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Geschrieben

Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zu Anmeldung einer 200er aus den USA die ich vor einiger Zeit gekauft habe. 

Sie kam 1993 nach Deutschland und war schon in DE angemeldet hat auch einen deutschen Fahrzeugbrief, wurde dann aber 

2000 abgemeldet und auf dem Fahrzeugbrief wurde Ausfuhr Tschechien vermerkt. Außerdem ist eine Abmeldebescheiniging dabei. Fahrzeugschein wurde eingezogen. 

Meine Frage ist jetzt, muss ich irgendwas besonderes beachten beim zulassen oder reicht es wenn ich Tüv mache und dann zur Zulassungsstelle gehe und sie anmelde ?

 

merci für eure Hilfe.

 

Beste Grüße 

Franky 

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Geschrieben

Vollabnahme und neu anmelden sollte reichen. Genau kann dir das aber dein zuständiges Straßenverkehrsamt sagen.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb nasobem:

Altfahrzeugverordnung, Entsorgungsnachweis, bla...

Fahrzeug stillgelegt und zwar nicht nur vorübergehend, Brief entwertet und den Grund dafür draufgekritzelt.

Könnte das einer erneuten Zulassung im Wege stehen ?

Gekritzelt sieht das ja auch nicht unbedingt aus, eher Schönschrift.

Geschrieben

Das ist einfach nur erhöhter Aufwand. Großes Besteck mit Vollabnahme, die bei Abmeldung 2000 eh fällig wäre. Echter deutscher Fahrzeugbrief, also nicht nur Zulassungsdingsbums Teil 1 oder 2, ist eher ein Vorteil.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb nasobem:

Altfahrzeugverordnung, Entsorgungsnachweis, bla...

Fahrzeug stillgelegt und zwar nicht nur vorübergehend, Brief entwertet und den Grund dafür draufgekritzelt.

 

 

... wo siehst du, das der Brief ´entwertet´ wurde ? - dazu müsste man die Ecke(n) sehen... ;-)

Geschrieben

Im Jahr 2000 war Tschechien noch kein Mitglied der EU, inzwischen schon. Bedeutet, dass seinerzeit ein Export aus der EU vorlag, also z.B. eine Verzollung, etc. erforderlich war. Innerhalb der EU haben wir aber freien Warenverkehr und ein Fahrzeug aus einem EU-Land kann ohne weitere Formalitäten in ein anderes EU land gebracht werden und dort auch zugelassen werden. Was definitiv gemacht werden muß ist eine technische Prüfung. Ob jetzt aber eine normale HU bei irgendeiner Prüforganisation ausreicht oder eine 21er Abnahme erforderlich ist (in den alten bundesländern nur beim TÜV möglich) ist die Frage. Hängt in erster Linie davon ab, ob der vorhandene deutsche Brief noch gültig ist oder nicht. Entscheidend dafür halte ich allerdings nicht den handschriftlichen Hinweis, sondern z.b. ein entsprechender Stempel mit Dienstsiegel, bzw. was in der Abmeldebescheinigung steht. Inzwischen gibt's die ja nicht mehr, seinerzeit gab's da aber den Vermerkt, ob es sich um eine vorrübergehende oder endgültige Stilllegung handelt. Letztendlich wird Dir aber nur helfen bei der Zulassungsstelle nachzufragen, bei der du den Roller anmelden möchtest, da es da einfach regional unterschiedliche Vorgehensweisen gibt (oder sollte man sagen unterschiedliche Auslegungen der Richtlinien?).

Es gibt z.b. Zulassungstellen, da reicht selbst bei Fahrzeugen, die 30 Jahre abgemeldet waren und die noch den uralten Pappbrief haben, eine normale HU. Klappt aber nicht bei allen Zulassungsstellen.

Geschrieben

Solange keine Ecke abgeschnitten und ein "Entwertet" Stempel ist zumindest bei uns nur eine HU nötig.

 

Ansonsten kannst du ja argumentieren das der Verkauf geplant war, allerdings nicht zustande kam.

 

 

Geschrieben

Vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten! 

Dann werde ich mal bei der Zulassungsstelle vorbei fahren und fragen was ich machen muss. 

Ich hab im Anhang noch ein paar Bilder vom Brief und der Abmeldebescheiniging angehängt. Vielleicht kann ja noch jemand was darüber sagen. 

Beim Brief wurden die Ecken weggeschnitten aber es ist kein Stempel drauf auf dem Irgedwas steht mit entwertet.

 

grüße Franky 

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Geschrieben (bearbeitet)

der Brief taugt nur noch als Eigentumsnachweis....(und als "Spickzettel" fürn Prüfer zum Abschreiben)

 

Vollabnahme machen und danach problemlos zulassen

 

Rita

Bearbeitet von Rita
Geschrieben
Am 23.1.2018 um 17:21 schrieb Rita:

der Brief taugt nur noch als Eigentumsnachweis....(und als "Spickzettel" fürn Prüfer zum Abschreiben)

 

Vollabnahme machen und danach problemlos zulassen

 

Rita

warum dient der entwertete brief als eigentumsnachweis? dazu braucht es doch nen kaufvertrag, am besten noch ne eidesstattliche erklärung...

sonst lässt sich das m.e. nicht problemloszulassen..am besten bei deinem amt fragen...ist überall anders

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Vollabnahme ist doch bei Fahrzeugen mit deutschem Brief.....egal wie lange abgemeldet vom Tisch. Dazu gibt es einen Paragraphen der genau das sagt.  Hatte das selbst , dass die Zulassungsdame vom Amt das auch erst nach Vorlage/Auszug des Paragraphen ohne Probleme mit einem über 50 Jahre angemeldeten Brief machte. Den Auszug des Paragraphen gab mir damals mein GTÜ Prüfer. Seitdem klappt das immer. Es muss verkürzt gesagt ein Dokument vorliegen indem die benötigten Daten zu finden sind und zu dem Fahrzeug gehören.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb gattinator:

Vollabnahme ist doch bei Fahrzeugen mit deutschem Brief.....egal wie lange abgemeldet vom Tisch. Dazu gibt es einen Paragraphen der genau das sagt.  Hatte das selbst , dass die Zulassungsdame vom Amt das auch erst nach Vorlage/Auszug des Paragraphen ohne Probleme mit einem über 50 Jahre angemeldeten Brief machte. Den Auszug des Paragraphen gab mir damals mein GTÜ Prüfer. Seitdem klappt das immer. Es muss verkürzt gesagt ein Dokument vorliegen indem die benötigten Daten zu finden sind und zu dem Fahrzeug gehören.

unsere Zulassungsstelle würde auf Vollabnahme bestehen, da der Brief entwertet wurde

 

Rita

Geschrieben
Am 25.1.2018 um 21:23 schrieb villavespa:

warum dient der entwertete brief als eigentumsnachweis? dazu braucht es doch nen kaufvertrag, am besten noch ne eidesstattliche erklärung...

sonst lässt sich das m.e. nicht problemloszulassen..am besten bei deinem amt fragen...ist überall anders

Soweit ich das weiß, ist der Brief im Besitz des Eigentümers.

Es sei denn jemand kommt an und redet von Diebstahl etc, dann sollte man sowas wie nen Kaufvertrag vorlegen können. Für ne Anmeldung sollte das aber eher unwichtig sein.

Geschrieben
Am 12.2.2018 um 13:29 schrieb Rita:

unsere Zulassungsstelle würde auf Vollabnahme bestehen, da der Brief entwertet wurde

 

Rita


$14 Absatz2 sagt aber ansich aus, dass eine 21er erst erforderlich ist, wenn die Daten gelöscht sind und es keine Unterlagen gibt.
Die Daten mögen ja weg sein, aber es gibt Unterlagen zum Fahrzeug, womit das gehen müsste. Klar...man sitzt am kürzeren Hebel, aber ein netter Hinweis mit der Bitte beim Amtsleiter nachzufragen mit dem Hinweis des §14.(2) FZV hilft im Zweifel ungemein. Ansich ist einer 21 er ja auch kein Riesenthema...viel mehr als bei einer normalen Untersuchung gucken die ja auch nicht...kost halt nur mehr Kohle...was ja nicht sein muss....

Geschrieben

Ich war letzten Donnerstag mal bei der Zulassungsstelle und habe nachgefragt was ich brauche bzw. was ich machen muss um das Fahrzeug wieder anmelden zu können. Nachdem die zwei Damen ein paar Minuten in ihrem Computer gestöbert haben( keine Ahnung was die geschaut haben) hat die eine zu mir gesagt wenn das Fahrzeug Tüv hat, hat Sie kein Problem damit den Roller zu zulassen. 

Der Tüv macht das dann schon hat sie gemeint. Ich fahr den Roller jetzt dann einfach mal beim örtlichen Tüv vor und schau was der meint, aber ich denke es wird auf auf eine normale Haupuntersuchung raus laufen. 

Vielen Dank für die ganze Hilfe, jetzt hab ich aufjedenfall wieder was dazu gelernt :thumbsup:

 

Grüße Franky 

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