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deutsche Papiere für Fahrzeug und Anhänger


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

vorweg: Ich habe versucht mich durch die bereits existierenden Themen zu lesen, bin aber jämmerlich gescheitert - kein Vorwurf, raff ich einfach nicht

Ich hoffe, ich mach das hier nicht allzu falsch, indem ich ein neues Thema öffne. Wenn mir jemand verraten kann, wie ich das topic an die richtige Stelle verschieben kann, mach ich das sofort.

Bin für jede Hilfe dankbar:rotwerd:

 

Zum Thema:

 

Wir haben eine 125ccm Vespa die wir gerne TÜVen würden. Dazu brauchen wir deutsche Papiere, haben aber nur von Piaggio Deutschland das orginale technische Datenblatt.

Dazu kommt, dass unser zuständige TÜVler der Meinung ist, dass der Anhänger nicht eingetragen werden kann, da "die Aufnahme instabil sei".

Auch könne man, wenn überhaupt, den Anhänger nur mit 60 km/h zulassen. Das wäre OK für uns, Hauptsache Papiere und TÜV.

 

-Hat jemand Erfahrung mit der Beschaffung der Papiere?

-Hat jemand evtl. den oder einen ähnlichen Hänger eingetragen, damit wir unserem TÜVler das ggf. mal vorlegen können?

 

Danke und Gruß

 

Marcus

 

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Der Anhänger ist ein Tschche, PAV, oder?

Ich muss mal auf meiner Festplatte gucken, kann was dauern, meine aber eine Kopie von einem Datenblatt/Patentschrift für eine Vespa Anhängerkupplung für eine VN zu haben.

Ich würde es dann zweiteilig machen. Zunächst die Vespa an sich zulassen, dann die Kupplung und den Hänger dazu. 

Zu Deinem Vespa Modell lässt Du Dir vom Tüv §21 (bin mir nicht sicher, ob sich da in 2019 nicht auch noch was geändert hat, war dieses Jahr noch nicht aktiv in der Richtung) machen. Datenblatt kann der TÜVler mit der FIN nachschlagen. Oder hier gucken: http://www.scooterhelp.com/

Wenn Du das Gutachten zur Zulassung vom TÜV hast, damit dann zur Zulassung (EVB Nummer und Ausweis nicht vergessen) und Fahrzeug zulassen. Klär aber vorher dort ab, ob das mit den belg. Papieren auch funktioniert. Sonst erfüllen was die Damen und Herren dort sehen und haben wollen. Ich lese da, dass das Datenblatt kein Eigentumsbeweis ist. Vermutlich wird man einen Kaufvertrag o.ä. sehen wollen - fragen!.

Dann mit den Papieren und dem Datenblatt (so ich es finde, vielleicht hat das hier aber auch noch jemand) und die Hängerkupplung und den Hängerbetrieb eintragen lassen.

Das mit den 60 KmH hatte wir bei Subway auch, allerdings nur für den Hänger an sich. Der hat aber zwei Räder. Ob das bei Deinem zu tragen kommt weiss ich nicht.  

 

Das hier hast Du gelesen?

 

 

http://www.veni-vidi-vici-vespa.de/index.php/vespas/vespa-anhaenger

 

Bearbeitet von agent.seven
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Hallo Markus,

 

wo bist Du daheim ??

 

ich habe hier in Frankfurt meine Vespa mit PAV.... und einen geeigneten Prüfer an der Hand...

 

Rita

 

normal ist der Pav für 70km/h ausgelegt.....

 

aber Krad mit Anhänger darf in D prinzipiell nur 60

ist bissl doof auf der BAB....

 

hier siehste einen meiner anderen Anhänger...

https://www.youtube.com/watch?v=WJlCYulZCAQ

 

Bearbeitet von Rita
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vor 9 Stunden schrieb Rita:

Hallo Markus,

 

wo bist Du daheim ??

 

ich habe hier in Frankfurt meine Vespa mit PAV.... und einen geeigneten Prüfer an der Hand...

 

Rita

 

normal ist der Pav für 70km/h ausgelegt.....

 

aber Krad mit Anhänger darf in D prinzipiell nur 60

ist bissl doof auf der BAB....

 

hier siehste einen meiner anderen Anhänger...

https://www.youtube.com/watch?v=WJlCYulZCAQ

 

 

Der darf eigentlich nicht auf die Autobahn.

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Ich möchte noch ergänzen.

 

Das Datenblatt von Piaggio ist für den TÜV und die Durchführung des §21 i.d.R. ausreichend, wenn es alle erforderlichen Daten hergibt, die der TÜV braucht. Damit das Gutachten nach §21 erfolgreich verläuft (Voraussetzung für die spätere Zulassung), würde ich VORHER mit dem TÜV besprechen, was Du ggf. alles an deinem Roller (inkl. Anhänger) nachrüsten musst, damit dieser den deutschen Verkehrsvorschriften entspricht.

 

Da Du keine Papiere hast, könnte ein sog. "Scheunenfund" als Angabe für die Zulassungsstelle in Frage kommen, nachdem Du beim TÜV das Gutachten nach §21 bestanden hast. Denn dass deine Kiste keine Papiere hat, ist bei dem Versuch der Zulassung des Rollers weniger als optimal. Trotzdem lässt sich eine Zulassung machen!

 

Mögliche Vorgehensweise:

Wenn Du angibst, dass es sich bei dem Roller um einen "Scheunenfund" handelt, so musst Du (!) eine schriftliche Erklärung an Eides statt machen, "dass es sich um einen Scheunenfund handelt, dass die Papiere über die Jahre verloren gegangen sind und dass Du Dich verpflichtest, falls in Zukunft doch noch die Papiere auftauchen sollten, dies unverzüglich der Zulassungsstelle meldest." I.d.R. formuliert das die Zulassungsstelle schriftlich für Dich und Du musst unterschreiben und dafür auch eine Gebühr bezahlen. Anschließend stellt dir die Zulassungsstelle neue Papiere aus.

 

Hinweis:

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland bzw. Kreis du den Roller zulassen willst. Die oben skizzierte Vorgehensweise klappt keineswegs überall in Deutschland. Es soll Bundesländer/Kreise geben, da ist es deutlich schwieriger als in anderen.

 

Es empfiehlt sich in jedem Fall in Vorfeld der ganzen Aktion, wenn nicht schon geschehen, den Verkäufer auf die Papiere anzusprechen, denn eigentlich sollte es Papiere geben.

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Vielen Dank für die ganzen Tips.

 

Bin aus der Nähe von MG übrigens.

 

Falls jemand Unterlagen haben und/oder finden sollte, die dem TÜV und uns helfen könnten, das Ding zuzulassen, wäre ich sehr dankbar.

 

Wir werden die Vespa jetzt erstmal separart versuchen zuzulassen, später dann den Hänger.

 

1a Hilfe von euch, das ging flott!

 

VG

Marcus

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vor 9 Minuten schrieb jan69:

...doch, alles mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60km/h darf.... 

 

Das stimmt so nicht! §18 Stvo!

Auf deutschen Autobahnen ist eine Mindestgeschwindigkeit von 60 Km/h vorgeschrieben.

Diese ist,zumindest theoretisch, jederzeit zu gewährleisten! Auch am Berg,oder mit Gegenwind,etc..

Es dürfen nur Fahrzeuge auf die Autobahn/Kraftfahrstraße,deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit MEHR als 60Km/h beträgt!

Sonst dürften ja auch Schwalben auf die Bahn,und daß ist definitiv nicht der Fall!

 

https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/102-18-autobahnen-und-kraftfahrstrassen

 

@san79

Du mußt,ohne Kaufvertrag,mindestens eine eidesstattliche Versicherung abgeben,daß Du der rechtmäßige Eigentümer,

(nicht der Besitzer!),bist!

Das kann kann im schlimmsten Fall emfindliche Konsequenzen haben,falls das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde.

Deshalb ist das auch bei einem "Scheunenfund",mit Hilfe eines getürkten Kaufvertrages durch einen Kumpel,

eine sehr schlechte Empfehlung!

Das mag hin und wieder,hier und da,mal funktioniert haben,kann aber auch ganz schön in die Hose gehen!

Da kommt vielleicht Hehlerei,und Urkundenfälschung bei raus.

TÜV selbst,dürfte das kleinste Problem werden.

 

Am besten ihr macht euch beim Straßenverkehrsamt schlau!

Hinfahren,nicht nur anrufen!

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vor 38 Minuten schrieb Dirk Diggler:

denn eigentlich sollte es Papiere geben.

 

Das Ding könnte aber tatsächlich ein belgischer Fahrzeugbrief sein!

Trotz europäischer Union,sehen die Dokumente nicht immer gleich aus!

Was mich allerdings etwas stutzig macht,ist,daß dort keinerlei Stempel,Siegel,oder Unterschrift drauf zu sehen ist... :wacko:

Bis auf diesem verblassten V mit Halbkreis...???

Vielleicht kann das Straßenverkehrsamt aber auch etwas mit dem QR Code auf dem Brief anfangen,

welcher ja auch mittlerweile auf den neuen Kreisstempeln am Kennzeichen zu finden ist...?

 

 

204907053_Screenshot_2019-01-2320190117_1151131jpg8686e3a068578d694ecc6c8ac2a8a5b6jpg(JPEG-Grafik30244032Pixel).thumb.png.ed7cd607047567fefa6efadc526fed82.png

 

Wer einmal einen Blick in seinen deutschen EU Brief wirft,wird feststellen,das unter Punkt C.4c ebenso der Satz steht:

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen!

 

Ohne Kaufvertrag kommt man aber trotzdem nicht um die eidestattliche Versicherung herum!

.

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vor 40 Minuten schrieb Kosmoped:

@san79

Oder ist das nur irgendeine Ausfuhrbescheinigung,da ja auch so gut wie keine Angaben zum Fahrzeug eingetragen sind?

Die wird ja,glaube ich mal verstanden zu haben,auch bei den italienischen Fahrzeugen benötigt?

Hast Du das Fahrzeug hier in Deutschland gekauft,oder selbst importiert?

Offensichtlich im französisch-sprachlichen Teil Belgiens gekauft. Bei der Nähe von MG zu Belgien wohl auch nicht selten.

Der Code geht auf eine (gesperrte) Digitalcopie von diesem Dokument.

 

Was im Falle eines Falles aber funktionieren könnte, sofern die Zulassungsstelle ein deutsches Dokument haben will, ist glücklicherweise die Dreisprachigkeit in Belgien.

Neben Flämisch und Französisch ist auch Deutsch dort u. U. Amtssprache. Man könnte damit also eine deutsche Version der Immatrikulation des Fahrzeuges bekommen. Doch ach hier gilt, erst mal fragen und dann exakt danach handeln was das Amt möchte. Dann klappt das problemlos.

Wie (der allmächtige und stets verehrungswürdige) DD schon schreibt, wäre die eidesstattliche Versicherung ein guter Weg, innerhalb von 14 Tagen eine Zulassung zu bekommen. 14 Tage deshalb, weil das vorher noch ausgehangen werden muss. Könnte sich ja jemand finden der einen alten Brief und damit das Eigentum an dem Roller hat ;-) (Amtsschimmel halt).

 

Ich habe eine alte Patentschrift für eine Anhängerkupplung von Piaggio, die Dir aber leider nicht helfen wird. Lade ich später noch hoch.

Rita hatte damals beim Hänger mit Bernd mit einer Kopie Ihrer Zulassung geholfen. Wenn mit den Hänger alles versagt, fahr nach FFM, lass Dir helfen, geh mit Rita Würstchen essen und gut.

 

Bearbeitet von agent.seven
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vor 6 Stunden schrieb Kosmoped:

 

Das stimmt so nicht! §18 Stvo!

Auf deutschen Autobahnen ist eine Mindestgeschwindigkeit von 60 Km/h vorgeschrieben.

Diese ist,zumindest theoretisch, jederzeit zu gewährleisten! Auch am Berg,oder mit Gegenwind,etc..

Es dürfen nur Fahrzeuge auf die Autobahn/Kraftfahrstraße,deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit MEHR als 60Km/h beträgt!

Sonst dürften ja auch Schwalben auf die Bahn,und daß ist definitiv nicht der Fall!

 

https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/102-18-autobahnen-und-kraftfahrstrassen

 

wenn die Karre mit 61 km/h eingetragen ist..... darf ich auf die Bahn.....

auch wenn die dann am Berg auf 40 abfällt......

obs sinnvoll ist sei mal dahingestellt....

was meinste warum die großen Autokrane immer so nen Aufkleber mit 62 oder 64 dran haben......

 

Rita

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vor 5 Minuten schrieb Rita:
vor 6 Stunden schrieb Kosmoped:

 

wenn die Karre mit 61 km/h eingetragen ist..... darf ich auf die Bahn.....

 

Habe ich nicht anders behauptet!  :cheers:

Aber die Aussage von @jan69 war nicht ganz korrekt.

 

Was das halten der Geschwindigkeit angeht,muß ich mich allerdings etwas korrigieren.

Bin ja schließlich auch schon im PKW mit 25 Km/h bei Schnee über die Bahn gefahren. :rotwerd:

Und mit der 80er Lussso,mit Sozius und übervollem Campinggepäck,mit teils 45Km/h die Kasseler Berge hoch.

https://www.bussgeldkatalog.org/mindestgeschwindigkeit/
 

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@Rita

Mit wieviel Km/h ist denn bitte Dein weißer 2 Spur Anhänger eingetragen?

Und wie sieht das mit Motorradanhängern in Italien aus?

Sind die dort nicht sogar verboten?

Obwohl mich dort schon mal 3 Schwedische Goldwings mit ähnlichem 2 Spur Anhänger sehr zügig überholt hatten...

Bzw.,generell im Ausland? Darfst Du irgendwo damit nicht fahren?

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da meine Hänger alle beide hinter 125ern hängen darf ich in I nicht auf die autostrada

 

England darf ich auch Tempo 60  aber mph...(=96km/h)

 

in Belgien glaube ich sogar 120.....  mehr als 100 mit Hänger schafft weder meine T5 noch die GT

 

ich wollte schon länger nen Zigaunerhaken an die GTS300 und die Harley schrauben....

bin aber noch nicht dazu gekommen...

 

https://www.youtube.com/watch?v=WJlCYulZCAQ

https://www.youtube.com/watch?v=xtjKc0q4FBQ

 

 

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https://www.watsonian-squire.com/guinness-world-record/

 

Kevin Smith set a Guinness World Record when he reached a speed of 224.5 km/h (139.5 mph), riding for Motorcycle News, on a Kawasaki ZZR1100 towing a standard Squire D21 trailer at Millbrook Proving Ground, Beds, UK, on 28 Feb 2002. The speed is the average around the 3.2 km (2-mile) high-speed track at Millbrook.

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vor 19 Stunden schrieb agent.seven:

 

Wie (der allmächtige und stets verehrungswürdige) DD schon schreibt............................................

 

:rotwerd: Auf solche Komplimente reagiere ich immer sehr stark, kommt meiner gestörten Psyche entgegen und ich suhle mich dann in Selbstverliebtheit.

  • Haha 3
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Am Wednesday, January 23, 2019 um 18:16 schrieb agent.seven:

;-)

 

Ich ging, warum auch immer, stillschweigend bei der von mir skizzierten Vorgehensweise, von einem regulären Kauf des Rollers und vor allem von der Existenz eines Kaufvertrages aus

Bearbeitet von Dirk Diggler
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vor 4 Minuten schrieb Dirk Diggler:

Ich ging, warum auch immer, stillschweigend bei der von mir skizzierten Vorgehensweise, von einen regulären Kauf des Rollers und vor allem von der Existenz eines Kaufvertrages aus.

Ich auch, dennoch wird das, zumindest hier im Speckgürtel von Köln, so gemacht. Ist, nach Erklärung einer dortigen Amtsinhaberin, ein Teil des Verwaltungsaktes.

Ich hab damals schmunzelnd auf die Parallele mit der Ehe und dem "jetzt oder schweige für immer dar" verwiesen, um dann unmittelbar danach zu geloben, diese Bemerkung nie wieder zu machen :rotwerd: 

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