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GSF weis alles: Bild und andere Rechte in Printmedien


matzmann

Empfohlene Beiträge

Die Frage geht noch weiter, wenn diese Abhandlung im Rahmen der Anstellung (Doktorarbeit, Diplomarbeit, Studienarbeit) entstanden ist, wie sichert man da seine Rechte ab (Eine Vereinbarung zum Abtritt der Rechte wie sonst üblich wurde nicht explizit getroffen)

Bearbeitet von matzmann
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Wie es publiziert wird wäre dann der nächste Schritt. Einen Sperrvermerk habe ich nicht, die Arbeit schädigt auch nicht die Firma, d.h. es wird nicht preisgegeben was die Arbeit betrifft. Eigentlich ist es auch nur eine Sammlung einigermassen frei zugänglicher Informationen (nichts geheimes die Arbeit betreffend).

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Moin,

 

mein klarer Tipp: support your local lawyer ;-)

 

Im Rahmen des Forums nur soviel.

 

1. Nur weil etwas frei zugänglich ist, heißt es nicht, dass du es auch verwerten darfst.

2. Das Nutzungs- und Verwertungsrecht eines im Arbeitsverhältnis geschaffenen Werkes bestimmt sich unter anderem nach § 43 UrhG. Da sind die Stichwörter "Pflichtwerke", "nicht pflichtgebundene Werke" . Davon ist abhängig, ob das Nutzungsrecht automatisch beim ArbG liegt oder ob es explizit übertragen werden muss.

 

Bearbeitet von rokka
Sekretärin hat die Rechtschreibfehler korrigiert
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Mehr darf ich hier aber nicht schreiben, weil es sonst eine Einzelfallberatung wäre, die mir im worst case ziemliche Probleme bereiten könnte.

 

Du solltest das tatsächlich mit einem Anwalt besprechen. Eine Beratung ist nach der Gebührenordnung bei 190,00 EUR zzgl USt. gedeckelt. Die Investition lohnt sich sicher. Nimm zu dem Gespräch deinen Arbeitsvertrag und die Werke, die du verwenden willst mit. Idealerweise kannst du auch die Quelle der Werke benennen.  

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Am ‎16‎.‎01‎.‎2019 um 16:44 schrieb matzmann:

Die Frage geht noch weiter, wenn diese Abhandlung im Rahmen der Anstellung (Doktorarbeit, Diplomarbeit, Studienarbeit) entstanden ist, wie sichert man da seine Rechte ab (Eine Vereinbarung zum Abtritt der Rechte wie sonst üblich wurde nicht explizit getroffen)

Also ich weiß nicht, wie das bei euch ist. Aber damals bei uns an der Uni lag das geistige Eigentum von akademischen Arbeiten prinzipiell bei Lehrstuhl und nicht beim Verfasser. demnach hättest du selber keine Rechte - müsstest dir aber auch keine Gedanken über deine persönliche Absicherung machen...

Da würd ich als erstes mal ansetzen und das klären...

Bei einer Buchveröffentlichung bin ich da aber überfragt.

 

Jan

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Ja, bei ner Uni ist das klar.
Ist aber mein Arbeitgeber und bei uns wird eigentlich nichts veröffentlich. Das ist so mehr „Zufall“

Ja wie jetzt?
Schreib mal Klartext um was es überhaupt geht hier!
Für ne Diss/ dipl/ andere akademische Arbeit braucht man normalerweise auch eine Uni/FH/sonstiges. Nicht nur den Arbeitgeber.
Und im Regelfall macht die Uni auch das vertragliche mit dem AG...

Bei dir aber scheinbar ein Spezialfall - dann solltest du zur Lösung aber auch mehr Infos rüberwachsen lassen.[emoji6]
Jan



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Wenn du einen Buchbeitrag (Kapitel) oder ein ganzes Buch schreibst, gibt dir i.d.R. dein Verlag die Vorgaben, wie die Einholung der Rechte an Abbildungen, Tabellen, techn. Zeichnungen, etc. abzulaufen hat.

Habe vor zwei Jahren einen Buchbeitrag geschrieben (mach ich nie wieder!), da hat der Verlag keine Inhalte akzeptiert, wenn nicht eine schriftliche Abtretungserlaubnis zur Verwendung des jeweiligen Materials vom Eigentümer vorgelegen hat. Die Formulierung hierzu wurde explizit vom Verlag vorgegeben und durfte auch nicht durch den Eigentümer abgeändert werden. Die sichern sich halt auch für alle Eventualitäten ab.
Das sah im konkreten Fall so aus:

 

We hereby grant to Verlagsname, Inc., its affiliates, successors and assigns, and those acting under its permission or authority
(collectively referred to herein as “Verlag”), for good and valuable consideration, permission to use the following material:
"Bezeichnung der Abbildung, Tabelle, etc." (the “Material”)
in the work tentatively entitled: "Buchtitel" (the “Work”)
- and in any related derivative and ancillary works published by "Verlagsname" or its licensees
- for worldwide distribution
- in all formats and platforms in any and all media now known or hereafter developed
- in all editions, for the life of those editions without restriction
- in all languages
- in advertisements and promotional materials for the Work

 

Die Vorgaben kamen nicht bei allen Anfragen so toll an, bei den meisten hat es aber reibungslos geklappt.

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Um es genauer zu definieren, es war ein Lehrgang mit einer Sachkundeprüfung, in diesem Rahmen habe ich 2 Hausarbeiten geschrieben wovon eine auch für andere Interessant sein kann. Ich denke ich könnte das Ding relativ problemlos ohne Bilder veröffentlichen, aber ich kann mich auch nochmal 2 Jahren dransetzen und alle Bilder neu machen.

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    • Das was du da in der Hand hältst ist kein Kondensator, sondern eine Leistungsdiode, höchstwahrscheinlich eine 6,2V Zenerdiode die zur Spannungsbegrenzung des Lichtkreises nachträglich verbaut wurde. Nix original Piaggio    Natürlich kannst du für den Unterbrecherkondensator auch einen MKT Polyesterkondensator (so um die 0,15uF/1000V nehmen und den zweiten Anschluss gegen Masse löten. Der Kondensator hat aber nix mit dem Durchbrennen der Birnen zu tun. Dieser unterbindet lediglich die Funkenbildung am Unterbrecher, was eine hohe Zündspannung an der Kerze ergibt.
    • Servus, hab hier einen zerlegten 200er Motor. Drehschieber wurde gefräst und hat leichte Riefen, jedoch nichts tieferes. Die Überströmer wurden auf einen Malossi angepasst, Hälften sind nummerngleich. Verbaut war eine Mazuchelli Rennwelle und ein 30er phbl auf malossistutzen. Der verbaute originale Zylinder lief mit dem Motor vermutlich zuletzt. Der Kolben ist aber durch. Die aussenliegenden Motorbolzenlöcher wurden auf m8 erweitert, müsste man wenn man möchte buchsen. Grundsätzlich komplett mit allen Innereien, muss aber alles überholt werden. Was darf ich dafür verlangen?  
    • So. Nächstes Problem.  Wollte den Motor ausbauen.  Ich scheitere aber an der Traversenschraube. 1 Schraube kann ich rausdrehen. Die andere dreht sich mit dem Rohr in den Silentgummis. Schlagschrauber habe ich schon versucht. Klappt nicht. Will ungern die Schraube abflexen und ausbohren. Hat jemand noch einen Tipp?   Danke  
    • Man hält es nicht für möglich, aber es scheint ich hab jetzt eine funktionierende Belagskombi.  Hab noch ein paar Kombis mit den dünnen, roten Scheiben aus einem BGM 5er-Set und diesen 1mm MB-Scheiben probiert: Kupplungsstahlscheibe -MB-DEVELOPMENTS- Lambretta Serie 1-3 - 1,0mm | Kupplungsscheiben | Kupplung | Motor | Scooter Center Das gesamte Paket darf in meiner Smoothmaster max. 20,5mm dick sein, um noch gescheit zu trennen. Wenn das Paket zu dünn ist rutscht die Kupplung sehr schnell, weil die Federn ziemlich kurz sind und dann nicht genug Vorspannung bringen. Habe nun 2x RLC grün (2,4mm) + 4x BGM rot (2,6mm) und 5x 1mm Zwischenscheibe kombiniert. Damit ist das Verkleben so gut wie weg, die Kupplung trennt gut und hält mit 8 Federn das Drehmoment des Twins. So lasse ich das jetzt erst mal; mal sehen wie lang das hält. 
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