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Zylinder 250 EGIG Performance


Empfohlene Beiträge

Naja, hier geht zwar mehr als in Ö, aber soo easy ist das nun auch nicht. 

 

Gerade bei dem Rahmen könnte es problematisch werden. Grundsätzlich ist es zwar möglich, eine vergammelte oder verunfallte Karosse unter Beibehaltung der Fahrgestellnummer zu tauschen, aber das gilt für originale Rahmen. Wenn die Tauschkarosse ein paar kleine Verstärkungen usw. hat, wird das wohl okay sein. Aber ein Rahmen, der heftig vom Original abweicht, dürfte eher nicht legal auf die Straße zu bekommen sein. Das wäre dann ein Neufahrzeug, und müsste aktuelle Vorschriften erfüllen :thumbsdown:

 

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vor 3 Stunden schrieb schoeni230:

Ist eh kein Geheimnis das man in D gegen Geld bei den richtigen Leuten im richtigen Bundesland ALLES eingetragen bekommt ! Auch ohne den Roller irgendwo hin zu bewegen :whistling:.:-D

 

 

 

Ich dachte auch immer sowas geht nur in Italien :laugh:

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vor 2 Stunden schrieb kuchenfreund:

Naja, hier geht zwar mehr als in Ö, aber soo easy ist das nun auch nicht. 

 

Gerade bei dem Rahmen könnte es problematisch werden. Grundsätzlich ist es zwar möglich, eine vergammelte oder verunfallte Karosse unter Beibehaltung der Fahrgestellnummer zu tauschen, aber das gilt für originale Rahmen. Wenn die Tauschkarosse ein paar kleine Verstärkungen usw. hat, wird das wohl okay sein. Aber ein Rahmen, der heftig vom Original abweicht, dürfte eher nicht legal auf die Straße zu bekommen sein. Das wäre dann ein Neufahrzeug, und müsste aktuelle Vorschriften erfüllen :thumbsdown:

 

 

Ne , das geht alles ! Nur halt nicht auf der legalen Standard Schiene. Gibt auch in der kompletten Genehmigungskette Leute die sich mal was dazu verdienen wollen.

 

Kostet halt ne ganze Spur mehr, dafür reibungslos und es werden auch Dinge eingetragen die unter normalen Umständen niemals eingetragen werden würden ! Mehr sag ich dazu aber nicht !

 

 

Prinzipiell wäre es mir persönlich ziemlich sicher völlig egal ob ein Rahmen eingetragen ist oder nicht. Wenn der Roller bereits zugelassen ist baut man sich halt einen Zwilling in Original für den Tüv. Dann Kennzeichen rüber.........fertig ! Rest ist Risiko.

 

 

 

 

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Scumandy:

Das würde ich alles in einem öffentlichen Forum nicht so genau erläutern,.... eher sogar wegeditieren. man will ja net, dass der blaumantel beim datenblatt-suchen auf diese einträge hier stößt.

paranoide grüße. S :-D

 

Es behaubtet ja keiner in Anspruch genommen zu haben.

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Dieses heikle Thema wurde betreffend "heißer" Motore schon mal diksutiert.

 

Solang bei einem Unfall keine Personenschäden,

oder gar Todesfälle zu beklagen sind,

mag das alles funzen.

 

Aber wehe der Staatsanwalt hat da mal seine Hand drauf,

da hat dann der Halter, der Fahrer und erst recht der TÜV Mann grösste Schwierigkeiten,

 

pr

 

PS: Aber wie @Scumandykundtut,

gehört das hier nicht öffentlich gemacht!

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vor 41 Minuten schrieb powerracer:

PS: Aber wie @Scumandykundtut,

gehört das hier nicht öffentlich gemacht!

 

Ich verstehe einfach nicht, warum man die Suppe noch mal aufkocht, um im Anschluss zu sagen, dass man sie besser nicht noch mal aufkochen sollte... :wacko:

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vor 2 Stunden schrieb schoeni230:

 

Ne , das geht alles ! Nur halt nicht auf der legalen Standard Schiene. Gibt auch in der kompletten Genehmigungskette Leute die sich mal was dazu verdienen wollen.

 

Kostet halt ne ganze Spur mehr, dafür reibungslos und es werden auch Dinge eingetragen die unter normalen Umständen niemals eingetragen werden würden ! Mehr sag ich dazu aber nicht !

 

 

Prinzipiell wäre es mir persönlich ziemlich sicher völlig egal ob ein Rahmen eingetragen ist oder nicht. Wenn der Roller bereits zugelassen ist baut man sich halt einen Zwilling in Original für den Tüv. Dann Kennzeichen rüber.........fertig ! Rest ist Risiko.

 

 

 

 

 

 

 

Okay, das ist dann aber wirklich die krasse Ausnahme. Es gibt immer mal Prüfer, die gern dazu bereit sind, ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen. Und da werden dann auch Sachen eingetragen, die eigentlich nicht gehen, Motortuning nach Baujahr '89 z.B. Aber das passiert ohne "Sonderzuschlag". 

 

Dass ein Prüfer sich direkt bestechen lässt, davon habe ich noch nicht gehört. Ich denke, das sind Einzelfälle. 

 

Der umgekehrte Fall ist bei weitem häufiger. Also, dass Prüfer sich weigern, Eintragungen durchzuführen, die problemlos möglich wären. Da wird dann natürlich nicht gesagt, dass man das nicht macht. Stattdessen verlangen die irgendwelche Gutachten und Herstellerfreigaben, die schlichtweg nicht zu bekommen sind. Absolut nervig... 

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Vielleicht noch abschließend zu der allgemeinen Diskussion bzgl. Eintragungen, wenn etwas nicht vorschriftsmäßig ist, ist es dann auch eingetragen nicht vorschriftsmäßig! Sprich wenn da einer zwei Raketenwerfer auf seinem Eimer eingetragen bekommt, sind die deshalb trotzdem nicht zulässig...

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vor 43 Minuten schrieb Lenki:

Vielleicht noch abschließend zu der allgemeinen Diskussion bzgl. Eintragungen, wenn etwas nicht vorschriftsmäßig ist, ist es dann auch eingetragen nicht vorschriftsmäßig! Sprich wenn da einer zwei Raketenwerfer auf seinem Eimer eingetragen bekommt, sind die deshalb trotzdem nicht zulässig...

Das sollte doch aber kein Problem sein. Schließlich hatten die Militär Lampe unten schon so eine Panzerfaust drauf:-D

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