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Abgasgutachten: hat das jemand mal erstellen lassen?


Telson

Empfohlene Beiträge

 

Hallo,

 

für Vespas neueren Datums (nach BJ `89) ist z.B. für die Eintragung eines neuen Zylinders ein Abgasgutachten nötig.

Ich will jetzt auch nicht die Diskussion „nötig oder nicht“ aufreißen, sondern mir geht’s darum:

 

Hat irgend jemand mal so ein Abgasgutachten erstellen lassen bzw. vorliegen?

Konkret z.B. für eine PX200 mit einem Malossi 210 (egal ob alt / 2013 / 2016 / Sport / MHR  // am liebsten natürlich für Sport 2016)

 

Man liest viel darüber aber gesehen hab ich noch keines…

Soviel ich weiß, muss das eigentlich für jede Karre individuell gemacht werden (je nach dem was alles verändert wurde).

Aber vielleicht wurde so ein Gutachten schon für eine „Standardkonfiguration“ erstellt (Zylinder drauf, Bedüsung laut Herstellerempfehlung, Orginal-Auspuff, fertig)  und man könnte sich darauf beziehen.

Der TÜV Prüfer meinte, wenn ich so ein Gutachten vorzeige, kann er das dann auch eintragen.

 

Danke schon mal für eure Hilfe!

 

 

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So ein Gutachten wird wohl bei den Preisen von ca.600€ niemand machen lassen. Anderen Prüfer suchen dann kanns schon möglich sein mit der Eintragung. Hab in der PX von 92 ohne Probleme und Abgasgutachten auch den 139er eingetragen bekommen.

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Für den Malossi 210 ("alt") gibt es ein Abgasgutachten gem. ECE R40 vom TÜV-Bayern mit der Gutachtennummer 350 066-90.

Damit darf m.W. der Zylinder bei Vespa PXen bis zum Tag der Erstzulassung 30.06.1994 eingetragen werden.

Anhand der Gutachtennummer sollte der Graukittel in der TÜV-Datenbank fündig werden.

Viel Erfolg.

 

B.t.w.:

vor 4 Stunden schrieb Telson:

für Vespas neueren Datums (nach BJ `89) ...

Das Baujahr ist in dem Zusammenhang nicht relevant, sondern der Tag der Erstzulassung.

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vor einer Stunde schrieb T5Rainer:

Für den Malossi 210 ("alt") gibt es ein Abgasgutachten gem. ECE R40 vom TÜV-Bayern mit der Gutachtennummer 350 066-90.

Damit darf m.W. der Zylinder bei Vespa PXen bis zum Tag der Erstzulassung 30.06.1994 eingetragen werden.

Anhand der Gutachtennummer sollte der Graukittel in der TÜV-Datenbank fündig werden.

Viel Erfolg.

 

B.t.w.:

Das Baujahr ist in dem Zusammenhang nicht relevant, sondern der Tag der Erstzulassung.

Und wann ist da genau Stichtag von der Erstzulassung? Meine ist genau Erstzulassung 22.03.89

Fall dann wahrscheinlich schon in die neue Regel, oder? 

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vor 8 Minuten schrieb alexanderschwarz:

Und wann ist da genau Stichtag von der Erstzulassung? Meine ist genau Erstzulassung 22.03.89

Fall dann wahrscheinlich schon in die neue Regel, oder? 

 

80 tage drüber

 

rainer war schneller :cheers:

Bearbeitet von T5Pien
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vor 3 Stunden schrieb pumackl:

So ein Gutachten wird wohl bei den Preisen von ca.600€ niemand machen lassen.

 

das sehe ich aber ganz anders, wenn du einen prüfer findest, der dir z.b. 40 ps-setup einträgt, wenn du dieses gutachten vorlegst und es in den zulässigen grenzwerten liegt, sind dir  die 600 euro sicherlich latte. allerdings sind mir da etwas höhere preise bekannt, aber vielleicht ist es ja in den letzten jahren billiger geworden. 

da die gutachten oftmals bis zu höheren bj. akzeptiert sind, war es bei dir auch kein problem mit der eintragung, dass lag dann wohl eher an der unwissenheit des erstprüfers. ansonsten behaupte ich mal,dass die prüfer schon genau wissen, dass ab bj. 89 die sache umfangreicher wird. hinzu kommt ja auch noch, dass diese gutachten der hersteller für einen originalmotor gelten. also zylinder drauf,sonst nix. 

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Ich hatte mal in 'nem BMW Forum was gefunden zum Thema Übergangsfrist bis 01.10.89. Ein TÜVER, den ich drauf angesprochen habe, wollte die Existenz der Übergangsfrist nicht bestreiten ;-)

Da ich es nicht gebraucht habe, habe ich es auch nicht weiter verfolgt, aber vielleicht lohnt sich ja für einige die Suche im Netz.

Bearbeitet von bischof
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vor 41 Minuten schrieb T5Rainer:

Das ändert nix. Es bleibt beim Stichtag 01.01.1989 ohne "Übergangsfrist". Siehe auch HIER aus "berufenem Munde". 

Danke für den Link.. Den hab ich mir gleich mal durchgelesen.. Es gibt angeblich ein Gutachten für den Polini Grauguss 207 aber niemand weiß ob der Alu Polini die gleiche Kennung hat.. Vielleicht weiß es ja jemand von euch oder hat jemand das Gutachten aufn Rechner das er mir mal zumailen kann.. Wäre ein Versuch wert.. Habe meinen Polini eh nur gesteckt.. 

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Ja, für Polini 207 (GG) gibt's ebenfalls ein ECE R40 Abgasgutachten vom TÜV-Bayern, Gutachtennummer 350-054-91, bis 30.06.1994. Auch das sollte in der TÜV-Datenbank zu finden sein. ;-)


Leider nein, das sind noch keine Teilegutachten und deshalb nicht in der Datenbank.


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vor 14 Stunden schrieb T5Rainer:

Für den Malossi 210 ("alt") gibt es ein Abgasgutachten gem. ECE R40 vom TÜV-Bayern mit der Gutachtennummer 350 066-90.

Damit darf m.W. der Zylinder bei Vespa PXen bis zum Tag der Erstzulassung 30.06.1994 eingetragen werden.

Anhand der Gutachtennummer sollte der Graukittel in der TÜV-Datenbank fündig werden.

Viel Erfolg.

 

B.t.w.:

Das Baujahr ist in dem Zusammenhang nicht relevant, sondern der Tag der Erstzulassung.

 

 

Diese Gutachtennummer geistert irgendwie seit Jahren durchs netz, ist aber leider nicht vollständig....ich bin bis dato selbst mit direkten Zugängen auf die Gutachtendatenbank nicht auf das gutachten selbst gestoßen.... leider

Bearbeitet von px211
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TÜV-Rheinland hat auch noch Gutachten für PX erstellt:

- 135 DR           ECE R 40/01 Gutachtennummer 5-PB 116/01 Nachtrag III

- 139 Malossi  ECE R 40        Gutachtennummer 5-PB 280/85 Nachtrag II

- 213 Pinasco ECE R 40/01  Gutachtennummer 644M0009-00

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Was genau wird bei diesem Abgasgutachten eigentlich geprüft wenn man bei BJ 89 und jünger Änderungen am Motor eintragen lassen will? Und wie muss geprüft werden? Und welche Zielwerte müssen eingehalten werden?

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vor 33 Minuten schrieb matzmann:

 

Merci. Ich versuche mir gerade einen Überblick zu verschaffen.

 

Es wird also der WMTC Zyklus auf dem Prüfstand und mit Emissionsmesstechnik gefahren?

Dabei dürfen die durchschnittlichen Emissionen für ein Fahrzeug mit ca. 160 kg Gesamtgewicht (inkl. Fahrer) und BJ nach 89 und vor 99 im Zyklus also umgerechnet ca. 18,5g CO / km und ca. 9,2 g HC / km betragen.

 

Fahrzyklus:

image.thumb.png.334acbb542a84d5d429a17cd69d441c6.png

anzuwendende Regularien

image.thumb.png.2caf6159bdd1cacde9c39aeb4ff5b4dc.png

 

Stimmt das alles soweit?

 

Was wird gemacht wenn das Fahrzeug keine 120 km/h schafft? Lässt man dann Teil 3 vom WMTC weg?

 

 

 

 

 

---------------------

nebenbei:

image.thumb.png.4c17d6f31bd80a15bbf311c6c6810a12.png

:-D

 

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Merci. Ich versuche mir gerade einen Überblick zu verschaffen.
 
Es wird also der WMTC Zyklus auf dem Prüfstand und mit Emissionsmesstechnik gefahren?
Dabei dürfen die durchschnittlichen Emissionen für ein Fahrzeug mit ca. 160 kg Gesamtgewicht (inkl. Fahrer) und BJ nach 89 und vor 99 im Zyklus also umgerechnet ca. 18,5g CO / km und ca. 9,2 g HC / km betragen.
 
Fahrzyklus:
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anzuwendende Regularien
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Stimmt das alles soweit?
 
Was wird gemacht wenn das Fahrzeug keine 120 km/h schafft? Lässt man dann Teil 3 vom WMTC weg?
 
 
 
 
 
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:-D
 


Zykluserkennung hat BMW ja vor 15 Jahren gehabt bei den Moppeds. Das genau nachzuvollziehen was du da ausbaldowert hast hab ich keine Lust zu. Problem ist ja das zu Hause messen nicht reicht, must dich erst als Prüflabor anerkennen lassen.


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vor 16 Stunden schrieb matzmann:

 


Zykluserkennung hat BMW ja vor 15 Jahren gehabt bei den Moppeds. Das genau nachzuvollziehen was du da ausbaldowert hast hab ich keine Lust zu. Problem ist ja das zu Hause messen nicht reicht, must dich erst als Prüflabor anerkennen lassen.


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Mir ging es nur darum mit möglichst wenig Aufwand für jeden das schwarze Loch "Abgasgutachten" nach BJ 89 mit etwas Fleisch zu füllen. Wenn es so sein sollte wie ich denke dann gibt es keinen Grund davor in Ehrfurcht zu erstarren. Das sieht von den Werten her machbar aus solange man den Vergaser mager eingestellt hat (CO-Werte) und nicht gerade 210° Auslass fährt (HC-Werte, = Spülverluste).

 

Vielleicht weiß ja @rasputin zufällig noch was zu den Fragen oben.

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