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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:uargh: Also Loide ich habe da echt ein Problem. Meine Freundin hat sich nen 125er Roller gekauft. Das Ding hat 124ccm, 5 kw und ist mit 82 km/h eingetragen. Allerdings läuft das ganze als Kraftrad mit Leistungsbeschränkung, also Motorrad oder???!!!

Darf sie das Ding fahren mit nem 80er Führerschein(A 1, bzw. ehemals 1 B)???

Kann man den Roller trotz 82 km/h als Leichtkraftrad zulassen bzw umschreiben lassen??? Macht das der TüV ohne weiteres oder muss ich auf 80 km/h drosseln? Falls ja wie am leichtesten?????? :-(( :-(( :-D

Geschrieben

Also wenn sie unter 18 ist muss das ganze auf 80 km/h gedrosselt werden. Wenn sie dann über 18 ist kann die drossel wieder entfernt werden und das ganze umgetragen werden. mit dem A1 führerschein darf man bis 125ccm fahren wenn man über 18 ist und wenn man unter 18 ist muss das ganze halt auf 80 km/h beschränkt werden.

Geschrieben

FS A1 + Alter bis 18 Jahre:

max. 125 ccm, max. 11 kW, max. 80 km/h

FS A1 + Alter > 18 Jahre:

max. 125 ccm, max. 11 kW, auch schneller als 80 km/h

Alter FS Klasse 3 (ich glaube vor 1980 ausgestellt) schließt A1 ein.

Geschrieben

Das weiß ich schon alles, aber kann ich das Teil als Kraftrad lassen oder muss ich es umschreiben lassen? Kann man das auf Leichtkraftrad umschreiben lassen wenn 82 km/h bisher eingetragen sind oder wird es nur als Leichtkraftrad abgenommen wenn die Höchstgeschwindigkeit mit max. 80 eingetragen ist???? Sie ist schon über 18 also wäre das Fahren nicht das Problem!!! :-D

Geschrieben

Fein wenn Dir das alles bekannt ist.

Warum fragst Du dann in Deinem Post danach? :-D

Zur zweiten Frage: Ja klar mußt Du drosseln, wenn es als LKrad zugelassen werden soll. Kategorie LKRad vs. Krad m. LB unterscheiden sich ja gerade durch die "bauartbedingte" v-max.

Zur dritten Frage: Wie am besten drosseln, erzählt Dir der Händler Deines Vertrauens. Ohne zu wissen, welches Mopped Du ansprichst, kann Dir dazu wohl keiner hier Tips geben.

Aber warum der ganze Umstand, wenn Deine Freundin > 18 Jahre alt ist? Dann laß sie doch 82 km/h fahren. Zulassung als Krad m.LB ist ohnehin deutlich preiswerter als bei LKrad. :-(

Geschrieben

ich glaube das es mehr eine Versicherungssache ist.

frage mal deinen Versicherungs Fritze was der dir sagt wegen den kosten

Kraftrad oder Kleinkraftrad was über das Jahr billiger ist

cu.butzi

Geschrieben

Ja klar, Preisunterschied ist nur bei der Versicherung.

Steuer geht ja nach Hubraum. 1,84 Öre je angef. 25 ccm.

Und bei den 125 ccm wird wegen Geringfügigkeit häufig gar keine Kfz-Steuer eingaytriben. :-D

Geschrieben

Yepp, laß ihn mit 82 km/h als Krad m.LB zu.

Das wird bei Herrn Kaiser deutlich billiger, als die 80 km/h-LKrad-Klasse, wo sich all die Youngster mit hohem Unfallaufkommen herumtreiben und die Prämien in den Himmel schießen. :-D

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