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Geschrieben

Hey Leute, dass neue Versicherungsjahr steht an und ich möchte gerne meine Versicherung online beantragen.

Es handelt sich um eine PK50S mit 49ccm und laut Papieren 40 km/h Höchstgeschwindigkeit.

 

Ich stehe jetzt gerade beim Online Antrag ein wenig auf dem Schlauch.

 

Gebe ich jetzt:

Roller bis 45 km/h oder Roller bis 50 km/h (bis Dez. 2001) an?

 

(anbei ein Bild der Auswahl der Versicherung)

 

geschwindigkeitstechnisch müsste ich ja 45 km/h wählen

baujahrestechnisch die 50 km/h

 

60 km/h fällt ja meines Wissens aus weil sich das nur auf ostdeutsche Mopeds bezieht (Schwalben, Spatzen etc.)

 

Könnt ihr mir da helfen? Danke :)

VESPA.jpg

Geschrieben (bearbeitet)

Es gab anfangs die Beschränkung für Mopeds/Mokicks auf 40 km/h, später dann 50 km/h und ab 2002 auf 45 km/h.

 

Deshalb wäre im Falle des Topiceröffners die Auswahl "Roller bis 50 km/h" baujahresbedingt richtig und weil damit auch die 40 km/h Versionen umfasst sind. Langsamer darf man ja immer sein, wenn es so in der BE steht. 

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben (bearbeitet)

Ab er doch nur, wenn der entsprechende Auspuffkrümmer montiert und die ABE vorhanden ist ?

Wenn die Kiste mit 40kmh eingetragen ist, müsste der Umbau (falls vorhanden) dokumentiert sein ?

 

Seinerzeit gab es mit dem (50kmh) Umrüstkrümmer von Piaggio die entsprechenden ABEs. 

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

"Bis 50 km/h" beinhaltet auch Fahrzeuge, die lt. BE nur 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben, d. h. sie müssen keine 50 km/h bbH in der BE eingetragen haben. 

 

Zudem ist ja schon durch das Baujahr klar, dass der Roller nicht in die 45 km/h Klasse ab 2002 fallen kann. 

Geschrieben

korrekt wäre es, das Kästchen

Roller bis 40 km/h anzukreuzen, sofern vorhanden

 

bei den meisten Versicherungsscheinen gibt's 40 / 45 / 50 / 60(nur für Fahrzeuge, die vor 89 in der DDR zugelassen waren)

 

Rita

 

leg doch einfach Deine ABE aufn Tisch des Versicherungsvertreters.... und wähle ob mit oder ohne Diebstahlversicherung....

und unter / über 23 Jahre 

Geschrieben

Oder eine freiwillige Zulassung durchführen.. dann gibts auch ein Leichtkraftkennzeichen jedoch ohne Tüv Plakette - dafür spart man sich auch noch das jährliche Kennzeichenwechseln..

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb heizer:

Weil man da 2.50 euro sparen kann?

Nein... Weil bei mir (auf dem land) in nächster Nähe nur Versicherer sind die apothekenpreise aufrufen. Ca 50-60€ für das Jahr.

Und da wir alle nix zu verschenken haben möchte ich es gerne online machen.

Geschrieben
Nein... Weil bei mir (auf dem land) in nächster Nähe nur Versicherer sind die apothekenpreise aufrufen. Ca 50-60€ für das Jahr.
Und da wir alle nix zu verschenken haben möchte ich es gerne online machen.
Man kann auch bei der jeweiligen Gesellschaft anrufen und das per Telefon machen... [emoji6]

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