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Ist Blinker für 150 Sprint Veloce verpflichtend?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ein 150 Sprint Veloce aus 1975 habe ich gekauft, das keine deutsche Papiere hat.

Wir sind vor der TÜV Gutachten.

Mein Sprint ist original nicht mit Blinker ausgestattet. 

Ich habe einige Sprint sowohl mit als auch ohne Blinker in Deutschland gesehen.

 

Muss ich mein Sprint umrüsten? 

Wenn ja, wie kann ich ohne Batterie (mein Sprint hat keine Batterie) umrüsten?

 

Braucht mein Sprint für 2 Spiegeln?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Gruss,

David

 

 

Geschrieben

Moin,

Spiegel reicht einer auf der linken Seite. Blinker müssen Baujahrsbedingt vorhanden sein. Mit einem Wechselstrom-Blinkrelais ist das kein Problem.

Geschrieben

Blinker sind, glaube ich, ab Bj. 63 verpflichtend.

Ich bin aber jahrelang mit meiner Bj. 70 Sprint ohne Blinker gefahren und der TÜV und die Rennleitung haben nie was dazu gesagt.

Soweit ich weiß, kann man versuchen eine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt zu bekommen, die dich von der Nachrüstung der Blinker befreit.

Dazu muss wiederum ein technischer Grund vorliegen, wie z.B. dass deine LIMA das nicht leisten kann.

Dieser technische Grund muss durch den TÜV bestätigt werden, sonst keine Sondergenehmigung (so ist es zumindest in Bremen).

 

Ich hab mir jetzt im Winter Blinker nachgerüstet auf Gleichstromkreis mit LED. Geht auch ohne Batterie aber mit einem ELKO dazwischen (sonst funktioniert das Blinkrelais nicht).

Du brauchst dann noch einen AC/DC Regler, ein Blinkrelais für geringe Lasten, einen Blinkerschalter und ganz viel Kabel. Als Regler habe ich den Universal Regler vom SCK genommen.

Wenn du Angst vor Elektrik hast, dann lass es lieber ;-)

Als Blinker habe ich DIESE hier genommen und ans Lenkerrohr angepasst (Achtung, haben zwar E-Kennung, drehen aber mit, der TÜV Check steht noch aus)

 

Sehen so aus am Mopped:

IMG_0179.thumb.jpg.2a19cf0a8832773dc27e4310984f7980.jpg

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Hjey:

Blinker sind, glaube ich, ab Bj. 63 verpflichtend.

Ich bin aber jahrelang mit meiner Bj. 70 Sprint ohne Blinker gefahren und der TÜV und die Rennleitung haben nie was dazu gesagt.

Soweit ich weiß, kann man versuchen eine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt zu bekommen, die dich von der Nachrüstung der Blinker befreit.

Dazu muss wiederum ein technischer Grund vorliegen, wie z.B. dass deine LIMA das nicht leisten kann.

Dieser technische Grund muss durch den TÜV bestätigt werden, sonst keine Sondergenehmigung (so ist es zumindest in Bremen).

 

Ich hab mir jetzt im Winter Blinker nachgerüstet auf Gleichstromkreis mit LED. Geht auch ohne Batterie aber mit einem ELKO dazwischen (sonst funktioniert das Blinkrelais nicht).

Du brauchst dann noch einen AC/DC Regler, ein Blinkrelais für geringe Lasten, einen Blinkerschalter und ganz viel Kabel. Als Regler habe ich den Universal Regler vom SCK genommen.

Wenn du Angst vor Elektrik hast, dann lass es lieber ;-)

Als Blinker habe ich DIESE hier genommen und ans Lenkerrohr angepasst (Achtung, haben zwar E-Kennung, drehen aber mit, der TÜV Check steht noch aus)

 

Sehen so aus am Mopped:

IMG_0179.thumb.jpg.2a19cf0a8832773dc27e4310984f7980.jpg

 

Ich würde mir wünschen, das weniger solcher Kommentare hier veröffentlicht werden.

Falschaussagen und Tips, die nicht TÜV Konform sind, sollte man nicht raushauen.

Bearbeitet von sucram70
  • Like 1
  • Thanks 4
Geschrieben

Blinkerpflicht besteht ab Zulassung 01.01.1962

Sondergenehmigung / Blinker austragen sind heute so gut wie unmöglich.

 

Mitdrehende Blinker werden vom TÜV nicht akzeptiert. Dafür gibt es Lenkerinnenrohre, die den Blinker halten.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb sucram70:

 

Mich würde mir wünschen, das weniger solcher Kommentare hier veröffentlicht werden.

Falschaussagen und Tips, die nicht TÜV Konform sind, sollte man nicht raushauen.

 

Gerade eben schrieb sucram70:

Blinkerpflicht besteht ab Zulassung 01.01.1962

Sondergenehmigung / Blinker austragen sind heute so gut wie unmöglich.

 

Mitdrehende Blinker werden vom TÜV nicht akzeptiert. Dafür gibt es Lenkerinnenrohre, die den Blinker halten.

 

1. Kann es eine Falschaussage sein, wenn ich sage: "Blinker sind, glaube ich, ab Bj. 63 verpflichtend"

2. Kann es eine Falschaussage sein, wenn ich sage: "Dieser technische Grund muss durch den TÜV bestätigt werden, sonst keine Sondergenehmigung (so ist es zumindest in Bremen)." Hierzu habe ich Schriftverkehr. 

3. Kann es eine Falschaussage sein, wenn ich sage: "Achtung, haben zwar E-Kennung, drehen aber mit, der TÜV Check steht noch aus"

 

Punkt 1 ist keine Aussage, sondern eine Vermutung.

Punkt 2 hierzu hatte ich Schriftverkehr mit dem Bremer Ordnungsamt, wenn ich die Email noch finde, dann poste ich sie.

Punkt 3 beinhaltet den Hinweis, daß der TÜV dazu seinen Segen noch nicht gegeben hat.

 

Ich würde mir hingegen wünschen, dass du, bevor du jemanden der Falschaussage bezichtigst, erstmal den Text richtig liest.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 59 Minuten schrieb Hjey:

Soweit ich weiß, kann man versuchen eine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt zu bekommen, die dich von der Nachrüstung der Blinker befreit.

 

das in bremen hier das ordnungsamt die finger im spiel hat finde ich interessant.

Bearbeitet von hiro LRSC
Geschrieben

Einzige "falsch aussage" sind ja eigentlich die blinker, die zwar eine E-Nr haben, diese aber augenscheinlich für FRAZ PKW seitlich ist und nicht für FRAZ Krad Vo/hi, somit nicht zulässig. bin ich aber auch schon gefahren, hat auch keiner was gesagt.

streng genommen sind kellermann und co auch nicht als hintere blinker zugelassen, somit müsste man zusätzlich noch welche hinten verbauen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb hiro LRSC:

 

sondergehnehmigungen erteilete in bayern die zulassungstelle. machen die aber auch nicht mehr, nicht mal mehr hinterm wald.

 

das in bremen hier das ordnungsamt die finger im spiel hat finde ich interessant.

 

Ey, das hab ich nirgendwo geschrieben.

 

Bearbeitet von sucram70
Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb Hjey:

 

 

1. Kann es eine Falschaussage sein, wenn ich sage: "Blinker sind, glaube ich, ab Bj. 63 verpflichtend"

2. Kann es eine Falschaussage sein, wenn ich sage: "Dieser technische Grund muss durch den TÜV bestätigt werden, sonst keine Sondergenehmigung (so ist es zumindest in Bremen)." Hierzu habe ich Schriftverkehr. 

3. Kann es eine Falschaussage sein, wenn ich sage: "Achtung, haben zwar E-Kennung, drehen aber mit, der TÜV Check steht noch aus"

 

Punkt 1 ist keine Aussage, sondern eine Vermutung.

Punkt 2 hierzu hatte ich Schriftverkehr mit dem Bremer Ordnungsamt, wenn ich die Email noch finde, dann poste ich sie.

Punkt 3 beinhaltet den Hinweis, daß der TÜV dazu seinen Segen noch nicht gegeben hat.

 

Ich würde mir hingegen wünschen, dass du, bevor du jemanden der Falschaussage bezichtigst, erstmal den Text richtig liest.

 

Was bringen denn Vermutungen, wenn sie obendrein falsch sind, außer den Fragesteller zu verunsichern.

 

Dann lieber mal nix sagen.

Bearbeitet von sucram70
  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb sucram70:

 

Ey, das hab ich nirgendwo geschrieben.

 

 

frag mich nicht wie das ging das du da im zitat stehst.:wacko: ich versuch das zu korregieren

 

 

edit: hab aus deinem zitierten beitrag das von hjey zitiert

Bearbeitet von hiro LRSC
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb sucram70:

Was bringen denn Vermutungen, wenn sie obendrein falsch sind, außer den Fragesteller zu verunsichern.

Ich denke der Topiceröffner kann sicherlich selber für sich beurteilen, ob ihn mein Post verunsichert. 

 

Was ist denn bitte eine "falsche Vermutung" ?

Eine Vermutung hat nie einen Anspruch auf vollen Wahrheitsgehalt und sollte immer noch mal geprüft werden.

 

Aber egal. Was soll dieser offtopic Scheiß. Dafür hab ich keine Zeit.

Wenn der Topiceröffner sich verunsichert fühlt, dann entschuldige ich mich hiermit bei ihm.

Falls er gerne wissen möchte, wie ich den Umbau gemacht habe, so bitte ich um eine PM.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb vespadave:

Hallo,

 

ein 150 Sprint Veloce aus 1975 habe ich gekauft, das keine deutsche Papiere hat.

Wir sind vor der TÜV Gutachten.

Mein Sprint ist original nicht mit Blinker ausgestattet. 

=> spielt keinerlei Rolle, ob dein Roller original nicht mit Blinkern etc. ausgestattet ist. Willst Du in Deutschland zulassen, muss das Fahrzeug den deutschen Vorschriften entsprechen.
=> wie bereits weiter oben beschrieben, brauchen Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1962 und größer 125ccm definitiv Blinker.

Ich habe einige Sprint sowohl mit als auch ohne Blinker in Deutschland gesehen.
=> das kann sein, wenn die Fahrzeuge entweder Erstzulassung vor 01.01.1962 in den Papieren eingetragen haben oder wenn sich die Eigentümer nicht darum kümmern und einfach ohne Blinker fahren, bis es ein Problem beim TÜV gibt.

 

Muss ich mein Sprint umrüsten? 
=> laut den bestehenden Vorschriften ja!

Wenn ja, wie kann ich ohne Batterie (mein Sprint hat keine Batterie) umrüsten?
=> Davon abhängig ist, wie viel "Saft" deine Zündgrundplatte zur Verfügung stellt (12Volt wäre gut, mit 6Volt ist es eher schwierig). Wenn nur 6Volt, dann ist ggf. z.B. eine Trockenbatterie (z.B. Ulo-Box) im Handschuhfach möglich, die dann nur die Blinker betreibt.

=> eigentlich brauchst Du, wie weiter oben auch schon geschrieben, auch Lenkerinnenrohre, aber manchmal/oft sind hier die TÜVs kulant und die Hella-Lenkerendenblinker dürfen mitdrehen bzw. wird das nicht moniert.

 

Braucht mein Sprint für 2 Spiegeln?

=> hinsichtlich der Vorschrift nicht und wurde auch schon geschrieben.


P.S.

Du wirst wahrscheinlich kein Typenschild haben. Auch das wirst Du nachrüsten müssen. Es gibt Blanko-Typenschilder zu kaufen, die du dann gravieren lässt und am Fahrzeug an der richtigen Stelle (über dem Pedal für die Rücktrittbremse) annieten musst.

 

 

 

Geschrieben

eine Möglichkeit gibts, welche noch nicht erwähnt wurde:

 

Fahrzeug auf unter 125ccm umbauen und eintragen lassen !

 

im Ernst:

ohne Blinker ist echtes Fahren doch eh doof.

Geschrieben

Naja kann man jetzt so auch nicht sagen. Aber Blinker sind schon eine sehr angenehme Funktion. 

Der allgemeine, degenerierte deutsche Autofahrer erkennt so halt auch ohne assistenzsystem das man abbiegen will, auch bei Nacht. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Cpt.Howdy:

Der allgemeine, degenerierte deutsche Autofahrer erkennt so halt auch ohne assistenzsystem das man abbiegen will, auch bei Nacht. 

Sicherheitstechnisch sind Blinker zu 100% im Ordnung. 

Ob "echtes fahren" nur mit Blinker nicht doof ist,  bezweifle ich.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Cpt.Howdy:

Naja kann man jetzt so auch nicht sagen. Aber Blinker sind schon eine sehr angenehme Funktion. 

Der allgemeine, degenerierte deutsche Autofahrer erkennt so halt auch ohne assistenzsystem das man abbiegen will, auch bei Nacht. 

Also bei Nacht bin ich absolut bei Dir. Tagsüber, behaupte ich mal, wird das Abbiegen durch Armraushalten generell mehr beachtet, als ein Lenkerendenblinker. 

  • Like 1
Geschrieben
Am 28.9.2018 um 19:31 schrieb BerntStein:

....

ohne Blinker ist echtes Fahren doch eh doof.

 

 

also in dem Internet brauch ich auch keine blinkers

 

:whistling:

Geschrieben

ich habs recht drastisch ausgedrückt. stimmt schon.

 

Ein Liebhaberfahrzeug fährt man nicht im November bei Nacht u Regen.

Heisst ja nicht, dass er dafür nicht ne PX oder wat nutzt.

  • 11 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hätte da noch eine Blinkerfrage:

habe seit heute eine Sprint veloce (Italienisches Modell) das Blinker conversion kit bei sip beinhaltet nur die Lenkerendenblinker. Reichen die für die §21 Abnahme aus? Habe ehrlich gesagt auch keine Lust, Blinker an die Seitenbacken zu machen. 

 

Bearbeitet von Fixerflix
Geschrieben

Ja.

"Ochsenaugen“ (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden Kat. 31): zulässig -

bis EZ 01.01.1987 ohne hintere FRA zulässig...

Geschrieben
vor 13 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

Ja.

"Ochsenaugen“ (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden Kat. 31): zulässig -

bis EZ 01.01.1987 ohne hintere FRA zulässig...

 

Ja, aber die SIP Blinker haben teilweise nur eine Genehmigung als vordere Fahrtrichtungsanzeiger, dann braucht es doch wieder hintere.

Geschrieben
vor 39 Minuten hat Fixerflix folgendes von sich gegeben:

das Blinker conversion kit bei sip beinhaltet nur die Lenkerendenblinker.
 

 

Falls DIESES UMRÜSTKIT gemeint ist, passen die Lenkerendblinker grundsätzlich. Hintere FRAZ braucht's damit nicht.

Im kit fehlen aber die Innenrohre und der Halter, damit die Lenkerendblinker nicht mitdrehen.

  • Like 1
Geschrieben
vor 28 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

Falls DIESES UMRÜSTKIT gemeint ist, passen die Lenkerendblinker grundsätzlich. Hintere FRAZ braucht's damit nicht.

Im kit fehlen aber die Innenrohre und der Halter, damit die Lenkerendblinker nicht mitdrehen.

Genau das meine ich.

ok was für innenrohre brauch ich denn da und welche Halter? 

Danke für deine schnelle Antwort Rainer! 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

Falls DIESES UMRÜSTKIT gemeint ist, passen die Lenkerendblinker grundsätzlich. Hintere FRAZ braucht's damit nicht.

Im kit fehlen aber die Innenrohre und der Halter, damit die Lenkerendblinker nicht mitdrehen.

 

Genau die meine ich. Die SIP Nachbaugläser sind nur für vorne geprüft. Die originalen Hella für vorne und hinten.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
Gerade eben hat matzmann folgendes von sich gegeben:

.... die SIP Nachbaugläser sind nur für vorne geprüft....

ooohps, das ist ja tückisch. Die sehen den Hellas auf den ersten Blick zum Verwechseln ähnlich. Frechheit sowas. :devil:

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