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Anhörung im Bußgeldverfahren - event. fehlerhaft


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es geht um eine Anhörung in einem Bußgeldverfahren wegen überschrittener Höchstgeschwindigkeit. Allerdings sind in diesem Schreiben ein paar Ungereimtheiten.

 

- als Standort ist ein kleine Straße in einem Ortsteil angegeben, die aber gar nicht befahren wurde, sondern die parallel zur Bundesstraße verläuft, auf der gefahren wurde. Die beiden Straßen sind aber direkt nebeneinander

- Es ist nicht die gemessene Geschwindidkeit angegeben, sondern nur die festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug, aber auch keine Angabe, wieviel abgezogen wurde (man findet Entscheidungen, daß das in dieser Form wohl nicht korrekt ist)

- Es ist nicht angegeben mit welchem Gerät die Messung durchgeführt wurde, lediglich eine Bildnummer (auch das soll wohl so nicht ausreichend sein)

 

Die Frage ist nun, wie auf diese Anhörung zu reagieren ist.

 

Tat abstreiten

Soll man direkt alle Ungereimtheiten anführen oder läuft man Gefahr, daß dann ein Bußgeldbescheid erstellt wird, in dem dann alles korrekt "nachgereicht" wird oder eventuell nur das mit der Straße angeben und wenn dann ein Bußgeldbescheid kommt gegen diesen aufgrund der anderen "Unzulänglichkeiten", wenn sie denn dann genauso in den Bußgeldbescheid übernommen werden, Einspruch erheben?

 

Hat jemand schon mal ähnliche Bescheide bekommen oder vergleichbare Erfahrungen gemacht?

Geschrieben

wenn es nur um ein kleines bußgeld geht, würde ich es so hinnehmen und bezahlen.

stehen da aber punkte oder evtl. ein fahrverbot ihm raum, dann könntest du versuchen dagegen anzugehen.

inwieweit das jetzt so anfechtbar ist kann ich dir aber auch nicht sagen.

die abzugstoleranz ist ja festgelegt und daher braucht es da sicher keine ermittelte geschwindigkeit.

wenn du aber dagegen vorgehen möchtest, solltest du auch nach dem eichprotokoll und den ausbildungsnachweisen des blitzmeisters fragen.

desweiteren ist der gute auch verpflichtet den richtigen aufbau zu dokumentieren.

fehlt da eines dieser nachweise steigt die chance für dich ungemein;-)

 

  • Like 2
Geschrieben

Ich glaube, wenn du beim ADAC bist, dann kannst du dir eine erste gratis Beratung von einem Fachanwalt holen. Die sagen dir dann ziemlich schnell ob es sich lohnt und was zu tun ist.

Geschrieben

Servus!

 

So ungern es ja eigentlich gehört wird:

Um da ernsthaft was zu erreichen wirst einen Anwalt brauchen...

 

Problem ist, dass du als Privatperson gar keine Akteneinsicht bekommst so weit ich weiß. Die bekommt nur ein Anwalt.

Und ohne Akteneinsicht und komplette Kenntnis der Fakten kannst du kaum sinnvoll gegen die Sache vorgehen.

Da schreibst du was zurück, die bügeln das dann ab nach dem Motto "Nene, stimmt schon" und das wars...

 

Schöne Grüße,

Jan

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb klugscheißer:

... und Anwalt mit Akteneinsicht kostet etwa 450 €. Gerade erst erlebt, hat sich aber gelohnt.

 

Rechtsschutz ist in der heutigen Zeit Pflicht, bei den ganzen Idioten, die Morgens die Augen aufschlagen und einem das Leben schwer machen wollen, sei es im Strassenverkehr (s.o.), Käufen oder Verkäufen, etc., die Liste ist lang...

Bearbeitet von schindol broer
Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Champ:

Es geht um eine Anhörung in einem Bußgeldverfahren wegen überschrittener Höchstgeschwindigkeit. Allerdings sind in diesem Schreiben ein paar Ungereimtheiten.

 

- als Standort ist ein kleine Straße in einem Ortsteil angegeben, die aber gar nicht befahren wurde, sondern die parallel zur Bundesstraße verläuft, auf der gefahren wurde. Die beiden Straßen sind aber direkt nebeneinander

- Es ist nicht die gemessene Geschwindidkeit angegeben, sondern nur die festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug, aber auch keine Angabe, wieviel abgezogen wurde (man findet Entscheidungen, daß das in dieser Form wohl nicht korrekt ist)

- Es ist nicht angegeben mit welchem Gerät die Messung durchgeführt wurde, lediglich eine Bildnummer (auch das soll wohl so nicht ausreichend sein)

 

Die Frage ist nun, wie auf diese Anhörung zu reagieren ist.

 

Tat abstreiten

Soll man direkt alle Ungereimtheiten anführen oder läuft man Gefahr, daß dann ein Bußgeldbescheid erstellt wird, in dem dann alles korrekt "nachgereicht" wird oder eventuell nur das mit der Straße angeben und wenn dann ein Bußgeldbescheid kommt gegen diesen aufgrund der anderen "Unzulänglichkeiten", wenn sie denn dann genauso in den Bußgeldbescheid übernommen werden, Einspruch erheben?

 

Hat jemand schon mal ähnliche Bescheide bekommen oder vergleichbare Erfahrungen gemacht?

Vermutlich ist die Anhörung zunächst ein Verwaltungsakt, die vom Sachbearbeiter X erstellt und versendet wird, weil es auf seinem Schreibtisch gelandet ist.

Eine fachliche oder inhaltliche Prüfung macht dieser nicht. Deshalb ja der Anhörungsbogen. 

Ich würde zunächst das Bild/Beweis anfordern und bis dieses bei Dir eingegangen ist und Du ausreichend Zeit hast dieses zu prüfen, um Fristverlängerung bitten.

Dazu erst mal dort anrufen und darum bitten. Dann an den SB eine E-Mail versenden, in der die Bitte und die Zusammenfassung des Gespräches enthalten ist.

Das sollte für´s erste genügen. Wenn Du dann auf dem Bild nicht zu sehen bist bzw. dieses nicht auf das von Dir beschriebene Szenario / auf die in der Anhörung aufgeführten Sitaution zutrifft, kannst Du dann formell reagieren.

Ist dem so, genügt ein einfaches Schreiben (aber mit Einschreiben/Rückschein versenden) in dem Du erklärst, was Sache ist bzw. wo der Fehler liegt.

Dann sollte der Spuck vorbei sein.

 

vor 27 Minuten schrieb klugscheißer:

... und Anwalt mit Akteneinsicht kostet etwa 450 €. Gerade erst erlebt, hat sich aber gelohnt.

aber nicht in einer Verkehrssache, da muss der Streitwert ordentlich hoch sein um die Kosten zu rechtfertigen.

Geschrieben

... enthielt auch die erste Stellungsnahme etc. Rechtschutz hat nicht zahlen wollen, weil (angeblich) Vorsatz. Tatbestand ließ sich nicht klären, Verfahren wurde eingestellt. Werde der Versicherung die Rechnung präsentieren, da Vorsatz nicht gegeben war, dafür aber ein Arschloch mich dennoch anzeigte. Sehe eigentlich nicht ein (in Summe) 650 € zu zahlen, obwohl nicht war (auch kein Vorsatz).

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb klugscheißer:

... enthielt auch die erste Stellungsnahme etc. Rechtschutz hat nicht zahlen wollen, weil (angeblich) Vorsatz. Tatbestand ließ sich nicht klären, Verfahren wurde eingestellt. Werde der Versicherung die Rechnung präsentieren, da Vorsatz nicht gegeben war, dafür aber ein Arschloch mich dennoch anzeigte. Sehe eigentlich nicht ein (in Summe) 650 € zu zahlen, obwohl nicht war (auch kein Vorsatz).

 

Schau mal in deine AVBs. Versicherung muss bei Vorsatz meistens zuerst leisten, kann das Geld später zurückfordern. Entscheidend: Vorsatz muss rechtskräftig festgestellt sein - sprich: Rechtskräftige Verurteilung.

Bis dahin müssen sie eigentlich zahlen bzw. Deckungszusage erteilen. Wenn es dann keine rechtskräftige Verurteilung gibt bleibt es eben auch bei der Verpflichtung zu zahlen.

 

Hatte so einen Fall selber gerade erst bei meiner Rechtsschutz (Allianz). Aber im Moment scheints besonders schlimm zu sein bei den Versicherungen - durch das niedrige Zinsniveau gehen andere Investitionen nicht mehr auf. Da wird an jeder Ecke gespart im Moment - oder man versucht es zumindest. Sagte mir zumindest mein Anwalt, der streitet sich momentan bei fast jedem kleinen Nichts mit den Versicherungen rum.

 

Ich habe einfach nur auf die ausgehändigten AVBs verwiesen, Auszug der Textpassage beigefügt und auf Deckungszusage bestanden. Ein paar Tage später wurde die dann auch erteilt.

 

Schöne Grüße,

Jan 

  • Like 1
Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb vespaoldies:

Zahlen und nächstes mal besser aufpassen ;-)

 

Wenn alles seine Richtigkeit hat, dann ist das ja auch ok.

 

Wenn an einer Bundesstr. gemessen wird, angegeben wird aber eine kleine Straße innerhalb einer Ortschaft, an der angeblich gemessen wurde, dann ist das halt nicht korrekt. Da finde ich es legitim, wenn man das in Frage stellt.

 

Das bei den Geschwindkeitskontrollen nicht immer alles korrekt abläuft hat man ja neulich auf der A3 bei Köln gesehen. Da wurden Tausende von Autofahrern geblitzt, aber bei der Geschwindigkeit hat man sich mal eben um 20 k,/h zu ungunsten der Autofahrer vertan.

Geschrieben

Darum geht es nicht.

 

Der Mann von Welt hat eine Versicherung und muss diese nutzen, die Gesellschaften verlangen mittlerweile 100€+ für den Rundumschutz, eine Frechheit.

 

Immer alles abstreiten und Beweise anfordern, das ist die Devise.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb dorfdepp:

 

 

Immer alles abstreiten und Beweise anfordern, das ist die Devise.

 

 

 

 

Nee, so läuft das nicht. Nur im Zivilrecht. Sobald Vadder Staat ne Behauptung aufstellt gilt das erst mal als richtig so. Dann musste blechen. 

Kannst schon wiedersprechen. 

Aber Vadder Staat gibt sich ja nicht mit komischen Einwendungen "normaler" Bürger ab - wozu denn auch. Als Beamter - Bitteeeeeee!!!! Deshalb werden halt da nur Sachen angeschaut, die ein Anwalt verfasst hat, rest ist eh Mumpitz....

Gefahr von Extrakosten hält den einfachen Bürger schließlich davon ab, den Schreibtisch voll zu machen. Recht praktisch eigentlich...:-P

 

Jan

  • Like 1
Geschrieben
Am 23.7.2017 um 17:53 schrieb Champ:

- als Standort ist ein kleine Straße in einem Ortsteil angegeben, die aber gar nicht befahren wurde, sondern die parallel zur Bundesstraße verläuft, auf der gefahren wurde. Die beiden Straßen sind aber direkt nebeneinander

Der Scherge hatte als Standort seines Blitzdingens die Parallelstraße gewählt und die Bundesstraße beblitzt. Also so rein als Glaskugeldeutung.

Standort des Schergen muss ja nicht identisch mit Ort des Vergehens sein. Ist Letzterer denn angegeben?

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb dorfdepp:

Darum geht es nicht.

 

Der Mann von Welt hat eine Versicherung und muss diese nutzen, die Gesellschaften verlangen mittlerweile 100€+ für den Rundumschutz, eine Frechheit.

 

Immer alles abstreiten und Beweise anfordern, das ist die Devise.

 

 

 

 

 

 

Alles schon und gut, aber die Versicherung zahlt nicht, wenn Aussicht auf Erfolg nicht gegeben. Nebenbei haben die meisten Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung, da kann es aus finanzieller Sicht auch mal Sinn machen, eine Knolle einfach zu zahlen.

Geschrieben
Am 23.7.2017 um 17:53 schrieb Champ:

Es geht um eine Anhörung in einem Bußgeldverfahren wegen überschrittener Höchstgeschwindigkeit. Allerdings sind in diesem Schreiben ein paar Ungereimtheiten.

 

- als Standort ist ein kleine Straße in einem Ortsteil angegeben, die aber gar nicht befahren wurde, sondern die parallel zur Bundesstraße verläuft, auf der gefahren wurde. Die beiden Straßen sind aber direkt nebeneinander

- Es ist nicht die gemessene Geschwindidkeit angegeben, sondern nur die festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug, aber auch keine Angabe, wieviel abgezogen wurde (man findet Entscheidungen, daß das in dieser Form wohl nicht korrekt ist)

- Es ist nicht angegeben mit welchem Gerät die Messung durchgeführt wurde, lediglich eine Bildnummer (auch das soll wohl so nicht ausreichend sein)

 

Die Frage ist nun, wie auf diese Anhörung zu reagieren ist.

 

Tat abstreiten

Soll man direkt alle Ungereimtheiten anführen oder läuft man Gefahr, daß dann ein Bußgeldbescheid erstellt wird, in dem dann alles korrekt "nachgereicht" wird oder eventuell nur das mit der Straße angeben und wenn dann ein Bußgeldbescheid kommt gegen diesen aufgrund der anderen "Unzulänglichkeiten", wenn sie denn dann genauso in den Bußgeldbescheid übernommen werden, Einspruch erheben?

 

Hat jemand schon mal ähnliche Bescheide bekommen oder vergleichbare Erfahrungen gemacht?

 

Eine Einzelfallberatung ist das nicht. Grundsätzlich sollte man aber nachstehendes berücksichtigen.

Die Standortangabe bei einer Anhörung ist essentiell und muss auch korrekt sein, um den Vorwurf einordnen zu können (Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen am 3.9.12 (A.Z.: 2 OWi 593 Js 7128/12).

 

Angaben ohne Akteneinsicht sind in der Regel ein sehr großes Risiko. Also nicht zu empfehlen.

 

Man ist nicht verpflichtet auf den Anhörungsbogen zu reagieren. Der Anhörungsbogen hat nur Auswirkungen auf die 3-monatige Verjährungsfrist, wenn ein persönlicher Vorwurf formuliert wurde (...wird Ihnen, Herr/ Frau XY vorgeworfen, am....in....eine Geschwindigkeitsübertretung....). 

 

Wenn kein Anwalt zu Rate gezogen werden soll, abwarten wann der Bußgeldbescheid kommt und wie der inhaltlich aussieht. Dann kann man immer noch entscheiden wie es weitergehen soll. Vielleicht hat man Glück und es ist Verjährung eingetreten.

 

Kosten RA im Verwaltungsverfahren (Mittelgebühren):

1. Grundgebühr  100,00 EUR

2. Verfahrensgebühr 160,00 EUR

3. Postpauschale  20,00 EUR

4. Kopierkosten nach Aktenumfang ca. 10,00 -20,00 EUR

5.Akteneinsicht 12,00 EUR

6. Evtl. kommt eine Gebühr von 160,00 EUR hinzu,

wenn man an der EInstellung des Verfahrens mitgewirkt hat, also ein Gerichtsverfahren entbehrlich wird.

 

Rechtsschutz für Verkehrssachen lohnt sich in vielen Fällen, wenn der Selbstbehalt bei  100,00 - 150,00 EUR liegt.

 

Fahrt alle vorsichtig!

 

 

 

  • Like 2
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb 50s-bastler:

... weil ich mich an dieser Stelle grundsätzlich an die Geschwindigkeitsvorschriften halte... :wheeeha:

 

 

"Grundsätzlich" kannst da ja nur schreiben, wenn man noch nie erwischt worden ist, bzw aktuell keine Goischwindigkeitsverstösse im Zentralregister eingaytragen sind - von daher irgendwie völlig korrekt! Man soll ja schliesslich bei der Wahrheit bleiben...:whistling:

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Dr. Hawk:

Ich hab auch Post aus Kassel bekommen, ist leider auch eindeutig. Hab jetzt trotzdem mal die Online Anhörung aus reiner Neugier/Spaß wie folgt ausgefüllt:

IMG_4052.PNG

 

Nicht zur Nachahmung empfohlen. 

Geschrieben

weil man sich, bis auf ganz wenige Ausnahmen, niemals zu etwas äußern sollte, von dem man nicht alle Ermittlungsergebnisse kennt. 

 

Und die gewünschten Auskünfte sind Aktenbestandteil. Akteneinsicht bekommt nur ein Rechtsanwalt. 

 

 

  • Like 1
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb rokka:

weil man sich, bis auf ganz wenige Ausnahmen, niemals zu etwas äußern sollte, von dem man nicht alle Ermittlungsergebnisse kennt. 

 

Und die gewünschten Auskünfte sind Aktenbestandteil. Akteneinsicht bekommt nur ein Rechtsanwalt. 

 

 

Da hat er Recht und Ahnung von der Sache.:thumbsup:

Geschrieben
Gerade eben schrieb agent.seven:

Da hat er Recht und Ahnung von der Sache.:thumbsup:

 

Verrückt und dabei ist er nicht mal der Klugscheißer...

  • Haha 1

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