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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich hab schon im Forum rumgesucht, aber keinen richtig passenden Thread zu meinem Problem gefunden. Hoffe, Ihr habt hier einen Tipp für mich.

 

Hintergrund:

 

Letztes Jahr habe ich eine abgemeldete Vespa PX (Abmeldung in 12/2014) erworben. Ausgehändigt wurde als Dokument nur die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief).

Nachdem ich die Vespa soweit wieder hergerichtet habe, folgte als nächstes die TÜV-Abnahme. Diese war glücklicherweise auch bei einer längeren Abmeldung als 2 Jahre ohne Probleme möglich.

Der TÜV-Prüfer meinte aber, dass ich auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben sollte. Ist zwar für den TÜV nicht relevant, aber bei der Zulassung.

Und so kam es leider wie es kommen musste. Eine Anmeldung ist ohne Zulassungsbescheinigung Teil I nicht möglich :-(

(Früher war alles besser; ab 2005 gibt es eine Neuregelung in dem Thema).

Ok, dann hab ich mal gefragt, was ich denn jetzt machen kann.

Optionen (als Vorbesitzer ist derjenige gemeint, der in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 als letzter Halter aufgeführt ist, nicht der Verkäufer) :

1. Zulassungsbescheinigung Teil I vom Vorbesitzer holen <-- geht nicht, da bereits verstorben

2. Eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer einholen <-- geht nicht, da bereits verstorben

3. Eigene eidesstattliche Erklärung zum Verlust abgeben <-- geht nicht, sonst bis zu 5 Jahre Knast für mich

4. Erben auftreiben .....,etc. <-- ja, was denn noch ????

 

Der Verläufer hat die Vespa nie auf sich zugelassen, sondern nach einer gewissen Zeit an mich weiterverkauft. Kaufvertrag mit allen Angaben ist vorhanden.

 

Noch jemand eine Idee?

 

VG

Tom

Geschrieben

Was soll ich sagen: Verschrotten, bzw. ich nehme den Roller für ne Kiste Bier.

 

Spaß beiseite: ich glaub, nirgends ist der Behördenterror größer als im Bereich der Fz-Zulassung. Wenn alle Verantwortlichen tot sind, dann schreibe denen ne hübsche eidesstattliche Versicherung, dass alle tot sind  und Du den Schein nie bekommen hast. Aufgrund des Briefes gilt eine gesetzliche Vermutung dahingehend, dass Du Eigentümer des Fahrzeugs bist. Zudem noch den Kaufvertrag vorlegen.

Und in Knast kommst Du auch nicht, die Behörde will nur was für ihre Akte und Du gibst ja einen Sachverhalt wahrheitsgemäß (aus deiner subjektiven Sicht) wieder.

Gruss Matthias

 

Geschrieben

Danke Dir Matt.

Dann werde ich das mal formlos aufsetzen und einen Versuch starten.

 

Ich will die nicht verschrotten :crybaby:

 

Vespa_Seite_rechts.jpg

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb TomS:

Danke Dir Matt.

Dann werde ich das mal formlos aufsetzen und einen Versuch starten.

 

Ich will die nicht verschrotten :crybaby:

 

Vespa_Seite_rechts.jpg

 

Ok, zwei Kisten Bier, der Transport geht dann aber auf Dich :-D

Geschrieben

So ein Problem hatte ich auch. War ne 80er, also kein Brief nur Betriebserlaubnis. 

Konnte ich nicht zulassen weil der Schein gefehlt hat. Da sie schon mal in Deutschland mit Schein zugelassen war wird der auch für eine Anmeldung benötigt.

 

Im Kaufvertrag stand auch nix von fehlenden Papieren. Das wäre dann gegangen.

 

Nach langem hin und her haben die sich auf folgendes eingelassen:

Der Händler von dem ich sie gekauft hatte sollte ein Fax an die Zulassungsstelle schicken in dem er versichert das er keinen Fahrzeugschein zu dem Fahrzeug (Fahrgestellnummer) hat. Damit konnte ich dann zulassen.

 

War lustig denn der Händler ist Italiener. Also erstmal auf englisch verklickern was ich von ihm brauche, dann per SMS den Text für das Fax formuliert, er hat's abgeschrieben, unterschrieben und an die Zulassungsstelle gefaxt :-D

 

  • Like 1
Geschrieben

Sodele,

 

zweiter Anlauf, auch wieder gescheitert.

Diesmal eine andere Begründung: Ich muss eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung vorlegen, die mein Eigentum an dem Roller nachweist.

Es wurde noch nicht einmal auf das eigentliche Problem mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingegangen (auch ein Hinweis auf die andere Kollegin vom Vortag brachte keinen Erfolg).

Heißt für mich:

Kaufvertrag reicht nicht, Fahrzeugbrief reicht nicht. Quasi habe ich das Fahrzeug gar nicht in meinem Besitz, da ich die notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung nicht vorliegen habe.:wacko:

Mein nächster Schritt ist dann in der nächsten Woche zum Dienststellenleiter des StvA Aachen.

 

to be continued .....

Tom

Geschrieben

Geh einfach zum Notar und lass dir das beglaubigen! Das kostet nicht viel Geld und alles geht ganz easy! Wenn du auf der Zulassungsstelle terror machst......geht noch viel weniger als vorher....so meine Erfahrungen. Immer nett und höflich bleiben, auch wenn der Kragen platzt .....klingt komisch, ist aber so :-D

Geschrieben

Das ist doch Quatsch. Der Notar soll einen Sachverhalt beglaubigen, den er selbst nicht kennt. Wird die eidesstattliche Versicherung dadurch richtiger? ich würde mal telefonisch bei der nächsthöheren Behörde nachfragen ? der Fahrzeugbrief weisst Dich praktisch als Eigentümer aus, in Verbindung mit dem Kaufvertrag sowieso.

  • Like 1
Geschrieben

Warum soll das mit dem Notar Quatsch sein? Hab ich schon einige male erlebt! 

 

Natürlich forscht der Notar nicht nach, sonder stützt sich auf deine Aussage! Mehr kann er nicht machen.

 

Deine Aussage hierzu muss natürlich 100% richtig sein, da du sonst belangt werden kannst und nicht der Notar.

Das ist in Deutschland hald die Bürokratie :-D 

 

Da du einen Kaufvertag hast, sollte alles Safe für dich sein

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Eigentlich ist die Geschichte ganz einfach, zumindestens sollte es so sein. Du brauchst nur einen Kaufvertrag in dem steht, dass du die Papiere bekommen hast. Dann hast du Depp deinen Schein leider verschlammt Und gibst das per eidesstattliche an. Fertig! Ist zwar nicht ganz konform, aber anders wird es ein riesen aufriss

Bearbeitet von PXler
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb FOX Racing:

Warum soll das mit dem Notar Quatsch sein? Hab ich schon einige male erlebt! 

 

Natürlich forscht der Notar nicht nach, sonder stützt sich auf deine Aussage! Mehr kann er nicht machen.

 

Deine Aussage hierzu muss natürlich 100% richtig sein, da du sonst belangt werden kannst und nicht der Notar.

Das ist in Deutschland hald die Bürokratie :-D 

 

Da du einen Kaufvertag hast, sollte alles Safe für dich sein

 

Die eidestattl. Versicherung ist ein Mittel der Beweisführung und dient der sog. Glaubhaftmachung eines stimmten Sachverhalts, hier also der Aussage: das der Schein ist nicht mehr vorhanden.

Der Notar, der von diesem Sachverhalt kraft Natur der Sache keine Ahnung haben kann, ist somit nicht in der Lage, den "Wahrheitshalt" der Versicherung zu bestätigen. dass kann nur der Verfasser selbst.

Der Notar kann somit nur über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Abgabe einer eidestattl. Versicherung belehren.

Nimm deshalb in die eidestattl. Versicherung einen Passus auf, dass Dir die Rechtsfolgen einer falschen eidestattl. Versicherung bekannt sind.

 

@TomS: Wenn Du bis Montag warten kannst, kann ich Dir einen entsprechenden Mustertext zusenden.

Und lass Dir von der Behörde mal explizit de Normen nennen, wo das mit der eidestattl. Versicherung drinsteht. Nicht gleich alles akzeptieren, was einem die freundlichen Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle so alles abverlangen. 

Brief = Vermutung, dass Du der Eigentümer bist, § 952 BGB analog (seit Jahren absolut einhellige Rechtsprechung)

Kaufvertragsurkunde = Nachweis deines Eigentums

Und der Roller steht ja auch vor der Tür.

 

 

 

 

Bearbeitet von Matt44
  • Like 2
Geschrieben

Bei unserem Straßenverkehrsamt kann man Online Anträge ausdrucken z.b Verlust zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 . Füllt man aus geht damit hin fertig. Meiner Meinung nach braucht man auch nur den Brief wenn das Fahrzeug abgemeldet war. Der Schein würde bei uns immer eingezogen oder entwertet. 

Geschrieben

Hatte ein ähnliches Problem, bei mir war der Vorbesitzer allerdings nicht tot, sondern psychotisch, was im Endeffekt ähnlich zuträglich für die Lösung des Problems war. Ich habe mich damals an das Amt gewendet bei dem der Roller zuletzt zugelassen war, mit den Unterlagen die ich hatte und dennen im persönlichen Gespräch die Lage geschildert, die haben mir dann einen Ausdruck gemacht. Klar liegt das in derren ermessen, aber Versuch macht kluch.

  • Like 1
Geschrieben

Wenn es nicht mehr weitergeht: Nicht mündlich abspeisen lassen, sondern den Sachbearbeiter um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Erst dann setzt er sich wirklich hin und überlegt, wie und mit welcher Begründung er dir die Zulassungsbescheinigung verweigert. Vorher ist das alles nur Gelaber, um dich abzuwimmeln, weil keiner weiß, wie es geht und niemand einen Fehler machen will.

  • Like 2
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Asbirg:

Das ist eine sehr gute Idee.  Weil oftmals sind da ebenfalls nur so "Frischlinge" ohne Erfahrung und Lust und dann wollen die

dich einfach nur abwimmeln, weil die gleich Feierabend haben. Etwas schriftliches ist immer gut.

 

Das ist genau mein Problem. Ich kann den Aussagen der Mitarbeiter nichts direkt entgegen setzen und muss mich im Nachgang noch einmal selber vergewissern, dass die Aussage korrekt oder nicht korrekt ist. Gerade wenn es im gesetzeskonforme Teile geht. Ist halt für den "Normalbürger" nicht immer so leicht möglich.

Da es sich bei dem vorliegenden Thema um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, ist hier keine Verbindlichkeit zu sehen. Man folgt als Mitgliedsland halt der Richtlinie, um hier eine zentrale EU-weite Regelung zu erreichen.

Nicht destro trotz erwarte ich (Tom) eine klare Aussage was ich machen muss. Ggf. auch, dass es nicht möglich ist (ist dann natürlich mein Problem, dass ich mich vor dem Kauf nicht richtig informiert habe).

Na ja, wird schon irgendwie werden.

Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden und werde nach Abschluss hier das Ganze noch einmal zusammenfassen. Ob es dann aber allgemeingültig sein wird, wage ich zu bezweifeln. Leider.

 

VG

Tom

Geschrieben (bearbeitet)
Am 24.6.2017 um 15:31 schrieb HELL:

Bei unserem Straßenverkehrsamt kann man Online Anträge ausdrucken z.b Verlust zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 . Füllt man aus geht damit hin fertig. Meiner Meinung nach braucht man auch nur den Brief wenn das Fahrzeug abgemeldet war. Der Schein würde bei uns immer eingezogen oder entwertet. 

das ist aber leider schon lange nicht mehr so;-) entweder gibt es eine abmeldebescheinigung, oder du hast noch den schein des abgemeldeten fahrzeugs.

hast du diese sachen nicht, ist es ein riesen akt das fahrzeug wieder zuzulassen;

 

ein kaufvertrag alleine reicht da auch nicht mehr aus.

wenn man ein fahrzeug ohne schein, oder ohne die alte abmeldebescheinigung erworben hat, muß ein neuer schein,beantragt werden. dieses kann aber nur derjenige, der die letzte anmeldung vollzogen hat, also der vorbesitzer. der gute muß dann eine verlustmeldung des scheins und eine eidesstattliche versicherung über den verlust abgeben und einen neuen schein erstellen lassen und zwar an dem strassenverkehrsamt, wo das fahrzeug zuletzt zugelassen wurde.

 

du als neuer fahrzeugbesitzer kannst das nicht und genau da besteht das problem, wenn der vorherige besitzer nicht mehr greifbar ist ;-) steht aber jetzt in einem kaufvertrag, dass die papiere "vollständig" an deine person übergeben wurden, geht der verlust auf deine kappe und du muß per eidesstatt den verlust beglaubigen und kannst dann das fahrzeug ohne schein zulassen;-)

Bearbeitet von PXler
Geschrieben

Hallo zusammen, wenn Du beim ADAC bist, dann ist eine kostenfreie Rechtsberatung inclusive. Einfach mal dort anrufen und den Fall schildern, bisher habe ich dann immer kompetente Antworten bekommen. Viel Erfolg Matthias.

  • Like 1
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb neos65:

Hallo zusammen, wenn Du beim ADAC bist, dann ist eine kostenfreie Rechtsberatung inclusive. Einfach mal dort anrufen und den Fall schildern, bisher habe ich dann immer kompetente Antworten bekommen. Viel Erfolg Matthias.

 

Gute Idee :thumbsup:

Hab ich gar nicht dran gedacht. Dann macht sich mein Mitgliedsbeitrag mal bezahlt ;-)

 

VG

Tom

Geschrieben

Kurzes Update:

 

Seit gestern wieder ein hin und her...aber eine Lösung in Sicht :-)

Zu erbringen sind jetzt nur noch:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom STVA des ehemaligen Halters zur Zulassung der Vespa am neuen Zulassungsort (geht per Fax von Amt zu Amt)

- Das STVA wo die Vespa zugelassen werden soll fragt den aktuellen Lebenszustand beim Amt der Halters nach

 

Wenn es ab jetzt flüssig läuft, könnte ich morgen oder übermorgen meine "Rote" anmelden :thumbsup:

  • Like 1
Geschrieben

Das sehe ich ganz ähnlich....wie soll den jemand anderes ohne den ganzen Kram behaupten können die Karre würde ihm gehören.

Geschrieben

Moin moin,

 

heute war es endlich soweit :-)

Ich habe die Zulassung. Folgend noch einmal eine Zusammenfassung zu den wichtigsten Punkten. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen bei ähnlichen Problemen.

 

Ausgangssituation:

 

Vespa PX200E, Bj.85, ohne Motor als Winterprojekt erworben

Kaufvertrag, Schlüssel und Zulassungsbescheinigung Teil II vom Verkäufer ausgehändigt

Nach Fertigstellung des Projekts wurde die Vespa zum TÜV gebracht. Ohne sichtbare Mängel die Plakette erhalten.

 

Zulassung:

 

Erster Versuch

Mit den Papieren zur Zulassung gegangen (Zulassungsbescheinigung Teil II, Kaufvertrag, TÜV-Bericht, EVB-Nummer)

Ergebnis

Zulassung nicht möglich, da die Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt. Diese ist seit 2005 Bestandteil der Zulassung (entweder ausgehändigt / entwertet oder in der Zulassungsbescheinigung Teil II vermerkt).

Mir wurde erklärt, das ich vom letzten eingetragenen Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil II eine eidesstattliche Versicherung benötige, das die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mehr vorhanden ist (verloren, kaputt, etc.)

Weitere Recherche

Der letzte eingetragende Halter ist leider verstorben. Eine eidesstattliche Erklärung vom Verkäufer geht nicht, da dieser die Zulassungsbescheinigung Teil I nie besessen hat. Mir wurde empfohlen, direkt auf die Nachlassempfänger zuzugehen.

Ich habe dann zuerst den Weg über das STVA Duisburg gesucht (letzter Vermerk in der Zulassungsbescheinigung Teil2). Über diese konnte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden (STVA Duisburg hat keine Einwände, die Vespa im neuen Zulassungsbezirk anzumelden). Anm.: Diese Bescheinigung geht nur von Amt zu Amt (keine Ausgabe an Privatperson).

Zusätzlich muss bestätigt werden, dass der letzte Halter verstorben ist. Das geht nur über eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt des Verstorbenen (oder auch per Anruf von Amt zu Amt). In meinem Fall hätte die Erteilung der Auskunft bis zu 2 Monaten gedauert. Ich habe deshalb mein STVA gebeten, die Auskunft telefonisch einzuholen. Hat funktioniert.

 

Zweiter Versuch

Die Unterlagen reichen nicht. Ich benötige eine eidesstattliche Versicherung, dass die Vespa mein Eigentum ist. Auch ein Hinweis auf die letzten Schritte konnten nicht überzeugen. Ehrlich gesagt, hat es mich sehr viel Kraft gekostet die Ruhe zu bewahren. Na ja, ist halt lange her, dass der Fahrzeugbrief / Kaufvertrag für die Anmeldung ausreichte.

 

Dritter Versuch

Somit blieben für mich nicht mehr viel Möglichkeiten. Ich habe dann den Weg über den Leiter des STVA gesucht und die Situation geschildert. Letztendlich war dies die richtige Entscheidung. Dieser hat die Koordination der Anmeldung übernommen und einen seiner Mitarbeiter beauftragt.

 

Fazit

Aufpassen beim Kauf !!

Die beiden Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind sehr wichtig bei der künftigen Zulassung eines Fahrzeugs. Auf jeden Fall auch einen Kaufvertrag machen, der im Bedarfsfall unterstützend sein kann.

Letzten Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil II prüfen und falls nicht der Verkäufer, Fragen zum Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil I stellen.

Für mich war es eine Lehre ;-)

 

Ich möchte hier noch einmal herzlich für die Informationen und Tipps bedanken, die zu der dann doch noch zügigen Lösung des Problems mit beigetragen haben.:thumbsup:

 

VG

Tom

  • Like 1
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb TomS:

...

Zweiter Versuch

Die Unterlagen reichen nicht. Ich benötige eine eidesstattliche Versicherung, dass die Vespa mein Eigentum ist. Auch ein Hinweis auf die letzten Schritte konnten nicht überzeugen.

...

hallo tom,

erstmal beileid und glückwunsch in einem! vielen dank für diese schilderung. hätte beinahe schildbürgerung geschrieben ;-)

den zitierten abschnitt habe ich nicht so ganz verstanden. versicherung von wem?

wünsche viel spaß mit deiner "offiziellen"! :thumbsup:

Geschrieben (bearbeitet)

Diese eidestattliche Versicherung sollte ich erbringen. Muss aber vor einem Notar abgegeben werden. Ich hatte das mal alles selber geschrieben (inkl. Berufung auf §, die mich dazu auffordern bei Wiederauffinden der Zulassungsbescheinigung Teil I,  diese sofort dem Amt zu übergeben). Leider fehlte bei meiner der "Adler", "mit dem Siegelring des Notars eingepresstes Wappen" ;-)

Dieser Part ist für mich bis heute absolut unverständlich, da ich den Kaufvertrag, die Vespa und die Zulassungsbescheinigung Teil II besitze.

Denke eher, dass hier eine "null Bock", "zu viel Aufwand Geschichte" oder "ich darf das nicht" der Sachbearbeiterin das Thema war. Naja, alles gut und irgendwie erinnert mich das an "Asterix erobert Rom"

 


 

STVA.PNG

 

VG

Tom

Bearbeitet von TomS
  • Like 1

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