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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich schaue mich - als Vespa-Neuling - gerade nach einem Roller um. Entweder ein günstiger 50er oder - wenn es preislich passt - auch was größeres.

Egal, jedenfalls wird mir eine PK50S angeboten und der Verkäufer hatte nie eine Betriebserlaubnis. Er selber ist die ohne Papiere gefahren und hat wohl bei seinem Versicherungsmann auch so das Kennzeichen bekommen.

Ich denke, es ist ungut, ganz ohne Betriebserlaubnis zu fahren - rein rechtlich sogar verboten..:-D Auf der Webseite meiner Zulassungsstelle wird daher empfohlen, keinesfalls eine 50er ohne BE zu kaufen, es sei Aufgabe des Verkäufers, dieses (fehlende) Papier ggf. zu besorgen. OK, verstehe ich.

 

 

Was mir auch unklar ist: Ohne die BE weiß ich ja nicht, ob die PK50S u.U. zu den Fahrzeugen gehört, die nur 40km/h fahren dürfen, sowas soll es wohl gegeben haben..

 

Lange Rede, kurzer Sinn: Was meint Ihr - ist das praktisch "Riesenkacke", so eine 50er ohne BE zu kaufen und dann loszuziehen und sich selber eine neue BE zu besorgen (Aufwand? Kosten?)- Oder ist das beim Kauf ein gutes Verhandlungsargument und später kriegt man das dann locker beschafft, dieses Zettelchen?

 

Vielen Dank für einen kleinen Input und viele Grüße

Nanno

 

Geschrieben

Zweitschrift einer BE zu beschaffen kostet Dich knappe 100.-€

wenn der Roller wirklich ein deutsches Modell ist....

kannste über mich abwickeln...

allerdings sind die bei Piaggio derzeit sowas von lahm... kalkulier mal 2-3 Monate ein

 

Rita

 

Geschrieben

Klausel in den Kaufvertrag, daß der Verkäufer bestätigt, Dir den Roller ohne BE verkauft hat

und an Eides statt versichert, der rechmäßige Besitzer zu sein...

 

Musterkaufvertrag kann ich Dir schicken...

 

ist die denn günstig ??

 

Rita

Geschrieben

Wenn die ohne Rost ist und dieser blaue Lack der Erstlack ist, dann sind 950 mal gar nicht so schlecht für ne S. Und, falls tatsächlich deutsches Modell, ist auch die Beschaffung der BE absolut unproblematisch. Ich hatte mir beim letzten mal einfach vom Verkäufer auf den Kaufvertrag schreiben lassen, dass er die alte Betriebserlaubnis nicht mehr findet.

War beim Amt bei der Ausstellung der UB null Problem. Evtl. handelst du die Kosten für die BE noch mit raus und gut.

Geschrieben
Am ‎22‎.‎07‎.‎2018 um 20:45 schrieb Rita:

Klausel in den Kaufvertrag, daß der Verkäufer bestätigt, Dir den Roller ohne BE verkauft hat

und an Eides statt versichert, der rechmäßige Besitzer zu sein...

 

Musterkaufvertrag kann ich Dir schicken...

 

ist die denn günstig ??

 

Rita

...an Eidesstatt kann man aber nur vor einem Notar oder, bei Fahrzeugen, direkt auf der Zulassungsstelle versichern. D.h. der Verkäufer muss mindestens persönlich zur Zulassungsstelle wackeln. Sonst ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht (zumindest ist es in Lörrach so)

Geschrieben

das sieht wohl jede Zulassungsstelle anders....

 

Ffm kann ich nen Kunden ausfüllen und unterschreiben lassen... und ich Nehms mit aufs Amt

 

Offenbach muß er vor Ort unterschreiben....

 

 

Rita

Geschrieben
Am 22.7.2018 um 20:03 schrieb femto:

Was mir auch unklar ist: Ohne die BE weiß ich ja nicht, ob die PK50S u.U. zu den Fahrzeugen gehört, die nur 40km/h fahren dürfen, sowas soll es wohl gegeben haben..

1. 4. 1986 - 31. 12 2001 galt 50 km/h, davor 40 km/h und seitdem 45 km/h für Kleinkrafträder.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb nasobem:

1. 4. 1986 - 31. 12 2001 galt 50 km/h, davor 40 km/h und seitdem 45 km/h für Kleinkrafträder.

Super, danke, so klar hatte ich das bisher nirgends gelesen. Dann sind also "1985er" (so eine ist diese PK hier ja) von Haus aus mit 45 km/h zugelassen.. 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb knipskistensammler:

...an Eidesstatt kann man aber nur vor einem Notar oder, bei Fahrzeugen, direkt auf der Zulassungsstelle versichern. D.h. der Verkäufer muss mindestens persönlich zur Zulassungsstelle wackeln. Sonst ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht (zumindest ist es in Lörrach so)

...ja, das kommt mir bekannt vor, zumindest wenn man einen echten Kfz-Brief verloren hat. Das habe ich gerade mit dem Motorrad durch. Da war der Brief weg und ich war dort aber noch nicht als Halter eingetragen. Es musste echt der bisherige Halter (meine Ex-Frau) mit zum Amt und die Verlustmeldung abgeben..

 

Hier bei dieser PK ist es allerdings ja so, dass auch der Verkäufer die ABE niemals hatte. Er kann also selber keine Verlustmeldung abgeben (ohne zu lügen, zumindest). Ist sicher letztlich von Amt zu Amt dann unterschiedlich, wie formal oder kompliziert das dann gehandhabt wird..

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb femto:

Super, danke, so klar hatte ich das bisher nirgends gelesen. Dann sind also "1985er" (so eine ist diese PK hier ja) von Haus aus mit 45 km/h zugelassen.. 

40 km/h

 

Rita

Geschrieben

OK, danke!! Heute konnte ich das dann auch selber in (m)einer ABE nachlesen. Ich habe mir nämlich jetzt (endlich) eine kleine PK-S geholt. Es ist eine andere geworden, also die ohne ABE, über die ich oben geschrieben hatte. Ob ich damit jetzt den besseren Deal gemacht habe, weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist eine ABE dabei, am Roller selber ist aber viel zu machen: OK, der Motor läuft, die Bremse bremst, aber der Lack.. Ein paar kleine Verformungen hat die auch, z.B. sind die Trittbretter etwas verformt. Aber das muss ich mir am Wochenende mal in Ruhe anschauen. Dann werde ich sicher auch noch den einen oder anderen thread aufmachen, wenn ich um Hilfe oder Tipps flehe..:whistling:

Viele Grüße und vielen Dank schonmal bis hierher für Eure Tipps!

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