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Geschrieben

Hallo Kollegen,

 

ich habe mir am Wochenende in Novegro eine PK mit 3 Gängen gekauft. Das Fahrzeug hat italienische Dokumente. leider wußte ich nicht, daß diese Modell nicht nach Deutschland importiert wurde und die Zulassung daher schwierig ist.

 

Helfen würde mir, wenn mir jemand von Euch eine Kopie seiner Betriebserlaubnis senden könnte.

 

Wäre super !

 

Vielen dank aus Heidelberg

 

Stefan

IMG_4458.jpg

Geschrieben

Was du machen musst, ist, zu deinem TÜV zu fahren (mit dem Roller huckepack, klar) und dort eine Einzelabnahme nach §21 StVO zur Erlangung der BE vornehmen zu lassen. Dafür brauchst du keine BE, das haben die normalerweise alles im System. Das ist nicht schwierig, wie du schreibst, sondern nur eine Sache von Zeit und Geld.

Geschrieben

Hallo Hiro,

 

die Vespa steht noch im Transporter....und ich nix Facebook. mag sein, dass es nach den italienischen Märkten zu einem höheren Angebot kommt und mancher, so wie ich sein AHA-Erlebnis hat...

 

Gruß

 

Stefan 

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo,

 

vielen Dank für Euere Tips, war gestern beim TÜV, Fahrzeug wurde per Einzelabnahme abgenommen ! Bin dann zur Zulassungsstelle und habe die Betriebserlaubnis abstempeln lassen. Alle in Allem ca. 150,00 Euro.

 

Danke für die Hilfe und Unterstützung !

 

Stefan

  • Like 2
  • 8 Monate später...
Geschrieben

Hallo Milletourer,

 

Hast du die Einzelabnahme ohne Kopie von einem Datenblatt erhalten? 

Kannst Du mir evtl. Deine Betriebserlaubnis zusenden? Habe nämlich die gleiche Vespa.

 

Wäre megaaaaa. :)

 

Liebe Grüße aus Hanau

 

Carlo

Geschrieben

Hallo Carlo,

 

ich hatte den Roller zuerst in Frankreich, war jetzt beim TÜV und habe zwischenzeitlich den Roller wieder verkauft. Ich hatte eine Kopie ital. Papiere, diese Daten hat der TÜV übernommen.

 

Habe leider keine Kopien gemacht.

 

Stefan

 

 

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
Am 12.11.2018 um 20:28 hat Spiderdust folgendes von sich gegeben:

mit dem Roller huckepack, klar...

Wirklich?

Ich meine, das ist eine sog. Zulassungsfahrt, die mit ungestempelten Kennzeichen und mit vorläufiger Deckung einer Haftpflichtversicherung zulässig sind.

 

Siehe § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO

 

Edith sagt ooohps ... hier geht's ja um ne zulassungsfreie Fuffi. Da ist der obige Absatz dann  a rechter Schmarrn.

Sorry dafür. :rotwerd:

Bearbeitet von T5Rainer
Geschrieben
vor 2 Stunden hat Milletourer folgendes von sich gegeben:

Hallo Carlo,

 

ich hatte den Roller zuerst in Frankreich, war jetzt beim TÜV und habe zwischenzeitlich den Roller wieder verkauft. Ich hatte eine Kopie ital. Papiere, diese Daten hat der TÜV übernommen.

 

Habe leider keine Kopien gemacht.

 

Stefan

 

 

Ok. Vielen Dank. Die Ital. Papiere habe ich auch und werde es auch mal mit denen versuchen.  :)

 

Sag mal.. wir genau haben sie sich die Vespa angeschaut? Der hat nämlich ein 19er Vergaser aktuell verbaut. 

Geschrieben
vor 8 Stunden hat CarPa folgendes von sich gegeben:

Sag mal.. wir genau haben sie sich die Vespa angeschaut? Der hat nämlich ein 19er Vergaser aktuell verbaut. 

Wenn der Roller schneller als erlaubt ist, war's das für dich.

Und selbst wenn der eine Prüfer nicht nach dem Vergaser geschaut hat, heißt das noch lange nicht, dass ein anderer Prüfer sich nicht dafür interessiert.

 

Bau den Roller so um, dass er jeder Prüfung stand hält, alles andere ist Glückspiel.

  • Like 1

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