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Roller anmelden ohne Führerschein - Geht das?


kuchenfreund

Empfohlene Beiträge

Mein Freundin hatte nie ein Auto, das auf ihren Namen angemeldet war. Als sie jünger war, hatte sie einen Wagen, bei dem ihr Großvater als Halter im Brief stand. Später bekam sie einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf. 

Das heißt, wenn sie sich ein eigenes Auto kaufen und anmelden würde, wäre ihre Schadensfreiheitsklasse ziemlich scheiße, obwohl sie seit  Jahren unfallfrei unterwegs ist. Daher hatten wir die Idee, einfach irgendein Moped als kostengünstigen Rabattsammler auf sie zuzulassen, damit sie nicht mit SF0 anfangen muss, wenn irgendwann mal ein eigenes Auto her soll. 

Allerdings hat sie nur den B-Führerschein und keinen A, sie darf also nur Auto, nicht aber Motorrad, Leichtkraftrad, wasauchimmer fahren. Könnte sie trotzdem eine PX oder irgendwas in der Art auf ihren Namen anmelden und versichern? 

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Geht ohne Probleme. Bei der Zulassungsstelle wird nicht nach dem Führerschein gefragt. Für die ist nur

wichtig, wer in dem Brief stehen soll. Frag aber auch mal bei der Versicherung nach... ich glaub mal gehört

zu haben, dass man teilweise Prozente bzw. SF-Klassen von "älteren" Familienmitgliedern teilweise auf

jüngere Familienmitglieder übertragen kann... bin mir aber nicht ganz sicher!!!

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Anmelden sollte kein Thema sein - steht ja schon oben. Wenn sie allerdings das Fahrzeug mangels passendem Führerschein nicht selbst fahren darf, stellen sich offenbar manche Versicherer quer wenn es um die Gewährung bzw. spätere Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten geht.

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vor 9 Minuten schrieb Roggi:

Anmelden sollte kein Thema sein - steht ja schon oben. Wenn sie allerdings das Fahrzeug mangels passendem Führerschein nicht selbst fahren darf, stellen sich offenbar manche Versicherer quer wenn es um die Gewährung bzw. spätere Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten geht.

 

vor 4 Minuten schrieb nasobem:

Frag die Versicherung, ob da mit Bestätigung des Arbeitgebers wegen Dienstwagen was geht bei den Tarifen.

 

Genau diese beiden Punkte würde ich im Vorfeld klären.

 

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Danke! Dass die Versicherung eventuell Probleme machen könnte, kann ich mir vorstellen. Guter Punkt, das muss man abklären. 

 

Dass man durch eine Bestätigung des Arbeitgebers eine bessere SF bekommen kann, wusste ich nicht. Das wäre ja wirklich optimal. 

 

@Sebi: Rabattübertragung innerhalb der Familie geht bei den meisten klassischen Versicherern, die Vertretungen vor Ort haben usw. Direktversicherungen haben diese Möglichkeit meistens ausgeschlossen. Aber das geht ja eh nur, wenn jemand einen Vertrag "über" hat, den er nicht mehr brauchen wird.

Bearbeitet von kuchenfreund
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Lohnt das, ein Fahrzeug zu kaufen, zuzulassen, zu versichern und alle 2 Jahre zu TÜVen, das dann nicht genutzt wird? Müsste man nachrechnen.

 

Zweite Option: Du überträgst irgendeine deiner Mühlen auf sie. Das ist clever. Bis man sich trennt. Dann gehört ihr nämlich dein Fahrzeug. Will jetzt nicht unken, aber in kritischen Situationen bleiben die wenigsten Ex-en wirklich fair...

 

Dritte Option: Die ganze Rechnung wird von deiner Seite nur gemacht, um bei Schatzi argumentativ durchzukriegen, warum du unbedingt ne neue Karre brauchst. DAS ist allerdings sehr clever. Chapeau!

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vor 2 Stunden schrieb pötpöt:

Lohnt das, ein Fahrzeug zu kaufen, zuzulassen, zu versichern und alle 2 Jahre zu TÜVen, das dann nicht genutzt wird? Müsste man nachrechnen. 

 

Klar lohnt sich das das. Ist dann ne Wertanlage. Du weißt doch, Fahrspaß mit Rendite und so. Wenn man dabei auf den Fahrspaß verzichtet, ist die Rendite um so größer. TÜV braucht man dann auch nicht, in unserem Wohnzimmer kontrolliert eh keiner die Plakette. Bei der Fahrt zu letzterem würden ohnehin nur die Weißwandreifen dreckig werden. :-D;-):whistling:

 

Nein, es würde wohl auf Option zwei hinauslaufen. Dass so was auch nach hinten losgehen kann, mag sein. Allerdings halte ich meine Freundin für moralisch integer. Und wenn sie mich verlassen würde, hätte ich ohnehin Probleme, da käme es jetzt nicht auf irgend'ne gammelige PX an...

 

Option drei ist unnötig. Ist ja nicht so, dass ich sie um Erlaubnis fragen müsste, wenn ich mir ein weiteres Moped kaufe. 

 

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wir haben auch schon Roller auf die 10 jährige Tochter eines Freundes angemeldet.....

 

beim ersten Auto hatte sie dann SF8 ab dem ersten Tag

 

für solche Zwecke eignen sich auch Rahmen von kaputten Rollern, die noch "Resttüv" haben

 

oder Du meldes eine 50er mit amtlichem Kennzeichen auf sie an....DIE darf sie dann auch selber fahren....

 

Rita

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Ganz ehrlich - du suchst doch nur nen Grund noch einen Roller zu kaufen ohne dass die Freundin meckert :-D

 

Das hast du gefickt eingeschädelt! :thumbsup:

 

Die Nummer von Rita mit dem Fuffirahmen und der freiwilligen Selbstzulassung nimmt in der Garage am wenigsten Platz weg.

Macht aber auch am wenigsten Spass.

Bearbeitet von Vespatreiber
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vor einer Stunde schrieb kuchenfreund:

Option drei ist unnötig. Ist ja nicht so, dass ich sie um Erlaubnis fragen müsste, wenn ich mir ein weiteres Moped kaufe. 

Option drei = Die ganze Rechnung wird von deiner Seite nur gemacht, um bei Schatzi argumentativ durchzukriegen, warum du unbedingt ne neue Karre brauchst.

 

 

beantwortet das ;-)

 

vor 3 Minuten schrieb Vespatreiber:

Ganz ehrlich - du suchst doch nur nen Grund noch einen Roller zu kaufen ohne dass die Freundin meckert :-D

 

Das hast du gefickt eingeschädelt! :thumbsup:

 

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Eigentlich ist ja schon alles gesagt, bloß noch nicht von jedem...(Karl Valentin)

 

Daher noch mein (überflüssiger) Senf:

 

Zulassung geht - kein Problem.

Versicherung allerdings (und worums ja eigentlich geht):

 

Nicht nur Direktversicherer, sondern auch diverse Etablierte haben im Lauf der letzten Jahre die Rabattübertragung rausgenommen. Wenn die Holde den Führerschein gar nicht hat und demnach auch nicht "ansammeln" kann erst recht schwierig.

 

Daher: Auf jeden Fall mit dem Versicherungsfuzzi klären - der Rest ist lesen in der Glaskugel.

 

Jan 

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vor 4 Stunden schrieb Rita:

wir haben auch schon Roller auf die 10 jährige Tochter eines Freundes angemeldet.....

 

beim ersten Auto hatte sie dann SF8 ab dem ersten Tag

 

für solche Zwecke eignen sich auch Rahmen von kaputten Rollern, die noch "Resttüv" haben

 

oder Du meldes eine 50er mit amtlichem Kennzeichen auf sie an....DIE darf sie dann auch selber fahren....

 

Rita

 

 

Krass... Ich könnte bisher immer nur solche Schadenfreiheitsrabatte übertragen lassen, die der Fahrer auch selber erfahren konnte. 

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wenn z.B. ne Spedition aus Steuerlichen Gründen auf die Ehefrau angemeldet wird.....

 

gehören die Schadenfreiheitsrabatte ihr...auch wenn sie gar keinen FS hat.... sie kann die aber jederzeit an Ihren Mann (sofern der den passenden Schein hat) oder einen angestellten Fahrer übertragen

 

Rita

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vor 9 Minuten schrieb freibier:

 

 

Krass... Ich könnte bisher immer nur solche Schadenfreiheitsrabatte übertragen lassen, die der Fahrer auch selber erfahren konnte. 

da wird ja kein Rabatt übertragen ( von Parson A auf Parson B) sondern ein Fahrzeugwechsel vorgenommen

 

ich kenn da einige Kniffe...

man kann sogar mit einem Roller 2 Verträge von 2 Leuten runterfahren...

 

Rita

Bearbeitet von Rita
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vor 4 Minuten schrieb Rita:

da wird ja kein Rabatt übertragen ( von Parson A auf Parson B) sondern ein Fahrzeugwechsel vorgenommen

 

ich kenn da einige Kniffe...

man kann sogar mit einem Roller 2 Verträge von 2 Leuten runterfahren...

 

Rita

 

Stimmt, da habe ich falsch herum gedacht, dann wird es Zeit, dass ich eine Karre über meine 6 Monate alte Tochter versichere. :-D

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Ich denke, wir werden uns erstmal informieren, ob die Sache mit dem Dienstwagen Vorteile bei der Berechnung des Schadensfreiheitsrabattes bringt. 

 

@Rita: So Zulassungssachen sind irgendwie voll dein Thema, oder? Fuffies mit amtlichen Kennzeichen kenne ich auch nur von dir. Bevor ich mal einen Beitrag von dir dazu gelesen habe, wusste ich gar nicht, dass das möglich ist.

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joh amtlich zugelassene 50er.... war ich unter den ersten, die das gemacht haben....

 

aber mittlerweile solltens hier im GSF bestimmt 50 Karren sein, die so zugelassen sind....

 

bei den "Zoni-Mofas"  sinds mittlerweile auch Dutzende...ebenso in der Dax/Monkey Szene

 

Rita

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Am ‎04‎.‎10‎.‎2018 um 19:55 schrieb freerider13:

der Rest ist lesen in der Glaskugel.

Nicht ganz, habe exakt dasselbe gemacht..

 

Und das weiter oben mit "Roller auf Freundin übertragen und dann isser weg" ist vielleicht missverständlich. Auch ein Nicht-Eigentümer kann Versicherungsnehmer sein (siehe z.B. Leasing). Die Methode versagt aber, wenn die Versicherung die Übertragung Schadensfreiheit Krad auf PKW verweigert..

Bearbeitet von Steuermann
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vor 9 Stunden schrieb freerider13:

Nicht nur Direktversicherer, sondern auch diverse Etablierte haben im Lauf der letzten Jahre die Rabattübertragung rausgenommen. Wenn die Holde den Führerschein gar nicht hat und demnach auch nicht "ansammeln" kann erst recht schwierig.

 

Hm, ich bin mir sicher, meine Versicherung weiß gar nicht welche Lappen ich habe und welche nicht.

Ist auch relativ irrelevant, da man ja als Halter nicht der Eigentümer sein muss.

Ich behaupte: die kann da ruhig ansammeln, da wird überhaupt gar kein Problem entstehen. :thumbsup:

 

vor 13 Stunden schrieb kuchenfreund:

 

Nein, es würde wohl auf Option zwei hinauslaufen. Dass so was auch nach hinten losgehen kann, mag sein. Allerdings halte ich meine Freundin für moralisch integer. Und wenn sie mich verlassen würde, hätte ich ohnehin Probleme, da käme es jetzt nicht auf irgend'ne gammelige PX an...

 

vor 16 Stunden schrieb pötpöt:

Zweite Option: Du überträgst irgendeine deiner Mühlen auf sie. Das ist clever. Bis man sich trennt. Dann gehört ihr nämlich dein Fahrzeug. Will jetzt nicht unken, aber in kritischen Situationen bleiben die wenigsten Ex-en wirklich fair...

Obacht auch hier:

Der Halter für Zulassungsstelle und Versicherung ist nicht automatisch der Eigentümer!

Sonst hätte jede Leasing-Bank ein Problem wenn plötzlich die Firmen nach Ablauf des Vertrags alle Flotten-Karren behalten und mitnehmen. :-D

 

 

@kuchenfreund: hast du schonmal angefragt mit was deine Freundin einsteigen würde?

Diese urban legend der 250% mit denen man einsteigt, wenn man sich mit 35 ein Auto kauft hält sich wacker.

Dem ist, glaub ich, nicht so. Man wird, afaik, irgendwo dazwischen eingestuft. Je nachdem was sie sich dann für ein Auto holen will "kann" das teuer werden, muss aber nicht.

Würd ich wirklich mal genau gegenrechnen. Selbst wenn es Faktor 2 wäre, was sie bezahlen muss, wäre das doch erst relevant wenn sie nen Bulli oder 5er BMW oder sowas kaufen würde, was dich mit 35% schon fast nen 1000er kostet. Bei den ganzen kleinen Rutschern, wo es darum geht ob sie 300 oder 600 € im Jahr zahlt müsste man wohl nachrechnen.

Also, excel angeworfen und los geht's. :-)

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vor 6 Stunden schrieb CDI:

...

Appropos Alter: Eine Zehnjährige als Halter/ Versicherungsnehmer ist schon arg seltsam, ist man doch erst mit 18 Jahren geschäftsfähig.

 

Grundsätzlich geht das - ein schwerbehindertes Kind kann z. B. auch Halter eines Fz. sein (hier wg. Steuerbefreiung meine ich). Ob die Prozente dann aber übernommen werden können, würde ich bezweifeln. Bei einem Neuvertrag wird AFAIK immer nach dem Datum der Ausstellung der Fahrerlaubnis gefragt. Evtl. ist aber der persönliche Herr Kaiser so vergesslich selbiges in den Antrag aufzunehmen ...

 

 

vor 2 Stunden schrieb PK-HD:

Hm, ich bin mir sicher, meine Versicherung weiß gar nicht welche Lappen ich habe und welche nicht.

Ist auch relativ irrelevant, da man ja als Halter nicht der Eigentümer sein muss.

Ich behaupte: die kann da ruhig ansammeln, da wird überhaupt gar kein Problem entstehen. :thumbsup:

...

 

Deine Führerscheindaten ("seit wann im Besitz der FE der Klasse A B C ...") gibst du doch normalerweise im Antrag an (s. o.). Auch Alter und FE-Daten eventueller sonstiger Fahrzeugbenutzer werden da abgefragt.

Solange das Alter später aber nicht konträr zu den FE-Daten steht (also mit einem Alter von 30 Jahren 20 schadenfreie Jahre haben wollen) wird das wohl meist klappen.

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vor 4 Stunden schrieb t4.:

Deine Führerscheindaten ("seit wann im Besitz der FE der Klasse A B C ...") gibst du doch normalerweise im Antrag an (s. o.). Auch Alter und FE-Daten eventueller sonstiger Fahrzeugbenutzer werden da abgefragt.

Ich wollte eher darauf hinaus, dass ich durchaus im laufen Vertrag einen Führerschein machen kann ohne die Versicherung darüber zu infomieren.

Und der Besitz des Führerscheins ist keine Pflicht um als Halter zu fungieren.

Halter kann auch eine nicht natürliche Person sein.

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