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Emissionsklassen auch bei Erstzulassung von Oldies in D


weissbierjojo

Empfohlene Beiträge

Ein Oldie, der ohne Papiere bislang aus Frankreich oder Italien usw. eingeführt wird und für den der TÜV anhand der Datensammlungen  Anmeldepapiere erstellt, wird ja bislang von den Zulassungsstellen auch zugelassen. Mit Kaufvertrag und ner Eidesstatt, weil die originalen Papiere halt im Laufe der letzten Jahrzehnte mal verlustig gingen, klappt das zumindest bekanntermaßen.

 

Denkt ihr, dass in den nächste Jahren da von Seiten der Zulassungsstellen aufgrund der nicht mehr eingehaltenen Abgaswerte ein Riegel vor solche "Neuzulassungen in Deutschland" geschoben wird, oder gilt da weiterhin..."war in der EU mal zugelassen und somit gelten immer die baujahresabhängigen Zulassungsvorschriften bzw. Vorgaben"...??

 

Soll heißen....bekommen die in vielen Kellern liegenden Rahmen und längerfristigen Restaurierungsprojekte mal ein Problem bei der Zulassung wegen deren Emissionen, sollte man da also Gas geben?

 

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Leider weiß ich nichts genaueres mehr, aber vor einigen Jahren hat es diesbezüglich sogar eine Vereinfachung gegeben. Bis dahin war es nahezu unmöglich, eine alte Karre, die noch nie zugelassen gewesen ist (legal) angemeldet zu bekommen. Inzwischen sollte das unter gewissen Voraussetzungen machbar sein. Also nicht unbedingt beim Ladenhüter von 2014, aber bei noch nie zugelassenen Oldtimern wohl schon. 

 

Ich finde auch, dass die Anmeldung von Fahrzeugen ohne Brief inzwischen eher einfacher ist, als z.B. vor 15 Jahren. Deswegen würde ich jetzt nicht davon ausgehen, dass das ganze in Zukunft schwierig wird. 

 

Das einzige, was mir für die Zukunft sorgen bereitet, sind solche Spezialisten wie die Firma Weineck-Power. Die fertigen neu aufgebaute Cobra-Repliken mit selbstgebauten Motoren und aberwitzigen Leistungsangaben. Angeblich allesamt Baujahr '67 und daher mit Hakenzeichen. Sollten noch mehr Firmen die Regularien dermaßen überstrazieren, könnte ich mir vorstellen, dass es irgendwann mal Schwierigkeiten gibt und das Baujahr lückenlos dokumentiert werden muss.

 

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Wenn der Karren schon mal zugelassen gewesen ist, funktioniert das nach meinem Kenntnisstand relativ problemlos. Anders sieht es, soweit ich weiß, bei Fahrzeugen aus, die bislang noch nicht zugelassen gewesen sind, weil sie den gesetzlichen Anforderungen von heutigen Neuzulassungen entsprechen müssen. Beispiel: Auto von 1950 hatte keine Anschnallgurte, waren auch nicht vorgeschrieben. Vor 10 Jahren abgemeldet, jetzt wieder zulassen. Kein Problem. Gleiches Fahrzeug,  noch nie zugelassen: Pflicht zur Nachrüstung  (Achtung: Halbwissen)

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Naja....die Frage wäre bei deiner Antwort natürlich, wie man sieht ob die Karre schonmal zugelassen war, wenn die 25 Jahre irgendwo auf ner Scheune lag, und davor ebenfalls eine unbekannte Herkunft im europäischen Ausland hatte.....nach 20/30 Jahren ist doch in Frankreich und Italien das Ding aus den Archiven oder?

 

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