotwerd: Jetzt hab ich ja nen Sprinter für den Schmarr´n. :cool:)

 

Vom Fahrverhalten sicher sehr spannend, wenn man die Kupplung mit Anhänger dran einklappt...

Gibt es hier keine österreichischen Streifenpolizisten im Forum, die das mal genau erklären können?

  • Like 1
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb BaziLuder:

Gilt die Schwenkanhängerkupplung bei nem Audi als "feste" oder "abnehmbare" Kupplung?

Ich schwenk die ja bloß nach innen weg und nehme sie nicht ab. :withstupid:

 

(Schwein gehabt, bis vor zwei Jahren immer mit 750kg ungebremst zum Erzbergrodeo gefahren, da ich nicht wußte dass man außerhalb von D an ungebremst ne Reißleine braucht. :rotwerd: Jetzt hab ich ja nen Sprinter für den Schmarr´n. :cool:)

Nächster regionaler Moloch::-P

 

In D und AT ja egal bezüglich des Abreißseils.

In NL gelten die schwenkbare und die abnehmbare als zum Fahrzeug gehörend und fest verbunden - deshalb darf das Abreißseil auch dran festgemacht sein.

In der schönen Schweiz dagegen gehören sowohl abnehmbare als auch schwenkbare Kupplungen nicht als Teil des Fahrzeugs - deshalb muss das Seil woanders am Wagen befestigt werden. Nur bei einen starren Kupplung darf dort das Seil direkt festgemacht werden.

 

Schöne Grüße,

Jan

 

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