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Geschrieben

Hallo,

 

ich möchte eventuell eine italienische Vespa über Österreich einführen, folgendes Procedere habe ich über mehrere Threads herausgefunden, allerdings habe ich noch ein paar Verständnisfragen:

 

1. Abklären ob der Roller geklaut wurde: wie soll das geschehen?

2. drauf achten, dass ein Typenschild vorhanden ist, wenn nicht was dann?

3. Fahrzeug herrichten

4. §21 TÜV Vollabnahme: welche Unterlagen werden benötigt ?

5. Anfrage KBA über die Zulassungsstelle: wozu ist dies nötig, was wird da gemacht ? Wielange dauert das?

 

Der Verkäufer hat mir gesagt er hätte italienische Abmeldepapiere -was auch immer das heißen mag-. Einen Termin bei der Zulassungsstelle habe ich für nächste Woche vereinbart, damit ich nicht ins offene Messer laufe und die Beamten noch zusätzliche Dokumente wollen, die ich dann nicht mehr organisieren kann. 

 

Ist dies so richtig ? 

 

Vielen Dank für die Hinweise.

Geschrieben (bearbeitet)

...Hallo Goofy,

 

als erster Antwortender wünsche ich Dir gutes Gelingen.

 

Bei angemeldeten Rollern - gehe zur Webseite Polizia di Stato und gebe die Kennzeichennummer (Targa) ein. Evtl. geht das auch mit Rahmennummern und ehemaligen Kennzeichen, das weiß ich nicht. Aber mir wurde gesagt, dass man da alle Informationen findet die man braucht. (man muss halt italienisch können). Aber evtl. kann das auch der Verkäufer für dich machen. Wenn Du das herausgefunden hast würden sich andere hier sicherlich über eine Anleitung freuen.

 

Prüfung ob es sich beim Kauf um eine geklauten Roller handelt:

http://www.crimnet.dcpc.interno.gov.it/crimnet/ricerca-targhe-telai-rubati-smarriti

 

Ich hab`s ausprobiert:

Numero Telaio = Rahmennummer

Numero Targa = Kennzeichen

 

Ich glaube über diese Info werden sich ziemlich viele freuen, denn so bekannt scheint das bisher nicht gewesen zu sein. :cheers:

F A Q Fahrzeuge und Kfz-Kennzeichen gestohlen oder verloren
Warum kann ich die nr nicht finden. Kfz-Kennzeichenrahmen oder regelmäßig angeprangert?
Dies kann aus verschiedenen Gründen ergeben, einschließlich:
der Diebstahl eines Fahrzeugs beinhaltet immer die Einführung von spezifischen Untersuchungstätigkeit, vor allem in den Tagen unmittelbar nach den kriminellen Ereignisse, sollten sie durch besondere Vertraulichkeit bedeckt bleiben. Aus diesem Grunde sind die Daten des gestohlenen Fahrzeugs über die Website erst nach mehreren Tagen, dass die Informationen tatsächlich von der Polizei übernommen. Weitere Informationen können nur im Büro der Polizeikräfte erhalten werden, aus dem der Antrag gestellt wurde;
Schilddaten und / oder des Fahrzeugchassis, wie dies in der jeweiligen Eingabemaske angezeigt ist, sollten ohne Leerzeichen eingegeben werden. Das System ermöglicht auch die Aufnahme von nur alphanumerischen Zeichen. Also, vor allem für die Rahmendaten, darf keine Sonderzeichen wie Sternchen gegeben werden, Pfunde, Klammern, Bindestriche, akzentuierte Zeichen usw. Sie können jedoch eingesetzt werden, die führenden Nullen, wenn diese auch in den Fahrzeugpapieren erscheinen und ob sie während einer Beschwerde bei der Polizeidienststelle angegeben wurden;
im Archiv sind nur an ihren rechtmäßigen Eigentümer durch Diebstahl gestohlene Fahrzeuge. Sie beinhalten nicht, beispielsweise solche, die Gegenstand der Veruntreuung bildet.
Warum Fahrzeuginformationen entspricht nicht den tatsächlichen diejenigen?
Im Falle einer nicht passenden Identifikations Spezifikationen des Fahrzeugs kontaktieren Sie bitte das Büro, an dem sie die Beschwerde vorgelegt, um mahlte die mögliche Aufnahme zu beantragen.
E ‚kann mit individuellen Anfragen an großen Gruppen oder Blöcke von Informationen zugreifen

 

->Ich interpretiere das so: Wenn die Seite keine Informationen ausspuckt, rufe da an oder schicke eine mail.

 

Neben all den Nachteilen beim Kauf von angemeldeten Rollern kann ich noch einen Vorteil dazu steuern. Wenn alle Papiere und Zertifikate vom Automobilclub vorhanden sind ist es fast unmöglich einen gestohlenen Roller zu kaufen. Aber diese Info hilft Dir natürlich nicht weiter. Aber auch bei einem abgemeldeten Roller müssen ja in den Papieren alle Angaben stehen, so auch der letzte Halter des Fahrzeugs.

Ist der Verkäufer auch der letzte Halter? Ansonsten müsste es ja mindestens einen Kaufvertrag geben.

 

Da soll es auch noch so etwas wie ein Certificate of ownership geben. Die nennen das cdp.

 

Was aber wichtig ist, es kann sein, dass der Roller verpfändet sein könnte. Den Kuckuck kann man ja abmachen und der Käufer erkennt das nicht. Lustig ist dann nicht, wenn der Gerichtsvollzieher die Garage räumt. Ja das geht, von Italien bis hier. In Italien ist diese Praxis früher des Öfteren vorgekommen.

 

Mein Verkäufer hatte mir eine Nichtverpfändungsbescheinigung vorgelegt. Woher der die hatte weiß ich aber nicht.

Nachtrag: .... non risultano iscritti ipoteche..... keine Hypotheken eingetragen sind. (mit Google translator herausgefunden) ... das stand in einem Dokument vom ACI - Automobilclub

 

Viele Grüße

 

Markus

 

PS: Ich suche aktuelle ab dem 04.09.17 einen Spediteur von Roma nach Kirchheim unter Teck.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von foreveryoung
Geschrieben

Danke für die ausführlichen Infos, was der Verkäufer liefern kann, ist eine Abmeldung handschriflich aus 1960, die Rahmennummer und eine Anfrage vom KBA die negativ ist, diese resultiert von einem anderen Interessenten. Ich habe einen Termin nächste Woche bei der Zulassungsstelle um abzuklären was die alles benötigen, bin Mal gespannt.

 

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