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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

eigentlich darf man ja nix an der Vespa rumschrauben (Fuffikennzeichen), es sei denn man verbaut Originalteile. Wie ist das, wenn ich zB ne Bitubo einbaue? Einerseits ist es ja für die Sicherheit, aber andererseits ist es halt kein Originalteil mehr und somit Tuning?!? Ist das jetzt erlaubt, habt ihr da Erfahrungen gemacht?

Gruß

felix

Geschrieben (bearbeitet)

hä??? is 'n bitubo ein originalteil?

bitubo -> eintragen -> fertig. auch bei 50ern kann das im lappen "vermerkt" werden!

was frage? wie meinen? wo problem?!?! :-D

Bearbeitet von nop
Geschrieben

Hi,

soweit ich weiss, haben die Bitubos eine ABE, und somit muss man die noch nicht einmaleintragen. Einfach nur immer schön brav die ABE mit dabei haben und dann ist gut.

Geschrieben

Die Bitubos haben eine Teilegutachten zur Eintragung beim TÜV aber leider keine ABE. Eintragen müsste man die also schon.

Geschrieben (bearbeitet)
Hi,

eigentlich darf man ja nix an der Vespa rumschrauben (Fuffikennzeichen), es sei denn man verbaut Originalteile. Wie ist das, wenn ich zB ne Bitubo einbaue? Einerseits ist es ja für die Sicherheit, aber andererseits ist es halt kein Originalteil mehr und somit Tuning?!? Ist das jetzt erlaubt, habt ihr da Erfahrungen gemacht?

Gruß

felix

rein gesetzlich ist JEDE technische veränderung vom TÜV zu bestätigen ...

Bearbeitet von Hannes18
Geschrieben

ja aber selbst wenn man´s nicht eintragen lässt ist da "nur" ne Ordnungswiedrigkeit. UNd liegt somit im Ermessensspielraum des Beamten und so ein A....loch das da bei nem federbein rechtliche schritte vornimmt hab ich noch nichma bei den Schnittlauchs gesehen(Die die ich kenne sind sogar ziemlich korrekt)

Von daher würd ich mir den Stress mit eintragen nicht machen. :-D

Geschrieben

Wegen den Grünen würd ich mir da auch keinen Stress machen. Aber wenn es zu einem Unfall kommt, könnte es passieren - zahlungsunwillige Versicherung und von denen beauftragter böswilliger Gutachter vorausgesetzt - dass die Versicherung erst zahlt und sich dann die Kohle zurückholt. Mit der Begründung dass durch die technische Veränderung die Betriebserlaubnis erloschen ist und damit zum Zeitpunkt des Unfalls kein Versicherungsschutz mehr bestand.

Geschrieben

Ich kenne einen Typen, der einen kennt, dessen Bruder hat gehört, daß der Onkel der Schwester einen kennt, dessen Bekannter beim Kartenmischen am Skatabend gestorben ist. Ganz ohne TÜV! :-D

Nochmal: jede technische Änderung, die den bauartbedingten Zustand des Fahrzeugs verändert, ist genehmigungsbedürftig.

Geschrieben
Ich kenne einen Typen, der einen kennt, dessen Bruder hat gehört, daß der Onkel der Schwester einen kennt, dessen Bekannter beim Kartenmischen am Skatabend gestorben ist. Ganz ohne TÜV! :-D

du kannst den Flo ja auch direkt fragen :-(

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