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Geschrieben

Guten Tag, :-D

ich hoff ihr könnt mir helfen!

Endlich bin ich so weit das ich in 2 Wochen mit dem lacken beginn.

Ich hab mal eine Vespa in so einem geilen Bronze gesehen. :love:

Hat von euch jemand ein Bild von einer Vespa mit solch einer Farbe?

mfg

Geschrieben

war das ein bild wo der fahrer gerade nen wheeli gemacht hat?

wenn ja, war das mango-metallik.

ich entschuldige mich rechtschreibung und unklaren inhalt - bin immer noch total durch den wind wegen der vollnarkose :plemplem: :-D

Geschrieben

Danke, gefällt mir schon mal sehr gut.

Aber da muß es doch noch mehr geben...

Übernächstes Wochenende ist es endlich so weit! Lackieren!

Freu mich schon.

kann mir jemand sagen wie der Lack heißt bzw. welche Nummer er hat?

mfg

Geschrieben

hi harry

ich glaube du meinst die mühle vom nocke (hier aus´m forum)

einfach mal in der suche unter mitgliedsnamen nocke eingeben, dann wirst´ fündig.

hat ein bild von seinem roller im avantar.

sehr geile farbe wie ich finde.

hat hass :-D

gruss

torben

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    • Ich verwende seit Jahren technsiche Vaseline , ist deutlich günstiger als vergleichbare Produkte und funktioniert genausogut wie alles andere 
    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
    • Richtig, so macht man das.     Warm-Fahren und 10-15 min bei 3000 rpm rumtuckern, dann volle Attacke und der Zylinder ist fertig eingefahren.   
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