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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

bin neu im Forum (bitte nicht gleich drauf hauen). Ich weiß, man kann alles googlen und sicherlich steht auch vieles irgendwo geschrieben, aber ein paar Fragen habe ich zu folgender Vespa.

 

Zunächst einmal die kleine Vorgeschichte:

 

Ich hatte dieses Jahr die Möglichkeit eine Vespa 50. Modell V5A1T (Laut Papieren) aus Italien mitzunehmen. Da habe ich gleich zugeschlagen :)

Der Farbton ist "rot", allerdings zu einer sehr sehr hohen wahrscheinlichkeit irgendwann mal nachlackiert worden. Bzw komplett neu lackiert. (Kann ich leider nicht nachverfolgen)

Originale Zulassungspapiere habe ich ebenfalls wie eine Transportbescheinigung. Frage hierzu: Was genau fehlt mir noch um die Vespa hier in Deutschland fahren zu dürfen?

 

Habe natürlich einiges im Forum gelesen: Unbedenklichkeitsbescheinigung? Bei einer 50er? Oder auch TüV? Das ja ganz sicher nicht. Oder etwa doch?  Brauche ich von Piggio Deutschland irgendwelche Unterlagen?

Weiterhin habe ich gelesen das dieses Vespa-Modell ebenfalls in Deutschland ausgeliefert wurde, allerdings wohl unter einer anderen Kennung und mit weiteren Merkmalen wie: Blinker, Tacho, Spiegel und 10" Reifen.

 

Mein Modell hat die typischen italienischen Merkmale, d.h. kein Tacho, keine Blinker, 9" Reifen. Frage hierzu: Muss ich die Vespa nun etwa umbauen?

 

Weiterhin habe ich mir die Zulassungspapiere etwas genauer angeschaut und habe hierzu folgende Fragen:

- Oben Links steht eine 6-stellige Zahl (700xxx): Ist das die Fahrgestellnummer?

- Oben rechts steht Mod. MC 801/U: Ist das der Farbcode mit der die Vespa ursprünglich ausgeliefert wurde? Laut Forum wäre das dann Rosa gewesen?!

- Typ: V5A1T und Baujahr oder auch Zulassungsjahr ´71. Und hier eröffnet sich mir ein Rätsel. Laut wiki hier im Forum müsste sie also Baujahr 1969 sein. Auf was kann ich hier vertrauen?

 

Ich hoffe ich erhalte ein wenig Hilfe zu meinen Fragen, das wäre echt Prima. Vielen Dank im voraus, Atze :)

 

Bearbeitet von Atze51
Geschrieben

Tacho nachrüsten.....Spiegel dranschrauben

 

Vollabnahme beim Tüv (dann hast Du ein "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis)

 

da muß dann die Zulassungsstelle ihren Stempel draufmachen....

 

und dann darfst Du legal damit fahren

 

Rita

 

 

  • Like 1
Geschrieben

Hey Rita, 

 

danke für deine Rückmeldung. Das mit dem Tacho nachrüsten würde ich sehr schade finden. Gibt es irgendwo Unterlagen die das zur Pflicht machen? Dachte evtl gilt, wenn sie irgendwann so zugelassen wurde ist es auch heute noch so ok. 

Spiege ist sogar einer dran. Aber Blinker fehlen. Diese sind kein Problem bei der Zulassung?!

 

Das ist ja alles aufwendiger als ich dachte, lohnt sich das überhaupt? Ich meine, muss die Vespa noch ziemlich aufwendig wieder fahrbereit machen. Dann noch der ganze andere Aufwand.... mhhh

 

Idee was man noch zu meinen weiteren Fragen herausfinden kann?!

 

Hey Kim, danke für dein Feedback. Suche morgen mal nach passenden Videos die das alles erklären. 

 

Gruss Atze

Geschrieben

Tacho ist ein Schiss - mit $irgendeinem$ Tacho würde ich das mal auf max. etwa 100 € taxieren. Blinker brauchst du nicht. Rest s. Rita.

Geschrieben

Hey t4.,

 

danke für deine Antwort. Mir geht es ursprünglich darum, dass ich die Vespa gerne so wenig wie möglich verändern würde. Klar, wenn er Pflicht ist, wird er halt eingebaut. Auch wenns mich ärgert.

Ich frage die Tage mal beim TüV bzw der Zulassungsstelle nach.

Hab ja noch ca 1 Jahr Zeit bis es soweit ist, allerdings will ich grundlegende Dinge eben vorher geklärt haben wie: Blinker Ja/Nein, TüV Ja/Nein, Unbedenklichkeitserklärung Ja/Nein usw...

 

Egal wieviel ich in den Foren lese, es ist immer einiges wieder im Gegenspruch. Bspw ist niegendswo unter Garantie definiert ob ich eine zusätzliche ABE mit mir tragen muss trotz möglicher Zulassung...

 

VG Atze und danke euch bis hierhin. Ich hoffe das alle meine Fragen irgendwann eine Antwort finden :)

Geschrieben

Bis 125 ccm brauchts keine Blinker, es sei denn, sie sind verbaut. Dann müssen sie funktionieren. Den Rest hat Rita erklärt. Glaubs einfach : )

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Atze51:

Hey Rita, 

 

danke für deine Rückmeldung. Das mit dem Tacho nachrüsten würde ich sehr schade finden. Gibt es irgendwo Unterlagen die das zur Pflicht machen? Dachte evtl gilt, wenn sie irgendwann so zugelassen wurde ist es auch heute noch so ok. 

Spiege ist sogar einer dran. Aber Blinker fehlen. Diese sind kein Problem bei der Zulassung?!

 

Das ist ja alles aufwendiger als ich dachte, lohnt sich das überhaupt? Ich meine, muss die Vespa noch ziemlich aufwendig wieder fahrbereit machen. Dann noch der ganze andere Aufwand.... mhhh

 

Idee was man noch zu meinen weiteren Fragen herausfinden kann?!

 

Hey Kim, danke für dein Feedback. Suche morgen mal nach passenden Videos die das alles erklären. 

 

Gruss Atze

 

vor 14 Minuten schrieb Atze51:

Hey Azur,

 

alles klaro Danke dir.

 

Kurz nochmal zu meinen Fragen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

 

VG Atze

 

Moin,

Du brauchst nicht nach passenden Videos suchen.

Link klicken, etwa 5 Beiträge runter rollen, Lesen, link anschauen.

 

Alles sehr gut erklärt.

 

und noch immer:

 

Tacho pflicht! Zubehör kostet was um 40€

Blinker nein

Spiegel ja

 

Aber wenn Dir das alles schon zu aufwändig ist....

Würde ich Dir empfehlen das Projekt nicht anzugehen!

Geschrieben

 

  1. Blinker sind erst bei mehr als 125 ccm und Erstzulassung nach dem 01.01.1962 notwendig. In deinem Fall mit 50 ccm also nicht. (§ 54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO)
  2. TÜV nur einmalig zur Erstellung des "Gutachtens zur Erlangung einer Betriebserlaubnis". Mit diesem gehst du dann zur Zulassungsstelle und lässt es abstempeln, damit wird es zur deutschen Betriebserlaubnis. Die Unbedenklichkeit (also Fahrzeug nicht gestohlen gemeldet oder Papiere schon mal eingezogen worden, z. B. wegen Tuning) überprüft die Zulassungsstelle dann schon selbst, wenn sie es für nötig hält. Piaggio Deutschland macht in diesem Fall gar nichts, weil es sich nicht um eine offizielle deutsche Erstauslieferung handelt. Eine deutsche Betriebserlaubnis ist zwingend für den legalen Betrieb mit deutschem Versicherungskennzeichen, auch wenn immer wieder gerne so hanebüchener Unsinn behauptet wird, dass die "original italienischen Papiere" wegen EU-Recht ausreichen würden. Wenn der TÜV-Prüfer pingelig ist, will er eventuell ein Fabrikschild/Herstellerplakette sehen. (§ 59 StVZO)
  3. Tacho ist Pflicht. (§ 57 StVZO)
  4. Klingel oder Hupe/Schnarre sind ebenfalls Pflicht.
  5. Ein Rückspiegel links ist Pflicht.
  6. Bremslicht ist keine Pflicht, aber sinnvoll.
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb kim-lehmann.de:

 

 

Moin,

Du brauchst nicht nach passenden Videos suchen.

Link klicken, etwa 5 Beiträge runter rollen, Lesen, link anschauen.

 

Alles sehr gut erklärt.

 

und noch immer:

 

Tacho pflicht! Zubehör kostet was um 40€

Blinker nein

Spiegel ja

 

Aber wenn Dir das alles schon zu aufwändig ist....

Würde ich Dir empfehlen das Projekt nicht anzugehen!

 

Hey, Top.

 

Vielen Dank. Das Video ist echt super und hatte ich so tatsächlich noch nicht gefunden. Habe mir den Link direkt gesichert.

 

Ja, das mit dem Aufwand war so daher gesagt, dachte es sei ein wenig einfacher. Aber es ist ein Sammlerstück aus der Familie.

Von daher werde ich natürlich den Aufwand auf mich nehmen und die Vespa ganz sicher Fahrtüchtig auf die Straße bringen.


VG Atze

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb sidewalksurfer:

 

  1. Blinker sind erst bei mehr als 125 ccm und Erstzulassung nach dem 01.01.1962 notwendig. In deinem Fall mit 50 ccm also nicht. (§ 54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO)
  2. TÜV nur einmalig zur Erstellung des "Gutachtens zur Erlangung einer Betriebserlaubnis". Mit diesem gehst du dann zur Zulassungsstelle und lässt es abstempeln, damit wird es zur deutschen Betriebserlaubnis. Die Unbedenklichkeit (also Fahrzeug nicht gestohlen gemeldet oder Papiere schon mal eingezogen worden, z. B. wegen Tuning) überprüft die Zulassungsstelle dann schon selbst, wenn sie es für nötig hält. Piaggio Deutschland macht in diesem Fall gar nichts, weil es sich nicht um eine offizielle deutsche Erstauslieferung handelt. Eine deutsche Betriebserlaubnis ist zwingend für den legalen Betrieb mit deutschem Versicherungskennzeichen, auch wenn immer wieder gerne so hanebüchener Unsinn behauptet wird, dass die "original italienischen Papiere" wegen EU-Recht ausreichen würden. Wenn der TÜV-Prüfer pingelig ist, will er eventuell ein Fabrikschild/Herstellerplakette sehen. (§ 59 StVZO)
  3. Tacho ist Pflicht. (§ 57 StVZO)
  4. Klingel oder Hupe/Schnarre sind ebenfalls Pflicht.
  5. Ein Rückspiegel links ist Pflicht.
  6. Bremslicht ist keine Pflicht, aber sinnvoll.

 

Hi,

 

super. Vielen Dank. Sehr ausführlich und sogar hinterlegt mit Grundlagen. Prima. Danke dir. Das hilft mir alles weiter.

 

Ich danke euch.

 

VG Atze

Geschrieben

Ist der Tacho wirklich Pflicht??

Meine V50 Bj 66 Erstserie hat keinen und wurde auch aus Italien Importiert und vom TÜV abgenommen vor 4 Monaten ohne probleme. Kein Tacho, keine Blinker, keine Spiegel und kein Bremslicht...

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb T5Rainer:

 

JA, und der Spiegel auch!
 

 

hmmm ok, ich hatte aber keine Probleme beim TÜV, und der 10" umbau wurde auch promblemlos eingetrage. Der hat sie sich angeschaut, ne runde gefahren, geschaut ob alles funktioniert und dann den Papierkram gemacht.

Geschrieben

Sei froh, daß der Prüfer keine Ahnung hat oder beide Augen zugedrückt hat.

Es ändert jedoch nix an den Vorschriften. Falls mal etwas ungewollt schief geht oder Dich die Rennleitung mal anhält, zählt die Ausrede mit der laschen TÜV-Abnahme aber nicht.

 

 

Geschrieben

ob ich den Roller mit den popeligen 9Zoll Rädern oder mit 10ern vorfahre ist egal...

 

meist braucht man eh neue Reifen....dann sind 10er einfacher zu bekommen und 2 neue Felgen kosten auch kein Vermögen....

 

und wenn sich wer auskennt... dann ich...

nicht umsonst verdiene ich seit mehr als 40 Jahren mit Vespa meine Brötchen...

 

Rita

  • Like 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb T5Rainer:

Sei froh, daß der Prüfer keine Ahnung hat oder beide Augen zugedrückt hat.

Es ändert jedoch nix an den Vorschriften. Falls mal etwas ungewollt schief geht oder Dich die Rennleitung mal anhält, zählt die Ausrede mit der laschen TÜV-Abnahme aber nicht.

 

 

 

dann wart ich mal auf die erste Polizeikontrolle, was da passiert hahaha ;-) ob sie was sagen dann...:whistling:

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Style:

 

dann wart ich mal auf die erste Polizeikontrolle, was da passiert hahaha ;-) ob sie was sagen dann...:whistling:

 

Keine Ahnung aber bei uns im Allgäu kommen 2x im Jahr frischlinge aus Bamberg mit Rollenprüfstand und und und...

 

Die merken sehr woh,l wenn kein Tacho und kein Spiegel verbaut sind (Bremslicht ist eh keine Pflicht bei gewissen Baujahren)

 

Wenn du jetzt mit der Aussage kommst "Die waren beim Tüv auch nicht dran" hat die Polizei die Möglichkeit das Prüfgutachten aus einer Datenbank anzufragen. Hier sind bei §21 Abnahmen sogar Fotos vom Istzustand (zumindest bei meinem TÜV Prüfer) hinterlegt. Wenn jetzt deine Aussage immer noch hieb und stichfest ist, hat der TÜV Prüfer ein Problem und seine Pflicht nicht erfüllt.

 

Sollte das so nicht zutreffen, bitte ich eine der anwesenden Prüf Ing. zu verbessern.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb vnb1t:

 

Wenn du jetzt mit der Aussage kommst "Die waren beim Tüv auch nicht dran" hat die Polizei die Möglichkeit das Prüfgutachten aus einer Datenbank anzufragen. Hier sind bei §21 Abnahmen sogar Fotos vom Istzustand (zumindest bei meinem TÜV Prüfer) hinterlegt. Wenn jetzt deine Aussage immer noch hieb und stichfest ist, hat der TÜV Prüfer ein Problem und seine Pflicht nicht erfüllt.

 

Das ist aber halt auch die Wahrheit, ich hab meine V50 N Baujahr 1966 mit Italienischen Papieren beim TÜV vorgeführt und TÜVen lassen mit Deutschen Papieren und das OHNE Spiegel, OHNE Tacho, OHNE Bremslicht und OHNE Blinker..

Den TÜV Prüfer hab ich auch nicht gekannt oder so, das er wegen mir beide Augen zugedrückt hat, ganz normal hin und fertig.

Geschrieben

habe ich verstanden. Und nochmal du benötigst kein Bremslicht und keine Blinker.

 

Tacho und Spiegel würde ich trotzdem montieren... Da du für den technischen Zustand des  Fahrzeuges verantwortlich bist

Geschrieben

Danke für eure Antworten. Ich werde mich an die Regeln halten und wenn diese lauten: Tacho und Spiegel pflicht, dann wird das gemacht :) Ersatzteile wird es ja hoffentlich geben.

 

Ich denke das ich grundsätzlich gut vorbereitet bin, ich habe die originalen Papiere (Sofern diese mit der Fahrgestellnummer übereinstimmen. Davon gehe ich aber mal aus), einen ordentlichen Kaufvertrag und eine Transportbescheinigung ebenfalls.

 

Ein Umbau auf die 10" Felgen + Reifen werde ich wohl auch noch vornehmen, die aktuell verbauten 9" sind hinüber. Optisch auf jeden Fall.

 

Bevor ich allerdings zum TüV oder zur Zulassungsstelle komme muss ich eben erst ein paar andere Dinge rausfinden wie tatsächliches Modell (Falls irgendwelche Bauteile am Motor bspw. defekt sind wäre es super zu wissen welcher eig. verbaut ist da auch dies je nach Modell und Baujahr scheinbar variiert), Originaler Farbton (Interessiert mich, da ich sie gerne farblich wieder genauso haben will) odr auch Baujahr (Fahrgestellnummer im Fahrzeugschein stimmt nicht mit dem Baujahr ´71 und der damit verglichenen Datenbank hier im Forum überein).

 

Außerdem werde ich natürlich auch das Schloss bzw die Diebstahlsicherung erneuern müssen, diese fehlt leider komplett.

 

VG Atze

 

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Style:

 

Das ist aber halt auch die Wahrheit, ich hab meine V50 N Baujahr 1966 mit Italienischen Papieren beim TÜV vorgeführt und TÜVen lassen mit Deutschen Papieren und das OHNE Spiegel, OHNE Tacho, OHNE Bremslicht und OHNE Blinker..

Den TÜV Prüfer hab ich auch nicht gekannt oder so, das er wegen mir beide Augen zugedrückt hat, ganz normal hin und fertig.

Glückwunsch. Das ist aber nur gültig bzw. schützt vor Strafe wenn es in deinen deutschen Papieren extra ohne Tacho eingetragen ist.  Sonst hast du nur GLück beim Tüven gehabt, bist aber dafür verantwortlich, dass dein Gefährt der StVO entspricht.

Geschrieben

Ich komme dann mal wieder auf meine Vespa zurück weswegen ich diesen Threat eröffnet habe :)

 

Leider musste ich feststellen dass die Fahrzeug-Identifikationsnummer welche auf der Vespa eingestanzt und noch gut zu erkennen ist, nicht dieselbe ist wie in den Unterlagen die ich mitbekommen habe.

Ja ich weiß, sowas überprüft man eig. Aber wie schon geschrieben, ist ein Familienstück.

 

Wie realistisch ist es, dass die Vespa neu lackiert und neu Angemeldet inkl. neuer Fahrzeug-Identifikationsnummer (die auch sehr professionell eingestanzt zu sein scheint) wurde?

 

Nun stehe ich vor der Entscheidung sie entweder komplett zu restaurieren sprich (Lackieren und nahezu alle Teile auszutauschen) oder sie so zu erhalten wie sie ist (soweit es geht eben. Gewisse Teile sind einfach hinüber und müssen ausgetauscht werden).


Was würdet ihr empfehlen? Was ist so eine Vespa eig. wert wenn sie wieder fahrtauglich ist? Verliert sie an Wert wenn sie nicht mehr "Original" ist?

 

VG Atze

Geschrieben

Wenn sie eh´ schon keinen Originallack mehr hat, wäre eine erneute Lackierung (sofern nicht einfach übergeduscht) sicherlich nicht weiter wertmindernd. Wenn sie aber jetzt schon ohne anschleifen oder so nur einfach geduscht wurde, wäre zu prüfen, ob der O-Lack noch freilegbar ist. Das könnte wertsteigernd sein.

 

Wenn es eine echte Italienerin (scheint ja auf Grund der schon erörterten Fakten so zu sein) ist, ist das mit der falschen FIN m. E. das größere Problem. Bevor du irgendeinen Handschlag an dem Roller machst, solltest du checken lassen, ob das Ding wirklich sauber ist. Kannst du bei der Polizei oder beim Straßenverkehrsamt (ist regional unterschiedlich) anhand der eingeschlagenen Fahrgestellnummer machen lassen. Kostet zwischen 10 und 15 Euro, meine ich.

Geschrieben

im grunde hast du dann halt einfach ne kiste ohne papiere.

also wenn das ein familenstück ist und der name in den papieren steht, ist das entweder nichtmehr die vespa zu den papieren, oder es wurde schon damals net drauf geachtet und ein roller mit irgendwelchen papieren gekauft. 

ich würde die nr einfach checken lassen und dann beim tüv ne neue BE für die nummer austellen lassen. dann biste safe.

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