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Geschrieben

Ich hab keinen Plan, aber rein interessehalber:

würde sich an der blinkerproblematik eigentlich irgendwas ändern, wenn so ein Roller H Kennzeichen hätte?

so „originalzustand muss erhalten werden“ und so…🤔

Geschrieben
vor 6 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Ich hab keinen Plan, aber rein interessehalber:

würde sich an der blinkerproblematik eigentlich irgendwas ändern, wenn so ein Roller H Kennzeichen hätte?

so „originalzustand muss erhalten werden“ und so…🤔

nein, das ist nicht relevant. Zuerst müssen die § der StVZO nach der jeweiligen EZ des Fahrzeugs erfüllt sein, dann kommt für besonders erhaltungswürdige Fahrzeuge der § 23 StVZO als "Adelung" oben drauf. Oder anders gesagt, die Frage was war zuerst da? Henne oder Ei? Wird mit, das Ei war zuerst da, beantwortet.

Geschrieben
vor einer Stunde hat zochen folgendes von sich gegeben:

nein, das ist nicht relevant. Zuerst müssen die § der StVZO nach der jeweiligen EZ des Fahrzeugs erfüllt sein, dann kommt für besonders erhaltungswürdige Fahrzeuge der § 23 StVZO als "Adelung" oben drauf. Oder anders gesagt, die Frage was war zuerst da? Henne oder Ei? Wird mit, das Ei war zuerst da, beantwortet.

Hmmmmm… 

 

naja, der tüv spielt ja offensichtlich mit - nur die Behörde nicht…

ich würde ja theoretisch so vorgehen:

stvzo nach EZ ist weitestgehend erfüllt.
damals wurden Blinker noch ausgetragen. TÜV Prüfer hat dies auch bescheinigt. Und beim Amt: Wegen dem 23er muss das auch so bleiben, sonst nicht original.

 

klar, sehr dünn die Argumentation - aber hat das schon mal wer versucht?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Hmmmmm… 

 

naja, der tüv spielt ja offensichtlich mit - nur die Behörde nicht…

ich würde ja theoretisch so vorgehen:

stvzo nach EZ ist weitestgehend erfüllt.
damals wurden Blinker noch ausgetragen. TÜV Prüfer hat dies auch bescheinigt. Und beim Amt: Wegen dem 23er muss das auch so bleiben, sonst nicht original.

 

klar, sehr dünn die Argumentation - aber hat das schon mal wer versucht?

Kann man alles probieren und ich habe oben beschrieben, wie es sich verhält.

 

Es ist heutzutage äußerst schwer, die Sache ohne Blinker durchzuboxen und die Argumentationen dafür sind mehr als dünn, um nicht zu sagen null.

 

Und dieses Gerücht mit ".....ist sonst nicht original" oder "......muss aus Originaltätsgründen so bleiben...." hält sich hartnäckig, aber entbehrt leider jeglicher Grundlage.

TÜV und Zulsssungsstellen verlangen heutzutage bei PKWs (Oldtimern!) die Nachrüstung von Sicherheitsgurten (wenn die Erstzulassung nach einem bestimmten Datum liegt) und genauso die Nachrüstung von Blinkern (wenn die Erstzulassung nach dem entsprechenden Datum liegt). Und in beiden Fällen ist die Originalität und deren Erhaltung im rechtlichen Sinne (!) nicht tangiert.

Und zwar unabhängig davon, ob der Eigentümer des Fahrzeuges andere Auffassungen von Originalität hat und was nicht verändert werden darf.

 

Es ist die Nachrüstung von Blinkern heutzutage zumutbar und mit vorhandener Technik relativ einfach realisierbar und das Fahrzeug ist damit trotzdem original.

 

 

 

Es fahren allerdings einige Roller durch die Gegend, die - trotzdem der jeweilige Typ erst nach dem 01.01.1962 gebaut wurde - über ein Baujahr (und Erstzulassung) vor dem 01.01.1962 verfügen. Oh Wunder!

Diese Roller brauchen dann keine Blinker. Guten Morgen!

Bearbeitet von Dirk Diggler
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Fall 1:

akzeptieren und die kleinen gelben Scheißer anbauen und vergessen.

Fall 2:

nicht anbauen und auf die richtige Stellung des Mondes zum Anus achten und ohne Blinker zur HU oder dem 21ger. (Nur weil da keine Blinker eingetragen werden, heißt es nicht, dass man sie nicht braucht. EZ bleibt EZ.)

Fall 3:

Lösung erarbeiten, bei der die Blinker an und abgeschraubt werden können. (Für die wichtigen stylesicheren Treffen mit Benzingespräch und lauter schlauen Leuten)

Fall 4: 

nur noch Roller vor diesem Baujahr kaufen und lächeln über die Probleme anderer.

 

Gesagt ist hier eigentlich schon alles von anderen Schreibern, es bleibt dem Lesenden es nur noch umzusetzen.:thumbsup:

 

(es gibt Schlimmeres als diese kleinen orangenen Dinger. Genauso wie der Reflektor am Ende des Rollers/Motorrads) 

 

Bearbeitet von zochen
  • Like 3
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden hat Dirk Diggler folgendes von sich gegeben:

 

Es ist heutzutage äußerst schwer, die Sache ohne Blinker durchzuboxen und die Argumentationen dafür sind mehr als dünn, um nicht zu sagen null.

 

 

Eigentlich ist es ganz einfach, da im Land (EU-Land!) der Erstzulassung keine Blinker dran waren braucht es auch in Deutschland keine. Wenn das SVA das verweigert dürfte eine Klage vorm EUGH Erfolg haben. Klappt hier oben aber Regelmässig. Beim TÜV erfordert das nur Überzeugungsarbeit auf ein 21er Gutachten zu bestehen das die Forderung nach einer Ausnahmegenehmigung enthält, die abgelehnt! werden soll. Klingt verrückt, ist aber so. Das Problem ist, für den Streß kann man aber auch Blinker anbauen.

 

Funktioniert hier aber nicht, da das Fahrzeug ja scheinbar schon deutsche Papiere hat, dann sind die Blinker nachträglich entfernt worden.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
vor 2 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

 

 

Funktioniert hier aber nicht, da das Fahrzeug ja scheinbar schon deutsche Papiere hat, dann sind die Blinker nachträglich entfernt worden.

 

 

.. oder waren nie dran - gibt auch diese Variante... :-)

Geschrieben
vor einer Stunde hat hacki folgendes von sich gegeben:

 

 

.. oder waren nie dran - gibt auch diese Variante... :-)

 

Dann würde ich aber fragen ob der blinde Prüfer sich an den Nachrüstkosten beteiligt.

  • Haha 1
Geschrieben

Blind ist vielleicht der falsche Ausdruck, bzw. eventuell waren ja für die mittlerweile benötigte Bilddokumentation Blinker da, welche später wieder verschwunden sind. 🤭

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Eigentlich ist es ganz einfach, da im Land (EU-Land!) der Erstzulassung keine Blinker dran waren braucht es auch in Deutschland keine. Wenn das SVA das verweigert dürfte eine Klage vorm EUGH Erfolg haben. Klappt hier oben aber Regelmässig. Beim TÜV erfordert das nur Überzeugungsarbeit auf ein 21er Gutachten zu bestehen das die Forderung nach einer Ausnahmegenehmigung enthält, die abgelehnt! werden soll. Klingt verrückt, ist aber so. Das Problem ist, für den Streß kann man aber auch Blinker anbauen.

 

Funktioniert hier aber nicht, da das Fahrzeug ja scheinbar schon deutsche Papiere hat, dann sind die Blinker nachträglich entfernt worden.

Es mag sein, dass das so wie von Dir beschrieben, schon funktioniert hat.

 

Ich kenne die Regelung anders und nach meinem Kenntnisstand ist es rechtlich unerheblich, ob ein Fahrzeug in einem anderen Land schon mal ohne Blinker zugelassen war.

Zumindest war das im Fall der Zulassung meiner Vespa Rally irrelevant und es wurde bis zum Regierungspräsidium argumentiert, dass meine ital. Rally zwar in Italien ohne Blinker zugelassen war, aber nun in Deutschland zugelassen werden soll und da die Rally in Deutschland immer mit Blinker in den Straßenverkehr kam, eine Nachrüstung zwingend und zumutbar wäre.

 

Natürlich habe ich keine Klage vor dem EUGH angestrengt und käme auch nicht mal im Traum darauf, das aufgrund von Blinkern zu tun. Und es mag sein (und weiß ich nicht), dass sich die Rechtsprechung in solchen Fällen zugunsten des Eigentümers/Halters gewandelt hat.

 

Wenn es so wäre, dann wäre das begrüßenswert und wer dann Zeit und Muße hat, kann ja ggf. eine Klage vor dem EUGH ins Auge fassen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben
vor 43 Minuten hat Dirk Diggler folgendes von sich gegeben:

Es mag sein, dass das so wie von Dir beschrieben, schon funktioniert hat.

 

Ich kenne die Regelung anders und nach meinem Kenntnisstand ist es rechtlich unerheblich, ob ein Fahrzeug in einem anderen Land schon mal ohne Blinker zugelassen war.

Zumindest war das im Fall der Zulassung meiner Vespa Rally irrelevant und es wurde bis zum Regierungspräsidium argumentiert, dass meine ital. Rally zwar in Italien ohne Blinker zugelassen war, aber nun in Deutschland zugelassen werden soll und da die Rally in Deutschland immer mit Blinker in den Straßenverkehr kam, eine Nachrüstung zwingend und zumutbar wäre.

 

Natürlich habe ich keine Klage vor dem EUGH angestrengt und käme auch nicht mal im Traum darauf, das aufgrund von Blinkern zu tun. Und es mag sein (und weiß ich nicht), dass sich die Rechtsprechung in solchen Fällen zugunsten des Eigentümers/Halters gewandelt hat.

 

Wenn es so wäre, dann wäre das begrüßenswert und wer dann Zeit und Muße hat, kann ja ggf. eine Klage vor dem EUGH ins Auge fassen.

 

Die wichtige Frage ist, wann war das!

Geschrieben

Fakt ist:

Die Zulassung von Fahrzeugen ist und bleibt dem jeweiligen Land/Staat überlassen. Es müssen immer die jeweiligen Rechtsstände des Landes nach Baujahr eingehalten werden. Wenn ein Land etwas fordert, was in einem anderen Land nicht gefordert wurde/wird. So kann das jeweilige Land der Zulassung des Fahrzeugs widersprechen und oder die Nachrüstung fordern. Das ist halt eben so. Beispiele dazu: Warnblinker/Blinker, Diebstahlverhinderungsmaßnahmen und auch das "deutsche Typenschild" fällt darunter.

Aus diesem Grund gibt es das durch die EU geschaffene COC Papier. Dadurch sind sämtliche Rechtsstände harmonisiert und jedes Fahrzeug ist in allen Mitgliedstaaten zulassungsfähig. Gegenbeispiel: Fahrzeug aus der Schweiz --> muss einen §21 StVZO in D durchlaufen, um zugelassen zu werden.

 

Aber das ist hier absolut irrelevant. Da 196x noch keiner an die EU dachte und jedes Land sein eigenes Süppchen kochte. Ergo: ein damals gebautes FZ unterliegt den Rechtsvorschriften der damaligen Zeit und dieses "aber das ist nicht original", ist für den Gesetzgeber nicht relevant.

 

Beispiele dazu:

Italien 150ccm Regel für die Autobahn

80ccm in Deutschland

Rückstrahler an den Amikisten

 

 

Geschrieben
vor 30 Minuten hat zochen folgendes von sich gegeben:

Fakt ist:

Die Zulassung von Fahrzeugen ist und bleibt dem jeweiligen Land/Staat überlassen. Es müssen immer die jeweiligen Rechtsstände des Landes nach Baujahr eingehalten werden. Wenn ein Land etwas fordert, was in einem anderen Land nicht gefordert wurde/wird. So kann das jeweilige Land der Zulassung des Fahrzeugs widersprechen und oder die Nachrüstung fordern. Das ist halt eben so. Beispiele dazu: Warnblinker/Blinker, Diebstahlverhinderungsmaßnahmen und auch das "deutsche Typenschild" fällt darunter.

Aus diesem Grund gibt es das durch die EU geschaffene COC Papier. Dadurch sind sämtliche Rechtsstände harmonisiert und jedes Fahrzeug ist in allen Mitgliedstaaten zulassungsfähig. Gegenbeispiel: Fahrzeug aus der Schweiz --> muss einen §21 StVZO in D durchlaufen, um zugelassen zu werden.

 

Aber das ist hier absolut irrelevant. Da 196x noch keiner an die EU dachte und jedes Land sein eigenes Süppchen kochte. Ergo: ein damals gebautes FZ unterliegt den Rechtsvorschriften der damaligen Zeit und dieses "aber das ist nicht original", ist für den Gesetzgeber nicht relevant.

 

Beispiele dazu:

Italien 150ccm Regel für die Autobahn

80ccm in Deutschland

Rückstrahler an den Amikisten

 

 

Absolut irrelevant jetzt nicht…

wenn (ausdrücklich WENN!) man es schaffen würde, für eine in zB. Italien aktuell noch zugelassene Vespa aus den 60ern aktuelle COC Papiere ausgestellt zu bekommen bevor man die nach Deutschland holt - dann kann die deutsche Behörde da wohl nachher nix machen. EU Recht.

 

und für absolut unmöglich halte ich das nicht, dort die Papiere zu bekommen:

ich hatte bis vor kurzem ne 200er PX Lusso, bj. Glaube 84, die ich vor gut 10 Jahren aus Kroatien mitgebracht hatte. Zu meiner eigenen Verwunderung - und ok, es waren nur noch die Kopien der Zulassung - hatte die tatsächlich kroatische Papiere, die die COC homologation beinhalteten…

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Absolut irrelevant jetzt nicht…

wenn (ausdrücklich WENN!) man es schaffen würde, für eine in zB. Italien aktuell noch zugelassene Vespa aus den 60ern aktuelle COC Papiere ausgestellt zu bekommen bevor man die nach Deutschland holt - dann kann die deutsche Behörde da wohl nachher nix machen. EU Recht.

 

und für absolut unmöglich halte ich das nicht, dort die Papiere zu bekommen:

ich hatte bis vor kurzem ne 200er PX Lusso, bj. Glaube 84, die ich vor gut 10 Jahren aus Kroatien mitgebracht hatte. Zu meiner eigenen Verwunderung - und ok, es waren nur noch die Kopien der Zulassung - hatte die tatsächlich kroatische Papiere, die die COC homologation beinhalteten…


Falsch, COC Dokumente gibt es nur für EG-Typgenehmigte Fahrzeuge, Also Motorräder ab ~2000.

Du hast wahrscheinlich die EU angeglichen Fahrzeugpapiere bekommen, da stehen aber nicht alle relevanten Daten drin.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben (bearbeitet)

und genau hier nähern wir uns dem Grundproblem mit dem Verständnis. Es gibt zwei Arten von Zulassung. National! und nach EG-Recht! Da die "alte" Vespa eben kein COC erhalten kann, greift hier das nationale Recht des Zulassungsstaats mit seinem Bestimmungen.

Der aktuelle Golf hat ein COC Papier und kann damit ohne Probleme in allen EU Staaten zugelassen werden. Sieht man auch in jedem "KFZ-Schein" im Feld K.

Wenn dort irgendwas mit eX blabla steht, EU Recht. 

Steht da nix, also ein "-" ist das Ding mit einer EINZELBETRIEBSERLAUBNIS zugelassen worden. Aufgrund der NATIONALEN § des jeweiligen Baujahrs mit dem §21 StVZO eines amtlich anerkannten Prüfers.

 

Da beißt der Wurm den  Apfel nicht vom Baum, es ist einfach so. Alles was da draußen anders gelebt wird, ist nur Wildwuchs, unwissende Prüfer oder Zulassungsstellen mit Hausfrauen im Teilzeitjob. :sigh:

 

 

Edit fügt an:

Dieses das ist nicht "original" Spiel könnte man auch umdrehen, und jeden Zylinder/Vergaser/Scheibenbremse usw. verbieten, weil nicht original. Aber da ist man sich meist selbst der nächste und dreht jede Argumentation ins passende Licht. 

 

Weiterhin können wir froh sein, unsere Kisten so "leicht" zugelassen zu bekommen. Probiert mal eine deutsche umgebaute Vespa in Spanien zu legalisieren. Un poquito mas caliente alli.

 

 

Bearbeitet von zochen
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten hat zochen folgendes von sich gegeben:

und genau hier nähern wir uns dem Grundproblem mit dem Verständnis. Es gibt zwei Arten von Zulassung. National! und nach EG-Recht! Da die "alte" Vespa eben kein COC erhalten kann, greift hier das nationale Recht des Zulassungsstaats mit seinem Bestimmungen.

Der aktuelle Golf hat ein COC Papier und kann damit ohne Probleme in allen EU Staaten zugelassen werden. Sieht man auch in jedem "KFZ-Schein" im Feld K.

Wenn dort irgendwas mit eX blabla steht, EU Recht. 

Steht da nix, also ein "-" ist das Ding mit einer EINZELBETRIEBSERLAUBNIS zugelassen worden. Aufgrund der NATIONALEN § des jeweiligen Baujahrs mit dem §21 StVZO eines amtlich anerkannten Prüfers.

 

Da beißt der Wurm den  Apfel nicht vom Baum, es ist einfach so. Alles was da draußen anders gelebt wird, ist nur Wildwuchs, unwissende Prüfer oder Zulassungsstellen mit Hausfrauen im Teilzeitjob. :sigh:

 

 

Edit fügt an:

Dieses das ist nicht "original" Spiel könnte man auch umdrehen, und jeden Zylinder/Vergaser/Scheibenbremse usw. verbieten, weil nicht original. Aber da ist man sich meist selbst der nächste und dreht jede Argumentation ins passende Licht. 

 

Weiterhin können wir froh sein, unsere Kisten so "leicht" zugelassen zu bekommen. Probiert mal eine deutsche umgebaute Vespa in Spanien zu legalisieren. Un poquito mas caliente alli.

 

 


Genau darum geht es aber in dem von mir verlinkten Dokument. Auch Fahrzeuge mit nationaler Betriebserlaubnis müssen in einem anderen Land zugelassen werden (wenn keine offensichtliche Gefährdung). Bitte lesen und dann urteilen.

 

“Es kann nicht ernsthaft behauptet werden, dass ein Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesund- heit oder für die Umwelt darstellt, nur weil es nach den Vorschriften eines anderen Mitgliedstaates genehmigt worden ist und möglicherweise (nicht immer) technische Merkmale aufweist, die von den Bestimmungen der entsprechenden Genehmigungsvorschriften des Bestimmungsmitgliedstaates abweichen.“

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

Auf Seite 4 steht aber auch das da... Bild. Sollte ich im Unrecht sein, so lasse ich mich gerne belehren. Aber so ganz überzeugt bin ich von der Argumentation "Gefährdung" nicht.

Aber wenn das von den Zulassungsstellen und den TÜV´s so gefressen wird, na dann.

Seite 4.JPG

Geschrieben

Wo ist eigentlich das Problem? Blinkernachrüstung ist doch heutzutage kein großes Ding, nichtmal optisch unverträglich am Oldie mit Motogadget und was es sonst so gibt. Da gibt es sogar 4-fach Blinker, die man mit der Lupe suchen muss, so klein sind die.

Hauptsache, die Scheibenbremse fürs Tuning >20 PS oder der PX-Motor in der Rohrlenker wird eingetragen... :wacko:

Geschrieben
vor 4 Minuten hat zochen folgendes von sich gegeben:

Auf Seite 4 steht aber auch das da... Bild. Sollte ich im Unrecht sein, so lasse ich mich gerne belehren. Aber so ganz überzeugt bin ich von der Argumentation "Gefährdung" nicht.

Aber wenn das von den Zulassungsstellen und den TÜV´s so gefressen wird, na dann.

Seite 4.JPG


Da steht nur das geprüft wird ob es den Vorschriften entspricht. Das passiert ja auch. Die SS 180 aus Italien wird geprüft, dabei wird festgestellt sie entspricht nicht! den Vorschriften (Aufgabe TÜV). Dann gehts zur Zulassung und die darf nur bei Gefährdung ablehnen. Wenn die jetzt sagt ohne Blinker ist es eine Gefährdung ab zum EUGH, in der Regel reicht aber die Drohung damit, bzw. die Zulassungsstellen fragen nicht einmal nach wenn ein fähiger Prüfer das Gutachten formuliert hat.

Geschrieben

Wenn ich Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle wäre, würde mich die Drohung, beim EUGH zu klagen, nur ein müdes Lächeln kosten.

Aber macht mal und berichtet hier!

Geschrieben
vor 3 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Seite C68/19,

 

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:068:0015:0024:DE:PDF


Verweigerung der Zulassung nur bei Gefährdung, was schwer zu begründen ist das eine 1970er Rally ohne Blinker gefährlicher ist als eine 1960er GS.

Ja, wenn man das liest und unter der Voraussetzung, dass auch entsprechende Kommentare dazu ausführen, wie das Ganze in der aktuellen Rechtsprechung zu interpretieren ist, dann könnte es sich so verhalten, wie von Dir weiter oben schon ausgeführt.

 

Die Frage bleibt, wie sehr haben TÜV und Zulassungsstellen in den jeweiligen Bundesländern diese Regelung in der Praxis zur Anwendung gebracht und falls nicht oder nur unzureichend, geht man dann wirklich den langwierigen und steinigen Weg einer Klageerhebung vor dem EUGH mit allen damit verbundenen Auswirkungen (Zeit, Aufwand, Nerven etc.) für die in Aussicht gestellte Möglichkeit der Durchsetzung einer Zulassung eines Kfzs ohne Fahrtrichtungsanzeiger?

 

Das ist eine Frage, die sich jeder im Fall der Fälle selbst beantworten muss.

  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Stunde hat thisnotes4u folgendes von sich gegeben:

Wenn ich Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle wäre, würde mich die Drohung, beim EUGH zu klagen, nur ein müdes Lächeln kosten.

Aber macht mal und berichtet hier!


Aus eigener Erfahrung klappt das. Hat zwar rein Rechtlich zu einer Vollkatastrophe geführt (obwohl man sauber hätte lösen können) aber das ist eine andere Geschichte.

Geschrieben
vor 17 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Aus eigener Erfahrung klappt das. Hat zwar rein Rechtlich zu einer Vollkatastrophe geführt (obwohl man sauber hätte lösen können) aber das ist eine andere Geschichte.

 

Glückwunsch, das ist doch super :thumbsup:

Schreib doch mal bitte für alle, die sich wirklich dafür interessieren:

  1. die Summe der gesamten Anwalts- und Gerichtskosten die da aufgelaufen sind
  2. die zeitliche Gesamtdauer von Einreichung der Klage bis zur erfolgreichen Zulassung ohne Blinker
Geschrieben
vor 14 Minuten hat GelbStich folgendes von sich gegeben:

 

Glückwunsch, das ist doch super :thumbsup:

Schreib doch mal bitte für alle, die sich wirklich dafür interessieren:

  1. die Summe der gesamten Anwalts- und Gerichtskosten die da aufgelaufen sind
  2. die zeitliche Gesamtdauer von Einreichung der Klage bis zur erfolgreichen Zulassung ohne Blinker


Das war andersrum, ein Kunde hat die Zulassung eines (so) nicht Zulassungsfähigen Fahrzeugs mit Verweis auf das EUGH Urteil (auf dem das verlinkte Dokument fußt) erwirkt. In Folge dessen fehlten notwendige Ausnahmegenehmigungen in den Papieren, was Jahre später aufgeflogen ist. Das Schlimme ist ich durfte mir so einiges Anhören als ich den richtigen Weg mit dem Kunden besprochen habe (wollte er einfach nicht) und auch die Zulassungsstelle war informiert das es so nicht geht, hat aber auf Druck des Ministeriums zugelassen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben:


Das war andersrum, ein Kunde hat die Zulassung eines (so) nicht Zulassungsfähigen Fahrzeugs mit Verweis auf das EUGH Urteil (auf dem das verlinkte Dokument fußt) erwirkt. In Folge dessen fehlten notwendige Ausnahmegenehmigungen in den Papieren, was Jahre später aufgeflogen ist. Das Schlimme ist ich durfte mir so einiges Anhören als ich den richtigen Weg mit dem Kunden besprochen habe (wollte er einfach nicht) und auch die Zulassungsstelle war informiert das es so nicht geht, hat aber auf Druck des Ministeriums zugelassen.

...

Recht ist Recht... Was einem zusteht, soll einem zustehen. Kein Problem damit.

Fragen dazu:

wer hätte die Ausnahmegenehmigungen erstellen müssen? Wäre der 70ger vom TÜV notwendig gewesen? Hätte die Zulassungsstelle das in den Papieren vermerken müssen?

Du meinst, du hättest den "richtigen" Weg mit dem Kunden besprochen... was war der?

Warum war die Zulassungsstelle über "das geht so nicht" informiert, und warum war das Ministerium (welches Bundesland?) aber anderer Meinung?

 

Sorry, ist keine Verhandlung hier, aber interessiert bin ich schon, da mich Recht und Umsetzung schon immer interessiert hat.

Bearbeitet von zochen
Buxstabenverstellung
Geschrieben
vor 22 Minuten hat zochen folgendes von sich gegeben:

...

Recht ist Recht... Was einem zusteht, soll einem zustehen. Kein Problem damit.

Fragen dazu:

wer hätte die Ausnahmegenehmigungen erstellen müssen? Wäre der 70ger vom TÜV notwendig gewesen? Hätte die Zulassungsstelle das in den Papieren vermerken müssen?

Du meinst, du hättest den "richtigen" Weg mit dem Kunden besprochen... was war der?

Warum war die Zulassungsstelle über "das geht so nicht" informiert, und warum war das Ministerium (welches Bundesland?) aber anderer Meinung?

 

Sorry, ist kein Verhandlung hier, aber interessiert bin ich schon, da mich Recht um Umsetzung schon immer interessiert hat.


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