Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zu Anmeldung einer 200er aus den USA die ich vor einiger Zeit gekauft habe. 

Sie kam 1993 nach Deutschland und war schon in DE angemeldet hat auch einen deutschen Fahrzeugbrief, wurde dann aber 

2000 abgemeldet und auf dem Fahrzeugbrief wurde Ausfuhr Tschechien vermerkt. Außerdem ist eine Abmeldebescheiniging dabei. Fahrzeugschein wurde eingezogen. 

Meine Frage ist jetzt, muss ich irgendwas besonderes beachten beim zulassen oder reicht es wenn ich Tüv mache und dann zur Zulassungsstelle gehe und sie anmelde ?

 

merci für eure Hilfe.

 

Beste Grüße 

Franky 

031D99F9-C63E-4DAF-84D1-D53F3FB07F31.jpeg

Geschrieben

Vollabnahme und neu anmelden sollte reichen. Genau kann dir das aber dein zuständiges Straßenverkehrsamt sagen.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb nasobem:

Altfahrzeugverordnung, Entsorgungsnachweis, bla...

Fahrzeug stillgelegt und zwar nicht nur vorübergehend, Brief entwertet und den Grund dafür draufgekritzelt.

Könnte das einer erneuten Zulassung im Wege stehen ?

Gekritzelt sieht das ja auch nicht unbedingt aus, eher Schönschrift.

Geschrieben

Das ist einfach nur erhöhter Aufwand. Großes Besteck mit Vollabnahme, die bei Abmeldung 2000 eh fällig wäre. Echter deutscher Fahrzeugbrief, also nicht nur Zulassungsdingsbums Teil 1 oder 2, ist eher ein Vorteil.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb nasobem:

Altfahrzeugverordnung, Entsorgungsnachweis, bla...

Fahrzeug stillgelegt und zwar nicht nur vorübergehend, Brief entwertet und den Grund dafür draufgekritzelt.

 

 

... wo siehst du, das der Brief ´entwertet´ wurde ? - dazu müsste man die Ecke(n) sehen... ;-)

Geschrieben

Im Jahr 2000 war Tschechien noch kein Mitglied der EU, inzwischen schon. Bedeutet, dass seinerzeit ein Export aus der EU vorlag, also z.B. eine Verzollung, etc. erforderlich war. Innerhalb der EU haben wir aber freien Warenverkehr und ein Fahrzeug aus einem EU-Land kann ohne weitere Formalitäten in ein anderes EU land gebracht werden und dort auch zugelassen werden. Was definitiv gemacht werden muß ist eine technische Prüfung. Ob jetzt aber eine normale HU bei irgendeiner Prüforganisation ausreicht oder eine 21er Abnahme erforderlich ist (in den alten bundesländern nur beim TÜV möglich) ist die Frage. Hängt in erster Linie davon ab, ob der vorhandene deutsche Brief noch gültig ist oder nicht. Entscheidend dafür halte ich allerdings nicht den handschriftlichen Hinweis, sondern z.b. ein entsprechender Stempel mit Dienstsiegel, bzw. was in der Abmeldebescheinigung steht. Inzwischen gibt's die ja nicht mehr, seinerzeit gab's da aber den Vermerkt, ob es sich um eine vorrübergehende oder endgültige Stilllegung handelt. Letztendlich wird Dir aber nur helfen bei der Zulassungsstelle nachzufragen, bei der du den Roller anmelden möchtest, da es da einfach regional unterschiedliche Vorgehensweisen gibt (oder sollte man sagen unterschiedliche Auslegungen der Richtlinien?).

Es gibt z.b. Zulassungstellen, da reicht selbst bei Fahrzeugen, die 30 Jahre abgemeldet waren und die noch den uralten Pappbrief haben, eine normale HU. Klappt aber nicht bei allen Zulassungsstellen.

Geschrieben

Solange keine Ecke abgeschnitten und ein "Entwertet" Stempel ist zumindest bei uns nur eine HU nötig.

 

Ansonsten kannst du ja argumentieren das der Verkauf geplant war, allerdings nicht zustande kam.

 

 

Geschrieben

Vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten! 

Dann werde ich mal bei der Zulassungsstelle vorbei fahren und fragen was ich machen muss. 

Ich hab im Anhang noch ein paar Bilder vom Brief und der Abmeldebescheiniging angehängt. Vielleicht kann ja noch jemand was darüber sagen. 

Beim Brief wurden die Ecken weggeschnitten aber es ist kein Stempel drauf auf dem Irgedwas steht mit entwertet.

 

grüße Franky 

34171E77-E2BE-4466-A13E-888CDB076221.jpeg

180A1613-9179-4AC8-8561-825638F225DE.jpeg

B7A50778-D341-4983-A0D2-F26F57DFA0AA.jpeg

Geschrieben (bearbeitet)

der Brief taugt nur noch als Eigentumsnachweis....(und als "Spickzettel" fürn Prüfer zum Abschreiben)

 

Vollabnahme machen und danach problemlos zulassen

 

Rita

Bearbeitet von Rita
Geschrieben
Am 23.1.2018 um 17:21 schrieb Rita:

der Brief taugt nur noch als Eigentumsnachweis....(und als "Spickzettel" fürn Prüfer zum Abschreiben)

 

Vollabnahme machen und danach problemlos zulassen

 

Rita

warum dient der entwertete brief als eigentumsnachweis? dazu braucht es doch nen kaufvertrag, am besten noch ne eidesstattliche erklärung...

sonst lässt sich das m.e. nicht problemloszulassen..am besten bei deinem amt fragen...ist überall anders

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Vollabnahme ist doch bei Fahrzeugen mit deutschem Brief.....egal wie lange abgemeldet vom Tisch. Dazu gibt es einen Paragraphen der genau das sagt.  Hatte das selbst , dass die Zulassungsdame vom Amt das auch erst nach Vorlage/Auszug des Paragraphen ohne Probleme mit einem über 50 Jahre angemeldeten Brief machte. Den Auszug des Paragraphen gab mir damals mein GTÜ Prüfer. Seitdem klappt das immer. Es muss verkürzt gesagt ein Dokument vorliegen indem die benötigten Daten zu finden sind und zu dem Fahrzeug gehören.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb gattinator:

Vollabnahme ist doch bei Fahrzeugen mit deutschem Brief.....egal wie lange abgemeldet vom Tisch. Dazu gibt es einen Paragraphen der genau das sagt.  Hatte das selbst , dass die Zulassungsdame vom Amt das auch erst nach Vorlage/Auszug des Paragraphen ohne Probleme mit einem über 50 Jahre angemeldeten Brief machte. Den Auszug des Paragraphen gab mir damals mein GTÜ Prüfer. Seitdem klappt das immer. Es muss verkürzt gesagt ein Dokument vorliegen indem die benötigten Daten zu finden sind und zu dem Fahrzeug gehören.

unsere Zulassungsstelle würde auf Vollabnahme bestehen, da der Brief entwertet wurde

 

Rita

Geschrieben
Am 25.1.2018 um 21:23 schrieb villavespa:

warum dient der entwertete brief als eigentumsnachweis? dazu braucht es doch nen kaufvertrag, am besten noch ne eidesstattliche erklärung...

sonst lässt sich das m.e. nicht problemloszulassen..am besten bei deinem amt fragen...ist überall anders

Soweit ich das weiß, ist der Brief im Besitz des Eigentümers.

Es sei denn jemand kommt an und redet von Diebstahl etc, dann sollte man sowas wie nen Kaufvertrag vorlegen können. Für ne Anmeldung sollte das aber eher unwichtig sein.

Geschrieben
Am 12.2.2018 um 13:29 schrieb Rita:

unsere Zulassungsstelle würde auf Vollabnahme bestehen, da der Brief entwertet wurde

 

Rita


$14 Absatz2 sagt aber ansich aus, dass eine 21er erst erforderlich ist, wenn die Daten gelöscht sind und es keine Unterlagen gibt.
Die Daten mögen ja weg sein, aber es gibt Unterlagen zum Fahrzeug, womit das gehen müsste. Klar...man sitzt am kürzeren Hebel, aber ein netter Hinweis mit der Bitte beim Amtsleiter nachzufragen mit dem Hinweis des §14.(2) FZV hilft im Zweifel ungemein. Ansich ist einer 21 er ja auch kein Riesenthema...viel mehr als bei einer normalen Untersuchung gucken die ja auch nicht...kost halt nur mehr Kohle...was ja nicht sein muss....

Geschrieben

Ich war letzten Donnerstag mal bei der Zulassungsstelle und habe nachgefragt was ich brauche bzw. was ich machen muss um das Fahrzeug wieder anmelden zu können. Nachdem die zwei Damen ein paar Minuten in ihrem Computer gestöbert haben( keine Ahnung was die geschaut haben) hat die eine zu mir gesagt wenn das Fahrzeug Tüv hat, hat Sie kein Problem damit den Roller zu zulassen. 

Der Tüv macht das dann schon hat sie gemeint. Ich fahr den Roller jetzt dann einfach mal beim örtlichen Tüv vor und schau was der meint, aber ich denke es wird auf auf eine normale Haupuntersuchung raus laufen. 

Vielen Dank für die ganze Hilfe, jetzt hab ich aufjedenfall wieder was dazu gelernt :thumbsup:

 

Grüße Franky 

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • Moin und Gold!   Ich zerlege jetzt mal das frisch montierte VMC Gehäuse, da sich beim Abdrücken zeigte, dass es massiv irgendwo hinter dem kupplungsseitigen Kurbelwellenlager rausbläst.   Und da stellt sich dann die Frage, wie man das dort am besten (und schnellsten) dicht bekommt. Schweißen scheint mir direkt neben dem Lagersitz keine gute Idee zu sein. Uhu Endfest oder JB Weld sind wegen der Temperaturschwankungen dort wohl auch eher nicht so prall... Naja, erstmal zerlegen und das Problem lokalisieren. Mit der Primär davor war nur zu erkennen, dass es da irgendwo blubbert, aber nicht wo.   Und schön Fotos machen und postwendend an Avotecnica schicken mit 'nem kleinen Rant.
    • Weil es die Erinnerung an meine Kindheit im Restaurant ist. 
    • Hallo zusammen,    ich hab mir auf Kleinanzeigen einen recht gut erhaltenen T5 Motor gekauft. Eine VGLA1T hab ich im Winter aufgebaut und den Motor eingehängt. Es war eine Agusto 6000 verbaut (habe ich auf Anraten demontiert). Den Vergaser habe ich original bedüßt: HL: 120 MR: BE4 HD: 112 Nebendüse: 50/100 Den Vergaser habe ich wie folgt eingestellt: Bei ca. 1.300 Umdrehungen Geschmischschraube 2,5 Umdrehungen (raus) Fahre Gemisch. Öleinlassbohrung habe ich aufgebohrt und ne Madenschraube rein.   Probefahrt: Motor nimmt recht gut Gas an, lässt sich gut schalten und auch die Endgeschwindigkeit passt (Tacho ist noch beim Überholen ;)) Nach ca. 35km sportlicher Fahrweise schaut die neue Zündkerze (NGK B8ES Kupfer) so aus:   Leider hab ich, wenn ich vom vierten in den dritten Gang runter schalte (z.B. wenn ich auf der Landstraße unterwegs bin, bremse und in eine Seitenstraße etc. einbiegen will), ein massives Leistungsloch. Der Motor geht aus und springt beim Einkuppeln in den dritten Gang wieder an, bzw. läuft weiter.   Mein Lösungsansatz wäre nun: Vergaser zu mager, somit Gemischeinstellschraube weiter raus. HD auf 120/122 erhöhen.   Was meint Ihr?   Und was meint Ihr zur Agusto 6000, kann das ggf. an dem Teil liegen? Bin Handwerksmeister, aber bzgl. Vergasereinstellung ziemlich blank und möchte das Thema jetzt mal angehen, durchdenken und im besten Fall auch verstehen
    • Die Füllung reicht in deiner Konstellation einfach nicht für die Resoanlagen, ich habe mit dem Mustang schon >40PS, mit einem normalen Kurvenverlauf, gedrückt.
    • Eine integrierte Lösung mit dem Hauptständeranschlag und einer versteifenden Seitenständeraufnahmeplatte wäre mal ne super Sache....bin da leider nicht ausreichend mit Talent und Geräten gesegnet.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung