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Überholen...


Calli

Empfohlene Beiträge

Halli Hallo liebe Leute,

 

brauche unteranderem mal zu diesem Thema Expertenmeinungen:

 

Bin vor einigen Wochen mit meiner Primavera auf einer Schnellstraße gefahren und es kam zu einer blöden Überholsituation,

und der Autofahrer schrie mir hinterher dass es Folgen hat. Meint ihr für uns gelten dieselben Regeln wie für PKWs und ich 

muss auch mit 250€ Strafe, 2 Monaten Fahrverbot und einem Punkt in Flensburg rechnen? https://www.flensburgpunkte.net/ueberholverbot/

Weiß auch nicht was dann alles geltend gemahct wird? Die Sache mit dem Seitenabstand eventuell auch noch?

 

Vielen Dank im Voraus!

Brauche echt Expertenwissen da ich sonst echt Schiss habe vor dem was möglicherweise bald durch die Tür flattert. 

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Wieso sollten für dich andere Regeln gelten in der StVO?
Wenn du fährst wie ein assi, dann musst halt auch mit den Konsequenzen rechnen.

Bestenfalls hat er dein Kennzeichen vergessen oder es ist ihm doch zu viel act...
Andernfalls hat er hoffentlich keine Zeugen und es steht Aussage gegen Aussage.

Erklär hält mal genau die Situation und was passiert ist.

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als Vespafahrer bist du selbstverständlich von sämtlichen Vorschriften der StVO befreit und musst dir keine weiteren Gedanken machen :-)

 

Z. 276 bedeutet, dass mehrspurige Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen.. wenn das aufgestellt war und der Pkw-Fahrer .. Moment, wie kann man auf einer Schnellstraße hören, was der andere ausm Auto schreit? Bist du im Schritttempo ein einem stehenden Pkw vorbeigefahren? Also wenn ich auf der SCHNELLstraße ein Auto überhole, höre ich definitiv nicht, was der Autofahrer rausschreit.. ok, er schreit bei mir nichts raus ABER wenn.. ich würd's nicht hören..

 

auf jeden Fall.. du würdest nen Anhörbogen bekommen, wer da gefahren ist.. also sollte er sich dein Nummernschild gemerkt haben..

 

und: wenn du echt fährst, wie ne Sau (was ja garnicht sein kann, du kannst ja noch hören, was Autofahrer sagen :muah:), dann gehört es dir ja nicht anders?

 

Im Straßenverkehr gilt doch noch immer gegenseitige Rücksichtnahme

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Ich brenne darauf, die Situation geschildert zu bekommen.:-D

Nicht vorverurteilen, lasst ihn doch erstmal reden!

 

 

Meine ~2Mio. Km auf der Straße, haben gezeigt, dass manchmal bzw. oft nichts so ist, wie es scheint.

Wie oft sich so Mancher im Recht fühlt, obwohl er gerade selbst die größte Scheiße (Nötigung, gefährlicher Eingriff i.d. Straßenverkehr usw.) gebaut hat, ist teilweise nicht zu glauben.

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@Calli

 

wat is nu mit die anzeigä?

 

erst hier alle jünglinge mit titten raus und arschwackeln anfixen, dann aber alle am langen arm verhungern lassen?

 

das geht so nicht, der gsf beirat der aluhuttragenden pastafris brauch da klärung bis freitag mittag.

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Am 8.10.2018 um 13:33 schrieb Calli:

Halli Hallo liebe Leute,

 

brauche unteranderem mal zu diesem Thema Expertenmeinungen:

 

Bin vor einigen Wochen mit meiner Primavera auf einer Schnellstraße gefahren und es kam zu einer blöden Überholsituation,

und der Autofahrer schrie mir hinterher dass es Folgen hat. Meint ihr für uns gelten dieselben Regeln wie für PKWs und ich 

muss auch mit 250€ Strafe, 2 Monaten Fahrverbot und einem Punkt in Flensburg rechnen? https://www.flensburgpunkte.net/ueberholverbot/

Weiß auch nicht was dann alles geltend gemahct wird? Die Sache mit dem Seitenabstand eventuell auch noch?

 

Vielen Dank im Voraus!

Brauche echt Expertenwissen da ich sonst echt Schiss habe vor dem was möglicherweise bald durch die Tür flattert. 

 

Sieht mir eher nach Zweitaccount aus oder einem billigen Versuch für die o.g. Kack-Seite Klicks zu generieren.

Dafür extra vor 3 Tagen hier im Forum angemeldet, alles klar.

 

Muss man eine Mindestanzahl an Post haben, um ein Thema erstellen zu können? Würde die nichtssagenden Posts in den anderen Topics erklären.

 

Edith fügt ein w ein.

 

 

Bearbeitet von rider
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Ne, ich habe mich geirrt. Worauf ich angespielt habe, ist vermutlich klar, dabei bin ich aber vom Posten in einem bestimmten Strang ausgegangen (du vom Erstellen eines Strangs). Wenn man's gaynau nehmen möchte, macht das keinen Sinn, ausser … ach, latte. :-D

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Wie sieht denn die Praxis aus, liebe Juraheinis:
Fahrer 1 zeigt tatsächlich ein solches Verkehrsvergehen (überholt im Verbot, zu schnell gefahren, zu dicht aufgefahren, sowas eben, was eine Ordnungswidrigkeit oder eine Bußgeldsache nach sich zöge, erwösche einen die Polizei) an, hat aber keine Zeugen.

Fahrer 2 bekommt von der armen Polizei (die in ihrer knappen Zeit echte Verbrecher fangen sollen) den Tatvorwurf schriftlich präsentiert. Wenn man sich dazu nicht äußert sprich die Aussage verweigert, erfolgt dann idR eine oder keine Bestrafung??

 

Bearbeitet von skrotum
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kommt drauf an.

ich hatte sowas schon, ich hab mich nicht geäussert. polizei hat ein riesen fass aufgemacht, teils sogar sachen dazu gedichtet.

am schluss kam ein brief vom staatsanwalt, 20 euro und das thema war gegessen.

man hätte sich auch weigern können, dann wäre es wohl vor einen richter gegangen, der entscheidet dann spontan wem er mehr glaubt.

 

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vor 2 Stunden schrieb skrotum:

Fahrer 1 zeigt tatsächlich ein solches Verkehrsvergehen (überholt im Verbot, zu schnell gefahren, zu dicht aufgefahren, sowas eben, was eine Ordnungswidrigkeit oder eine Bußgeldsache nach sich zöge, erwösche einen die Polizei) an, hat aber keine Zeugen.

Fahrer 2 bekommt von der armen Polizei (die in ihrer knappen Zeit echte Verbrecher fangen sollen) den Tatvorwurf schriftlich präsentiert. Wenn man sich dazu nicht äußert sprich die Aussage verweigert, erfolgt dann idR eine oder keine Bestrafung??

 

 

Im Strafverfahren läuft es so, dass die Polizei Beweise sammelt und der Staatsanwalt daraufhin entscheidet, ob er Anklage erhebt. 

Was ist wohl besser, wenn du jemandem dicht auffährst und er dich wegen Nötigung anzeigt? Bei der polizeilichen Vernehmung zu sagen: "Also so dicht, wie der Zeuge sagt, bin ich nicht aufgefahren. Außerdem habe ich die Lichthupe nur 3 mal betätigt und nicht 17 mal. Und als er mich endlich vorbei gelassen hat, habe ich ihm auch keinen Mittelfinger gezeigt, sondern Two-in-the-pink-one-in-the-stink." Oder wenn du dich einfach gar nicht äußerst? ;-)

Ich würde nicht zur (ohnehin freiwilligen) polizeilichen Vernehmung gehen und auch keinen schriftlichen Anhörungsbogen ausfüllen. Und wenn dann tatsächlich was vom Staatsanwalt kommen sollte, nimmt man sich einen Anwalt und bespricht mit dem, was das beste Vorgehen ist, nachdem er die Akten gesichtet hat. 

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15 hours ago, rider said:

 

Muss man eine Mindestanzahl an Post haben, um ein Thema erstellen zu können? Würde die nichtssagenden Posts in den anderen Topics erklären.

 

 

Kenn ich aus anderen Foren genau so!

Zumindest gilt das für die Marktplätze. Da muss man meist 100 Beiträge verfasst haben, um in den Verkaufe-Topics was einstellen zu dürfen.

Wäre hier sicherlich auch ein Segen.....

 

 

Al.

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vor einer Stunde schrieb wasserbuschi:

Kenn ich aus anderen Foren genau so!

Zumindest gilt das für die Marktplätze. Da muss man meist 100 Beiträge verfasst haben, um in den Verkaufe-Topics was einstellen zu dürfen.

Wäre hier sicherlich auch ein Segen.....

Dann kommen noch mehr sinnlose Posts, dass die Leute auf ihre 100 Beiträge kommen.

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