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Geschrieben (bearbeitet)

Hi,der ist doch verkehrt oder?War extra für Sprint (aber,wie ich auch später erst gesehen habe, auch für PX)gekennzeichnet.Passt aber gar nicht.Gibts da noch nen anderen?

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Bearbeitet von Raddie
Geschrieben

Der von mr Parts für smallframe passt mit etwas Anpassungen gut an den GL / Sprint Lenker. 

Hab gerade genau das selbe hinter mir. 

Geschrieben

Die Verschraubung passt auch nicht!Die Bohrlöcher liegen um 1cm Seitlich versetzt!Und mit dem Höhenunterschied sieht das ja voll Kacke aus!Das sind 3 cm!

Geschrieben (bearbeitet)

Servus,

also das mit der PX Pumpe war für mich auch keine Option. 3cm zu unterlegen ist optisch leider total daneben. 

 

Bei der SF Halterung müssen die Bügel gebogen werden, ich hab sie noch an die Kontur des Lenkers angepasst, die Löcher für die Pumpen Aufnahme Richtung Scheinwerfer versetzt werden (je nach Pumpen/Griff Kombination) und dann hab ich die Befestigungsöse noch passend gebogen. 

 

So so kann ich jetzt damit leben. 

 

@FOX Racing ne passende Halterung für LF Trapezlenker wär aber trotzdem fein :-D

 

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Bearbeitet von MaRi
  • Like 1
Geschrieben

Danke für die Bilder!Ja das sieht doch anständig aus!Komisch das der Wrobel das so in seinem shop verkauft.Und auf Nachfrage da kein Problem sieht!

Geschrieben

Man kann das PX Teil ja ohne Probleme verbauen, nur sieht es halt übel aus.

 

Hol dir das Smallframe Teil und mach das passend, oder schau nach einer Pumpe die man anders befestigen kann.

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    • Ich verwende seit Jahren technsiche Vaseline , ist deutlich günstiger als vergleichbare Produkte und funktioniert genausogut wie alles andere 
    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
    • Richtig, so macht man das.     Warm-Fahren und 10-15 min bei 3000 rpm rumtuckern, dann volle Attacke und der Zylinder ist fertig eingefahren.   
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