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Geschrieben

Hallo zusammen,

ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher ob ich hier richtig bin. Falls falsch bitte verschieben.

 

Mein Problem:

 

Vespa P80X mit DR 135 nach 7 Jahren wieder dem TÜV vorgeführt.

 

Plakette erhalten, ABER!

 

Erklärung des aber's:

 

2007 habe ich für kleines Geld eine P80X gekauft. Fahrtüchtig gemacht, TÜV und angemeldet, alles kein Problem. Nächste TÜV Vorführung auch kein Problem.

Dann gab es einige elektrische Probleme und ich habe den Roller in seine Einzelteile zerlegt.

So schlummerte er dann ca. 7 Jahre in der Garage.

Nach erfolgreicher Restaurierung, gestern zur DEKRA zur Abnahme (keine  neu Abnahme, da immer angemeldet).

 

Plakette erhalten und dann weißt er mich daraufhin das als Erstzulassungsdatum 2004 eingetragen ist. Bedeutet Abgasprüfung und zweiten Spiegel.

Abgasprüfung dürfte sehr schwierig sein, zweiten Spiegel will ich auch nicht und alles nach 1985 ist eh blöd.

 

Leider habe ich keine Unterlagen von vor 2004.

 

Hat jemand Erfahrung mit dieser Problematik und kennt eine Vorgehensweise.

 

Die nette Dame beim Straßenverkehrsamt meinte es wäre ja möglich das der Roller 23 Jahre nicht angemeldet war. Unwahrscheinlich aber theoretisch schon möglich.

 

 

Danke für eure Hilfe

 

Und ja ich bin mir laut Seriennummer, Backenaußenverschlüssen usw. sicher das es eine V8X1T.

 

Geschrieben

Theoretisch kann 2004 richtig sein. Dann hätte sie allerdings mindestens 22 Jahre irgendwo unangemeldet gestanden. Weißt Du, ob es eine deutsche Erstzulassung ist oder Auslandshistorie (bei 80er eher selten)?

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Klabauter:

Theoretisch kann 2004 richtig sein. Dann hätte sie allerdings mindestens 22 Jahre irgendwo unangemeldet gestanden. Weißt Du, ob es eine deutsche Erstzulassung ist oder Auslandshistorie (bei 80er eher selten)?

Genau das weiß ich eben nicht.

Ich kann mir aber auch nicht vorstellen das jemand 22 Jahre eine P80X hat ohne Anmeldung.

Geschrieben

Ein bisschen hängt sowas auch vom guten Willen der Zulassungsstelle ab. Musste bei mir das Präfix in den Papieren von VSX1T auf V8X1T ändern lassen weil vor Urzeiten mal 80er auf 200er umgetragen und dabei wohl versehentlich mit geändert und über 20 Jahre keinem aufgefallen. Das hat die Zulassungsstelle relativ unkompliziert gemacht. Brauchte nur einen 3Zeiler vom TÜV, dass das so seine Richtigkeit hat. Weiß allerdings, dass im Nachbarkreis sowas undenkbar ist weil sich die Zulassungsstelle pauschal bei allem quer stellt...

Geschrieben

eine 81er wäre 2004 nicht ohne weiteres neu angemeldet worden.... grade wegen fehlendem Nachweis der Abgaswerte.....

 

und 80er mit 135er braucht auch keinen zweiten Siegel....

bei EZ ab 89 und mehr als 100km/h dbrauchts den erst...

 

Rita

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Rita:

eine 81er wäre 2004 nicht ohne weiteres neu angemeldet worden.... grade wegen fehlendem Nachweis der Abgaswerte.....

 

und 80er mit 135er braucht auch keinen zweiten Siegel....

bei EZ ab 89 und mehr als 100km/h dbrauchts den erst...

 

Rita

Ist es nicht so, das wenn die EZ ab 1998 ist und ich mehr als 50ccm bzw. 45 km/h habe eine Abgas Untersuchung machen muss? Oder bin ich da falsch informiert?

Geschrieben (bearbeitet)

Das Problem ist ist das die wahrscheinlich tatsächlich erst 2004 zum ersten Mal zugelassen wurde (nämlich nach dem Eintrag des DR). Vorher war die Zulassungsfrei (wie jedes Leichtkraftrad). Wird immer wieder gemacht der „Fehler“. Ab zur Zulassung und versuchen zu klären.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Tanatos:

aber mit dem DR 135 werden doch keine 100 km/h eingetragen :blink:

 

.. nö.. aber hier greift die Ez

Geschrieben (bearbeitet)

aha... na dann

 

also ich kenn das so, das ne 135 ccm Karre mit EZ 2004 sicher 2 Spiegel braucht... :satisfied:

 

egal wie hoch die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist..

 

wobei bei der Pflicht für den 2. Spiegel ab 1.1.1999 eigentlich nur die Höchstgeschwindigkeit ( hier ü 100) in der stvzo genannt wird... ( meine ich mich zu erinnern..)... so paragraph 56 oder so

 

 

Bearbeitet von hacki
Geschrieben

und ?

 

was steht da im topic ?

 

§56 regelt das ab 1.1.1990 mit ü 100 2. Spiegel Plicht ist..

 

da hat Ridda schon recht...

 

eigene Suche kaputt ?! 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb hacki:

 

wobei bei der Pflicht für den 2. Spiegel ab 1.1.1999 eigentlich nur die Höchstgeschwindigkeit ( hier ü 100) in der stvzo genannt wird... ( meine ich mich zu erinnern..)... so paragraph 56 oder so

 

 

 

Dafür dasss du dich gestern nicht so richtig erinnern konntest und dich vielleicht auch nur verschrieben hast: sind mir da jetzt ein bisschen zu viele Emotionen im Spiel für solch ein Thema Hacki

 

:cheers:

Bearbeitet von Crank-Hank
Prost verjessen
  • Thanks 1
Geschrieben
On ‎2‎/‎6‎/‎2019 at 6:52 AM, matzmann said:

Das Problem ist ist das die wahrscheinlich tatsächlich erst 2004 zum ersten Mal zugelassen wurde (nämlich nach dem Eintrag des DR). Vorher war die Zulassungsfrei (wie jedes Leichtkraftrad). Wird immer wieder gemacht der „Fehler“. Ab zur Zulassung und versuchen zu klären.

 

hatte ich auch schon so. 1981 zum ersten mal in verkehr gesetzt als LKR, Umtragung als KRAD wurde das Datum als Erstzulassung eingetragen. Sollte aber aufzuklären sein falls auch vor 2004 immer zugelassen.

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