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Kaufpreis Gebrauchtwagen im Vertrag höher als tatsächlich zu zahlen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe mir bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Wagen angeschaut, den ich evtl. kaufen möchte, da er nach meinem Empfinden soweit in Ordnung ist.

Nun aber folgende Situation, die mich nachdenklich macht:

Der Händler möchte von mir 2000 €, will aber im Kaufvertrag eine höhere Summe eintragen aus, wie er sagt "steuertechnischen" Gründen.

Jetzt meine Frage: Kann mir jemand erklären, was dahinter steckt? Und natürlich die Folgefrage, ob sich dafür für mich irgendwelche Nachteile ergeben können.

Danke.

Geschrieben

Wenn der nur halb so seriös ist wie das den Anschein macht, dann lass die Karre besser wo sie ist.

 

 

Die Lösung des Rätsels würde mich auch mal interessieren. Normalerweise je teurer er die Karre verkauft,

desto mehr Einkommensteuer und Umsatzsteuer.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn Du einen Vertrag unterschreibst und da steht eine Summe drin, dann muss die ja auch gezahlt werden. Wenn Du bar bezahlst und der Händler unterschreibt, dass er den Betrag vollständig erhalten hat, wärst Du prinzipiell auf der sicheren Seite. Er kann sich ja auch verzählt haben, oder auf dem Weg zu Kasse irgendwo was liegen lassen haben. Sein Problem. Aber sobald da eine Überweisung ins Spiel kommt, könnte dem Kerl ja plötzlich einfallen, dass er den vertraglich vereinbarten Kaufpreis nicht vollständig erhalten hat. :sly: Keine Ahnung, was der da für Tricksereien vorhat. Aber wenn er schon ankündigt, dass er aus steuerlichen Gründen eine andere Summe eintragen möchte... äääh neee. Nachher hängst Du da selbst noch mit am Fliegenfänger.

 

Ganz im Ernst: Ich würde da einen weeeeiiiiiten Bogen drum machen. Finger weg!

Bearbeitet von Roggi
Geschrieben

der will "Schwarzgeld" weißwaschen....

 

vielleicht handelt er eigentlich mit was lukrativerem (so weißes Pulver z.B.)

 

 

Rita

 

 

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Geschrieben

hatte ich auch schon bei einem Motorrad was an einen Händler ging. Grund mag wohl sein, dass wenn er die Mühle für offiziell 3000€ einkauft und für 3100€ verkauft, er nur 100€ Gewinn versteuern muss. 

Bei inoffiziellen 2000€ einkauf und 3100€ verkauf sinds dann halt 1100€ Gewinn. 

Ist etwas vereinfacht dargestellt, aber ich denke dies ist der erwähnte steuerrechtliche Grund.

Geschrieben

soll dir die kiste für 500 geben. dann 5000 in den vertrag schreiben. habt ihr beide was davon

falls es rauskommt, habt ihr halt eine null zuviel eingetragen, tippfehler.:wheeeha:

Geschrieben

Aufgrund der Situation habe ich da auch nicht sofort zugeschlagen, ich habe da grundsätzlich auch nix gegen Fähnchen-/Kiesplatz-Händler. Mit etwas Grundkenntnis bei Kfz im Zusammenhang mit moderaten Kaufpreisen und der Gewährleistungspflicht der Händler ist das Risiko generell recht gering (meinem Empfinden nach).

 

Nur wenn es dann so dubios wird, werde ich dann doch etwas skeptischer.

 

Geschrieben

Karre für 2k kaufen. 8k in den Vertrag.

Dann Karre nach 4 tagen zurückgeben mit technischen Mängeln und 8k einklagen.

 

Nicht vergessen danach den Namen zu ändern und das Land zu verlassen.

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Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Rita:

der will "Schwarzgeld" weißwaschen....

 

vielleicht handelt er eigentlich mit was lukrativerem (so weißes Pulver z.B.)

 

 

Rita

 

 

 

Geldwäsche! Ganz klar!

Warum hört hier denn niemand auf @Rita ...???  :sigh:

Er hat zuviel,aus welchen Quellen auch immer dieses stammen mag,und braucht Nachweise,woher das Geld stammt.

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Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb heizer:

soll dir die kiste für 500 geben. dann 5000 in den vertrag schreiben. habt ihr beide was davon

falls es rauskommt, habt ihr halt eine null zuviel eingetragen, tippfehler.:wheeeha:

;-)

Geschrieben

An einen Drogenbaron, der Geldwäsche betreibt, glaube ich ja eher nicht. Ich denke, so etwas dürfte professioneller und mit höheren finanziellen Einsätzen ablaufen.;-) Eventuell will er seine  Billianz etwas schicker machen, z.B. um einen Kredit zu bekommen. Oder es hat einen ganz anderen Grund, dass kann dir wohl niemand sagen, außer ihm selbst. 

 

Ich persönlich würde das jetzt nicht verurteilen, hätte aber auch keinen Bock, mich in irgendetwas reinziehen zu lassen. 

 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb kuchenfreund:

Ich persönlich würde das jetzt nicht verurteilen

 

Naja schon irgendwie. zumindest soweit, dass ich keine Bock auf so was hätte.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Rita:

der will "Schwarzgeld" weißwaschen....

 

vielleicht handelt er eigentlich mit was lukrativerem (so weißes Pulver z.B.)

Rita

 

Sowas machst du mit Gastro oder Goldläden ;-)

 

Frag ihn doch einfach warum er dich verarschen will und warum er keinen Respekt vor dir hat, Ehrenmann! (dabei spielst du mit deinem Butterfly rum- vorsicht, nicht in die Finger schneiden! und das Kaugummi nicht vergessen :-D)

 

vielleicht ist es aber auch ganz anders und der Typ ist einfach ein Idiot..

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Rita:

der will "Schwarzgeld" weißwaschen....

 

vielleicht handelt er eigentlich mit was lukrativerem (so weißes Pulver z.B.)

 

 

Rita

 

 

 

Genau das ist es.

Der weist auf der Rechnung 5000 aus und zahlt dann selber 3000 bar darauf ein. 

Das alles ist kein Freundschaftsdienst.

 

Wenn der das stückelt pro Auto und im Monat 10 Autos handelt, sind da dann 30.000 durchgeschoben worden.

Bearbeitet von Revolverheld
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Revolverheld:

 

Genau das ist es.

Der weist auf der Rechnung 5000 aus und zahlt dann selber 3000 bar darauf ein. 

Das alles ist kein Freundschaftsdienst.

 

aber für den Käufer auch kein Nachteil oder?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Tanatos:

 

aber für den Käufer auch kein Nachteil oder?

 

Gute Frage. Wenn man den gutgläubigen  Erwerb im Falle einer Nachfrage durch den Zoll beweisen kann... Keine Ahnung, ob es da Beschlagnahme oder ähnliches wegen Beihilfe geben könnte. Unter Umständen könnte der Vertrag unwirksam sein, auch wenn die Beweisführung schwierig wird, wenn es erst zu der Vermischung des Geldes kam. 

Grundsätzlich schadet man aber der Allgemeinheit mit solchen „Geschäften“. Man hat als Käufer nur einen Nutzen, wenn der Wert dadurch einen unglaublichen Rabatt enthält - oder wie oben angeregt nun selbst kriminelle Energie entwickelt, sich am Verkäufer zu bereichern durch Rückgabe der Sache zum Kaufpreis sofern möglich oder schlichtweg Erpressung. Also einmal das ganze Menü aus Teufels Küche.

  • Like 1
Geschrieben

In diesem Zusammenhang wird gemunkelt, es sei schon umgekehrt vorgekommen, dass für Oldtimer als „Wertanlage“ - und hier schließe ich alte Roller mal mit ein - absolute Phantasiepreise in bar gezahlt wurden...

 

Da geht es zu wie auf dem Pferdemarkt des späten 19. Jahrhunderts bei einschlägigen sozialen Randgruppen.

:-D

 

  • Haha 1
Geschrieben

Der Käufer macht sich genauso wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz strafbar!

Sollte der Typ vieleicht bereits überwacht werden,und es könnte dadurch nachgewiesen werden...  :whistling:

Da könnte ich jetzt schöne Geschichten von einem befreundeten Schausteller mit seinem ehemals,

etwas zu sehr florierendem LKW Handel erzählen...

 

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Kosmoped:

Der Käufer macht sich genauso wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz strafbar!

Sollte der Typ vieleicht bereits überwacht werden,und es könnte dadurch nachgewiesen werden...  :whistling:

Da könnte ich jetzt schöne Geschichten von einem befreundeten Schausteller mit seinem ehemals,

etwas zu sehr florierendem LKW Handel erzählen...

 

 

Genau das meinte ich so. Auch die Konnotation "Schausteller" trägt hier wieder zum schmunzeln über Stereotype bei. Danke dafür.

Bearbeitet von Revolverheld

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