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GSF weis alles: Bild und andere Rechte in Printmedien


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer kennt sich aus:

 

Wenn man ein Buch verfasst und dabei frei zugängliche Bilder und auch technische Unterlagen nutzt/abdruckt, wie ist das rechtlich, bzw. wie kann man sich da absichern.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die Frage geht noch weiter, wenn diese Abhandlung im Rahmen der Anstellung (Doktorarbeit, Diplomarbeit, Studienarbeit) entstanden ist, wie sichert man da seine Rechte ab (Eine Vereinbarung zum Abtritt der Rechte wie sonst üblich wurde nicht explizit getroffen)

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

Wie es publiziert wird wäre dann der nächste Schritt. Einen Sperrvermerk habe ich nicht, die Arbeit schädigt auch nicht die Firma, d.h. es wird nicht preisgegeben was die Arbeit betrifft. Eigentlich ist es auch nur eine Sammlung einigermassen frei zugänglicher Informationen (nichts geheimes die Arbeit betreffend).

Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

 

mein klarer Tipp: support your local lawyer ;-)

 

Im Rahmen des Forums nur soviel.

 

1. Nur weil etwas frei zugänglich ist, heißt es nicht, dass du es auch verwerten darfst.

2. Das Nutzungs- und Verwertungsrecht eines im Arbeitsverhältnis geschaffenen Werkes bestimmt sich unter anderem nach § 43 UrhG. Da sind die Stichwörter "Pflichtwerke", "nicht pflichtgebundene Werke" . Davon ist abhängig, ob das Nutzungsrecht automatisch beim ArbG liegt oder ob es explizit übertragen werden muss.

 

Bearbeitet von rokka
Sekretärin hat die Rechtschreibfehler korrigiert
Geschrieben

Mehr darf ich hier aber nicht schreiben, weil es sonst eine Einzelfallberatung wäre, die mir im worst case ziemliche Probleme bereiten könnte.

 

Du solltest das tatsächlich mit einem Anwalt besprechen. Eine Beratung ist nach der Gebührenordnung bei 190,00 EUR zzgl USt. gedeckelt. Die Investition lohnt sich sicher. Nimm zu dem Gespräch deinen Arbeitsvertrag und die Werke, die du verwenden willst mit. Idealerweise kannst du auch die Quelle der Werke benennen.  

Geschrieben
Am ‎16‎.‎01‎.‎2019 um 16:44 schrieb matzmann:

Die Frage geht noch weiter, wenn diese Abhandlung im Rahmen der Anstellung (Doktorarbeit, Diplomarbeit, Studienarbeit) entstanden ist, wie sichert man da seine Rechte ab (Eine Vereinbarung zum Abtritt der Rechte wie sonst üblich wurde nicht explizit getroffen)

Also ich weiß nicht, wie das bei euch ist. Aber damals bei uns an der Uni lag das geistige Eigentum von akademischen Arbeiten prinzipiell bei Lehrstuhl und nicht beim Verfasser. demnach hättest du selber keine Rechte - müsstest dir aber auch keine Gedanken über deine persönliche Absicherung machen...

Da würd ich als erstes mal ansetzen und das klären...

Bei einer Buchveröffentlichung bin ich da aber überfragt.

 

Jan

Geschrieben

Kann dir die Uni da nicht weiter helfen? Für gewöhnlich muss eine Dissertation ja in irgendeiner Form veröffentlich werden, daher wirst du garantiert nicht der erste sein, der sich mit dieser Frage auseinander setzt.

Geschrieben
Ja, bei ner Uni ist das klar.
Ist aber mein Arbeitgeber und bei uns wird eigentlich nichts veröffentlich. Das ist so mehr „Zufall“

Ja wie jetzt?
Schreib mal Klartext um was es überhaupt geht hier!
Für ne Diss/ dipl/ andere akademische Arbeit braucht man normalerweise auch eine Uni/FH/sonstiges. Nicht nur den Arbeitgeber.
Und im Regelfall macht die Uni auch das vertragliche mit dem AG...

Bei dir aber scheinbar ein Spezialfall - dann solltest du zur Lösung aber auch mehr Infos rüberwachsen lassen.[emoji6]
Jan



Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Geschrieben

Wenn du einen Buchbeitrag (Kapitel) oder ein ganzes Buch schreibst, gibt dir i.d.R. dein Verlag die Vorgaben, wie die Einholung der Rechte an Abbildungen, Tabellen, techn. Zeichnungen, etc. abzulaufen hat.

Habe vor zwei Jahren einen Buchbeitrag geschrieben (mach ich nie wieder!), da hat der Verlag keine Inhalte akzeptiert, wenn nicht eine schriftliche Abtretungserlaubnis zur Verwendung des jeweiligen Materials vom Eigentümer vorgelegen hat. Die Formulierung hierzu wurde explizit vom Verlag vorgegeben und durfte auch nicht durch den Eigentümer abgeändert werden. Die sichern sich halt auch für alle Eventualitäten ab.
Das sah im konkreten Fall so aus:

 

We hereby grant to Verlagsname, Inc., its affiliates, successors and assigns, and those acting under its permission or authority
(collectively referred to herein as “Verlag”), for good and valuable consideration, permission to use the following material:
"Bezeichnung der Abbildung, Tabelle, etc." (the “Material”)
in the work tentatively entitled: "Buchtitel" (the “Work”)
- and in any related derivative and ancillary works published by "Verlagsname" or its licensees
- for worldwide distribution
- in all formats and platforms in any and all media now known or hereafter developed
- in all editions, for the life of those editions without restriction
- in all languages
- in advertisements and promotional materials for the Work

 

Die Vorgaben kamen nicht bei allen Anfragen so toll an, bei den meisten hat es aber reibungslos geklappt.

Geschrieben

Um es genauer zu definieren, es war ein Lehrgang mit einer Sachkundeprüfung, in diesem Rahmen habe ich 2 Hausarbeiten geschrieben wovon eine auch für andere Interessant sein kann. Ich denke ich könnte das Ding relativ problemlos ohne Bilder veröffentlichen, aber ich kann mich auch nochmal 2 Jahren dransetzen und alle Bilder neu machen.

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