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Geschrieben
  Am 7.5.2019 um 04:39 schrieb xsivelife:

Wenn man für die pre-1989-Kisten Zylinder, Vergaser, Auspuffanlagen, Membranen, etc. etc. eingetragen bekommt ... wieso dann nicht auch ein nachgefertigtes Motorgehäuse? :lookaround:

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Weil das ein tragendes Teil ist, das die halbe Fuhre zusammenhält.

 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 7.5.2019 um 04:39 schrieb xsivelife:

Wenn man für die pre-1989-Kisten Zylinder, Vergaser, Auspuffanlagen, Membranen, etc. etc. eingetragen bekommt ... wieso dann nicht auch ein nachgefertigtes Motorgehäuse? :lookaround:

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naja der motor ist halt gleichzeitig fahrwerk und damit eine ganz andere baustelle als die von dir genannten komponenten. 

 

zu spät :sigh:

Bearbeitet von Cpt.Howdy
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 7.5.2019 um 05:13 schrieb xsivelife:

Damit ist dann der eintragende Ingenieur gemeint, oder?

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Bei Vergaser, Zylinder und Co. geht's um die Abgaswerte. Beim Motorgehäuse, das ja auch gleichzeitig die Schwinge ist, bräuchte man für die Eintragung - wenn alles regelkonform laufen soll - ein Gutachten, das bestätigt, dass das Teil entsprechend belastbar ist. Ich kann mir eigentlich nicht so recht vorstellen, dass so etwas nicht leistbar ist. Zubehör-Schwingen für Motorräder werden eigentlich immer entsprechend geprüft. Aber naja, SIP halt...

Bearbeitet von kuchenfreund
Geschrieben

das mit dem großen schriftzug ist doch mit dem ersten posten von bildern bekannt, ich verstehe da die späte aufregung nicht so ganz. jeder hersteller pappt doch seinen namen auf sein produkt - mal dezent, mal weniger dezent wie hier. es gibt genug möglichkeiten das zu entfernen oder aber über eine einzelabnahme eintragungen zu lassen.

vielleicht wird´s ja ein gutachten mal geben, das bringt einem aber auch nicht soviel, sofern dieses auf standart-komponenten ausgelegt ist, braucht man eh wieder die 21. ich finde das mit dem schriftzug zwar auch nicht so pralle, aber andererseit bin ich froh über jedes neue produkt und nehme das als kleie eintragungshürde hin oder umgehe es mit o.g. tip, bzw. lasse es so wie ist ist und verbaue es einfach.

malossi, das ist lange bekannt, musste auf die " günstigen" aber optimierten piascogehäuse - im vergleich zu orig bzw. malossigüssen - reagieren und deshalb gibt es die alten gehäuse nicht mehr, bzw. weil keine neuen aufgelegt wurden nur noch restbestände zum horrorpreis, so aussage von ralf oder alex auf dem sipday 2017.  

 

 

  • Like 2
Geschrieben

Ich freue mich natürlich auch über neue Produkte. Aber das mit der Eintragung ist halt mehr als bloß ärgerlich. 

 

Du bist ja ziemlich aktiv, was Tuning angeht. Vermutlich kennst du einen Prüfer, der so viel Vertrauen in deine Arbeit hat, dass er bereit ist, seinen Ermessensspielraum auszunutzen und nicht immer auf hochoffizielle Gutachten besteht. In der Lage ist allerdings nicht jeder. Würde ich ein solches Gehäuse eintragen lassen wollen, stünde mir eine enervierende Odyssee zu den Prüfstationen in meiner Region bevor. Alternativ könnte ich auch den oftmals arg selbstbewusst bepreisten Eintragungsservice eines Shops nutzen oder auf die Eintragung verzichten. Alles nicht toll :thumbsdown: 

 

Die meisten werden sich wohl für die letzte Variante entscheiden. Da ist es dann natürlich doof, wenn an zwei Stellen dick und fett "Malossi" auf dem Gehäuse steht. Besonders bei dem hinteren Schriftzug wüsste ich jetzt auch nicht, wie man den ohne Riesenaufwand weg bekommt. 

  • Like 1
Geschrieben

Dann reisst das neue Gehäuse aufgrund der 1mm mehr also nur noch an einer Stelle und eben nicht mehr an 3-12 :-)

Geschrieben
  Am 8.5.2019 um 07:56 schrieb T5Pien:

Alle sollen die Angst spüren, die ich selbst jeden Tag spüre. Noch können wir es vielleicht schaffen, den Wandel herbeizuführen. #mittwochs4Engines

Jörg Thunfisch - Motorgehäuseaktivist

 

 

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Wow, hast du jetzt extra um Likes abzugreifen eine Petition gebastelt? Das nenne ich Einsatz :thumbsup:

 

Von anderen Moppeds kenne ich es so, dass hochwertige Tuningteile gerne mal mit ABE kommen. Klar, darüber, dass manch einer so was bei Vespa-Kram vermisst, kann man sich lustig machen. Aber so ganz grundsätzlich könnte man sich ja durchaus mal die Frage stellen, ob es wirklich sein muss, dass hierauf immer verzichtet wird. Selbst eine Schlauchlosfelge ist "ausschließlich für Rennzwecke", das anders zu lösen wäre sicher nicht teuer gewesen. So ist es Glückssache, ob man den Krempel eingetragen bekommt.

Dass man bei einem nagelneu konstruierten Motorgehäuse aufs Gutachten verzichtet, halte ich für eine verpasste Chance. 

Geschrieben

Mit dem ganzen Zulassungsquatsch wäre es aber wahrscheinlich doppelt so teuer geworden und dann wäre das Geschrei noch größer. 

Ein fähiger Prüfingenieur wird das schon beurteilen können, ob das Ding besser ist als das auf max. 12PS ausgelegte Original Gehäuse..... 

 

Man kann aber auch immer was zum Meckern finden. Sonst einfach halten wie crankhank: nicht kaufen. 

 

Al. 

  • Thanks 1
Geschrieben
  Am 9.5.2019 um 07:35 schrieb wasserbuschi:

 

Ein fähiger Prüfingenieur wird das schon beurteilen können, ob das Ding besser ist als das auf max. 12PS ausgelegte Original Gehäuse..... 

 

 

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genau das ist es, die schönen - aber wahrscheinlich in der erstellung sehr teueren" abe´s sind doch oft wertlos und max. eine kleine unterstützung.

 

beispiel: sportluftfilter mit abe für einen motor, der mit einem sportauspuff mit abe betrieben wird - eines der teile befindet sich dann nicht legal am fahrzeug ( okay, ist eher das problem der louis-harleyfraktion, die die teile gerne noch vorm laden dranschrauben ). die gutachten - gerade bei motorteilen - beziehen sich fast immer auf fahrzeuge, die sich im originalzustand befinden. es wird bei den malossigehäusen in 90 % der fälle sowieso auf eine 21 hinauslaufen - die abe wäre max. eine unterstützung.   

wer das gehäuse kauft und verbaut wird doch ganz sicher nicht zu den leuten gehören, die seine motorinnereinen aus dem 12 ps orig.motor in das gehäuse baut, weil sein altes gehäuse schrott ist, da gibt es günstigere alternativen, die weniger auffällig (pinasco-gehäuse) sind. nur weil weniger auffällig heißt aber trotzdem nicht legal auf der straße.

 

vielleicht erbarmt sich ja jemand ( aber bestimmt nicht auf grund der jux-petition ) und erstellt eine abe für ein bestimmtes motorsetup. es gibt ja auch tuning-kit´s mittlerweile bei sip - mit angabe der fahrgestellnummer, die dann eine abe haben, die ersten felgen von sip waren ja auch noch ohne abe oder die bgm-stoßdämpfer, kam halt später. der schriftzug ist zwar auffällig, aber wenn der prüfer sich mit der ssache beschäftigt, einen motor einzutragen, wird es daran nicht scheitern - ansonsten nicht kaufen, oder das teil pinasco, da ist es nicht so auffällig - wenn es nciht eintragen bist, ist es trotzdem nicht legal, nur weil man es auf den ersten blick nicht sieht.

 

ich gehöre zu den leuten, die sich wirklich über fast jedes neue produkt freuen und so ist es auch hier und der hersteller kann da nunmal nach gut dünken vorgehen. manche nehmen tips und anregungen von kunden an und ändern was, manche liefern später eine abe nach, von daher einfach mal etwas abwarten.

 

wem die eintragungshürden zu groß erscheinen, der muss sich halt entscheiden, ob er das irgendwie umgeht durch spachteln etc. - mag für seine innere einstellung bei hu oder kontrolle beruhigend sein  - legal ist es nicht oder aber einen eintragungsservice in anspruch nimmt, kostet dann halt extra.

oder einfach mal den weg den ich und auch viele andere gegagnen sind  (und ja, ich habe auch schon öfters den eintragungsservice genutzt, so ist es nicht ) - termin bei der proüfstelle machen, teile mitbringen, vorstellen was man vorhat und gucken was der herr ing. sagt. 

  • Like 1
  • Thanks 2
Geschrieben (bearbeitet)

Ein Festigkeitsgutachten für den Block würde die Sache mit Sicherheit massiv vereinfachen.

 

Edith sagt, dass das heutzutage mit einem vernünftigen CAD System (wovon ich bei dieser Konstruktion ausgehe) kein Thema sein sollte.
 

Bearbeitet von alfonso
  • Thanks 1
Geschrieben

Eine ABE o. Teilegutachten od. Festigkeits-GA oder wenigstens eine Materialbescheinigung mit Hersteller-Stempel wäre schon hilfreich bei der Eintragung...

 

Letztendlich ist es aber so (...und immer schon so gewesen...), dass bei einer Leistungssteigerung über 20% im Vergleich zur höchsten serienmäßig verfügbaren Leistung (=12PS bei PX200) eine Freigabe bzw. Aussage über die Dauer-Festigkeit vom Hersteller des Fahrzeugs vorgelegt werden muss.

 

So steht es in einem Merkblatt - für den internen Gebrauch - vom VdTÜV.

 

Geschrieben
  Am 9.5.2019 um 12:08 schrieb Sieger Bitburg:

Wir fahren 40 + in Uralt Gehäusen u jetzt brauchen wir ein Festigkeitsgutachten vom Malossi ? :-D Wenn man am G...fräßt merkst schon das is nicht aus Blei ist.

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  Am 9.5.2019 um 11:35 schrieb OFFI:

Eine ABE o. Teilegutachten od. Festigkeits-GA oder wenigstens eine Materialbescheinigung mit Hersteller-Stempel wäre schon hilfreich bei der Eintragung...

 

... eine Freigabe bzw. Aussage über die Dauer-Festigkeit vom Hersteller des Fahrzeugs...

 

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Ja nee, ich hab gesagt dass irgendwas über das verwendete Material bei den Malossi Gehäusen evtl. hilfreich wäre.

 

Die Freigabe für Leistungssteigerungen in Rahmen/Karosserien/Fahrzeugen, die 20% über Serienleistung liegen, benötigen (laut VdTÜV Merkblatt, das bei solchen Änderungsabnahmen grundsätzlich beachtet werden müsste...), wird vom Fz.-Hersteller verlangt —> hier also Piaggio. 

 

Das sind also zwei versch. Paar Schuhe. 

 

Erstens: Piaggio sagt, „Ja, der PX Rahmen ist für 40 PS ausgelegt...“ (mir is klar, das das nie passieren wird!)

 

Zweiter Schritt: Malossi sagt „Unsere neuen Motorgehäuse sind aus XYZ-Aluminium welches Dauerfest und optimal geeignet ist für Radaufhängungen/Motorblöcke... usw. 

 

Das wäre optimal für den Sachverständigen bei TÜV & Dekra ...

 

—-> wollte nur mal klarstellen, wie der 100%ige offizielle wasserfeste und diskussionsärmste Weg zur Änderungsabnahme wäre... Is aber Utopie, ich weiß. 

  • Like 2
Geschrieben
  Am 9.5.2019 um 11:35 schrieb OFFI:

Eine ABE o. Teilegutachten od. Festigkeits-GA oder wenigstens eine Materialbescheinigung mit Hersteller-Stempel wäre schon hilfreich bei der Eintragung...

 

Letztendlich ist es aber so (...und immer schon so gewesen...), dass bei einer Leistungssteigerung über 20% im Vergleich zur höchsten serienmäßig verfügbaren Leistung (=12PS bei PX200) eine Freigabe bzw. Aussage über die Dauer-Festigkeit vom Hersteller des Fahrzeugs vorgelegt werden muss.

 

So steht es in einem Merkblatt - für den internen Gebrauch - vom VdTÜV.

 

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Klugscheißmodus an:

 

Die VdTÜV 751 gilt nur für M1 und N1 Fz.

 

Nachweis für Betriebsfestigkeit ist meine ich ab 40% erforderlich (Fahrerprobung Nürburgring etc.) oder wo steht das mit den 20%? 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 9.5.2019 um 15:39 schrieb Lenki:

ab 40% erforderlich

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... immer noch zu wenig!

Wo stehen wir gerade?

600%? :-D

... also leider nicht ich, sondern ein paar von den komplett Durchgeknallten.  :inlove:

Bearbeitet von alfonso
  • Thanks 1
Geschrieben
  Am 9.5.2019 um 15:39 schrieb Lenki:

 

Klugscheißmodus an:

 

Die VdTÜV 751 gilt nur für M1 und N1 Fz.

 

Nachweis für Betriebsfestigkeit ist meine ich ab 40% erforderlich (Fahrerprobung Nürburgring etc.) oder wo steht das mit den 20%? 

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Klugscheisser :-D

 

Die genaue Quelle für L-Klassen kann ich gerne mal nachreichen, is aber müßig... Ich meine, da gab es mal so‘n Querverweis auf das 751 „...gilt sinngemäß...“ oder so. Is aber eh alles uninteressant, siehe @alfonso Beitrag oben ;-)

 

So, jetzt genug OT...

 

 

Geschrieben

Ja bitte PM mit den L-Klassen, mir wäre da nix bekannt.

 

So jetzt aber genug offtopic. Gibt's schon Kurven? :-D

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