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Ist Blinker für 150 Sprint Veloce verpflichtend?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 3 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

ooohps, das ist ja tückisch. Die sehen den Hellas auf den ersten Blick zum Verwechseln ähnlich. Frechheit sowas. :devil:

Oh welche sind dann von Hella? Gibt es da auch ein kit?

Geschrieben
vor 5 Minuten hat Fixerflix folgendes von sich gegeben:

Darf sich der Blinker rechts bei einem schaltvorgang auch nicht bewegen? Oder betrifft das lediglich die Gas Seite?

Beide Seiten dürfen nicht mitdrehen. KLACK

  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Genau die meine ich. Die SIP Nachbaugläser sind nur für vorne geprüft. Die originalen Hella für vorne und hinten.

Hella werden leider seit ein oder zwei Jahren nicht mehr produziert. 

Geschrieben

Soweit ich mitbekommen habe, sind baujahrbedingt nur vorne Blinker nötig. Ein Kumpel hat an seiner Honda XL (war auch ohne Blinker) nur die Lenker Blinker angebracht und der tüv hat das so abgenommen. Der hat gesagt, alles vor 1985 braucht lediglich vorne Blinker. 

Geschrieben

Das ist so mit Sicherheit nicht korrekt. Korrekt wäre, dass Lenkerendenblinker, welche nach vorne und hinten leuchten zulässig sind. Gilt dann für EZ zwischen 1962 und 1985.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 57 Minuten hat t4. folgendes von sich gegeben:

Das ist so mit Sicherheit nicht korrekt. Korrekt wäre, dass Lenkerendenblinker, welche nach vorne und hinten leuchten zulässig sind.

Gilt dann für EZ zwischen 1962 und 1985.

bis 1.1.87

 

Steht auch schon auf Seite 1 DORT. :whistling:

Bearbeitet von T5Rainer
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde hat t4. folgendes von sich gegeben:

Das ist so mit Sicherheit nicht korrekt. Korrekt wäre, dass Lenkerendenblinker, welche nach vorne und hinten leuchten zulässig sind. Gilt dann für EZ zwischen 1962 und 1985.

 

Jein, nach vorne und nach hinten blinken die SIP Dinger auch (sogar nach oben und unten) das Problem ist das Prüfzeichen.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
Am 28.9.2018 um 19:31 hat BerntStein folgendes von sich gegeben:

eine Möglichkeit gibts, welche noch nicht erwähnt wurde:

 

Fahrzeug auf unter 125ccm umbauen und eintragen lassen !

 

im Ernst:

ohne Blinker ist echtes Fahren doch eh doof.

 

Auch wenn das sicherlich humorvoll gemeint war: das mache ich gerade mit meiner T4. Die ist nämlich leider nach 62 ist zugelassen und hat 150 Kubik. Die lasse ich mittels PX 125 Zylinder auf Kleinkraftrad umtragen und dann braucht sie auch keine Blinker.

Geschrieben

für so ein selten bewegtes etwas ist das doch prima, dass unser Recht das so hergibt. Wenns nicht der dd ist....

 

generell muss ich halt leider feststellen, dass Warn und Signalzeug seinen Sinn hat. Auch bei schönem Wetter.

Eine nicht funktionierende Hupe hat mich bzw. meinen Roller einmal fast umgebracht...

Mit den Kilometern kommt da der Pessimismus.

 

 

Geschrieben

Der technische Nerv mit einer Nachrüstung, vor allem wenn für die Zulassung erforderlich, ist ein veritabler PITA, und ich weiss selbst, dass ohne-Blinker-fahren seine abhärtende Wirkung zeigt. Ich sehe das aber wie @BerntStein, und fahre aus Gründen lieber mit Blinkern. Ist so ne Art Lebensversicherung.

Geschrieben
vor 3 Stunden hat Deichgraf folgendes von sich gegeben:

 

Auch wenn das sicherlich humorvoll gemeint war: das mache ich gerade mit meiner T4. Die ist nämlich leider nach 62 ist zugelassen und hat 150 Kubik. Die lasse ich mittels PX 125 Zylinder auf Kleinkraftrad umtragen und dann braucht sie auch keine Blinker.

falsch

125cm³ ist LEICHTKRAFTRAD

50cm³ ist KLEINKRAFTRAD

 

Rita

Geschrieben
vor 18 Stunden hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

bis 1.1.87

 

Steht auch schon auf Seite 1 DORT. :whistling:

 

vor 17 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Jein, nach vorne und nach hinten blinken die SIP Dinger auch (sogar nach oben und unten) das Problem ist das Prüfzeichen.

 

 

Natürlich ´87 und mit Prüfzeichen. Sorry. :rotwerd:

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