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Geschrieben

Für (gewerbliche) Verkäufer auf online-Plattformen wie ebay etc.  bzw. für die Plattformen selbst kommen ab 2019 steurliche Änderungen zu.

Genauer gesagt heisst es, "dass die Betreiber elektronischer Marktplätze für die Steuerbeträge haftbar gemacht werden sollen, die die Händler nicht ordnungsgemäß anmelden und abführen ..."

So sollen z.B. sich auf ebay alle gewerblichen Verkäufer einwandfrei mit einer Bescheinigung nach §22f UStG identifizieren, um "schwarze Schafe" einfacher zu finden/auszusortieren ... :dontgetit:
Andernfalls wird der Betreiber der Plattform zur Rechenschaft gezogen.

 

Hat das auch Auswirkungen auf den GSF-Marktplatz, speziell den Händler-Bereich? :blink:

Evtl. hat das Moderatoren Team oder Mike sich hier schon Gedanken gemacht und kann etwas informieren?

 

 

 

 

Geschrieben

Der Focus liegt hier glaube ich eher auf Versandhändlern, die aus dem Ausland agieren und über ebay und Amazon riesige Steuerausfälle verursachen.

  • Like 1
Geschrieben

Ganz durchblickt habe ich die Materie noch nicht, allerdings sollte man sich als Betreiber damit beschäftigen. Auch wenn ich es jammerschade finden würde, wenn der Marktplatz wegfällt - dass Mike zur Kasse gebeten wird wäre es aber auch nicht wert...

 

Offenbar wirkt sich das Gedöns aber auch auf Privatverkäufe aus. Zwar nicht zwingend in einer Zahlungsverpflichtung des Betreibers, dennoch aber in einer Registrierungspflicht der Verkäufer oder so...

 

In einem anderen großen Forum wurde deshalb der Marktplatz vorerst komplett geschlossen:

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=282782

 

Und hier noch was erläuterndes zum lesen dazu:

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/jahressteuergesetz-2018/jahressteuergesetz-2018-aenderungen-im-umsatzsteuergesetz_168_457152.html

 

Wie gesagt: Ich blicks leider nicht so ganz...

 

Jan

 

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Die Materie ganz zu durchblicken ist auch nicht einfach. Die Regelung ist noch relativ jung und wie die Finanzämter die Regelungen des § 22f und 25e UStG auslegen ist aus der Praxis bislang nicht abzuleiten.

 

Die Ausführungen in dem zweiten Link von freerider13 decken sich mit meiner Prüfung. Hinzu kommt aus meiner Sicht noch eine Datenschutz-Problematik und die Anpassung der AGB eines Forums.

 

Das große Risiko für den Betreiber liegt in der verschuldensunabhängigen Haftung, von der man sich nicht so einfach exkulpieren kann. 

Geschrieben

"Verschuldensunabhängige Haftung" find ich eine sehr fragwürdige Erfindung.

Da kann man sich denken, dass der Forenbetreiber mithaftet, wenn ein GSFler meinetwegen jemanden verprügelt.

Typisch deutsch. Bei uns ist ja auch nicht der Trottel selbst schuld, wenn er in einen offenen Kanaldeckel fällt.

 

Edit: bisschen gelesen, also z.B. die Tierhalterhaftung ist verschuldensunabhängig, das kann ich nachvollziehen.

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